Abschlepp- und Pannendienste auf Tessiner Autobahnen

ShortId
10.3114
Id
20103114
Updated
27.07.2023 20:53
Language
de
Title
Abschlepp- und Pannendienste auf Tessiner Autobahnen
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Wettbewerbsbeschränkung;Dienstleistungsunternehmen;Submissionswesen;Qualitätssicherung;Tessin;Verkehrsunfall
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K0301010117, Tessin
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die polizeirechtlichen Aufgaben auf den Nationalstrassen werden auch nach Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) durch die Kantone wahrgenommen. Das Abschleppen von Pannenfahrzeugen gehört grundsätzlich zu diesen polizeilichen Aufgaben. Ausnahmen davon bestehen lediglich für den Pannendienst im Gotthard- und im San-Bernardino-Tunnel: dort werden Fahrzeuge durch vom Bundesamt für Strassen eingesetzte, spezialisierte Schadenwehren und Abschleppdienste abgeschleppt. Fahrzeuge, die auf Nationalstrassen eine Panne erleiden, werden grundsätzlich durch private Abschleppdienste abgeschleppt.</p><p>1. Der Kanton Tessin ist somit auch nach Inkrafttreten der NFA für die Ausschreibung von Aufträgen für den Abschleppdienst auf Nationalstrassen zuständig. Der Bund ist davon nicht betroffen.</p><p>2. Dem Bundesrat ist dies nicht bekannt. Die Auftragserteilung auf Nationalstrassen im Kanton Tessin erfolgt - mit Ausnahme des Abschnittes im Gotthardtunnel - durch die zuständige Verkehrspolizei des Kantons Tessin. Allfällige Differenzen zwischen Mitgliedern der Auto-Strassenhilfe-Schweiz (ASS) und der Verkehrspolizei des Kantons Tessin wären auf direktem Weg zu klären.</p><p>3. Nach den Informationen, die dem Bundesrat vorliegen, gibt es diesbezüglich keine gravierenden Probleme. Die Ausarbeitung des Anforderungsprofils oder einer Leistungsvereinbarung mit Qualitätsvorgaben für private Abschleppdienste ist ausschliesslich Sache des Kantons Tessin. Dieser ist auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Qualität.</p><p>4. Aufgrund der beschriebenen Zuständigkeiten liegt es am Kanton Tessin, die Qualität von privaten Abschleppdiensten sicherzustellen. Für den Bund gibt es aufgrund der aktuellen Situation keinen Anlass, beim Kanton zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Autobahnen im Kanton Tessin unterstehen (seit NFA) dem Bund (Astra). </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Warum wurden die Aufträge (Abschleppen, Bergungen und Pannenhilfe) bis heute im Kanton Tessin nicht neu ausgeschrieben? (Der alte Vertrag hat keine Gültigkeit mehr.) </p><p>2. Ist ihm bekannt, dass Unternehmen des professionellen Abschleppverbandes ASS keine Aufträge mehr auf den Tessiner Autobahnen bekommen?</p><p>3. Ist ihm bekannt, dass die Qualität der Abschlepp- und Pannenhilfe im Kanton Tessin in den letzten sechs Monaten massiv schlechter wurde?</p><p>4. Was unternimmt er, damit die Qualität der Abschleppdienste im Tessin in Zukunft analog der restlichen Schweiz garantiert wird und die Profiunternehmen auch im Tessin wieder entsprechend berücksichtigt werden?</p>
  • Abschlepp- und Pannendienste auf Tessiner Autobahnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die polizeirechtlichen Aufgaben auf den Nationalstrassen werden auch nach Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) durch die Kantone wahrgenommen. Das Abschleppen von Pannenfahrzeugen gehört grundsätzlich zu diesen polizeilichen Aufgaben. Ausnahmen davon bestehen lediglich für den Pannendienst im Gotthard- und im San-Bernardino-Tunnel: dort werden Fahrzeuge durch vom Bundesamt für Strassen eingesetzte, spezialisierte Schadenwehren und Abschleppdienste abgeschleppt. Fahrzeuge, die auf Nationalstrassen eine Panne erleiden, werden grundsätzlich durch private Abschleppdienste abgeschleppt.</p><p>1. Der Kanton Tessin ist somit auch nach Inkrafttreten der NFA für die Ausschreibung von Aufträgen für den Abschleppdienst auf Nationalstrassen zuständig. Der Bund ist davon nicht betroffen.</p><p>2. Dem Bundesrat ist dies nicht bekannt. Die Auftragserteilung auf Nationalstrassen im Kanton Tessin erfolgt - mit Ausnahme des Abschnittes im Gotthardtunnel - durch die zuständige Verkehrspolizei des Kantons Tessin. Allfällige Differenzen zwischen Mitgliedern der Auto-Strassenhilfe-Schweiz (ASS) und der Verkehrspolizei des Kantons Tessin wären auf direktem Weg zu klären.</p><p>3. Nach den Informationen, die dem Bundesrat vorliegen, gibt es diesbezüglich keine gravierenden Probleme. Die Ausarbeitung des Anforderungsprofils oder einer Leistungsvereinbarung mit Qualitätsvorgaben für private Abschleppdienste ist ausschliesslich Sache des Kantons Tessin. Dieser ist auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung der vorgegebenen Qualität.</p><p>4. Aufgrund der beschriebenen Zuständigkeiten liegt es am Kanton Tessin, die Qualität von privaten Abschleppdiensten sicherzustellen. Für den Bund gibt es aufgrund der aktuellen Situation keinen Anlass, beim Kanton zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Autobahnen im Kanton Tessin unterstehen (seit NFA) dem Bund (Astra). </p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Warum wurden die Aufträge (Abschleppen, Bergungen und Pannenhilfe) bis heute im Kanton Tessin nicht neu ausgeschrieben? (Der alte Vertrag hat keine Gültigkeit mehr.) </p><p>2. Ist ihm bekannt, dass Unternehmen des professionellen Abschleppverbandes ASS keine Aufträge mehr auf den Tessiner Autobahnen bekommen?</p><p>3. Ist ihm bekannt, dass die Qualität der Abschlepp- und Pannenhilfe im Kanton Tessin in den letzten sechs Monaten massiv schlechter wurde?</p><p>4. Was unternimmt er, damit die Qualität der Abschleppdienste im Tessin in Zukunft analog der restlichen Schweiz garantiert wird und die Profiunternehmen auch im Tessin wieder entsprechend berücksichtigt werden?</p>
    • Abschlepp- und Pannendienste auf Tessiner Autobahnen

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