Zulassung von privaten Unternehmen für SDR/ADR-Prüfungen
- ShortId
-
10.3115
- Id
-
20103115
- Updated
-
14.11.2025 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Zulassung von privaten Unternehmen für SDR/ADR-Prüfungen
- AdditionalIndexing
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48;Nutzfahrzeug;Bewilligung;Verwaltungsformalität;Kontrolle;privates Unternehmen;Güterverkehr auf der Strasse;Konzession;Beförderung gefährlicher Güter
- 1
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- L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L05K0806010103, Konzession
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fragen betreffen zwei verschiedene Themenbereiche. Angesprochen werden zum einen die heute bereits existierenden sogenannten "SDR-Spezialbetriebe". Diese nehmen Vorbereitungen und Nacharbeiten für die Prüfungen nach der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) und Unterhaltsarbeiten an Tanks vor. Sie benötigen eine Zulassung durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI). Die Prüfung von Gefahrgutumschliessungen erfolgt hingegen durch das EGI oder durch einen vom EGI bezeichneten Sachverständigen.</p><p>Angesprochen werden zum andern die Weisungen vom 3. August 2007 des UVEK betreffend Übertragung von Aufgaben in Zusammenhang mit Kontrollen und Prüfungen an Tanks sowie die geplante zukünftige Zulassung privater Unternehmen zur Prüfung von Gefahrgutumschliessungen.</p><p>Heute verfügt das EGI über eine Monopolstellung. Prüfungen und Zulassungen von Tanks, Druckgefässen und Verpackungen zum Transport gefährlicher Güter dürfen einzig durch das EGI oder einen durch das EGI bezeichneten Sachverständigen erfolgen. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass diese Aufgaben in Zukunft auch durch private Unternehmen ausgeführt werden können. Auf den 1. Januar 2010 wurde die notwendige Gesetzesgrundlage in Kraft gesetzt, die es dem Bundesrat ermöglicht, das Monopol des EGI aufzuheben (vgl. Art. 30 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Die entsprechenden Anpassungsarbeiten an den Verordnungen (SDR bzw. Verordnung des UVEK vom 3. Dezember 1996 über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen, RSD; SR 742.401.6) wurden eingeleitet.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten im Einzelnen:</p><p>1. Die vom EGI anerkannten "SDR-Spezialbetriebe" stehen nicht in Konkurrenz zum EGI. Sie nehmen lediglich Vorbereitungen und Nacharbeiten für SDR-Prüfungen und Unterhaltsarbeiten vor. Die eigentliche Prüfung von Gefahrgutumschliessungen erfolgt durch das EGI bzw. durch einen vom EGI bezeichneten Sachverständigen.</p><p>2./3. Den aufsichtspflichtigen Bundesämtern ist nicht bekannt, dass das EGI im Rahmen von Zulassungen von "SDR-Spezialbetrieben" übersteigerte bürokratische Anforderungen stellt bzw. die Verfahren verzögert.</p><p>Die für die Zulassung von privaten Unternehmen notwendige Gesetzesgrundlage wurde auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die umfangreichen Anpassungsarbeiten an den Verordnungen zugunsten eines liberalisierten Systems zur Prüfung von Gefahrgutumschliessungen sind im Gang. Die Anpassungsarbeiten erfordern aber eine vertiefte Betrachtung komplexer und zeitaufwändiger Fragestellungen. Die Anhörung soll voraussichtlich innert Jahresfrist eröffnet werden. Wann die ersten privaten Unternehmungen zugelassen sind, lässt sich derzeit nicht abschätzen.</p><p>4. Das EGI und die potenziellen privaten Unternehmen erhalten im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, sich zur angestrebten Liberalisierung zu äussern. Ein runder Tisch ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Praxis muss festgestellt werden, dass es noch immer keine definitive Lösung (z. B. Delegationsnormen auf Verordnungsebene) für die Zulassung von privaten Unternehmen für die Kontrolle von SDR/ADR-Tankcontainern und -Tankfahrzeugen gibt. </p><p>Das EGI schikaniert die Unternehmen, die eine Zulassung zum SDR/ADR-Spezialbetrieb beantragen, massiv mit Anforderungen (Bürokratie). </p><p>Ich stelle deshalb folgende Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Wie kann es sein, dass das EGI die Stelle ist, die der eigenen Konkurrenz die Anforderungen für die Zulassung zum SDR-Spezialbetrieb aufstellt?</p><p>2. Warum wird die Zulassung der genannten privaten Betriebe ganz offensichtlich verzögert?</p><p>3. Bis wann soll laut Bundesrat die Zulassung der privaten Unternehmen abgeschlossen sein?</p><p>4. Ist er allenfalls bereit, einen runden Tisch mit den privaten Betrieben und dem EGI einzuberufen?</p>
- Zulassung von privaten Unternehmen für SDR/ADR-Prüfungen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Fragen betreffen zwei verschiedene Themenbereiche. Angesprochen werden zum einen die heute bereits existierenden sogenannten "SDR-Spezialbetriebe". Diese nehmen Vorbereitungen und Nacharbeiten für die Prüfungen nach der Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) und Unterhaltsarbeiten an Tanks vor. Sie benötigen eine Zulassung durch das Eidgenössische Gefahrgutinspektorat (EGI). Die Prüfung von Gefahrgutumschliessungen erfolgt hingegen durch das EGI oder durch einen vom EGI bezeichneten Sachverständigen.</p><p>Angesprochen werden zum andern die Weisungen vom 3. August 2007 des UVEK betreffend Übertragung von Aufgaben in Zusammenhang mit Kontrollen und Prüfungen an Tanks sowie die geplante zukünftige Zulassung privater Unternehmen zur Prüfung von Gefahrgutumschliessungen.</p><p>Heute verfügt das EGI über eine Monopolstellung. Prüfungen und Zulassungen von Tanks, Druckgefässen und Verpackungen zum Transport gefährlicher Güter dürfen einzig durch das EGI oder einen durch das EGI bezeichneten Sachverständigen erfolgen. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, dass diese Aufgaben in Zukunft auch durch private Unternehmen ausgeführt werden können. Auf den 1. Januar 2010 wurde die notwendige Gesetzesgrundlage in Kraft gesetzt, die es dem Bundesrat ermöglicht, das Monopol des EGI aufzuheben (vgl. Art. 30 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Die entsprechenden Anpassungsarbeiten an den Verordnungen (SDR bzw. Verordnung des UVEK vom 3. Dezember 1996 über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn und mit Seilbahnen, RSD; SR 742.401.6) wurden eingeleitet.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten im Einzelnen:</p><p>1. Die vom EGI anerkannten "SDR-Spezialbetriebe" stehen nicht in Konkurrenz zum EGI. Sie nehmen lediglich Vorbereitungen und Nacharbeiten für SDR-Prüfungen und Unterhaltsarbeiten vor. Die eigentliche Prüfung von Gefahrgutumschliessungen erfolgt durch das EGI bzw. durch einen vom EGI bezeichneten Sachverständigen.</p><p>2./3. Den aufsichtspflichtigen Bundesämtern ist nicht bekannt, dass das EGI im Rahmen von Zulassungen von "SDR-Spezialbetrieben" übersteigerte bürokratische Anforderungen stellt bzw. die Verfahren verzögert.</p><p>Die für die Zulassung von privaten Unternehmen notwendige Gesetzesgrundlage wurde auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die umfangreichen Anpassungsarbeiten an den Verordnungen zugunsten eines liberalisierten Systems zur Prüfung von Gefahrgutumschliessungen sind im Gang. Die Anpassungsarbeiten erfordern aber eine vertiefte Betrachtung komplexer und zeitaufwändiger Fragestellungen. Die Anhörung soll voraussichtlich innert Jahresfrist eröffnet werden. Wann die ersten privaten Unternehmungen zugelassen sind, lässt sich derzeit nicht abschätzen.</p><p>4. Das EGI und die potenziellen privaten Unternehmen erhalten im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, sich zur angestrebten Liberalisierung zu äussern. Ein runder Tisch ist deshalb nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Praxis muss festgestellt werden, dass es noch immer keine definitive Lösung (z. B. Delegationsnormen auf Verordnungsebene) für die Zulassung von privaten Unternehmen für die Kontrolle von SDR/ADR-Tankcontainern und -Tankfahrzeugen gibt. </p><p>Das EGI schikaniert die Unternehmen, die eine Zulassung zum SDR/ADR-Spezialbetrieb beantragen, massiv mit Anforderungen (Bürokratie). </p><p>Ich stelle deshalb folgende Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Wie kann es sein, dass das EGI die Stelle ist, die der eigenen Konkurrenz die Anforderungen für die Zulassung zum SDR-Spezialbetrieb aufstellt?</p><p>2. Warum wird die Zulassung der genannten privaten Betriebe ganz offensichtlich verzögert?</p><p>3. Bis wann soll laut Bundesrat die Zulassung der privaten Unternehmen abgeschlossen sein?</p><p>4. Ist er allenfalls bereit, einen runden Tisch mit den privaten Betrieben und dem EGI einzuberufen?</p>
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