BVG. Basis für Transparenz und Vertrauen schaffen
- ShortId
-
10.3118
- Id
-
20103118
- Updated
-
14.11.2025 07:20
- Language
-
de
- Title
-
BVG. Basis für Transparenz und Vertrauen schaffen
- AdditionalIndexing
-
28;Buchführung;Lebensversicherung;Unternehmensverwaltung;Vertrauen;Berufliche Vorsorge;Transparenz
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L04K11100106, Lebensversicherung
- L04K07030201, Buchführung
- L03K070305, Unternehmensverwaltung
- L04K08020232, Vertrauen
- L05K1201020203, Transparenz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung vom 7. März 2010 haben ein grosses Unbehagen des Stimmvolkes über die Rolle der Lebensversicherer im BVG und ihre Motivationen offen gelegt. Die jetzigen Gewinnbeteiligungs- und Überwachungsmechanismen sowie ihre zweifelhafte Anwendung durch den Bundesrat überzeugen nicht.</p><p>Angesichts des Gewichts des BVG innerhalb der sozialen Sicherung soll das Regime so überarbeitet werden, dass die Beziehung zwischen Versicherten und BVG-Einrichtungen inskünftig auf einer ausgeglichenen partnerschaftlichen Basis ruhen. Voraussetzung dafür sind Transparenz und Ausgewogenheit von Beiträgen und Leistungen aller Beteiligten.</p>
- <p>Die Gesetzgebung der zweiten Säule wurde soeben einer umfassenden Strukturreform unterzogen, welche am 19. März 2010 vom Parlament verabschiedet wurde. Der Bundesrat ist mit dem Motionär insoweit einverstanden, als in geeigneter Art und Weise eine Erhöhung der Transparenz und tendenziell eine Senkung der Verwaltungskosten anzustreben ist. Die vom Motionär aufgeworfenen Anliegen in Bezug auf die Lebensversicherungen, welche BVG-Produkte anbieten, sind allerdings bereits Gegenstand der Beratungen der Subkommission BVG der SGK-N. Diese Subkommission hat zu den thematisierten Fragen Experten befragt und Versicherungsanbieter angehört. Sie wird der SGK-N ihre Anträge unterbreiten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Resultate der Beratungen der SGK-N abgewartet werden sollten, bevor eine strukturelle Korrektur in diesem Gebiet ins Auge gefasst wird. Je nach weiterem Gang der Diskussion behält er sich vor, selber aktiv zu werden, wenn die Reform nicht vorankommt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine strukturelle Korrektur in der Gesetzgebung der zweiten Säule einzuleiten. Ziel ist es, die Rolle der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge anzupassen, um Transparenz, Wettbewerb und Vertrauen herzustellen.</p><p>Demnach sollen alle registrierten BVG-Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, strukturell, organisatorisch und buchhalterisch vom übrigen Lebensversicherungsgeschäft getrennt verwaltet werden, mit eigenen Bilanzen und eigener Erfolgsrechnung. Die Lebensversicherer sollen die Funktion als Rückversicherer, Vermögensverwalter und Treuhänder weiterhin wahrnehmen, nicht aber freien Zugriff auf die Kapitalerträge der Aktiven erhalten. Die Beziehung zwischen den BVG-Einrichtungen und den Lebensversicherern ist in spezifischen, kündbaren Verträgen festzuhalten.</p><p>Der BVG-Sicherungsfonds einer Lebensversicherung zur Sicherung der Nominalwertgarantie und alle übrigen Reserven sind nach einheitlich standardisierten, gemeinnützigen Kriterien zu verwalten und mit einer Zweckbindung zugunsten der Versicherten zu versehen. Die Lebensversicherungen sollen eine dem effektiven Kapitaleinsatz entsprechende, transparente und risikogerechte Verzinsung ihrer Kapitaleinlagen erhalten, soweit sie tatsächlich Sicherheiten leisten, die über das ohnehin vorhandene Deckungskapital hinaus gehen.</p><p>Die Verwaltungskosten sind ex ante verbindlich festzulegen; Kapitalerträge sollen, nach Abzug der vertraglichen Risikoprämien, vollumfänglich den Versicherten zugute kommen.</p>
- BVG. Basis für Transparenz und Vertrauen schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung vom 7. März 2010 haben ein grosses Unbehagen des Stimmvolkes über die Rolle der Lebensversicherer im BVG und ihre Motivationen offen gelegt. Die jetzigen Gewinnbeteiligungs- und Überwachungsmechanismen sowie ihre zweifelhafte Anwendung durch den Bundesrat überzeugen nicht.</p><p>Angesichts des Gewichts des BVG innerhalb der sozialen Sicherung soll das Regime so überarbeitet werden, dass die Beziehung zwischen Versicherten und BVG-Einrichtungen inskünftig auf einer ausgeglichenen partnerschaftlichen Basis ruhen. Voraussetzung dafür sind Transparenz und Ausgewogenheit von Beiträgen und Leistungen aller Beteiligten.</p>
- <p>Die Gesetzgebung der zweiten Säule wurde soeben einer umfassenden Strukturreform unterzogen, welche am 19. März 2010 vom Parlament verabschiedet wurde. Der Bundesrat ist mit dem Motionär insoweit einverstanden, als in geeigneter Art und Weise eine Erhöhung der Transparenz und tendenziell eine Senkung der Verwaltungskosten anzustreben ist. Die vom Motionär aufgeworfenen Anliegen in Bezug auf die Lebensversicherungen, welche BVG-Produkte anbieten, sind allerdings bereits Gegenstand der Beratungen der Subkommission BVG der SGK-N. Diese Subkommission hat zu den thematisierten Fragen Experten befragt und Versicherungsanbieter angehört. Sie wird der SGK-N ihre Anträge unterbreiten. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Resultate der Beratungen der SGK-N abgewartet werden sollten, bevor eine strukturelle Korrektur in diesem Gebiet ins Auge gefasst wird. Je nach weiterem Gang der Diskussion behält er sich vor, selber aktiv zu werden, wenn die Reform nicht vorankommt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine strukturelle Korrektur in der Gesetzgebung der zweiten Säule einzuleiten. Ziel ist es, die Rolle der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge anzupassen, um Transparenz, Wettbewerb und Vertrauen herzustellen.</p><p>Demnach sollen alle registrierten BVG-Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, strukturell, organisatorisch und buchhalterisch vom übrigen Lebensversicherungsgeschäft getrennt verwaltet werden, mit eigenen Bilanzen und eigener Erfolgsrechnung. Die Lebensversicherer sollen die Funktion als Rückversicherer, Vermögensverwalter und Treuhänder weiterhin wahrnehmen, nicht aber freien Zugriff auf die Kapitalerträge der Aktiven erhalten. Die Beziehung zwischen den BVG-Einrichtungen und den Lebensversicherern ist in spezifischen, kündbaren Verträgen festzuhalten.</p><p>Der BVG-Sicherungsfonds einer Lebensversicherung zur Sicherung der Nominalwertgarantie und alle übrigen Reserven sind nach einheitlich standardisierten, gemeinnützigen Kriterien zu verwalten und mit einer Zweckbindung zugunsten der Versicherten zu versehen. Die Lebensversicherungen sollen eine dem effektiven Kapitaleinsatz entsprechende, transparente und risikogerechte Verzinsung ihrer Kapitaleinlagen erhalten, soweit sie tatsächlich Sicherheiten leisten, die über das ohnehin vorhandene Deckungskapital hinaus gehen.</p><p>Die Verwaltungskosten sind ex ante verbindlich festzulegen; Kapitalerträge sollen, nach Abzug der vertraglichen Risikoprämien, vollumfänglich den Versicherten zugute kommen.</p>
- BVG. Basis für Transparenz und Vertrauen schaffen
Back to List