EU-Gesundheitsabkommen. Auswirkungen auf inländische Tabakindustrie
- ShortId
-
10.3120
- Id
-
20103120
- Updated
-
14.11.2025 06:41
- Language
-
de
- Title
-
EU-Gesundheitsabkommen. Auswirkungen auf inländische Tabakindustrie
- AdditionalIndexing
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15;10;2841;Exportrisikoversicherung;Industriepolitik;Interessenkonflikt;Gesundheitspolitik;Vorbehalt bei einem Übereinkommen;Tabak;Ratifizierung eines Abkommens;Abkommen EU
- 1
-
- L05K0902010101, Abkommen EU
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L05K1402020104, Tabak
- L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L05K0506020601, Vorbehalt bei einem Übereinkommen
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L04K07050701, Industriepolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit November 2008 finden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich statt. Im Gesundheitsbereich geht es bei den Verhandlungen unter anderem um eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktsicherheit (RASFF und Rapex) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm). </p><p>Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit relevante EU-Rechtsbestand (Acquis communautaire). Gemäss der europäischen Kommission gehören EU-Bestimmungen zum Tabak zum Acquis communautaire im Gesundheitsbereich und gelten somit als Teil dieser Verhandlungen.</p><p>1.-4. Es trifft zu, dass gemäss der EU-Richtlinie "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG) keine Zigaretten mit erhöhten Schadstoffwerten in Drittstaaten exportiert werden dürfen.</p><p>Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie. Er wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch akzeptabel ist. Ausserdem untersteht die Ratifikation eines allfälligen bilateralen Abkommens mit der EU in jedem Fall dem Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte. Das Parlament wird somit die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis zu prüfen und darüber abschliessend zu befinden.</p><p>5. Die Übernahme des relevanten Acquis communautaire bildet die Basis für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Damit beispielsweise die in der EU verwendeten Früh- und Schnellwarnsysteme in der Schweiz sinnvoll und effizient eingesetzt werden können, müssen dieselben Produktanforderungen, wie sie die EU kennt, auch in der Schweiz gelten. Um effizient zusammenarbeiten zu können, brauchen die Schweiz und die EU gemeinsame Grundlagen. Inwieweit der relevante Acquis communautaire durch die Schweiz übernommen werden muss, ist allerdings Gegenstand der Verhandlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das sich im Moment in der Diskussion befindende EU-Gesundheitsabkommen, dem das BAG beitreten möchte, sieht unter anderem auch die Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der Tabakproduktion vor. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er sich bewusst, dass mit der Ratifikation dieses Abkommens ein Verbot des Tabakprodukte-Exportes an Drittländer verbunden ist? </p><p>2. Wenn ja, sind ihm die Interessen der inländischen Tabakproduzenten egal? </p><p>3. Ordnet er die Interessen der heimischen Tabakproduzenten seinen "euromantischen" Vorstellungen unter? </p><p>4. Würde das Abkommen so ratifiziert, so wäre der Verlust von Arbeitsplätzen bei Produzenten und Industrie absehbar. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, einen Vorbehalt zugunsten der Industrie anzubringen? </p><p>5. Warum bedingt ein Gesundheitsabkommen mit der EU die Übernahme der gesamten EU-Tabakregulierung?</p>
- EU-Gesundheitsabkommen. Auswirkungen auf inländische Tabakindustrie
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit November 2008 finden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich statt. Im Gesundheitsbereich geht es bei den Verhandlungen unter anderem um eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktsicherheit (RASFF und Rapex) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm). </p><p>Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit relevante EU-Rechtsbestand (Acquis communautaire). Gemäss der europäischen Kommission gehören EU-Bestimmungen zum Tabak zum Acquis communautaire im Gesundheitsbereich und gelten somit als Teil dieser Verhandlungen.</p><p>1.-4. Es trifft zu, dass gemäss der EU-Richtlinie "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG) keine Zigaretten mit erhöhten Schadstoffwerten in Drittstaaten exportiert werden dürfen.</p><p>Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie. Er wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch akzeptabel ist. Ausserdem untersteht die Ratifikation eines allfälligen bilateralen Abkommens mit der EU in jedem Fall dem Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte. Das Parlament wird somit die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis zu prüfen und darüber abschliessend zu befinden.</p><p>5. Die Übernahme des relevanten Acquis communautaire bildet die Basis für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Damit beispielsweise die in der EU verwendeten Früh- und Schnellwarnsysteme in der Schweiz sinnvoll und effizient eingesetzt werden können, müssen dieselben Produktanforderungen, wie sie die EU kennt, auch in der Schweiz gelten. Um effizient zusammenarbeiten zu können, brauchen die Schweiz und die EU gemeinsame Grundlagen. Inwieweit der relevante Acquis communautaire durch die Schweiz übernommen werden muss, ist allerdings Gegenstand der Verhandlungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das sich im Moment in der Diskussion befindende EU-Gesundheitsabkommen, dem das BAG beitreten möchte, sieht unter anderem auch die Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der Tabakproduktion vor. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er sich bewusst, dass mit der Ratifikation dieses Abkommens ein Verbot des Tabakprodukte-Exportes an Drittländer verbunden ist? </p><p>2. Wenn ja, sind ihm die Interessen der inländischen Tabakproduzenten egal? </p><p>3. Ordnet er die Interessen der heimischen Tabakproduzenten seinen "euromantischen" Vorstellungen unter? </p><p>4. Würde das Abkommen so ratifiziert, so wäre der Verlust von Arbeitsplätzen bei Produzenten und Industrie absehbar. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, einen Vorbehalt zugunsten der Industrie anzubringen? </p><p>5. Warum bedingt ein Gesundheitsabkommen mit der EU die Übernahme der gesamten EU-Tabakregulierung?</p>
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