Diskriminierung im Elektrizitätsmarkt
- ShortId
-
10.3122
- Id
-
20103122
- Updated
-
28.07.2023 12:16
- Language
-
de
- Title
-
Diskriminierung im Elektrizitätsmarkt
- AdditionalIndexing
-
66;Kohlendioxid;Lagerung radioaktiver Abfälle;elektrische Energie;Umweltverträglichkeit;Stromerzeugung
- 1
-
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Bezug auf die CO2-Emissionen der Stromproduktion müssen zwei verschiedene Systemgrenzen unterschieden werden: erstens die Systemgrenze gemäss Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetzgebung und zweitens die Systemgrenze von Ökobilanzen. Zu den Fragen:</p><p>1. Ökobilanzen von Produkten, Prozessen oder Unternehmen bestehen gemäss der Norm ISO 14040 aus folgenden vier Phasen: Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens, Sachbilanz (Ökoinventar), Wirkungsabschätzung und Interpretation (Auswertung).</p><p>Zur Bewertung und Wirkungsabschätzung dieser Sachbilanzen wird in der Schweiz sehr oft die Methode der ökologischen Knappheit verwendet. Diese Methode wurde in gutem Einvernehmen zwischen Wissenschaft, Bundesstellen und der Wirtschaft erarbeitet. Zentrale Grösse der Methode sind die Ökofaktoren, welche die Umweltbelastung einer Schadstoffemission resp. Ressourcenentnahme in der Einheit Umweltbelastungspunkte pro Mengeneinheit angeben. Je weiter in der Schweiz eine aktuelle Emission von einem schweizerischen Umweltziel entfernt ist, desto grösser ist der entsprechende Ökofaktor. Da die Methode der ökologischen Knappheit auf schweizerischen Umweltzielen beruht, ist die Bewertung auf schweizerische Verhältnisse angepasst. Auf diese Methode stützt sich bereits die Ökobilanzierung von biogenen Treibstoffen im Rahmen der Mineralölsteuerbefreiung ab (Art. 13 der Treibstoffökobilanz-Verordnung, TrÖbiV; SR 641.611.21). Die geplante Umweltetikette für Personenwagen bewertet die Umweltbelastung der Fahrzeuge im Betrieb ebenfalls nach der Methode der ökologischen Knappheit.</p><p>Dahingegen setzt die Methode Eco-Indicator 99 (inzwischen abgelöst durch die weiterentwickelte Methode ReCiPe) die Umweltauswirkungen in Bezug zu den potenziellen Umweltschäden und basiert auf europäischen Durchschnittswerten. Sie ist daher für die Beurteilung von Umweltbelastungen in der Schweiz weniger aussagekräftig.</p><p>Zurzeit berücksichtigt die Bewertung radioaktiver Abfälle gemäss der Methode der ökologischen Knappheit unter anderem folgende Tatsachen:</p><p>- Es gibt heute keine Endlagerkapazitäten für schwach- und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle. </p><p>- Der Entsorgungsnachweis wurde am 28. Juni 2006 erbracht. </p><p>Sobald der Standortentscheid für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz vorliegt, kann der entsprechende Ökofaktor angepasst werden.</p><p>2. Gemäss Kyoto-Protokoll ist die Systemgrenze die Schweizer Landesgrenze. Bei den Brennstoffen muss der schweizerische Verbrauch und bei den Treibstoffen der Absatz in der Schweiz erhoben werden. Schweizer Strom nach Kyoto-Regelung ist nur geringfügig mit CO2-Emissionen belastet (Emissionen aus WKK-Anlagen und fossil-thermischen Kraftwerken in der Schweiz). Sollen Produkte oder Technologien miteinander verglichen werden, z. B. ein elektrisch angetriebener Personenwagen mit einem dieselbetriebenen Fahrzeug, muss der gesamte Lebenszyklus betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge, weil die Emissionen eines Elektrofahrzeugs bei einer Lebenszyklusbetrachtung nicht im Betrieb des Fahrzeugs entstehen, sondern bei der Produktion des Stroms. Mit dem Fokus Konsumenteninformation liegt es nahe, den vom Konsumenten effektiv konsumierten Strom zu verwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) soll eine elektrische Heizung mehr CO2 ausstossen als eine moderne Ölheizung. Minergie bevorzugt die Wärmepumpen. Das Recheninstrument Mobitool erlaubt es, die Auswirkungen der verschiedenen Mobilitätsarten auf die Umwelt miteinander zu vergleichen. Es kommt wie die Umweltetikette zum Schluss, dass Elektroautos nur unwesentlich umweltfreundlicher sind als neue Dieselautos. Diese negativen Beurteilungen der Elektroanwendungen fussen auf den Daten, die die Bundesämter benutzen. Nach der Methode der ökologischen Knappheit - Ökofaktoren 2006 - wird die Kernenergie besonders schlecht gewichtet; die unterirdische Tiefenlagerung wird als grosses Problem beurteilt, da es in der Schweiz ja kein Endlager gibt. Die radioaktiven Abfälle können deshalb zurzeit nicht nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgt werden. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Ausgangsdaten für diese ökologischen Einschätzungen grundlegend überarbeitet werden müssten angesichts der Tatsache, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle erwiesenermassen möglich ist? Würden sich die Bundesämter nicht besser auf den europaweit anerkannten Ökoindikator 99 stützen?</p><p>2. Die Bundesämter verwenden statt eines produktionsorientierten Energiemixes einen auf die Konsumentinnen und Konsumenten bezogenen Energiemix; Strom unbekannter Herkunft wird deshalb gleich bewertet wie ausländischer umweltschädlicher Strom. Dies hat zur Folge, dass Schweizer Strom die Umwelt mit 140 Gramm CO2 /Kilowattstunde belasten soll. Mit dem produktionsorientierten Ansatz hingegen kommt man auf einen CO2-Ausstoss von weniger als 10 Gramm/Kilowattstunde. Warum verwendet man nicht den produktionsorientierten Ansatz wie bei den anderen CO2-Emissionen? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich ein falsches Bild ergibt, wenn der importierte Strom im konsumabhängigen Energiemix berücksichtigt wird und die Wasserenergie, die im Sommer exportiert wird, nicht angerechnet wird? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der CO2-Ausstoss der Schweizer Elektrizität damit künstlich hochgehalten wird?</p>
- Diskriminierung im Elektrizitätsmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Bezug auf die CO2-Emissionen der Stromproduktion müssen zwei verschiedene Systemgrenzen unterschieden werden: erstens die Systemgrenze gemäss Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetzgebung und zweitens die Systemgrenze von Ökobilanzen. Zu den Fragen:</p><p>1. Ökobilanzen von Produkten, Prozessen oder Unternehmen bestehen gemäss der Norm ISO 14040 aus folgenden vier Phasen: Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens, Sachbilanz (Ökoinventar), Wirkungsabschätzung und Interpretation (Auswertung).</p><p>Zur Bewertung und Wirkungsabschätzung dieser Sachbilanzen wird in der Schweiz sehr oft die Methode der ökologischen Knappheit verwendet. Diese Methode wurde in gutem Einvernehmen zwischen Wissenschaft, Bundesstellen und der Wirtschaft erarbeitet. Zentrale Grösse der Methode sind die Ökofaktoren, welche die Umweltbelastung einer Schadstoffemission resp. Ressourcenentnahme in der Einheit Umweltbelastungspunkte pro Mengeneinheit angeben. Je weiter in der Schweiz eine aktuelle Emission von einem schweizerischen Umweltziel entfernt ist, desto grösser ist der entsprechende Ökofaktor. Da die Methode der ökologischen Knappheit auf schweizerischen Umweltzielen beruht, ist die Bewertung auf schweizerische Verhältnisse angepasst. Auf diese Methode stützt sich bereits die Ökobilanzierung von biogenen Treibstoffen im Rahmen der Mineralölsteuerbefreiung ab (Art. 13 der Treibstoffökobilanz-Verordnung, TrÖbiV; SR 641.611.21). Die geplante Umweltetikette für Personenwagen bewertet die Umweltbelastung der Fahrzeuge im Betrieb ebenfalls nach der Methode der ökologischen Knappheit.</p><p>Dahingegen setzt die Methode Eco-Indicator 99 (inzwischen abgelöst durch die weiterentwickelte Methode ReCiPe) die Umweltauswirkungen in Bezug zu den potenziellen Umweltschäden und basiert auf europäischen Durchschnittswerten. Sie ist daher für die Beurteilung von Umweltbelastungen in der Schweiz weniger aussagekräftig.</p><p>Zurzeit berücksichtigt die Bewertung radioaktiver Abfälle gemäss der Methode der ökologischen Knappheit unter anderem folgende Tatsachen:</p><p>- Es gibt heute keine Endlagerkapazitäten für schwach- und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle. </p><p>- Der Entsorgungsnachweis wurde am 28. Juni 2006 erbracht. </p><p>Sobald der Standortentscheid für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz vorliegt, kann der entsprechende Ökofaktor angepasst werden.</p><p>2. Gemäss Kyoto-Protokoll ist die Systemgrenze die Schweizer Landesgrenze. Bei den Brennstoffen muss der schweizerische Verbrauch und bei den Treibstoffen der Absatz in der Schweiz erhoben werden. Schweizer Strom nach Kyoto-Regelung ist nur geringfügig mit CO2-Emissionen belastet (Emissionen aus WKK-Anlagen und fossil-thermischen Kraftwerken in der Schweiz). Sollen Produkte oder Technologien miteinander verglichen werden, z. B. ein elektrisch angetriebener Personenwagen mit einem dieselbetriebenen Fahrzeug, muss der gesamte Lebenszyklus betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge, weil die Emissionen eines Elektrofahrzeugs bei einer Lebenszyklusbetrachtung nicht im Betrieb des Fahrzeugs entstehen, sondern bei der Produktion des Stroms. Mit dem Fokus Konsumenteninformation liegt es nahe, den vom Konsumenten effektiv konsumierten Strom zu verwenden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (Geak) soll eine elektrische Heizung mehr CO2 ausstossen als eine moderne Ölheizung. Minergie bevorzugt die Wärmepumpen. Das Recheninstrument Mobitool erlaubt es, die Auswirkungen der verschiedenen Mobilitätsarten auf die Umwelt miteinander zu vergleichen. Es kommt wie die Umweltetikette zum Schluss, dass Elektroautos nur unwesentlich umweltfreundlicher sind als neue Dieselautos. Diese negativen Beurteilungen der Elektroanwendungen fussen auf den Daten, die die Bundesämter benutzen. Nach der Methode der ökologischen Knappheit - Ökofaktoren 2006 - wird die Kernenergie besonders schlecht gewichtet; die unterirdische Tiefenlagerung wird als grosses Problem beurteilt, da es in der Schweiz ja kein Endlager gibt. Die radioaktiven Abfälle können deshalb zurzeit nicht nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgt werden. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Antwort auf folgende Fragen: </p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Ausgangsdaten für diese ökologischen Einschätzungen grundlegend überarbeitet werden müssten angesichts der Tatsache, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle erwiesenermassen möglich ist? Würden sich die Bundesämter nicht besser auf den europaweit anerkannten Ökoindikator 99 stützen?</p><p>2. Die Bundesämter verwenden statt eines produktionsorientierten Energiemixes einen auf die Konsumentinnen und Konsumenten bezogenen Energiemix; Strom unbekannter Herkunft wird deshalb gleich bewertet wie ausländischer umweltschädlicher Strom. Dies hat zur Folge, dass Schweizer Strom die Umwelt mit 140 Gramm CO2 /Kilowattstunde belasten soll. Mit dem produktionsorientierten Ansatz hingegen kommt man auf einen CO2-Ausstoss von weniger als 10 Gramm/Kilowattstunde. Warum verwendet man nicht den produktionsorientierten Ansatz wie bei den anderen CO2-Emissionen? Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass sich ein falsches Bild ergibt, wenn der importierte Strom im konsumabhängigen Energiemix berücksichtigt wird und die Wasserenergie, die im Sommer exportiert wird, nicht angerechnet wird? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der CO2-Ausstoss der Schweizer Elektrizität damit künstlich hochgehalten wird?</p>
- Diskriminierung im Elektrizitätsmarkt
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