Marktbehindernden Tarifvertrag mit der Hörgerätebranche kündigen

ShortId
10.3130
Id
20103130
Updated
27.07.2023 19:37
Language
de
Title
Marktbehindernden Tarifvertrag mit der Hörgerätebranche kündigen
AdditionalIndexing
28;15;Tarif;Festpreis;Wettbewerbsbeschränkung;Submissionswesen;Medizinprodukt;Invalidenversicherung;Hörbehinderte/r;Kündigung eines Vertrags
1
  • L06K010402010102, Hörbehinderte/r
  • L03K010507, Medizinprodukt
  • L06K110503020101, Tarif
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nirgends sind die Endpreise für Hörgeräte und für die von Akustikern zu erbringende Anpassungsdienstleistung so hoch wie in der Schweiz, sowohl für die IV und für die Hörbehinderten. Die Situation ist unhaltbar, die Branche unkooperativ. Die Akustiker verdienen gut, sehr gut sogar. Und die Preise für die von der Branche angepriesene Leistung "Besseres Hören" (Hörgerät und Anpassung) steigen, statt zu sinken. </p><p>Der Bundesrat schlägt mit der Botschaft zur IV-Revision 6a in Artikel 21quater vor, Hörgeräte künftig via Ausschreibung durch die IV beschaffen zu lassen. Mit der Ausschreibung kann Wettbewerb erzeugt werden. </p><p>Mit der Branche vereinbarte Preissenkungen konnten nämlich mit dem zwischen Hörgerätebranche und Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) verhandelten Tarifvertrag nicht wie geplant erzielt werden. Der neue, seit 1. Januar 2010 geltende Tarifvertrag benachteiligt die Hörbehinderten, und er bremst den Wettbewerb in einem Markt, welcher zudem von wenigen Monopolisten kontrolliert wird. </p><p>Pro Audito Schweiz, die Organisation für Menschen mit Hörbehinderung, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen deshalb kürzlich aufgefordert, diesen Tarifvertrag raschmöglichst zu kündigen. Die Hörbehinderten fordern eine bessere Ausgangslage, sie wollen bei der Definition zahlungsfreier Hörgeräte stärker mitreden, sodass ihre Bedürfnisse besser abgedeckt werden. </p><p>Eine Ausschreibung würde frühestens ab 2012 möglich. Ohne den auch für die IV kostentreibenden Tarifvertrag kann das BSV bereits ab Sommer 2010 eine Übergangsregelung ausarbeiten, welche ab 1. Januar 2011 preissenkende Wirkung entfalten kann. </p><p>Mit der Kündigung und einer Übergangslösung beweist das BSV dem Parlament, wie die steigenden Kosten in einem ersten Schritt eingedämmt werden können. Branche und Hörbehinderte könnten sich so auf eine neue Marktsituation vorbereiten, welche dann von der geplanten Ausschreibung zusätzlich normalisiert würde.</p>
  • <p>1. Der geltende Tarifvertrag zwischen den Akustikerverbänden und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wurde auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt und läuft bis Ende 2011. Ziel dieses Vertrages ist es, über die Senkung von Tariflimiten für Hörgeräte etwa 17 Millionen Franken an Einsparungen zugunsten der Sozialversicherungen zu erzielen. Ob diese Wirkung erzielt werden kann, kann erst zuverlässig beurteilt werden, wenn 2011 die statistischen Angaben vorliegen werden. Eine abschliessende Beurteilung der von verschiedener Seite vorgebrachten Kritik am Tarifvertrag ist dem Bundesrat deshalb zurzeit nicht möglich.</p><p>2. Der aktuelle Tarifvertrag zwischen dem BSV und den Akustikerverbänden ist mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende Juni respektive Ende Dezember hin kündbar. Das BSV evaluiert zurzeit, ob der Vertrag bis Ende 2011 eingehalten oder ob eine Kündigung per Ende 2010 angestrebt werden soll.</p><p>3. Die Möglichkeit einer pauschalen Vergütung von Hilfsmittelkosten wurde im Rahmen der 5. IVG-Revision eingeführt. Ziel war und ist, mit diesem Instrument die Finanzen der Invalidenversicherung zu entlasten und den Versicherten mehr Selbstverantwortung zu übertragen. Wenn Aussichten auf minimalen Wettbewerb in einem bestimmten Markt bestehen, können Pauschalen das geeignete Instrument darstellen, um Einsparungen für die Invalidenversicherung zu erzielen und den Versicherten trotzdem eine gute Versorgungsqualität zu bieten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Wirkung des geltenden Tarifvertrags zwischen der Hörgerätebranche und dem BSV?</p><p>2. Unterstützt er die Kündigung des für IV und Hörbehinderte gleichermassen nachteiligen und zudem den Markt behindernden Vertrags? </p><p>3. Wie beurteilt er die Forderung, ab Januar 2011 Pauschalen (mit Härtefallregelung) auszurichten, welche statt wie bisher an Akustiker ausschliesslich an Hörbehinderte ausbezahlt würden?</p>
  • Marktbehindernden Tarifvertrag mit der Hörgerätebranche kündigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nirgends sind die Endpreise für Hörgeräte und für die von Akustikern zu erbringende Anpassungsdienstleistung so hoch wie in der Schweiz, sowohl für die IV und für die Hörbehinderten. Die Situation ist unhaltbar, die Branche unkooperativ. Die Akustiker verdienen gut, sehr gut sogar. Und die Preise für die von der Branche angepriesene Leistung "Besseres Hören" (Hörgerät und Anpassung) steigen, statt zu sinken. </p><p>Der Bundesrat schlägt mit der Botschaft zur IV-Revision 6a in Artikel 21quater vor, Hörgeräte künftig via Ausschreibung durch die IV beschaffen zu lassen. Mit der Ausschreibung kann Wettbewerb erzeugt werden. </p><p>Mit der Branche vereinbarte Preissenkungen konnten nämlich mit dem zwischen Hörgerätebranche und Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) verhandelten Tarifvertrag nicht wie geplant erzielt werden. Der neue, seit 1. Januar 2010 geltende Tarifvertrag benachteiligt die Hörbehinderten, und er bremst den Wettbewerb in einem Markt, welcher zudem von wenigen Monopolisten kontrolliert wird. </p><p>Pro Audito Schweiz, die Organisation für Menschen mit Hörbehinderung, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen deshalb kürzlich aufgefordert, diesen Tarifvertrag raschmöglichst zu kündigen. Die Hörbehinderten fordern eine bessere Ausgangslage, sie wollen bei der Definition zahlungsfreier Hörgeräte stärker mitreden, sodass ihre Bedürfnisse besser abgedeckt werden. </p><p>Eine Ausschreibung würde frühestens ab 2012 möglich. Ohne den auch für die IV kostentreibenden Tarifvertrag kann das BSV bereits ab Sommer 2010 eine Übergangsregelung ausarbeiten, welche ab 1. Januar 2011 preissenkende Wirkung entfalten kann. </p><p>Mit der Kündigung und einer Übergangslösung beweist das BSV dem Parlament, wie die steigenden Kosten in einem ersten Schritt eingedämmt werden können. Branche und Hörbehinderte könnten sich so auf eine neue Marktsituation vorbereiten, welche dann von der geplanten Ausschreibung zusätzlich normalisiert würde.</p>
    • <p>1. Der geltende Tarifvertrag zwischen den Akustikerverbänden und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wurde auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt und läuft bis Ende 2011. Ziel dieses Vertrages ist es, über die Senkung von Tariflimiten für Hörgeräte etwa 17 Millionen Franken an Einsparungen zugunsten der Sozialversicherungen zu erzielen. Ob diese Wirkung erzielt werden kann, kann erst zuverlässig beurteilt werden, wenn 2011 die statistischen Angaben vorliegen werden. Eine abschliessende Beurteilung der von verschiedener Seite vorgebrachten Kritik am Tarifvertrag ist dem Bundesrat deshalb zurzeit nicht möglich.</p><p>2. Der aktuelle Tarifvertrag zwischen dem BSV und den Akustikerverbänden ist mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende Juni respektive Ende Dezember hin kündbar. Das BSV evaluiert zurzeit, ob der Vertrag bis Ende 2011 eingehalten oder ob eine Kündigung per Ende 2010 angestrebt werden soll.</p><p>3. Die Möglichkeit einer pauschalen Vergütung von Hilfsmittelkosten wurde im Rahmen der 5. IVG-Revision eingeführt. Ziel war und ist, mit diesem Instrument die Finanzen der Invalidenversicherung zu entlasten und den Versicherten mehr Selbstverantwortung zu übertragen. Wenn Aussichten auf minimalen Wettbewerb in einem bestimmten Markt bestehen, können Pauschalen das geeignete Instrument darstellen, um Einsparungen für die Invalidenversicherung zu erzielen und den Versicherten trotzdem eine gute Versorgungsqualität zu bieten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige Wirkung des geltenden Tarifvertrags zwischen der Hörgerätebranche und dem BSV?</p><p>2. Unterstützt er die Kündigung des für IV und Hörbehinderte gleichermassen nachteiligen und zudem den Markt behindernden Vertrags? </p><p>3. Wie beurteilt er die Forderung, ab Januar 2011 Pauschalen (mit Härtefallregelung) auszurichten, welche statt wie bisher an Akustiker ausschliesslich an Hörbehinderte ausbezahlt würden?</p>
    • Marktbehindernden Tarifvertrag mit der Hörgerätebranche kündigen

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