NFA. Dringliche Anpassung, damit auch die Geberkantone die Finanzkrise überstehen
- ShortId
-
10.3134
- Id
-
20103134
- Updated
-
28.07.2023 10:32
- Language
-
de
- Title
-
NFA. Dringliche Anpassung, damit auch die Geberkantone die Finanzkrise überstehen
- AdditionalIndexing
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24;Finanzkrise;Zahlung;Moratorium;Kanton;Finanzausgleich;Haushaltsplan
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0703020209, Zahlung
- L04K08020318, Moratorium
- L04K11010105, Finanzkrise
- L02K1102, Haushaltsplan
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die ressourcenstarken Kantone budgetieren für das Jahr 2010 zusammen Defizite in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken; dies deshalb, weil ihre Steuereinnahmen um 0,85 Milliarden Franken einbrechen. Gleichzeitig steigt ihre NFA-Belastung weiter an. Allein im Kanton Schwyz steigt die Belastung von 2009 zu 2010 sprunghaft um insgesamt 24 Prozent an. Während sich die NFA-Belastung auf die Verhältnisse in den Jahren 2004, 2005 und 2006 bezieht und weit zurückliegt, fallen die konjunkturbedingten Steuereinbrüche verzugslos an. </p><p>Kantone, die im Übergang zur NFA lediglich weniger Mittel ausgeschüttet bekommen, werden mit dem Härteausgleich über maximal 28 Jahre finanziell unterstützt. Die ressourcenstarken Kantone, welche ab 2008 zusammen rund zwei Milliarden Franken bereitstellen und effektiv bezahlen müssen, erhalten keinen Härteausgleich.</p><p>Die meisten Nehmerkantone (z. B. Bern 124 Millionen, Luzern 47 Millionen, Wallis 47 Millionen Franken) weisen in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise Ertragsüberschüsse aus. Die meisten ressourcenstarken Kantone müssen zum Teil massive Defizite budgetieren (z. B. Zürich -525 Millionen, Genf -358 Millionen Franken). Dieses Missverhältnis muss in Zeiten der Krise aufgehoben werden, damit auch die ressourcenstarken Kantone die faire Chance haben, an der sich verbessernden Konjunktursituation zu partizipieren, und ihre wirtschaftliche Erholung nicht abgewürgt wird. Dies sollte auch im Interesse des Bundes sein, da die ressourcenstarken Kantone den Grossteil der direkten Bundessteuer einbringen.</p>
- <p>Die zeitliche Verzögerung zwischen Bemessungsjahren und Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs ist dadurch bedingt, dass die Kantone die Daten zur Berechnung des Ressourcenpotenzials erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung in genügend guter Qualität liefern können. Das Ressourcenpotenzial basiert auf der sogenannten aggregierten Steuerbemessungsgrundlage, welche die steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und die Gewinne der juristischen Personen umfasst. Eine für die Datenqualität genügend grosse Anzahl von definitiven Veranlagungen liegt erst zwei Jahre nach dem Ende des Bemessungsjahres vor. Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vom 3. Oktober 2003 sieht deshalb in Artikel 3 Absatz 4 ausdrücklich vor, dass das Ressourcenpotenzial aufgrund der Zahlen der letzten drei verfügbaren Jahre ermittelt wird. Ausgleichszahlungen, welche auf aktuelleren Daten basieren würden, müssten aufgrund von provisorischen Schätzungen berechnet werden und wären deshalb mit einer sehr grossen Unsicherheit behaftet. Nach Vorliegen der definitiven Daten müssten deshalb später Korrekturzahlungen vorgenommen werden.</p><p>Die Kantone waren sich bereits im Vorfeld der Inkraftsetzung des neuen Finanzausgleichs dieser Problematik bewusst. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der Berechnung auf der Basis von drei Bemessungsjahren konjunkturelle Schwankungen geglättet werden und sich nicht in gleich hohen Schwankungen beim Ressourcenpotenzial niederschlagen.</p><p>Der Bundesrat hat am 31. März 2010 die Vernehmlassung zum Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs 2008-2011, welche bis zum 2. Juli 2010 dauert, eröffnet. Der Bundesrat wird nach Auswertung der Vernehmlassung, d. h. im Verlaufe des Septembers 2010, seine Botschaft mit den Anträgen zur neuen Vierjahresperiode 2012-2015 verabschieden, sodass die parlamentarischen Beratungen im Erstrat noch im laufenden Jahr aufgenommen werden können. Es wäre nicht im Interesse des Finanzausgleichs, Beschlüsse zur neuen Vierjahresperiode unabhängig vom Gesamtkontext und in Unkenntnis der Vernehmlassungsantworten vorwegnehmen zu wollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen, sodass die finanziellen NFA-Belastungen der ressourcenstarken Kantone im Sinne eines Moratoriums während der Phase der Finanzkrise und dadurch einbrechender Steuererträge reduziert werden.</p>
- NFA. Dringliche Anpassung, damit auch die Geberkantone die Finanzkrise überstehen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die ressourcenstarken Kantone budgetieren für das Jahr 2010 zusammen Defizite in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken; dies deshalb, weil ihre Steuereinnahmen um 0,85 Milliarden Franken einbrechen. Gleichzeitig steigt ihre NFA-Belastung weiter an. Allein im Kanton Schwyz steigt die Belastung von 2009 zu 2010 sprunghaft um insgesamt 24 Prozent an. Während sich die NFA-Belastung auf die Verhältnisse in den Jahren 2004, 2005 und 2006 bezieht und weit zurückliegt, fallen die konjunkturbedingten Steuereinbrüche verzugslos an. </p><p>Kantone, die im Übergang zur NFA lediglich weniger Mittel ausgeschüttet bekommen, werden mit dem Härteausgleich über maximal 28 Jahre finanziell unterstützt. Die ressourcenstarken Kantone, welche ab 2008 zusammen rund zwei Milliarden Franken bereitstellen und effektiv bezahlen müssen, erhalten keinen Härteausgleich.</p><p>Die meisten Nehmerkantone (z. B. Bern 124 Millionen, Luzern 47 Millionen, Wallis 47 Millionen Franken) weisen in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise Ertragsüberschüsse aus. Die meisten ressourcenstarken Kantone müssen zum Teil massive Defizite budgetieren (z. B. Zürich -525 Millionen, Genf -358 Millionen Franken). Dieses Missverhältnis muss in Zeiten der Krise aufgehoben werden, damit auch die ressourcenstarken Kantone die faire Chance haben, an der sich verbessernden Konjunktursituation zu partizipieren, und ihre wirtschaftliche Erholung nicht abgewürgt wird. Dies sollte auch im Interesse des Bundes sein, da die ressourcenstarken Kantone den Grossteil der direkten Bundessteuer einbringen.</p>
- <p>Die zeitliche Verzögerung zwischen Bemessungsjahren und Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs ist dadurch bedingt, dass die Kantone die Daten zur Berechnung des Ressourcenpotenzials erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung in genügend guter Qualität liefern können. Das Ressourcenpotenzial basiert auf der sogenannten aggregierten Steuerbemessungsgrundlage, welche die steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und die Gewinne der juristischen Personen umfasst. Eine für die Datenqualität genügend grosse Anzahl von definitiven Veranlagungen liegt erst zwei Jahre nach dem Ende des Bemessungsjahres vor. Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vom 3. Oktober 2003 sieht deshalb in Artikel 3 Absatz 4 ausdrücklich vor, dass das Ressourcenpotenzial aufgrund der Zahlen der letzten drei verfügbaren Jahre ermittelt wird. Ausgleichszahlungen, welche auf aktuelleren Daten basieren würden, müssten aufgrund von provisorischen Schätzungen berechnet werden und wären deshalb mit einer sehr grossen Unsicherheit behaftet. Nach Vorliegen der definitiven Daten müssten deshalb später Korrekturzahlungen vorgenommen werden.</p><p>Die Kantone waren sich bereits im Vorfeld der Inkraftsetzung des neuen Finanzausgleichs dieser Problematik bewusst. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der Berechnung auf der Basis von drei Bemessungsjahren konjunkturelle Schwankungen geglättet werden und sich nicht in gleich hohen Schwankungen beim Ressourcenpotenzial niederschlagen.</p><p>Der Bundesrat hat am 31. März 2010 die Vernehmlassung zum Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs 2008-2011, welche bis zum 2. Juli 2010 dauert, eröffnet. Der Bundesrat wird nach Auswertung der Vernehmlassung, d. h. im Verlaufe des Septembers 2010, seine Botschaft mit den Anträgen zur neuen Vierjahresperiode 2012-2015 verabschieden, sodass die parlamentarischen Beratungen im Erstrat noch im laufenden Jahr aufgenommen werden können. Es wäre nicht im Interesse des Finanzausgleichs, Beschlüsse zur neuen Vierjahresperiode unabhängig vom Gesamtkontext und in Unkenntnis der Vernehmlassungsantworten vorwegnehmen zu wollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen, sodass die finanziellen NFA-Belastungen der ressourcenstarken Kantone im Sinne eines Moratoriums während der Phase der Finanzkrise und dadurch einbrechender Steuererträge reduziert werden.</p>
- NFA. Dringliche Anpassung, damit auch die Geberkantone die Finanzkrise überstehen
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