Zunahme der ambulanten Chirurgie. Aufteilung der Kosten

ShortId
10.3137
Id
20103137
Updated
25.06.2025 00:09
Language
de
Title
Zunahme der ambulanten Chirurgie. Aufteilung der Kosten
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;ärztliche Versorgung;Kostenrechnung;Kanton;neue Technologie;Chirurgie;Krankenkasse
1
  • L04K01050204, Chirurgie
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L05K0706010508, neue Technologie
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0104010902, Krankenkasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Chirurgische Eingriffe werden in immer häufigeren Fällen immer öfter ambulant durchgeführt. Der Fortschritt der medizinischen und chirurgischen Techniken macht es möglich, dass viele Patientinnen und Patienten noch am Tag der Operation nach Hause zurückkehren können.</p><p>Damit lassen sich die Kosten für stationäre Behandlungen stark begrenzen.</p><p>Ambulant erbrachte Leistungen werden vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen und damit über die Prämien der Versicherten finanziert, während im stationären Bereich die Kosten zwischen den Kantonen und den Versicherern aufgeteilt werden. Im ambulanten Bereich gibt es also keine Aufteilung der Kosten zwischen Kantonen und Krankenkassen.</p><p>Der Entscheid, gewisse chirurgische Eingriffe immer häufiger ambulant und nicht mehr stationär durchzuführen, führt dazu, dass die Krankenversicherer immer mehr und immer höhere Rechnungen bezahlen müssen. Dies trägt dazu bei, dass die Krankenkassenprämien und auch die Zahl der Personen, die Prämienverbilligungen in Anspruch nehmen, ansteigen. Eine Aufteilung der Kosten für ambulante Behandlungen zwischen den Kantonen und den Versicherern würde eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Mittel ermöglichen, was wiederum dazu beitragen würde, dass die Prämien aller Versicherten reduziert werden könnten.</p>
  • <p>Das Postulat verlangt die Prüfung einer einheitlichen Finanzierungsordnung für die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbrachten Leistungen. Nach Ansicht des Postulanten soll die Finanzierung sowohl der stationären als auch der ambulanten Leistungen dual durch die OKP und die Kantone erfolgen. Eine solche Finanzierung ist bereits im Rahmen der KVG-Teilrevision zur Neuregelung der Spitalfinanzierung von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) diskutiert, aber dann wieder verworfen worden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass die ambulanten und stationären Leistungen grundsätzlich gleich beziehungsweise einheitlich finanziert werden sollen. In diesem Sinne hat er sich bereits in seiner Stellungnahme vom 27. November 2009 zur Motion Parmelin 09.3853, "KVG. Neuer Anlauf für einen Ausweg aus der für die Versicherten unerträglichen Situation", geäussert. Entgegen der Ansicht des Postulanten will er aber eine einheitliche Finanzierung nicht auf einer dualen, sondern auf einer monistischen Basis. Er wird zu dieser Frage dem Parlament gestützt auf die Motion SGK-S 06.3009, "Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen" (04.061), bis Ende 2010 einen Bericht vorlegen. In diesem Rahmen wird er auch die vom vorliegenden Postulat verlangte Prüfung vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Immer häufiger werden chirurgische Eingriffe nicht mehr stationär, sondern ambulant durchgeführt. Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, eine Aufteilung der Kosten für die ambulante Chirurgie zu prüfen, wie dies bereits für die stationären Behandlungen der Fall ist.</p>
  • Zunahme der ambulanten Chirurgie. Aufteilung der Kosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Chirurgische Eingriffe werden in immer häufigeren Fällen immer öfter ambulant durchgeführt. Der Fortschritt der medizinischen und chirurgischen Techniken macht es möglich, dass viele Patientinnen und Patienten noch am Tag der Operation nach Hause zurückkehren können.</p><p>Damit lassen sich die Kosten für stationäre Behandlungen stark begrenzen.</p><p>Ambulant erbrachte Leistungen werden vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen und damit über die Prämien der Versicherten finanziert, während im stationären Bereich die Kosten zwischen den Kantonen und den Versicherern aufgeteilt werden. Im ambulanten Bereich gibt es also keine Aufteilung der Kosten zwischen Kantonen und Krankenkassen.</p><p>Der Entscheid, gewisse chirurgische Eingriffe immer häufiger ambulant und nicht mehr stationär durchzuführen, führt dazu, dass die Krankenversicherer immer mehr und immer höhere Rechnungen bezahlen müssen. Dies trägt dazu bei, dass die Krankenkassenprämien und auch die Zahl der Personen, die Prämienverbilligungen in Anspruch nehmen, ansteigen. Eine Aufteilung der Kosten für ambulante Behandlungen zwischen den Kantonen und den Versicherern würde eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Mittel ermöglichen, was wiederum dazu beitragen würde, dass die Prämien aller Versicherten reduziert werden könnten.</p>
    • <p>Das Postulat verlangt die Prüfung einer einheitlichen Finanzierungsordnung für die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbrachten Leistungen. Nach Ansicht des Postulanten soll die Finanzierung sowohl der stationären als auch der ambulanten Leistungen dual durch die OKP und die Kantone erfolgen. Eine solche Finanzierung ist bereits im Rahmen der KVG-Teilrevision zur Neuregelung der Spitalfinanzierung von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) diskutiert, aber dann wieder verworfen worden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass die ambulanten und stationären Leistungen grundsätzlich gleich beziehungsweise einheitlich finanziert werden sollen. In diesem Sinne hat er sich bereits in seiner Stellungnahme vom 27. November 2009 zur Motion Parmelin 09.3853, "KVG. Neuer Anlauf für einen Ausweg aus der für die Versicherten unerträglichen Situation", geäussert. Entgegen der Ansicht des Postulanten will er aber eine einheitliche Finanzierung nicht auf einer dualen, sondern auf einer monistischen Basis. Er wird zu dieser Frage dem Parlament gestützt auf die Motion SGK-S 06.3009, "Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen" (04.061), bis Ende 2010 einen Bericht vorlegen. In diesem Rahmen wird er auch die vom vorliegenden Postulat verlangte Prüfung vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Immer häufiger werden chirurgische Eingriffe nicht mehr stationär, sondern ambulant durchgeführt. Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, eine Aufteilung der Kosten für die ambulante Chirurgie zu prüfen, wie dies bereits für die stationären Behandlungen der Fall ist.</p>
    • Zunahme der ambulanten Chirurgie. Aufteilung der Kosten

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