Wahrnehmung und Vertretung der US-Interessen auf Kuba
- ShortId
-
10.3139
- Id
-
20103139
- Updated
-
14.11.2025 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Wahrnehmung und Vertretung der US-Interessen auf Kuba
- AdditionalIndexing
-
08;Botschaft im Ausland;Vertretung ausländischer Interessen;Kuba;USA
- 1
-
- L06K100201020103, Botschaft im Ausland
- L05K0305010206, Kuba
- L04K10010801, Vertretung ausländischer Interessen
- L04K03050305, USA
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern 1961 vertritt die Schweiz als Schutzmacht die Interessen der USA in Kuba. Dieses Mandat geht auf eine Anfrage der USA zurück und ist Teil unserer Guten Dienste, einem historischen Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik.</p><p>1977 schlossen die USA mit Kuba eine Vereinbarung ab, um auf dieser Grundlage eine konsularische Interessensektion unter der Ägide der Schutzmacht Schweiz einzurichten. Diese Vereinbarung erlaubt den USA, ihre eigenen Beamten nach Havanna zu entsenden, um die amerikanischen konsularischen Geschäfte zu verrichten. Die amerikanische Interessensektion ist der Schweizer Botschaft angegliedert, befindet sich aber in einem getrennten Gebäude. Im Austausch mit den kubanischen Behörden benutzen die amerikanische Interessensektion sowie ihre Beamten die Embleme der Schutzmacht, also der Schweiz.</p><p>In der amerikanischen Interessensektion sind ungefähr 300 Beamte und Beamtinnen angestellt, wovon etwa 50 transferierbare amerikanische Mitarbeitende und 250 kubanische Lokalangestellte sind. Gemäss der Wiener Konvention von 1961 über die diplomatischen Beziehungen und in Anbetracht des von der Schweiz übernommenen Schutzmachtmandats sind die Angestellten der amerikanischen Interessensektion gehalten, in ihrem Briefverkehr mit den kubanischen Behörden Papier mit dem Briefkopf der Eidgenossenschaft zu verwenden.</p><p>Drei weitere Mandate sind mit dem Mandat für die USA in Kuba vergleichbar: dasjenige der kubanischen Interessen in Washington und diejenigen der russischen Interessen in Georgien und der georgischen Interessen in den Russland. In diesen Fällen ist dieselbe Praxis in Übereinstimmung mit der Wiener Konvention von 1961 über die diplomatischen Beziehungen massgeblich. Die Unkosten, die sich aus diesen Mandaten ergeben, sind so bescheiden, dass die Schweiz auf eine Vergütung verzichtet.</p><p>Im Fall des Mandats der Schweiz für die USA im Iran hingegen erbringt das Personal der Schweizer Botschaft in Teheran die diplomatischen und konsularischen Dienstleistungen. Die Unkosten für Dienstleistungen in Ausübung des Mandats (Entlöhnung des Personals, Dienstreisen, Miete von Räumlichkeiten, Unterhalt der Infrastruktur u. a. m.) werden den USA fakturiert und belaufen sich auf 2 Millionen Schweizerfranken pro Jahr.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Spielt unsere Botschaft auf Kuba ihre Rolle nicht nur zum Schein?</p><p>2. Stimmt es, dass eine US-Vertretung für Kulturfragen, die aus mehr als 300 Personen besteht, Schreibpapier mit dem Briefkopf der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit dem Zusatz "section USA" verwendet? Falls ja, seit wann wird diese Praxis angewandt?</p><p>3. Wenden andere Schweizer Botschaften, welche die Interessen von Drittländern wahrnehmen, dieselbe Praxis an? Falls ja, welche Kompensationen oder Entschädigungsleistungen erhält die Schweiz jeweils?</p>
- Wahrnehmung und Vertretung der US-Interessen auf Kuba
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern 1961 vertritt die Schweiz als Schutzmacht die Interessen der USA in Kuba. Dieses Mandat geht auf eine Anfrage der USA zurück und ist Teil unserer Guten Dienste, einem historischen Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik.</p><p>1977 schlossen die USA mit Kuba eine Vereinbarung ab, um auf dieser Grundlage eine konsularische Interessensektion unter der Ägide der Schutzmacht Schweiz einzurichten. Diese Vereinbarung erlaubt den USA, ihre eigenen Beamten nach Havanna zu entsenden, um die amerikanischen konsularischen Geschäfte zu verrichten. Die amerikanische Interessensektion ist der Schweizer Botschaft angegliedert, befindet sich aber in einem getrennten Gebäude. Im Austausch mit den kubanischen Behörden benutzen die amerikanische Interessensektion sowie ihre Beamten die Embleme der Schutzmacht, also der Schweiz.</p><p>In der amerikanischen Interessensektion sind ungefähr 300 Beamte und Beamtinnen angestellt, wovon etwa 50 transferierbare amerikanische Mitarbeitende und 250 kubanische Lokalangestellte sind. Gemäss der Wiener Konvention von 1961 über die diplomatischen Beziehungen und in Anbetracht des von der Schweiz übernommenen Schutzmachtmandats sind die Angestellten der amerikanischen Interessensektion gehalten, in ihrem Briefverkehr mit den kubanischen Behörden Papier mit dem Briefkopf der Eidgenossenschaft zu verwenden.</p><p>Drei weitere Mandate sind mit dem Mandat für die USA in Kuba vergleichbar: dasjenige der kubanischen Interessen in Washington und diejenigen der russischen Interessen in Georgien und der georgischen Interessen in den Russland. In diesen Fällen ist dieselbe Praxis in Übereinstimmung mit der Wiener Konvention von 1961 über die diplomatischen Beziehungen massgeblich. Die Unkosten, die sich aus diesen Mandaten ergeben, sind so bescheiden, dass die Schweiz auf eine Vergütung verzichtet.</p><p>Im Fall des Mandats der Schweiz für die USA im Iran hingegen erbringt das Personal der Schweizer Botschaft in Teheran die diplomatischen und konsularischen Dienstleistungen. Die Unkosten für Dienstleistungen in Ausübung des Mandats (Entlöhnung des Personals, Dienstreisen, Miete von Räumlichkeiten, Unterhalt der Infrastruktur u. a. m.) werden den USA fakturiert und belaufen sich auf 2 Millionen Schweizerfranken pro Jahr.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Spielt unsere Botschaft auf Kuba ihre Rolle nicht nur zum Schein?</p><p>2. Stimmt es, dass eine US-Vertretung für Kulturfragen, die aus mehr als 300 Personen besteht, Schreibpapier mit dem Briefkopf der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit dem Zusatz "section USA" verwendet? Falls ja, seit wann wird diese Praxis angewandt?</p><p>3. Wenden andere Schweizer Botschaften, welche die Interessen von Drittländern wahrnehmen, dieselbe Praxis an? Falls ja, welche Kompensationen oder Entschädigungsleistungen erhält die Schweiz jeweils?</p>
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