Grüne Schadstoffplakette, blaue Vignette. Quo vadis?

ShortId
10.3140
Id
20103140
Updated
28.07.2023 12:08
Language
de
Title
Grüne Schadstoffplakette, blaue Vignette. Quo vadis?
AdditionalIndexing
48;Auto;Verkehrszeichengebung;Verschmutzung durch das Auto;Strassenverkehrsordnung;Ortsverkehr;Umweltzeichen
1
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L06K070101030401, Umweltzeichen
  • L05K1801010701, Ortsverkehr
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Umweltzonen, in denen gewisse Kategorien von Fahrzeugen nicht verkehren dürfen, sind nach dem Vorbild gewisser deutschen Städte in den Kantonen Genf und Waadt in Planung gegeben worden; dabei sollten grüne Schadstoffplaketten oder blaue Vignetten eingeführt werden. Kürzlich hat das Waadtländer Kantonsparlament die Umsetzung eines derartigen Projekts, das mit einem Postulat angeregt wurde, verworfen.</p>
  • <p>1. Im Verlaufe des Jahres 2010 soll der Entwurf für eine Umweltzonenverordnung im Rahmen einer Anhörung zur Diskussion gestellt werden (vergleiche hierzu auch die Antwort zum Postulat Teuscher 09.4295, "Einführung von Umweltzonen ermöglichen").</p><p>2. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen den kantonalen Behörden ein Instrument zur Verfügung stellen, welches ihnen die Einrichtung von Umweltzonen erlaubt. Primär soll ein neues Signal geschaffen sowie dafür gesorgt werden, dass die Fahrzeuge entsprechend ihrem Abgasverhalten gekennzeichnet werden können. Der Entscheid, ob und in welchem Rahmen (technisch und geografisch) eine Umweltzone angeordnet werden soll, liegt in der Kompetenz der kantonalen Behörden.</p><p>3. Motorfahrzeuge, die den bundesrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen grundsätzlich das Strassennetz der Schweiz benützen. Hingegen kann der Motorfahrzeugverkehr beschränkt werden, soweit in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern, wie etwa der Schutz von Bewohnern vor Luftverschmutzung. </p><p>4. Mobility-Pricing und Umweltzonen sind zwei verschiedene Systeme. Aus einer Meinungsäusserung zum Mobility-Pricing können daher keine Rückschlüsse auf die Beurteilung von Umweltzonen gezogen werden.</p><p>5. Gegenüber dem Bund haben die Kantone Genf und Tessin die Schaffung der Rechtsgrundlagen für Umweltzonen beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Plant der Bund die Einrichtung von Umweltzonen, in denen gewisse Kategorien von Fahrzeugen nicht verkehren dürfen und für deren Festlegung sich der Bund hauptsächlich auf ein Modell stützt, das in gewissen deutschen Städten bereits umgesetzt wurde (grüne Schadstoffplakette, blaue Vignette)?</p><p>2. Falls ja: Nach welchen technischen und geografischen Kriterien, auf welcher rechtlichen Grundlage, innerhalb welcher Frist und mit welchem Budget soll dies erfolgen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die folgende von Umweltverbänden gemachte Einschätzung (vgl. www.pm10.ch, Lösungen, Umweltzonen, Plaketten und Signalisation): "Für die Einführung einer neuen Signalisation ist der Bund zuständig. In der Schweiz sind alle Strassen grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ein Verbot für bestimmte Fahrzeugtypen muss also auf Ebene des Bundesgesetzes oder gar auf Verfassungsebene geändert werden." Warum teilt er diese Einschätzung allenfalls nicht?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat womöglich, mittels Schadstoffplaketten, namentlich mit grünen Schadstoffplaketten oder blauen Vignetten, den Willen des Parlaments zu umgehen, das sich - insbesondere, weil dies sich negativ auf die Zugänglichkeit der Innenstädte auswirkt - gegen ein Road-Pricing ausgesprochen hat?</p><p>5. Im Kanton Waadt hat man die Einführung einer blauen Vignette verworfen; welche Kantone verfolgen überhaupt noch vergleichbare Vorhaben?</p>
  • Grüne Schadstoffplakette, blaue Vignette. Quo vadis?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Umweltzonen, in denen gewisse Kategorien von Fahrzeugen nicht verkehren dürfen, sind nach dem Vorbild gewisser deutschen Städte in den Kantonen Genf und Waadt in Planung gegeben worden; dabei sollten grüne Schadstoffplaketten oder blaue Vignetten eingeführt werden. Kürzlich hat das Waadtländer Kantonsparlament die Umsetzung eines derartigen Projekts, das mit einem Postulat angeregt wurde, verworfen.</p>
    • <p>1. Im Verlaufe des Jahres 2010 soll der Entwurf für eine Umweltzonenverordnung im Rahmen einer Anhörung zur Diskussion gestellt werden (vergleiche hierzu auch die Antwort zum Postulat Teuscher 09.4295, "Einführung von Umweltzonen ermöglichen").</p><p>2. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen den kantonalen Behörden ein Instrument zur Verfügung stellen, welches ihnen die Einrichtung von Umweltzonen erlaubt. Primär soll ein neues Signal geschaffen sowie dafür gesorgt werden, dass die Fahrzeuge entsprechend ihrem Abgasverhalten gekennzeichnet werden können. Der Entscheid, ob und in welchem Rahmen (technisch und geografisch) eine Umweltzone angeordnet werden soll, liegt in der Kompetenz der kantonalen Behörden.</p><p>3. Motorfahrzeuge, die den bundesrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen grundsätzlich das Strassennetz der Schweiz benützen. Hingegen kann der Motorfahrzeugverkehr beschränkt werden, soweit in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern, wie etwa der Schutz von Bewohnern vor Luftverschmutzung. </p><p>4. Mobility-Pricing und Umweltzonen sind zwei verschiedene Systeme. Aus einer Meinungsäusserung zum Mobility-Pricing können daher keine Rückschlüsse auf die Beurteilung von Umweltzonen gezogen werden.</p><p>5. Gegenüber dem Bund haben die Kantone Genf und Tessin die Schaffung der Rechtsgrundlagen für Umweltzonen beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Plant der Bund die Einrichtung von Umweltzonen, in denen gewisse Kategorien von Fahrzeugen nicht verkehren dürfen und für deren Festlegung sich der Bund hauptsächlich auf ein Modell stützt, das in gewissen deutschen Städten bereits umgesetzt wurde (grüne Schadstoffplakette, blaue Vignette)?</p><p>2. Falls ja: Nach welchen technischen und geografischen Kriterien, auf welcher rechtlichen Grundlage, innerhalb welcher Frist und mit welchem Budget soll dies erfolgen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die folgende von Umweltverbänden gemachte Einschätzung (vgl. www.pm10.ch, Lösungen, Umweltzonen, Plaketten und Signalisation): "Für die Einführung einer neuen Signalisation ist der Bund zuständig. In der Schweiz sind alle Strassen grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ein Verbot für bestimmte Fahrzeugtypen muss also auf Ebene des Bundesgesetzes oder gar auf Verfassungsebene geändert werden." Warum teilt er diese Einschätzung allenfalls nicht?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat womöglich, mittels Schadstoffplaketten, namentlich mit grünen Schadstoffplaketten oder blauen Vignetten, den Willen des Parlaments zu umgehen, das sich - insbesondere, weil dies sich negativ auf die Zugänglichkeit der Innenstädte auswirkt - gegen ein Road-Pricing ausgesprochen hat?</p><p>5. Im Kanton Waadt hat man die Einführung einer blauen Vignette verworfen; welche Kantone verfolgen überhaupt noch vergleichbare Vorhaben?</p>
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