Missbrauch der EO. Mutterschaftsversicherung
- ShortId
-
10.3148
- Id
-
20103148
- Updated
-
28.07.2023 12:25
- Language
-
de
- Title
-
Missbrauch der EO. Mutterschaftsversicherung
- AdditionalIndexing
-
28;Mutterschaftsversicherung;Missbrauch;Erwerbsersatzordnung
- 1
-
- L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- L04K01010219, Missbrauch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In jüngster Zeit mehrt sich die Kritik - auch in den Medien -, dass die missbräuchliche Nutzung der Erwerbsersatzkasse und speziell der Mutterschaftsversicherung zunimmt. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen gibt es in einzelnen Kantonen bereits entsprechende Gerichtsfälle. Durch diese kritischen Voten stellen die Gegner der Mutterschaftsversicherung die Legitimität der Erwerbsersatzkasse im Allgemeinen und der Mutterschaftsversicherung im Speziellen infrage. Dies hat für die Versicherung rufschädigende Folgen. </p><p>Die Erwerbsersatzordnung, vor allem aber auch die Mutterschaftsentschädigung ist nicht nur ein äusserst wichtiger Teil des schweizerischen Sozialnetzwerkes, sie ist auch eine gesellschaftspolitische Errungenschaft, unterstützt sie doch Frauen im Bestreben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. </p><p>Durch die steigenden Geburtenraten werden die Leistungen der Mutterschaftsversicherung stark in Anspruch genommen, weshalb die Abgaben unter Umständen erhöht werden müssen. Dies zeigt, dass die Leistungen der Kasse einem echten Bedürfnis entsprechen. Es ist deshalb notwendig, dass der Bundesrat abklärt, ob die Kasse tatsächlich missbraucht wird. Denn falls ja, muss frühzeitig etwas dagegen unternommen werden. Falls nein, könnten die Gerüchte zumindest entkräftet werden.</p>
- <p>1./3. Dem Bundesrat sind erwiesene Unregelmässigkeiten bei Erwerbsersatzzahlungen im Rahmen von Einsätzen des Zivilschutzes bekannt. Er hat die nötigen Massnahmen getroffen, um Missbräuche in Zukunft zu vermeiden. Die Rückforderungen unrechtmässig bezogener Leistungen sind im Gang (Operation Argus, vgl. Interpellation Donzé 09.3582). Den Abschluss dieser Operation bildet in Erfüllung des Postulates 07.3778 der Finanzkommission ein Bericht, worin der entstandene Schaden sowie die finanziellen Einbussen für die Erwerbsersatzkasse in Bezug auf den Zivilschutz eingehend untersucht werden (Bericht über missbräuchliche Abrechnung von geleisteten Zivilschutztagen).</p><p>2./4./5. Seit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung in der Erwerbsersatzordnung im Jahr 2005 wurden vier Verdachtsfälle vor Gericht gebracht. Finanzielle Einbussen wegen unrechtmässig bezogener Leistungen sind indes nicht bekannt.</p><p>Zur Vermeidung von Missbräuchen bei der Mutterschaftsentschädigung sind die geltenden Bestimmungen nach Ansicht des Bundesrates ausreichend und effizient. Jeder Antrag auf Mutterschaftsentschädigung muss Angaben zur Einkommenssituation vor der Geburt des Kindes enthalten. Diese Angaben sind mit amtlichen Dokumenten und vor allem vom Arbeitgeber zu belegen. Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die Angaben zu prüfen, und dazu stehen ihnen die besten Mittel zur Verfügung, da sie ja auch die Sozialversicherungsbeiträge erheben (AHV und Arbeitslosenversicherung). Die Ausgleichskassen kennen somit die vor der Geburt erzielten Einkommen. Bestehen Zweifel, zum Beispiel bei einer ungerechtfertigten Lohnerhöhung kurz vor der Geburt oder unklaren Angaben zur Erwerbstätigkeit, sind weitere Abklärungen zu treffen. Gegebenenfalls ist der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung abzulehnen. Die vier von den Gerichten bestätigten Fälle, in denen Leistungen verweigert wurden, sind ein Beweis dafür, dass die derzeitigen Massnahmen ausreichen, um Missbrauchsversuche aufzudecken oder zu verhindern.</p><p>6. Der Bundesrat plant keine zusätzlichen Massnahmen. Vorbehalten bleiben mögliche Regelungen, die sich infolge des Berichtes zum Postulat 07.3778 allenfalls ergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von irgendwelchen Formen von Missbrauch der Erwerbsersatzkasse? </p><p>2. Falls ja, welche Formen von Missbrauch, speziell in der Mutterschaftsversicherung, sind dem Bundesrat bekannt?</p><p>3. Wie hoch sind allfällige finanzielle Einbussen, die der Erwerbsersatzkasse entstanden sind? </p><p>4. Wie gross ist der Schaden, der speziell durch den Missbrauch der Mutterschaftsentschädigung verursacht wird?</p><p>5. Welche Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs wurden bis anhin ergriffen? Mit welchem Erfolg?</p><p>6. Welche zusätzlichen Massnahmen plant der Bund?</p>
- Missbrauch der EO. Mutterschaftsversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In jüngster Zeit mehrt sich die Kritik - auch in den Medien -, dass die missbräuchliche Nutzung der Erwerbsersatzkasse und speziell der Mutterschaftsversicherung zunimmt. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen gibt es in einzelnen Kantonen bereits entsprechende Gerichtsfälle. Durch diese kritischen Voten stellen die Gegner der Mutterschaftsversicherung die Legitimität der Erwerbsersatzkasse im Allgemeinen und der Mutterschaftsversicherung im Speziellen infrage. Dies hat für die Versicherung rufschädigende Folgen. </p><p>Die Erwerbsersatzordnung, vor allem aber auch die Mutterschaftsentschädigung ist nicht nur ein äusserst wichtiger Teil des schweizerischen Sozialnetzwerkes, sie ist auch eine gesellschaftspolitische Errungenschaft, unterstützt sie doch Frauen im Bestreben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. </p><p>Durch die steigenden Geburtenraten werden die Leistungen der Mutterschaftsversicherung stark in Anspruch genommen, weshalb die Abgaben unter Umständen erhöht werden müssen. Dies zeigt, dass die Leistungen der Kasse einem echten Bedürfnis entsprechen. Es ist deshalb notwendig, dass der Bundesrat abklärt, ob die Kasse tatsächlich missbraucht wird. Denn falls ja, muss frühzeitig etwas dagegen unternommen werden. Falls nein, könnten die Gerüchte zumindest entkräftet werden.</p>
- <p>1./3. Dem Bundesrat sind erwiesene Unregelmässigkeiten bei Erwerbsersatzzahlungen im Rahmen von Einsätzen des Zivilschutzes bekannt. Er hat die nötigen Massnahmen getroffen, um Missbräuche in Zukunft zu vermeiden. Die Rückforderungen unrechtmässig bezogener Leistungen sind im Gang (Operation Argus, vgl. Interpellation Donzé 09.3582). Den Abschluss dieser Operation bildet in Erfüllung des Postulates 07.3778 der Finanzkommission ein Bericht, worin der entstandene Schaden sowie die finanziellen Einbussen für die Erwerbsersatzkasse in Bezug auf den Zivilschutz eingehend untersucht werden (Bericht über missbräuchliche Abrechnung von geleisteten Zivilschutztagen).</p><p>2./4./5. Seit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung in der Erwerbsersatzordnung im Jahr 2005 wurden vier Verdachtsfälle vor Gericht gebracht. Finanzielle Einbussen wegen unrechtmässig bezogener Leistungen sind indes nicht bekannt.</p><p>Zur Vermeidung von Missbräuchen bei der Mutterschaftsentschädigung sind die geltenden Bestimmungen nach Ansicht des Bundesrates ausreichend und effizient. Jeder Antrag auf Mutterschaftsentschädigung muss Angaben zur Einkommenssituation vor der Geburt des Kindes enthalten. Diese Angaben sind mit amtlichen Dokumenten und vor allem vom Arbeitgeber zu belegen. Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die Angaben zu prüfen, und dazu stehen ihnen die besten Mittel zur Verfügung, da sie ja auch die Sozialversicherungsbeiträge erheben (AHV und Arbeitslosenversicherung). Die Ausgleichskassen kennen somit die vor der Geburt erzielten Einkommen. Bestehen Zweifel, zum Beispiel bei einer ungerechtfertigten Lohnerhöhung kurz vor der Geburt oder unklaren Angaben zur Erwerbstätigkeit, sind weitere Abklärungen zu treffen. Gegebenenfalls ist der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung abzulehnen. Die vier von den Gerichten bestätigten Fälle, in denen Leistungen verweigert wurden, sind ein Beweis dafür, dass die derzeitigen Massnahmen ausreichen, um Missbrauchsversuche aufzudecken oder zu verhindern.</p><p>6. Der Bundesrat plant keine zusätzlichen Massnahmen. Vorbehalten bleiben mögliche Regelungen, die sich infolge des Berichtes zum Postulat 07.3778 allenfalls ergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von irgendwelchen Formen von Missbrauch der Erwerbsersatzkasse? </p><p>2. Falls ja, welche Formen von Missbrauch, speziell in der Mutterschaftsversicherung, sind dem Bundesrat bekannt?</p><p>3. Wie hoch sind allfällige finanzielle Einbussen, die der Erwerbsersatzkasse entstanden sind? </p><p>4. Wie gross ist der Schaden, der speziell durch den Missbrauch der Mutterschaftsentschädigung verursacht wird?</p><p>5. Welche Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs wurden bis anhin ergriffen? Mit welchem Erfolg?</p><p>6. Welche zusätzlichen Massnahmen plant der Bund?</p>
- Missbrauch der EO. Mutterschaftsversicherung
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