Bundeshaushalt stärken. Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie weiteren Missbräuchen bei der Mehrwertsteuer

ShortId
10.3149
Id
20103149
Updated
27.07.2023 21:53
Language
de
Title
Bundeshaushalt stärken. Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie weiteren Missbräuchen bei der Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;04;Eidgenössische Steuerverwaltung;Steuererhebung;Schaffung neuer Bundesstellen;Mehrwertsteuer;Steuerhinterziehung;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Steueraufsicht
1
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K11070306, Steueraufsicht
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch verstärkten Personal- und aktualisierten, bedarfsgerechten Informatikeinsatz in der Hauptabteilung Mehrwertsteuer, regelmässige und damit deutlich vermehrte Steuerkontrollen (analog Arbeitgeberkontrollen bei der AHV), Kontrollen nach Artikel 78 Absatz 2 nMWStG sowie risikozentrierte Prüfansätze, deren Konzepte den beiden Finanzkommissionen zur Kenntnis zu bringen sind, sind für 2011 und die Folgejahre Mehrerträge von mindestens 3 Prozent gegenüber den bestehenden Finanzplanzahlen einzustellen.</p><p>Für 2011 gibt das einen zu budgetierenden Mehrertrag von mindestens 650 Millionen Franken, d. h.:</p><p>22,340 Milliarden Franken (plus 650 Millionen Franken) statt 21,69 Milliarden (gemäss Finanzplan 2011).</p><p>Die Erhöhung der Mehrwertsteuer gemäss Abstimmung vom September 2009 ist dabei zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat gab in parlamentarischen Vorstössen zu, dass ein "erheblicher Verlust an Einnahmen" resultiere, weil zu wenig Steuerinspektorinnen und -inspektoren für die Kontrolle eingesetzt waren (Postulat Rennwald 00.3464, Steuerinspektoren. Ausbildung und Ansehen). Die ehrlichen Unternehmen haben Anspruch auf gesetzmässige Behandlung der anderen.</p><p>2005 stellte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fest, dass mit dem vorhandenen Stellenetat in der Abteilung Externe Prüfung ein Kontrollintervall pro Unternehmung von 33 Jahren (!) bestand.</p><p>Als Vergleich: Bei den AHV-Arbeitgeberkontrollen verlangt das Kontrollkonzept, dass alle Arbeitgeber innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist entweder mittels einer ordentlichen Arbeitgeberkontrolle an Ort und Stelle oder einer "Kontrolle durch andere Massnahmen" geprüft werden. Bei jedem zweiten Arbeitgeber werden Mängel aufgedeckt, die zu Beanstandungen führen. Die Beanstandungen werden in den meisten Fällen von den Arbeitgebern akzeptiert und umgesetzt. Einsprachen sind deshalb selten (vgl. Jahresbericht 2005 der EFK über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates vom 13. Februar 2006, S. 4165).</p><p>Der Bundesrat hat nachzuweisen, ob und wie er das am 8. März 2004 überwiesene Postulat der WAK-N (02.308) der Minderheit Berberat 03.3433, "Erhöhung der Zahl der Steuerinspektoren", erfüllt hat.</p>
  • <p>Bei der Mehrwertsteuer besteht heute ein Kontrollintervall pro steuerpflichtiges Unternehmen von rund 35 Jahren. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen der Intensität der Kontrollen und dem Ertrag der Mehrwertsteuer. In den Jahren 2007 bis 2009 wurde durchschnittlich Mehrwertsteuer in der Höhe von über 127 Millionen Franken pro Jahr nachbelastet (Ergänzungsabrechnungen abzüglich Gutschriften). Umgerechnet auf die 165 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente), welche die Betriebe vor Ort kontrollieren, ergibt dies zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von fast 770 000 Franken. Nach Abzug der Kosten (z. B. Lohn- und Arbeitsplatzkosten) sowie des Aufwands für Rechtsmittelverfahren und Steuerinkasso von rund 225 000 Franken, ermöglicht ein Aussendienstmitarbeitender per Saldo Mehreinnahmen von jährlich rund 545 000 Franken. Mit zusätzlichen Kontrollen ist die Aufdeckung von mehr Betrugs-, Hinterziehungs- und weiteren Steuermissbrauchsfällen zu erwarten, was auch der Steuerehrlichkeit und der Steuergerechtigkeit dient. Allerdings kann nicht gesagt werden, dass sich jedes Unternehmen, bei welchem Steuern nachbelastet werden, deliktisch verhält. So hat in der Vergangenheit auch das komplexe Mehrwertsteuergesetz zur fehlerhaften Anwendung durch die Steuerpflichtigen beigetragen.</p><p>Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen neuen Mehrwertsteuergesetz und der damit verbundenen neuen vereinfachten Praxis der ESTV ist die Veranlagung der Mehrwertsteuer für die steuerpflichtigen Personen deutlich weniger fehleranfällig. Dies dürfte anlässlich von Routinekontrollen zu geringeren Steuernachbelastungen führen. Wird auch noch Teil B der Mehrwertsteuerreform wie vom Bundesrat beantragt umgesetzt, nimmt die Fehleranfälligkeit der MWST noch einmal deutlich ab und damit dürften auch die nötigen Steuernachbelastungen nochmals sinken.</p><p>Sodann ist festzuhalten, dass die ESTV die in- und externen Kontrollen laufend verbessert. In organisatorischer Hinsicht werden die zu kontrollierenden Steuerpflichtigen nach risikoorientierten Kriterien selektioniert. In der internen Revision wird besonderes Gewicht auf die Steuerabrechnungen gelegt, die einen Vorsteuerüberschuss ausweisen. Die Prüfkonzepte werden laufend überdacht und angepasst.</p><p>Auch soll eine moderne, leistungsfähige Informatik einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Zu diesem Zweck läuft in der gesamten ESTV seit einiger Zeit das Programm Insieme, welches die veralteten und überlasteten technischen Hilfsmittel ablösen und eine moderne, leistungsfähige Informatikplattform aufbauen soll. Damit werden die erhobenen Daten besser strukturiert und vernetzt, was deutliche Effizienzsteigerungen erwarten lässt und gleichzeitig die Kosten zu senken vermag. Auch werden risikoorientierte Auswertungen vereinfacht.</p><p>Um den von der Motion geforderten Steuermehrertrag von 650 Millionen Franken zu erreichen, müssten unter der wenig realistischen Annahme eines konstanten Mehrertrags pro Personaleinheit rein rechnerisch rund 1100 zusätzliche Personen eingestellt werden. Dies entspräche etwa einer Verdoppelung des Personalbestandes der gesamten ESTV und hätte zusätzliche Ausgaben von rund 150 Millionen Franken zur Folge. Eine Personalaufstockung in diesem Umfang für Steuerinspektoren widerspräche unserer Steuerkultur und ist nicht realisierbar.</p><p>Das Postulat 03.3433 wurde am 22. Juni 2007 vom Parlament abgeschrieben (BBl 2007 2063 und AB 2007 N 1124). Es ist demnach erledigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgenössische Steuerverwaltung für das konsequente Aufdecken von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie weiteren Missbräuchen personell und informatikseitig so auszustatten, dass bei der Mehrwertsteuer ab 2011 mindestens je 3 Prozent Mehrertrag gegenüber den Finanzplanzahlen budgetiert und eingenommen werden.</p>
  • Bundeshaushalt stärken. Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie weiteren Missbräuchen bei der Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch verstärkten Personal- und aktualisierten, bedarfsgerechten Informatikeinsatz in der Hauptabteilung Mehrwertsteuer, regelmässige und damit deutlich vermehrte Steuerkontrollen (analog Arbeitgeberkontrollen bei der AHV), Kontrollen nach Artikel 78 Absatz 2 nMWStG sowie risikozentrierte Prüfansätze, deren Konzepte den beiden Finanzkommissionen zur Kenntnis zu bringen sind, sind für 2011 und die Folgejahre Mehrerträge von mindestens 3 Prozent gegenüber den bestehenden Finanzplanzahlen einzustellen.</p><p>Für 2011 gibt das einen zu budgetierenden Mehrertrag von mindestens 650 Millionen Franken, d. h.:</p><p>22,340 Milliarden Franken (plus 650 Millionen Franken) statt 21,69 Milliarden (gemäss Finanzplan 2011).</p><p>Die Erhöhung der Mehrwertsteuer gemäss Abstimmung vom September 2009 ist dabei zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat gab in parlamentarischen Vorstössen zu, dass ein "erheblicher Verlust an Einnahmen" resultiere, weil zu wenig Steuerinspektorinnen und -inspektoren für die Kontrolle eingesetzt waren (Postulat Rennwald 00.3464, Steuerinspektoren. Ausbildung und Ansehen). Die ehrlichen Unternehmen haben Anspruch auf gesetzmässige Behandlung der anderen.</p><p>2005 stellte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fest, dass mit dem vorhandenen Stellenetat in der Abteilung Externe Prüfung ein Kontrollintervall pro Unternehmung von 33 Jahren (!) bestand.</p><p>Als Vergleich: Bei den AHV-Arbeitgeberkontrollen verlangt das Kontrollkonzept, dass alle Arbeitgeber innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist entweder mittels einer ordentlichen Arbeitgeberkontrolle an Ort und Stelle oder einer "Kontrolle durch andere Massnahmen" geprüft werden. Bei jedem zweiten Arbeitgeber werden Mängel aufgedeckt, die zu Beanstandungen führen. Die Beanstandungen werden in den meisten Fällen von den Arbeitgebern akzeptiert und umgesetzt. Einsprachen sind deshalb selten (vgl. Jahresbericht 2005 der EFK über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates vom 13. Februar 2006, S. 4165).</p><p>Der Bundesrat hat nachzuweisen, ob und wie er das am 8. März 2004 überwiesene Postulat der WAK-N (02.308) der Minderheit Berberat 03.3433, "Erhöhung der Zahl der Steuerinspektoren", erfüllt hat.</p>
    • <p>Bei der Mehrwertsteuer besteht heute ein Kontrollintervall pro steuerpflichtiges Unternehmen von rund 35 Jahren. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen der Intensität der Kontrollen und dem Ertrag der Mehrwertsteuer. In den Jahren 2007 bis 2009 wurde durchschnittlich Mehrwertsteuer in der Höhe von über 127 Millionen Franken pro Jahr nachbelastet (Ergänzungsabrechnungen abzüglich Gutschriften). Umgerechnet auf die 165 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente), welche die Betriebe vor Ort kontrollieren, ergibt dies zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von fast 770 000 Franken. Nach Abzug der Kosten (z. B. Lohn- und Arbeitsplatzkosten) sowie des Aufwands für Rechtsmittelverfahren und Steuerinkasso von rund 225 000 Franken, ermöglicht ein Aussendienstmitarbeitender per Saldo Mehreinnahmen von jährlich rund 545 000 Franken. Mit zusätzlichen Kontrollen ist die Aufdeckung von mehr Betrugs-, Hinterziehungs- und weiteren Steuermissbrauchsfällen zu erwarten, was auch der Steuerehrlichkeit und der Steuergerechtigkeit dient. Allerdings kann nicht gesagt werden, dass sich jedes Unternehmen, bei welchem Steuern nachbelastet werden, deliktisch verhält. So hat in der Vergangenheit auch das komplexe Mehrwertsteuergesetz zur fehlerhaften Anwendung durch die Steuerpflichtigen beigetragen.</p><p>Mit dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen neuen Mehrwertsteuergesetz und der damit verbundenen neuen vereinfachten Praxis der ESTV ist die Veranlagung der Mehrwertsteuer für die steuerpflichtigen Personen deutlich weniger fehleranfällig. Dies dürfte anlässlich von Routinekontrollen zu geringeren Steuernachbelastungen führen. Wird auch noch Teil B der Mehrwertsteuerreform wie vom Bundesrat beantragt umgesetzt, nimmt die Fehleranfälligkeit der MWST noch einmal deutlich ab und damit dürften auch die nötigen Steuernachbelastungen nochmals sinken.</p><p>Sodann ist festzuhalten, dass die ESTV die in- und externen Kontrollen laufend verbessert. In organisatorischer Hinsicht werden die zu kontrollierenden Steuerpflichtigen nach risikoorientierten Kriterien selektioniert. In der internen Revision wird besonderes Gewicht auf die Steuerabrechnungen gelegt, die einen Vorsteuerüberschuss ausweisen. Die Prüfkonzepte werden laufend überdacht und angepasst.</p><p>Auch soll eine moderne, leistungsfähige Informatik einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Zu diesem Zweck läuft in der gesamten ESTV seit einiger Zeit das Programm Insieme, welches die veralteten und überlasteten technischen Hilfsmittel ablösen und eine moderne, leistungsfähige Informatikplattform aufbauen soll. Damit werden die erhobenen Daten besser strukturiert und vernetzt, was deutliche Effizienzsteigerungen erwarten lässt und gleichzeitig die Kosten zu senken vermag. Auch werden risikoorientierte Auswertungen vereinfacht.</p><p>Um den von der Motion geforderten Steuermehrertrag von 650 Millionen Franken zu erreichen, müssten unter der wenig realistischen Annahme eines konstanten Mehrertrags pro Personaleinheit rein rechnerisch rund 1100 zusätzliche Personen eingestellt werden. Dies entspräche etwa einer Verdoppelung des Personalbestandes der gesamten ESTV und hätte zusätzliche Ausgaben von rund 150 Millionen Franken zur Folge. Eine Personalaufstockung in diesem Umfang für Steuerinspektoren widerspräche unserer Steuerkultur und ist nicht realisierbar.</p><p>Das Postulat 03.3433 wurde am 22. Juni 2007 vom Parlament abgeschrieben (BBl 2007 2063 und AB 2007 N 1124). Es ist demnach erledigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eidgenössische Steuerverwaltung für das konsequente Aufdecken von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie weiteren Missbräuchen personell und informatikseitig so auszustatten, dass bei der Mehrwertsteuer ab 2011 mindestens je 3 Prozent Mehrertrag gegenüber den Finanzplanzahlen budgetiert und eingenommen werden.</p>
    • Bundeshaushalt stärken. Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie weiteren Missbräuchen bei der Mehrwertsteuer

Back to List