Statistiken im Bereich der Fortpflanzungsmedizin
- ShortId
-
10.3163
- Id
-
20103163
- Updated
-
27.07.2023 21:13
- Language
-
de
- Title
-
Statistiken im Bereich der Fortpflanzungsmedizin
- AdditionalIndexing
-
2841;Bericht;Embryo;Informationsverbreitung;künstliche Fortpflanzung;Statistik
- 1
-
- L03K010304, künstliche Fortpflanzung
- L03K020218, Statistik
- L06K010703040101, Embryo
- L03K020206, Bericht
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) auf den 1. Januar 2001 wurden Embryonen, die nicht übertragen werden konnten, eingefroren. Mit Inkrafttreten des FMedG wurde diese Praxis verboten (Art. 17 Abs. 3 FMedG). Die Übergangsbestimmungen schrieben u. a. vor, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMedG aufbewahrten Embryonen innerhalb von drei Monaten der kantonalen Bewilligungsbehörde gemeldet werden mussten. Imprägnierte Eizellen waren indessen davon nicht betroffen. Die Daten betreffend die aufbewahrten Embryonen waren von den Kantonen dem Bundesamt für Statistik (BFS) mit dem Ziel der Auswertung und Veröffentlichung zu übermitteln. </p><p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des FMedG Schwierigkeiten bei der Datenerhebung bestanden. Dies hat er bereits in seiner Antwort vom 19. Dezember 2008 auf die Motion WBK-N 08.3751, "Unabhängigkeit der Aufsicht in der Fortpflanzungsmedizin und der Statistik", festgehalten. Bund und Kantone mussten in diesem komplexen neuen Bereich zuerst Strukturen schaffen, damit sie die Datenerhebung auf nachhaltige Art und Weise umsetzen und die Kantone ihre Aufsichtstätigkeit vollumfänglich wahrnehmen konnten. Aus diesen Gründen wurden die Daten nach Artikel 42 Absatz 1 FMedG aus der Zeit kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes weder erhoben noch publiziert. Zur Verdeutlichung ist auf folgende Punkte hinzuweisen:</p><p>Zum einen delegiert das FMedG die Vollzugsaufgaben an die Kantone (Art. 8 FMedG). Mit Blick auf die Meldepflicht der Daten zu den aufbewahrten Embryonen ist zu bemerken, dass vor Inkrafttreten des FMedG keine Verpflichtung der Fortpflanzungsmedizinzentren bestand, eine Statistik über konservierte Embryonen zu führen bzw. den Kantonen solche Daten zu melden. Somit konnten die Kantone zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMedG gar nicht wissen, wer überhaupt Embryonen aufbewahrte. </p><p>Zum anderen ist der Bund ausschliesslich für die statistischen Belange in der Fortpflanzungsmedizin zuständig (Art. 11 Abs. 4 FMedG). Er hat die ihm von der kantonalen Bewilligungsbehörde übermittelten meldepflichtigen Daten auszuwerten und zu veröffentlichen. Dem BFS wurden aber von den Kantonen aus den genannten Gründen keine Daten nach Artikel 42 Absatz 1 FMedG weitergeleitet. Ein Bericht über die Anzahl der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMedG aufbewahrten Embryonen und imprägnierten Eizellen existiert demnach nicht (vgl. Fragen a und b). In der Botschaft zum Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen aus dem Jahr 2002 ging der Bundesrat von der Existenz von über 1000 konservierten Embryonen aus (BBl 2003 1175). Die fehlenden Daten können retrospektiv nicht mehr erhoben werden (vgl. Frage c). Hingegen geht aus den jährlich veröffentlichten Statistiken des BFS zur Fortpflanzungsmedizin hervor, dass bei der Datenerhebung laufend Verbesserungen gemacht wurden. Die aktuellen Statistiken entsprechen den gesetzlichen Anforderungen (zu finden auf der Website des BFS unter dem Stichwort "Medizinisch unterstützte Fortpflanzung", http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/02/03/key/02.html).</p><p>Auch wenn die vom Interpellanten geforderten Daten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht vorlagen, ist mit der jährlichen Publikation der Statistiken die im Gesetz geforderte Transparenz gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Debatte zur Motion 08.3751 der WBK-N (07.479), "Unabhängigkeit der Aufsicht in der Fortpflanzungsmedizin und der Statistik", betonte Bundesrat Burkhalter: "Concernant les statistiques, vous I'avez dit, Monsieur Maissen, les mesures ont été prises et la mission est accomplie maintenant. Cela s'est fait lentement, mais maintenant, c'est fait ..."</p><p>Ständerat Gutzwiller meinte in derselben Debatte: "Da haben sich zu Beginn der statistischen Erhebungen, ab dem Jahr 2001, einige Probleme ergeben; das war auch der Grund für die Einreichung dieser Motion. Die Statistiken waren nicht vollständig; es brauchte eine gewisse Zeit. Heute kann man feststellen, dass sie vollständig sind; das gilt jedenfalls für das Jahr 2007. Die Unvollständigkeit der Statistik ist damit behoben."</p><p>Beide Redner wollten mit ihren Voten den Eindruck erwecken, dass heute mit den Statistiken zur Fortpflanzungsmedizin alles in Ordnung sei. </p><p>Wie stellt sich dabei der Bundesrat zur Tatsache, dass bis heute Artikel 42 Absatz 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes nie umgesetzt wurde? Mindestens wurde nie ein Bericht über den Anfangsbestand der Embryonen und imprägnierten Eizellen in den verschiedenen Praxen und Spitälern, welche Fortpflanzungsmedizin anbieten, veröffentlicht.</p><p>a. Existiert ein solcher Bericht überhaupt? </p><p>b. Falls ja, warum wurde er nicht veröffentlicht? </p><p>c. Bis zu welchem Zeitpunkt wird er allenfalls veröffentlicht?</p>
- Statistiken im Bereich der Fortpflanzungsmedizin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) auf den 1. Januar 2001 wurden Embryonen, die nicht übertragen werden konnten, eingefroren. Mit Inkrafttreten des FMedG wurde diese Praxis verboten (Art. 17 Abs. 3 FMedG). Die Übergangsbestimmungen schrieben u. a. vor, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMedG aufbewahrten Embryonen innerhalb von drei Monaten der kantonalen Bewilligungsbehörde gemeldet werden mussten. Imprägnierte Eizellen waren indessen davon nicht betroffen. Die Daten betreffend die aufbewahrten Embryonen waren von den Kantonen dem Bundesamt für Statistik (BFS) mit dem Ziel der Auswertung und Veröffentlichung zu übermitteln. </p><p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des FMedG Schwierigkeiten bei der Datenerhebung bestanden. Dies hat er bereits in seiner Antwort vom 19. Dezember 2008 auf die Motion WBK-N 08.3751, "Unabhängigkeit der Aufsicht in der Fortpflanzungsmedizin und der Statistik", festgehalten. Bund und Kantone mussten in diesem komplexen neuen Bereich zuerst Strukturen schaffen, damit sie die Datenerhebung auf nachhaltige Art und Weise umsetzen und die Kantone ihre Aufsichtstätigkeit vollumfänglich wahrnehmen konnten. Aus diesen Gründen wurden die Daten nach Artikel 42 Absatz 1 FMedG aus der Zeit kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes weder erhoben noch publiziert. Zur Verdeutlichung ist auf folgende Punkte hinzuweisen:</p><p>Zum einen delegiert das FMedG die Vollzugsaufgaben an die Kantone (Art. 8 FMedG). Mit Blick auf die Meldepflicht der Daten zu den aufbewahrten Embryonen ist zu bemerken, dass vor Inkrafttreten des FMedG keine Verpflichtung der Fortpflanzungsmedizinzentren bestand, eine Statistik über konservierte Embryonen zu führen bzw. den Kantonen solche Daten zu melden. Somit konnten die Kantone zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMedG gar nicht wissen, wer überhaupt Embryonen aufbewahrte. </p><p>Zum anderen ist der Bund ausschliesslich für die statistischen Belange in der Fortpflanzungsmedizin zuständig (Art. 11 Abs. 4 FMedG). Er hat die ihm von der kantonalen Bewilligungsbehörde übermittelten meldepflichtigen Daten auszuwerten und zu veröffentlichen. Dem BFS wurden aber von den Kantonen aus den genannten Gründen keine Daten nach Artikel 42 Absatz 1 FMedG weitergeleitet. Ein Bericht über die Anzahl der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des FMedG aufbewahrten Embryonen und imprägnierten Eizellen existiert demnach nicht (vgl. Fragen a und b). In der Botschaft zum Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen aus dem Jahr 2002 ging der Bundesrat von der Existenz von über 1000 konservierten Embryonen aus (BBl 2003 1175). Die fehlenden Daten können retrospektiv nicht mehr erhoben werden (vgl. Frage c). Hingegen geht aus den jährlich veröffentlichten Statistiken des BFS zur Fortpflanzungsmedizin hervor, dass bei der Datenerhebung laufend Verbesserungen gemacht wurden. Die aktuellen Statistiken entsprechen den gesetzlichen Anforderungen (zu finden auf der Website des BFS unter dem Stichwort "Medizinisch unterstützte Fortpflanzung", http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/02/03/key/02.html).</p><p>Auch wenn die vom Interpellanten geforderten Daten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht vorlagen, ist mit der jährlichen Publikation der Statistiken die im Gesetz geforderte Transparenz gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Debatte zur Motion 08.3751 der WBK-N (07.479), "Unabhängigkeit der Aufsicht in der Fortpflanzungsmedizin und der Statistik", betonte Bundesrat Burkhalter: "Concernant les statistiques, vous I'avez dit, Monsieur Maissen, les mesures ont été prises et la mission est accomplie maintenant. Cela s'est fait lentement, mais maintenant, c'est fait ..."</p><p>Ständerat Gutzwiller meinte in derselben Debatte: "Da haben sich zu Beginn der statistischen Erhebungen, ab dem Jahr 2001, einige Probleme ergeben; das war auch der Grund für die Einreichung dieser Motion. Die Statistiken waren nicht vollständig; es brauchte eine gewisse Zeit. Heute kann man feststellen, dass sie vollständig sind; das gilt jedenfalls für das Jahr 2007. Die Unvollständigkeit der Statistik ist damit behoben."</p><p>Beide Redner wollten mit ihren Voten den Eindruck erwecken, dass heute mit den Statistiken zur Fortpflanzungsmedizin alles in Ordnung sei. </p><p>Wie stellt sich dabei der Bundesrat zur Tatsache, dass bis heute Artikel 42 Absatz 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes nie umgesetzt wurde? Mindestens wurde nie ein Bericht über den Anfangsbestand der Embryonen und imprägnierten Eizellen in den verschiedenen Praxen und Spitälern, welche Fortpflanzungsmedizin anbieten, veröffentlicht.</p><p>a. Existiert ein solcher Bericht überhaupt? </p><p>b. Falls ja, warum wurde er nicht veröffentlicht? </p><p>c. Bis zu welchem Zeitpunkt wird er allenfalls veröffentlicht?</p>
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