Keine Erhöhung der Keim- und Zellzahlen bei den Beanstandungswerten für Milch

ShortId
10.3169
Id
20103169
Updated
27.07.2023 20:56
Language
de
Title
Keine Erhöhung der Keim- und Zellzahlen bei den Beanstandungswerten für Milch
AdditionalIndexing
55;Milcherzeugnis;Milch;Qualitätssicherung;Lebensmittelrecht;Lebensmittelkontrolle
1
  • L05K1402060106, Milch
  • L04K14020601, Milcherzeugnis
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die auf Ende 2010 angekündigte Erhöhung der Beanstandungswerte ist gleichbedeutend mit einer Herabsetzung der Qualitätsanforderungen für Schweizer Milch und wird mit einer Anpassung des Schweizer Rechtes an EU-Recht begründet. Gleichzeitig soll auch die Zahl der Kontrollen von bisher jährlich 14 auf 24 erhöht werden. Diese Vorgehensweise läuft der sonst vom Bundesrat propagierten Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft, welche die Produktion von Nischenprodukten und insbesondere höchste Qualität vorsieht, vollständig entgegen. Die Schweizer Bauern bekennen sich zu den von den Konsumenten geforderten und gesetzlich verordneten hohen Qualitätsstandards in der Produktion von Nahrungsmitteln. Es ist absurd, diese nun herabzusetzen. Damit wird einmal mehr der Schweizer Landwirtschaft geschadet, weil sich daraus einerseits keine Kosteneinsparungspotenziale für die Milchproduzenten ergeben, andererseits aber deren Produkt abgewertet wird und einen wichtigen Wettbewerbsvorteil einbüsst.</p>
  • <p>Die Qualitätskontrolle der Milch ist in der Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (SR 916.351.0) und der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (SR 916.351.021.1) verankert. Die Kennzahlen für die Qualitätskontrolle werden in der Verordnung des EVD festgelegt.</p><p>Für 2011 ist eine Neuausrichtung der Qualitätskontrolle in Vorbereitung. Dabei geht es einerseits darum, heute vom Bund wahrgenommene Durchführungs- und Koordinationsaufgaben in die Eigenverantwortung der Milchbranche zu überführen. Andererseits sind fachliche Verbesserungen der Qualitätskontrolle geplant. In diesem Zusammenhang wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Bundesstellen sowie der Milchverwerter und Milchproduzenten auch eine Erhöhung der Beanstandungswerte bei der Bestimmung der somatischen Zellen und der Keimzahlen geprüft. Die weiteren Diskussionen haben gezeigt, dass eine Erhöhung der Zell- und Keimzahlen nicht angezeigt ist, vielmehr soll durch eine Intensivierung der Probenhäufigkeit die Überwachung gestärkt werden.</p><p>Im Rahmen der für 2011 vorgesehenen Revision der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion ist somit keine Änderung dieser Kennzahlen geplant. Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt ist. Zur geplanten Neuausrichtung der Qualitätskontrolle der Milch und den dafür erforderlichen Revisionen der beiden eingangs erwähnten Verordnungen wird im Übrigen vorgängig eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, an den heutigen Beanstandungswerten von weniger als 80 000 per Milliliter für die Keimzahl und weniger als 350 000 per Milliliter für die somatischen Zellen gemäss Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP) festzuhalten bzw. keine Erhöhung dieser Werte zuzulassen.</p>
  • Keine Erhöhung der Keim- und Zellzahlen bei den Beanstandungswerten für Milch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die auf Ende 2010 angekündigte Erhöhung der Beanstandungswerte ist gleichbedeutend mit einer Herabsetzung der Qualitätsanforderungen für Schweizer Milch und wird mit einer Anpassung des Schweizer Rechtes an EU-Recht begründet. Gleichzeitig soll auch die Zahl der Kontrollen von bisher jährlich 14 auf 24 erhöht werden. Diese Vorgehensweise läuft der sonst vom Bundesrat propagierten Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft, welche die Produktion von Nischenprodukten und insbesondere höchste Qualität vorsieht, vollständig entgegen. Die Schweizer Bauern bekennen sich zu den von den Konsumenten geforderten und gesetzlich verordneten hohen Qualitätsstandards in der Produktion von Nahrungsmitteln. Es ist absurd, diese nun herabzusetzen. Damit wird einmal mehr der Schweizer Landwirtschaft geschadet, weil sich daraus einerseits keine Kosteneinsparungspotenziale für die Milchproduzenten ergeben, andererseits aber deren Produkt abgewertet wird und einen wichtigen Wettbewerbsvorteil einbüsst.</p>
    • <p>Die Qualitätskontrolle der Milch ist in der Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (SR 916.351.0) und der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (SR 916.351.021.1) verankert. Die Kennzahlen für die Qualitätskontrolle werden in der Verordnung des EVD festgelegt.</p><p>Für 2011 ist eine Neuausrichtung der Qualitätskontrolle in Vorbereitung. Dabei geht es einerseits darum, heute vom Bund wahrgenommene Durchführungs- und Koordinationsaufgaben in die Eigenverantwortung der Milchbranche zu überführen. Andererseits sind fachliche Verbesserungen der Qualitätskontrolle geplant. In diesem Zusammenhang wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Bundesstellen sowie der Milchverwerter und Milchproduzenten auch eine Erhöhung der Beanstandungswerte bei der Bestimmung der somatischen Zellen und der Keimzahlen geprüft. Die weiteren Diskussionen haben gezeigt, dass eine Erhöhung der Zell- und Keimzahlen nicht angezeigt ist, vielmehr soll durch eine Intensivierung der Probenhäufigkeit die Überwachung gestärkt werden.</p><p>Im Rahmen der für 2011 vorgesehenen Revision der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion ist somit keine Änderung dieser Kennzahlen geplant. Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt ist. Zur geplanten Neuausrichtung der Qualitätskontrolle der Milch und den dafür erforderlichen Revisionen der beiden eingangs erwähnten Verordnungen wird im Übrigen vorgängig eine Anhörung der interessierten Kreise durchgeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, an den heutigen Beanstandungswerten von weniger als 80 000 per Milliliter für die Keimzahl und weniger als 350 000 per Milliliter für die somatischen Zellen gemäss Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung des EVD über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP) festzuhalten bzw. keine Erhöhung dieser Werte zuzulassen.</p>
    • Keine Erhöhung der Keim- und Zellzahlen bei den Beanstandungswerten für Milch

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