Konzentration der Alkoholgesetzgebung auf den Jugendschutz

ShortId
10.3187
Id
20103187
Updated
27.07.2023 21:09
Language
de
Title
Konzentration der Alkoholgesetzgebung auf den Jugendschutz
AdditionalIndexing
2841;junger Mensch;Gesundheitsrisiko;Alkohol;Alkoholkonsum;Jugendschutz;Verkaufsverweigerung;Gesetz
1
  • L06K140201010101, Alkohol
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L07K14020101010101, Alkoholkonsum
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Alkoholkonsum ist seit Jahren in leichter Senkung begriffen, obwohl Ladenöffnungszeiten tendenziell ausgedehnt werden und die Anzahl Verkaufsstellen nicht im Abnehmen begriffen ist. Es ist darum nicht falsch, gezielten gegenüber flächendeckenden Massnahmen (die auch den "unbescholtenen" Bürger treffen) den Vorzug zu geben. Ein problematischer Konsum ist vor allem bei den Jugendlichen feststellbar. In der Schweiz werden jeden Tag etwa sechs Jugendliche oder junge Erwachsene wegen einer Alkoholvergiftung oder Alkoholabhängigkeit ins Spital eingeliefert (SFA-Medienmitteilung vom 5. November 2009). Zu viele nichtberechtigte Jugendliche können Alkohol kaufen. Die betriebsinternen Kontrollen genügen offensichtlich nicht (siehe SFA-Medienmitteilung vom 4. Februar 2010: 220 Millionen Franken Umsatz mit Alkoholkonsum Minderjähriger). Die Innenstädte leiden an alkoholbedingten Gewaltdelikten (vielfach Schlägereien unter Jugendlichen), Lärmbelastung zu Unzeiten und Unmengen von Unrat. </p><p>Mögliche Massnahmen zur Vermeidung des problematischen Alkoholkonsums sind darum namentlich auf den Jugendschutz auszurichten. Dazu gehören die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für Alkoholtestkäufe, das Verbot des Verkaufs von Alkohol an unbeaufsichtigten Automaten, die Einführung von Jugendschutzkonzepten bei Grossveranstaltungen, die Schaffung von Voraussetzungen, dass der Alkoholhandel überhaupt kontrolliert werden kann, oder die Übernahme des Weitergabeverbots (nach Vorbild des Kantons Bern).</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der mit der Motion eingebrachten Anliegen bewusst. Er beabsichtigt jedoch, erst mit Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes und in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse darüber zu befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Revision der Alkoholgesetzgebung ist schwerpunktmässig auf den Jugendschutz auszurichten. Daneben soll der Alkohol als Genussmittel nicht unnötig eingeschränkt werden.</p>
  • Konzentration der Alkoholgesetzgebung auf den Jugendschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Alkoholkonsum ist seit Jahren in leichter Senkung begriffen, obwohl Ladenöffnungszeiten tendenziell ausgedehnt werden und die Anzahl Verkaufsstellen nicht im Abnehmen begriffen ist. Es ist darum nicht falsch, gezielten gegenüber flächendeckenden Massnahmen (die auch den "unbescholtenen" Bürger treffen) den Vorzug zu geben. Ein problematischer Konsum ist vor allem bei den Jugendlichen feststellbar. In der Schweiz werden jeden Tag etwa sechs Jugendliche oder junge Erwachsene wegen einer Alkoholvergiftung oder Alkoholabhängigkeit ins Spital eingeliefert (SFA-Medienmitteilung vom 5. November 2009). Zu viele nichtberechtigte Jugendliche können Alkohol kaufen. Die betriebsinternen Kontrollen genügen offensichtlich nicht (siehe SFA-Medienmitteilung vom 4. Februar 2010: 220 Millionen Franken Umsatz mit Alkoholkonsum Minderjähriger). Die Innenstädte leiden an alkoholbedingten Gewaltdelikten (vielfach Schlägereien unter Jugendlichen), Lärmbelastung zu Unzeiten und Unmengen von Unrat. </p><p>Mögliche Massnahmen zur Vermeidung des problematischen Alkoholkonsums sind darum namentlich auf den Jugendschutz auszurichten. Dazu gehören die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für Alkoholtestkäufe, das Verbot des Verkaufs von Alkohol an unbeaufsichtigten Automaten, die Einführung von Jugendschutzkonzepten bei Grossveranstaltungen, die Schaffung von Voraussetzungen, dass der Alkoholhandel überhaupt kontrolliert werden kann, oder die Übernahme des Weitergabeverbots (nach Vorbild des Kantons Bern).</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der mit der Motion eingebrachten Anliegen bewusst. Er beabsichtigt jedoch, erst mit Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes und in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse darüber zu befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Revision der Alkoholgesetzgebung ist schwerpunktmässig auf den Jugendschutz auszurichten. Daneben soll der Alkohol als Genussmittel nicht unnötig eingeschränkt werden.</p>
    • Konzentration der Alkoholgesetzgebung auf den Jugendschutz

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