Mögliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Problematik des "too big to fail"

ShortId
10.3191
Id
20103191
Updated
28.07.2023 12:04
Language
de
Title
Mögliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Problematik des "too big to fail"
AdditionalIndexing
24;Finanzkrise;Anlagevorschrift;Spekulationskapital;Staatsgarantie;Bankrecht;Grossbank;Gehaltsprämie;Handelsbeschränkung;Hedgefonds
1
  • L04K11010105, Finanzkrise
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L07K11060201010201, Hedgefonds
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
  • L05K0702010102, Gehaltsprämie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der vom Bundesrat gewählte Ansatz zur Definition seiner Finanzmarktstrategie ist im Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik" beschrieben, der am 16. Dezember 2009 veröffentlicht wurde. Der Bundesrat legte im Rahmen seiner Finanzmarktpolitik zwei Ziele fest: zum einen die Sicherstellung einer hohen Systemstabilität und Funktionsfähigkeit und zum andern den Erhalt von Integrität und Reputation des Finanzplatzes. Er musste jedoch zwischen diesen beiden strategischen Prioritäten, von denen die eine der Stärkung der Krisenresistenz des Finanzsektors und die andere der Stärkung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit dient, einen Kompromiss finden.</p><p>Als Reaktion auf die Krise wurden zur Stabilisierung des Finanzsystems mehrere konkrete Massnahmen getroffen. Im Herbst 2008 verschärfte die Finma die Eigenmittelvorschriften für Grossbanken. Diese Auflagen übersteigen die internationalen Standards nach Basel II deutlich. Der Basler Ausschuss, in welchem die Schweiz Mitglied ist, erörtert zudem derzeit eine qualitative Verbesserung des von den Banken eingesetzten Kapitals sowie höhere Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen im Handelsbuch. Die Risiken für die Finanzstabilität wurden damit verringert. Ferner setzte der Bundesrat eine Expertenkommission zum Thema "too big to fail" (volkswirtschaftliche Risiken von Grossunternehmen) ein, die am 22. April 2010 einen Zwischenbericht mit mehreren Empfehlungen vorlegte. Gestützt auf diesen Zwischenbericht verabschiedete der Bundesrat am 12. Mai 2010 einen Planungsbeschluss, mit dem er dem Parlament beantragt, eine verbindliche Planung für eine Änderung des Bankengesetzes zur Lösung der Problematik "too big to fail" zu beschliessen. Der Bundesrat setzte sich zum Ziel, noch dieses Jahr eine entsprechende Botschaft zu verabschieden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates wäre es jedoch eine zu restriktive Massnahme, manchen Banken bestimmte Aktivitäten verbieten zu wollen. Eine solche Massnahme eignete sich zudem nicht zur Umsetzung der Finanzmarktstrategie des Bundesrates. Für die globalen Aktivitäten braucht es international koordinierte Massnahmen. Die Schweiz beteiligt sich deshalb aktiv an den einschlägigen internationalen Beratungen, namentlich als Mitglied des Financial Stability Board (FSB), und sie verfolgt die Entwicklung auf internationaler Ebene.</p><p>3. Befindet sich eine systemrelevante Bank in einer existenzbedrohenden Krise, so ist der Staat gefordert. Der Staat kann gezwungen sein, ein solches Unternehmen zu stützen, um erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission erhielt in dieser Hinsicht den Auftrag, bis Ende August 2010 einen Bericht zu dieser sogenannten Problematik "too big to fail" (TBTF) zu erstellen. Der Bericht soll mögliche Ansatzpunkte und Handlungsprioritäten aufzeigen, wie die Risiken von Grossunternehmen für die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Rechtssystem begrenzt werden können.</p><p>Der am 22. April 2010 veröffentlichte Zwischenbericht der Expertenkommission beinhaltet erste Empfehlungen für Massnahmen zur Eindämmung des TBTF. Die Massnahmen zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch systemrelevante Bankinstitute sollen einerseits präventiver Natur (z. B. Risikobegrenzung durch verschärfte Vorschriften zu Eigenmittel und Liquidität) und andererseits kurativer (schadensbegrenzender) Natur (z. B. Vorschriften zu Organisation, Führung und Kontrolle) sein. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden eine Revision des Bankengesetzes erfordern. Der Bericht der Expertenkommission enthält dafür einen ausformulierten Vorschlag. Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der Expertenkommission. Der Bundesrat setzte sich zum Ziel, gestützt auf den erwähnten Planungsbeschluss (siehe Ziff. 1 oben), noch im Jahr 2010 eine Botschaft mit einer Gesetzesänderung des Bankengesetzes zu verabschieden.</p><p>4. Am 27. Januar 2010 beauftragte der Bundesrat das EFD, die von den USA vorgeschlagene Finanzkrisen-Haftungsgebühr im Detail zu analysieren. In seiner Sitzung vom 28. April 2010 kam der Bundesrat zum Schluss, dass er die Einführung einer Finanzsektorsteuer zum heutigen Zeitpunkt als nicht angezeigt erachtet. Erstens ist aus fiskalischen Gründen eine solche Steuer im Gegensatz zu anderen Ländern aufgrund des soliden Staatshaushalts nicht nötig. Zweitens empfahl in Bezug auf die Sicherstellung der Finanzstabilität die TBTF-Expertengruppe in ihrem Zwischenbericht andere, geeignetere Massnahmen zur Weiterverfolgung. So schwächt eine Versicherungslösung zur Abwendung einer drohenden Insolvenz von systemisch relevanten Finanzinstituten beispielsweise den Anreiz, umfassende Vorkehrungen zur Krisenprävention einzugehen. Der Bundesrat wird jedoch die Einführung einer Finanzsektorsteuer erwägen, sofern sich innerhalb der G-20 ein koordiniertes Vorgehen abzeichnet.</p><p>5. Mit dem seit 1. Januar 2010 geltenden Rundschreiben "Vergütungssysteme" unterstellte die Finma die Vergütungspolitik von Finanzinstituten aufsichtsrechtlichen Regeln. Die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche werden damit nachhaltig beeinflusst. Insbesondere dürfen Vergütungssysteme künftig keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität des Instituts zu beeinträchtigen. Die Schweiz nahm sich somit dieses Problems sehr rasch an und übernahm im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle.</p><p>Des Weiteren beauftragte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das Eidgenössische Finanzdepartement im Bereich der Vergütungspraxis mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen. So sollen Salärsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, für die gesamte Dauer der beanspruchten Unterstützung reguliert werden. Zudem sollen künftig die variablen Lohnausschüttungen, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen künftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Ausübung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Vergütungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen störend sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der Finanzkrise werden in anderen Ländern verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie beurteilt er folgende Massnahmenvorschläge?</p><p>1. Banken, für welche formell oder faktisch eine staatliche Absicherung besteht, dürfen bestimmte Geschäfte (z. B. riskante Hedge-Funds oder Private-Equity-Gesellschaften) nicht mehr betreiben;</p><p>2. diese Banken dürfen keinen Eigenhandel mit Wertschriften mehr betreiben bzw. nur stark eingeschränkt;</p><p>3. eine generelle Verschärfung gesetzlicher Auflagen, welche Grösse und Wachstum der Finanzinstitute bzw. die Konzentration in der Finanzbranche bremsen und einschränken;</p><p>4. eine Sondersteuer für Finanzinstitute, mit welcher allfällige Kosten für Rettungs- oder Stützungsmassnahmen im Finanzbereich finanziert werden können;</p><p>5. eine spezielle Steuer auf hohe Bonuszahlungen.</p><p>Gibt es unter den obengenannten Massnahmen solche, die der Bundesrat für prüfenswert hält oder die er für die Situation in der Schweiz sogar für besonders geeignet hält? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Gibt es andere Massnahmen, welche er in Betracht zieht? Wenn ja, welche?</p><p>Welchen Zeitrahmen braucht es nach Auffassung des Bundesrates für die Umsetzung der für die Schweiz geeigneten Massnahmen, und wie sehen seine weitere Planung und sein Vorgehen aus?</p>
  • Mögliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Problematik des "too big to fail"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der vom Bundesrat gewählte Ansatz zur Definition seiner Finanzmarktstrategie ist im Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik" beschrieben, der am 16. Dezember 2009 veröffentlicht wurde. Der Bundesrat legte im Rahmen seiner Finanzmarktpolitik zwei Ziele fest: zum einen die Sicherstellung einer hohen Systemstabilität und Funktionsfähigkeit und zum andern den Erhalt von Integrität und Reputation des Finanzplatzes. Er musste jedoch zwischen diesen beiden strategischen Prioritäten, von denen die eine der Stärkung der Krisenresistenz des Finanzsektors und die andere der Stärkung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit dient, einen Kompromiss finden.</p><p>Als Reaktion auf die Krise wurden zur Stabilisierung des Finanzsystems mehrere konkrete Massnahmen getroffen. Im Herbst 2008 verschärfte die Finma die Eigenmittelvorschriften für Grossbanken. Diese Auflagen übersteigen die internationalen Standards nach Basel II deutlich. Der Basler Ausschuss, in welchem die Schweiz Mitglied ist, erörtert zudem derzeit eine qualitative Verbesserung des von den Banken eingesetzten Kapitals sowie höhere Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen im Handelsbuch. Die Risiken für die Finanzstabilität wurden damit verringert. Ferner setzte der Bundesrat eine Expertenkommission zum Thema "too big to fail" (volkswirtschaftliche Risiken von Grossunternehmen) ein, die am 22. April 2010 einen Zwischenbericht mit mehreren Empfehlungen vorlegte. Gestützt auf diesen Zwischenbericht verabschiedete der Bundesrat am 12. Mai 2010 einen Planungsbeschluss, mit dem er dem Parlament beantragt, eine verbindliche Planung für eine Änderung des Bankengesetzes zur Lösung der Problematik "too big to fail" zu beschliessen. Der Bundesrat setzte sich zum Ziel, noch dieses Jahr eine entsprechende Botschaft zu verabschieden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates wäre es jedoch eine zu restriktive Massnahme, manchen Banken bestimmte Aktivitäten verbieten zu wollen. Eine solche Massnahme eignete sich zudem nicht zur Umsetzung der Finanzmarktstrategie des Bundesrates. Für die globalen Aktivitäten braucht es international koordinierte Massnahmen. Die Schweiz beteiligt sich deshalb aktiv an den einschlägigen internationalen Beratungen, namentlich als Mitglied des Financial Stability Board (FSB), und sie verfolgt die Entwicklung auf internationaler Ebene.</p><p>3. Befindet sich eine systemrelevante Bank in einer existenzbedrohenden Krise, so ist der Staat gefordert. Der Staat kann gezwungen sein, ein solches Unternehmen zu stützen, um erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission erhielt in dieser Hinsicht den Auftrag, bis Ende August 2010 einen Bericht zu dieser sogenannten Problematik "too big to fail" (TBTF) zu erstellen. Der Bericht soll mögliche Ansatzpunkte und Handlungsprioritäten aufzeigen, wie die Risiken von Grossunternehmen für die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Rechtssystem begrenzt werden können.</p><p>Der am 22. April 2010 veröffentlichte Zwischenbericht der Expertenkommission beinhaltet erste Empfehlungen für Massnahmen zur Eindämmung des TBTF. Die Massnahmen zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch systemrelevante Bankinstitute sollen einerseits präventiver Natur (z. B. Risikobegrenzung durch verschärfte Vorschriften zu Eigenmittel und Liquidität) und andererseits kurativer (schadensbegrenzender) Natur (z. B. Vorschriften zu Organisation, Führung und Kontrolle) sein. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden eine Revision des Bankengesetzes erfordern. Der Bericht der Expertenkommission enthält dafür einen ausformulierten Vorschlag. Der Bundesrat unterstützt die Vorschläge der Expertenkommission. Der Bundesrat setzte sich zum Ziel, gestützt auf den erwähnten Planungsbeschluss (siehe Ziff. 1 oben), noch im Jahr 2010 eine Botschaft mit einer Gesetzesänderung des Bankengesetzes zu verabschieden.</p><p>4. Am 27. Januar 2010 beauftragte der Bundesrat das EFD, die von den USA vorgeschlagene Finanzkrisen-Haftungsgebühr im Detail zu analysieren. In seiner Sitzung vom 28. April 2010 kam der Bundesrat zum Schluss, dass er die Einführung einer Finanzsektorsteuer zum heutigen Zeitpunkt als nicht angezeigt erachtet. Erstens ist aus fiskalischen Gründen eine solche Steuer im Gegensatz zu anderen Ländern aufgrund des soliden Staatshaushalts nicht nötig. Zweitens empfahl in Bezug auf die Sicherstellung der Finanzstabilität die TBTF-Expertengruppe in ihrem Zwischenbericht andere, geeignetere Massnahmen zur Weiterverfolgung. So schwächt eine Versicherungslösung zur Abwendung einer drohenden Insolvenz von systemisch relevanten Finanzinstituten beispielsweise den Anreiz, umfassende Vorkehrungen zur Krisenprävention einzugehen. Der Bundesrat wird jedoch die Einführung einer Finanzsektorsteuer erwägen, sofern sich innerhalb der G-20 ein koordiniertes Vorgehen abzeichnet.</p><p>5. Mit dem seit 1. Januar 2010 geltenden Rundschreiben "Vergütungssysteme" unterstellte die Finma die Vergütungspolitik von Finanzinstituten aufsichtsrechtlichen Regeln. Die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche werden damit nachhaltig beeinflusst. Insbesondere dürfen Vergütungssysteme künftig keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität des Instituts zu beeinträchtigen. Die Schweiz nahm sich somit dieses Problems sehr rasch an und übernahm im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle.</p><p>Des Weiteren beauftragte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das Eidgenössische Finanzdepartement im Bereich der Vergütungspraxis mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen. So sollen Salärsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, für die gesamte Dauer der beanspruchten Unterstützung reguliert werden. Zudem sollen künftig die variablen Lohnausschüttungen, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen künftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Ausübung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Vergütungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen störend sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der Finanzkrise werden in anderen Ländern verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie beurteilt er folgende Massnahmenvorschläge?</p><p>1. Banken, für welche formell oder faktisch eine staatliche Absicherung besteht, dürfen bestimmte Geschäfte (z. B. riskante Hedge-Funds oder Private-Equity-Gesellschaften) nicht mehr betreiben;</p><p>2. diese Banken dürfen keinen Eigenhandel mit Wertschriften mehr betreiben bzw. nur stark eingeschränkt;</p><p>3. eine generelle Verschärfung gesetzlicher Auflagen, welche Grösse und Wachstum der Finanzinstitute bzw. die Konzentration in der Finanzbranche bremsen und einschränken;</p><p>4. eine Sondersteuer für Finanzinstitute, mit welcher allfällige Kosten für Rettungs- oder Stützungsmassnahmen im Finanzbereich finanziert werden können;</p><p>5. eine spezielle Steuer auf hohe Bonuszahlungen.</p><p>Gibt es unter den obengenannten Massnahmen solche, die der Bundesrat für prüfenswert hält oder die er für die Situation in der Schweiz sogar für besonders geeignet hält? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Gibt es andere Massnahmen, welche er in Betracht zieht? Wenn ja, welche?</p><p>Welchen Zeitrahmen braucht es nach Auffassung des Bundesrates für die Umsetzung der für die Schweiz geeigneten Massnahmen, und wie sehen seine weitere Planung und sein Vorgehen aus?</p>
    • Mögliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Problematik des "too big to fail"

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