Verantwortlichkeiten und Konsequenzen im Fall Sudaro
- ShortId
-
10.3192
- Id
-
20103192
- Updated
-
28.07.2023 09:56
- Language
-
de
- Title
-
Verantwortlichkeiten und Konsequenzen im Fall Sudaro
- AdditionalIndexing
-
04;Personalbeurteilung;Abschluss einer Ausbildung;Bundesangestellte;Verantwortung;Betrug;VBS;Einstellung;Beförderung;berufliche Eignung
- 1
-
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L06K050102010201, Betrug
- L05K0702010204, Einstellung
- L05K0702010202, Beförderung
- L04K08020230, Verantwortung
- L05K0702010208, Personalbeurteilung
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L03K080403, VBS
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Herr Sudaro hat vor seiner Erstanstellung am 1. Januar 2001 in der Bundesverwaltung als Sachbearbeiter eine - wie sich nun herausstellte - gefälschte Kopie der Lizentiatsurkunde eingereicht. Dieser Urkunde wurde durch die rekrutierenden Linien- und Personalverantwortlichen vertraut. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wird normalerweise bei den Ausbildungsanstalten nicht überprüft, ob ein angegebener Studien- oder Ausbildungsabschluss tatsächlich erlangt worden ist. Die Überprüfung der Echtheit aller Abschlüsse von Stellenbewerbern wäre unverhältnismässig.</p><p>Eine interne Abklärung im VBS hat ergeben, dass Herr Sudaro als "Dr. rer. pol." ins Personalverwaltungssystem der Bundesverwaltung aufgenommen worden ist, obwohl sich in seinen Bewerbungsunterlagen keine Dissertationsbestätigung befand. In dieser Hinsicht weist das Personaldossier einen Mangel auf.</p><p>Während des Anstellungsverhältnisses lag für die zuständige Stelle nie ein Grund vor, der die Überprüfung des Studienabschlusses erfordert hätte. Herr Sudaro hat seine Arbeit zur vollen Zufriedenheit seiner jeweiligen Vorgesetzten ausgeführt. Gestützt auf eine Eignungsabklärung im Jahr 2007 wurde Herr Sudaro jedoch vom Bereich Verteidigung nicht für den Führungslehrgang III vorgeschlagen, und damit wurde von der Weiterverwendung in noch höheren Funktionen Abstand genommen. Die Beförderung zum Obersten im Generalstab erfolgte aufgrund seiner zivilen Funktion im Planungsstab. Der Chef Prospektivplanung ist gleichzeitig Chef des entsprechenden Armeestabsteils im Grade eines Obersten.</p><p>2./3. Der frühere Chef der Abteilung Armeeplanung und Chef des Planungsstabes trägt die Gesamtverantwortung für die Anstellung und Beförderung von Herrn Sudaro.</p><p>4. An der Qualifikation von Herrn Sudaro sind den zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung keine Zweifel aufgekommen. Fachlich hat Herr Sudaro seine Vorgesetzten überzeugt. Der Bundesrat führt dies auf den Umstand zurück, dass Herr Sudaro ein Studium (ohne Abschluss) und die militärische Ausbildung bis zum Obersten im Generalstab absolviert hat. Die VBS-interne Abklärung hat allerdings ergeben, dass einzelne Mitarbeitende bereits 2006 Zweifel an den Führungskompetenzen von Herrn Sudaro hatten. Daraufhin wurde für Herrn Sudaro ein Coaching angeordnet.</p><p>5. Das Bundesamt für Polizei hat gegen Herrn Sudaro Strafanzeige wegen Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und eventualiter wegen Betrugs eingereicht. Als verwaltungsinterne Massnahme wurden die Personaldienste im VBS angewiesen, die Bewerbungsdossiers lückenlos zu führen. Wäre im Fall Sudaro der fehlenden Dissertationsbestätigung bei der Erstanstellung nachgegangen worden, hätte der Schwindel möglicherweise früher erkannt werden können.</p><p>6. Der Bundesrat hat die Rolle von Herrn Sudaro in der angeblichen Entführungsaffäre nicht untersuchen lassen. Er hat erst nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses davon Kenntnis erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss der Berichterstattung in verschiedenen Medien hat Herr Tiziano Sudaro mit falschen akademischen Titeln zehn Jahre lang in höchsten Positionen und sensiblen Bereichen der Bundesverwaltung geschwindelt. Seine Karriere in dieser Zeit verlief übermässig steil, und scheinbar hinterfragte niemand seine Qualifikationen. Seit der Veröffentlichung dieser Tatsachen häufen sich die Gerüchte um diesen "falschen Doktor", weshalb wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen bitten:</p><p>1. Wie konnte es geschehen, dass ein Bundesangestellter über eine so lange Zeit mit falschen Titeln arbeiten und sogar mehrmals befördert werden konnte?</p><p>2. Spielte Divisionär Baumann bei den verschiedenen Beförderungen von Herrn Sudaro eine Rolle? Wenn ja, welche?</p><p>3. Wer trägt die Verantwortung für die Beförderungen dieser Person?</p><p>4. Hat es im beruflichen Umfeld von Herrn Sudaro während all der Jahre nie Zweifel an seinen akademischen Titeln gegeben? Ist es für die Tätigkeit in der Bundesverwaltung gar nicht von Relevanz, ob man einen Titel ergaunert oder rechtmässig erworben hat bzw. ob man eine Ausbildung tatsächlich absolviert hat oder dies nur vorgibt?</p><p>5. Welche Konsequenzen sind in diesem Fall gezogen worden oder sind noch vorgesehen?</p><p>6. Hat er die in von Medien aufgenommene Rolle Sudaros in einer Entführungsaffäre in Spanien untersuchen lassen? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Verantwortlichkeiten und Konsequenzen im Fall Sudaro
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Herr Sudaro hat vor seiner Erstanstellung am 1. Januar 2001 in der Bundesverwaltung als Sachbearbeiter eine - wie sich nun herausstellte - gefälschte Kopie der Lizentiatsurkunde eingereicht. Dieser Urkunde wurde durch die rekrutierenden Linien- und Personalverantwortlichen vertraut. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wird normalerweise bei den Ausbildungsanstalten nicht überprüft, ob ein angegebener Studien- oder Ausbildungsabschluss tatsächlich erlangt worden ist. Die Überprüfung der Echtheit aller Abschlüsse von Stellenbewerbern wäre unverhältnismässig.</p><p>Eine interne Abklärung im VBS hat ergeben, dass Herr Sudaro als "Dr. rer. pol." ins Personalverwaltungssystem der Bundesverwaltung aufgenommen worden ist, obwohl sich in seinen Bewerbungsunterlagen keine Dissertationsbestätigung befand. In dieser Hinsicht weist das Personaldossier einen Mangel auf.</p><p>Während des Anstellungsverhältnisses lag für die zuständige Stelle nie ein Grund vor, der die Überprüfung des Studienabschlusses erfordert hätte. Herr Sudaro hat seine Arbeit zur vollen Zufriedenheit seiner jeweiligen Vorgesetzten ausgeführt. Gestützt auf eine Eignungsabklärung im Jahr 2007 wurde Herr Sudaro jedoch vom Bereich Verteidigung nicht für den Führungslehrgang III vorgeschlagen, und damit wurde von der Weiterverwendung in noch höheren Funktionen Abstand genommen. Die Beförderung zum Obersten im Generalstab erfolgte aufgrund seiner zivilen Funktion im Planungsstab. Der Chef Prospektivplanung ist gleichzeitig Chef des entsprechenden Armeestabsteils im Grade eines Obersten.</p><p>2./3. Der frühere Chef der Abteilung Armeeplanung und Chef des Planungsstabes trägt die Gesamtverantwortung für die Anstellung und Beförderung von Herrn Sudaro.</p><p>4. An der Qualifikation von Herrn Sudaro sind den zuständigen Stellen in der Bundesverwaltung keine Zweifel aufgekommen. Fachlich hat Herr Sudaro seine Vorgesetzten überzeugt. Der Bundesrat führt dies auf den Umstand zurück, dass Herr Sudaro ein Studium (ohne Abschluss) und die militärische Ausbildung bis zum Obersten im Generalstab absolviert hat. Die VBS-interne Abklärung hat allerdings ergeben, dass einzelne Mitarbeitende bereits 2006 Zweifel an den Führungskompetenzen von Herrn Sudaro hatten. Daraufhin wurde für Herrn Sudaro ein Coaching angeordnet.</p><p>5. Das Bundesamt für Polizei hat gegen Herrn Sudaro Strafanzeige wegen Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und eventualiter wegen Betrugs eingereicht. Als verwaltungsinterne Massnahme wurden die Personaldienste im VBS angewiesen, die Bewerbungsdossiers lückenlos zu führen. Wäre im Fall Sudaro der fehlenden Dissertationsbestätigung bei der Erstanstellung nachgegangen worden, hätte der Schwindel möglicherweise früher erkannt werden können.</p><p>6. Der Bundesrat hat die Rolle von Herrn Sudaro in der angeblichen Entführungsaffäre nicht untersuchen lassen. Er hat erst nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses davon Kenntnis erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss der Berichterstattung in verschiedenen Medien hat Herr Tiziano Sudaro mit falschen akademischen Titeln zehn Jahre lang in höchsten Positionen und sensiblen Bereichen der Bundesverwaltung geschwindelt. Seine Karriere in dieser Zeit verlief übermässig steil, und scheinbar hinterfragte niemand seine Qualifikationen. Seit der Veröffentlichung dieser Tatsachen häufen sich die Gerüchte um diesen "falschen Doktor", weshalb wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen bitten:</p><p>1. Wie konnte es geschehen, dass ein Bundesangestellter über eine so lange Zeit mit falschen Titeln arbeiten und sogar mehrmals befördert werden konnte?</p><p>2. Spielte Divisionär Baumann bei den verschiedenen Beförderungen von Herrn Sudaro eine Rolle? Wenn ja, welche?</p><p>3. Wer trägt die Verantwortung für die Beförderungen dieser Person?</p><p>4. Hat es im beruflichen Umfeld von Herrn Sudaro während all der Jahre nie Zweifel an seinen akademischen Titeln gegeben? Ist es für die Tätigkeit in der Bundesverwaltung gar nicht von Relevanz, ob man einen Titel ergaunert oder rechtmässig erworben hat bzw. ob man eine Ausbildung tatsächlich absolviert hat oder dies nur vorgibt?</p><p>5. Welche Konsequenzen sind in diesem Fall gezogen worden oder sind noch vorgesehen?</p><p>6. Hat er die in von Medien aufgenommene Rolle Sudaros in einer Entführungsaffäre in Spanien untersuchen lassen? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Verantwortlichkeiten und Konsequenzen im Fall Sudaro
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