Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen

ShortId
10.3195
Id
20103195
Updated
25.06.2025 00:27
Language
de
Title
Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen
AdditionalIndexing
15;10;2841;Industrieunternehmen;internationale Verhandlungen;Industriepolitik;Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland;Gesundheitspolitik;Vorbehalt bei einem Übereinkommen;Tabak;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Abkommen EU
1
  • L05K0902010101, Abkommen EU
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L05K1402020104, Tabak
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L05K0506020601, Vorbehalt bei einem Übereinkommen
  • L04K07050701, Industriepolitik
  • L05K0703060205, Industrieunternehmen
  • L06K070304030401, Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat 2008 Verhandlungen mit der EU über Abkommen in den Bereichen Agrarprodukte und Lebensmittel sowie öffentliche Gesundheit aufgenommen. Für Brüssel steht die Übernahme des Acquis communautaire durch die Schweiz im Vordergrund. </p><p>Das Abkommen mit der EU im Bereich öffentliche Gesundheit soll der Schweiz die Teilnahme an zahlreichen Agenturen sowie Frühwarn- und Reaktionssystemen ermöglichen. Im Prinzip ist für die Schweiz eine Teilnahme an diesen europäischen Programmen von Vorteil. Leider hat aber die EU das Dossier Tabak in die Verhandlungen aufgenommen, namentlich die Produktionsnorm "10-1-10" (10 mg Teer, 1 mg Nikotin, 10 mg Kohlenmonoxid). </p><p>In der EU bildet die 10-1-10-Norm den Grenzwert für Zigaretten, die auf dem Gebiet der 27 Mitgliedstaaten konsumiert oder produziert werden. In der Schweiz hingegen gilt die Norm für Zigaretten, die hier konsumiert werden, nicht aber für deren Produktion und nicht für die Ausfuhr, natürlich soweit es um die Ausfuhr in Staaten ausserhalb der EU geht. Von den 61 Milliarden jährlich in der Schweiz produzierten Zigaretten werden 80 Prozent ausgeführt, vorab nach Asien und in den Nahen Osten. Es geht hier also um das Kerngeschäft der Tabakindustrie in der Schweiz: von Philip Morris International (PMI) in Neuenburg und im Waadtland, von British American Tobacco (BAT) im Jura und im Waadtland, von Japan Tobacco International (JTI) in Luzern und Genf. Für diese fünf Kantone geht es um viel: um Arbeitsplätze (5000 direkt in der Tabakindustrie Beschäftigte) und um Hunderte von Millionen Franken Steuereinnahmen aus dem Export. </p><p>Es gibt eine klare Nachfrage nach solchen Zigaretten. Wir haben nicht über Konsumnormen anderer Länder zu befinden. Eine Einstellung der Produktion in der Schweiz hätte mit Sicherheit eine Verlagerung der Produktion nach Russland oder Asien zur Folge, ohne die geringste Reduktion des Konsums. </p><p>Es geht nicht an, dass die Schweiz sich von Brüssel eine solche Bestimmung aufzwingen lässt. Dass die EU der Schweiz den Zugang zu Märkten ausserhalb der EU verbieten will, ist schlicht inakzeptabel.</p>
  • <p>Seit November 2008 finden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich statt. Im Gesundheitsbereich wird mit den Verhandlungen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktsicherheit (Rasff und Rapex) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm) angestrebt. </p><p>Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit relevante EU-Rechtsbestand (Acquis communautaire). Zum Acquis communautaire gehören gemäss der Europäischen Kommission auch die Bestimmungen der EU-Richtlinie "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG). Inwieweit der Acquis communautaire durch die Schweiz übernommen werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.</p><p>Der Umfang des zu übernehmenden Acquis communautaire kann nicht von einer Verhandlungspartei einseitig bestimmt werden, sondern ergibt sich aufgrund der gegenseitigen Interessen an einer verstärkten Kooperation im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wobei jeder Verhandlungspartner seine Bedürfnisse einbringt. Der Bundesrat kann nicht Teile des Acquis communautaire einseitig von vornherein von den Verhandlungen ausschliessen.</p><p>Verhandlungen haben zum Ziel, dass eine für beide Seiten günstige Lösung gefunden werden kann. Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie. Er wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch akzeptabel ist. Ausserdem untersteht die Ratifikation eines allfälligen bilateralen Abkommens mit der EU in jedem Fall dem Genehmigungsvorbehalt durch die eidgenössischen Räte. Das Parlament wird somit die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis zu prüfen und darüber abschliessend zu befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Dossier Tabak und insbesondere die Norm "10-1-10" aus den laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit auszuschliessen. Es handelt sich dabei um eine rein wirtschaftspolitische Angelegenheit, die in Verhandlungen über eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Schweiz und in der EU nichts verloren hat.</p>
  • Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat 2008 Verhandlungen mit der EU über Abkommen in den Bereichen Agrarprodukte und Lebensmittel sowie öffentliche Gesundheit aufgenommen. Für Brüssel steht die Übernahme des Acquis communautaire durch die Schweiz im Vordergrund. </p><p>Das Abkommen mit der EU im Bereich öffentliche Gesundheit soll der Schweiz die Teilnahme an zahlreichen Agenturen sowie Frühwarn- und Reaktionssystemen ermöglichen. Im Prinzip ist für die Schweiz eine Teilnahme an diesen europäischen Programmen von Vorteil. Leider hat aber die EU das Dossier Tabak in die Verhandlungen aufgenommen, namentlich die Produktionsnorm "10-1-10" (10 mg Teer, 1 mg Nikotin, 10 mg Kohlenmonoxid). </p><p>In der EU bildet die 10-1-10-Norm den Grenzwert für Zigaretten, die auf dem Gebiet der 27 Mitgliedstaaten konsumiert oder produziert werden. In der Schweiz hingegen gilt die Norm für Zigaretten, die hier konsumiert werden, nicht aber für deren Produktion und nicht für die Ausfuhr, natürlich soweit es um die Ausfuhr in Staaten ausserhalb der EU geht. Von den 61 Milliarden jährlich in der Schweiz produzierten Zigaretten werden 80 Prozent ausgeführt, vorab nach Asien und in den Nahen Osten. Es geht hier also um das Kerngeschäft der Tabakindustrie in der Schweiz: von Philip Morris International (PMI) in Neuenburg und im Waadtland, von British American Tobacco (BAT) im Jura und im Waadtland, von Japan Tobacco International (JTI) in Luzern und Genf. Für diese fünf Kantone geht es um viel: um Arbeitsplätze (5000 direkt in der Tabakindustrie Beschäftigte) und um Hunderte von Millionen Franken Steuereinnahmen aus dem Export. </p><p>Es gibt eine klare Nachfrage nach solchen Zigaretten. Wir haben nicht über Konsumnormen anderer Länder zu befinden. Eine Einstellung der Produktion in der Schweiz hätte mit Sicherheit eine Verlagerung der Produktion nach Russland oder Asien zur Folge, ohne die geringste Reduktion des Konsums. </p><p>Es geht nicht an, dass die Schweiz sich von Brüssel eine solche Bestimmung aufzwingen lässt. Dass die EU der Schweiz den Zugang zu Märkten ausserhalb der EU verbieten will, ist schlicht inakzeptabel.</p>
    • <p>Seit November 2008 finden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu einem Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich statt. Im Gesundheitsbereich wird mit den Verhandlungen unter anderem eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), an den europäischen Früh- und Schnellwarnsystemen zu übertragbaren Krankheiten (EWRS), Lebensmittel- und Produktsicherheit (Rasff und Rapex) sowie am EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (Gesundheitsprogramm) angestrebt. </p><p>Die Grundlage für diese engere Zusammenarbeit bildet der in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit relevante EU-Rechtsbestand (Acquis communautaire). Zum Acquis communautaire gehören gemäss der Europäischen Kommission auch die Bestimmungen der EU-Richtlinie "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG). Inwieweit der Acquis communautaire durch die Schweiz übernommen werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.</p><p>Der Umfang des zu übernehmenden Acquis communautaire kann nicht von einer Verhandlungspartei einseitig bestimmt werden, sondern ergibt sich aufgrund der gegenseitigen Interessen an einer verstärkten Kooperation im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wobei jeder Verhandlungspartner seine Bedürfnisse einbringt. Der Bundesrat kann nicht Teile des Acquis communautaire einseitig von vornherein von den Verhandlungen ausschliessen.</p><p>Verhandlungen haben zum Ziel, dass eine für beide Seiten günstige Lösung gefunden werden kann. Der Bundesrat kennt die wirtschaftliche und regionalpolitische Bedeutung der Tabakindustrie. Er wird nur ein Verhandlungsresultat akzeptieren, welches in seiner Gesamtheit für die Schweiz sowohl gesundheits- wie auch wirtschaftspolitisch akzeptabel ist. Ausserdem untersteht die Ratifikation eines allfälligen bilateralen Abkommens mit der EU in jedem Fall dem Genehmigungsvorbehalt durch die eidgenössischen Räte. Das Parlament wird somit die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis zu prüfen und darüber abschliessend zu befinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Dossier Tabak und insbesondere die Norm "10-1-10" aus den laufenden Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit auszuschliessen. Es handelt sich dabei um eine rein wirtschaftspolitische Angelegenheit, die in Verhandlungen über eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Schweiz und in der EU nichts verloren hat.</p>
    • Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen

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