Schweizerische Depeschenagentur. Neue Finanzierungsquelle

ShortId
10.3207
Id
20103207
Updated
27.07.2023 22:21
Language
de
Title
Schweizerische Depeschenagentur. Neue Finanzierungsquelle
AdditionalIndexing
34;Presseförderung;Sprache;Presseagentur;Radio- und Fernsehgebühren;Finanzierung
1
  • L06K120205010502, Presseagentur
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L04K01060103, Sprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antworten des Bundesrates auf diverse Anfragen aus dem Parlament und auf eine Interpellation aus dem Ständerat in Bezug auf die SDA zeigen, dass der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Bund und der SDA ohne Erhöhung der Mittel erneuert werden dürfte und dass die Anwendung des Sprachengesetzes nur wenig zusätzliche Mittel einbringen wird.</p><p>Dies reicht nicht aus, um die Dienstleistungen, die als unabdingbar für das sprachliche Gleichgewicht des Landes und für das Überleben kleiner regionaler Medien erachtet werden, zu gewährleisten.</p><p>Andererseits anerkennt das Bundesamt für Kommunikation, dass es angesichts der Medienkonvergenz und der technischen Entwicklung unmöglich sein wird, die geltenden Radio- und Fernsehempfangsgebühren dauerhaft aufrechtzuerhalten. Es geht in die Richtung einer Gebühr, die von sämtlichen Haushalten und Unternehmen unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt werden muss. Dieses Modell wird von einer deutlichen Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen favorisiert. In diesem Rahmen ist die enge Unterscheidung der begünstigten Medien nicht mehr sinnvoll. </p><p>Da die Radio- und Fernsehstationen zudem eine grosse Anzahl Meldungen der SDA verwenden, wird der Bundesrat beauftragt, Möglichkeiten für eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die SDA aus diesem allgemeinen Gebührenerhebungssystem, das bis 2015 eingeführt werden soll, zu prüfen. Angesichts der vorangehenden Gutachten sollte die Möglichkeit einer vorzeitigen Einführung der Massnahme Teil der Prüfung sein.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der medienpolitischen Bedeutung eines funktionierenden Informationsflusses für die Medien und insbesondere auch für Radio und Fernsehen bewusst. Die Schweizer Depeschenagentur (SDA) wird auch künftig eine wichtige Rolle als Lieferantin von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Informationen und Nachrichten spielen. In diesem Sinne werden auch Radio- und TV-Unternehmen mit Service-public-Aufträgen weiterhin auf Nachrichtenagenturen wie die SDA angewiesen sein, um ihren Informationsbedarf abdecken zu können.</p><p>Die Eidgenossenschaft selbst ist ein grosser Kunde der SDA und bezieht heute Leistungen im Umfang von 3 Millionen Franken. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Savary 09.4025, "SDA in der Krise: Bedrohung der Sprachenvielfalt und der Berichterstattung", vom 26. November 2009 darlegt, ist er bereit, den Leistungsvertrag mit der SDA weiterzuführen. Um eine gewisse Ausgewogenheit unter den Sprachen garantieren zu können, wird die Bundeskanzlei in der neuen Leistungsvereinbarung eine Klausel einfügen, welche sprachliche Qualität und insbesondere eine qualitativ hochstehende Dienstleistung in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verlangt.</p><p>Der Bundesrat ist aber aus rechtlichen und politischen Gründen gegen eine staatliche Unterstützung einer privaten Medienagentur über die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Er sieht auch keinen Anlass für eine vertiefte Abklärung dieser Idee. Da Artikel 93 der Bundesverfassung (BV; SR 101) die Bundeskompetenzen ausschliesslich auf die audiovisuellen Medien beschränkt, ist eine finanzielle Unterstützung des Agenturbetriebes aus Gebührenmitteln verfassungsrechtlich nicht denkbar. Gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) kommen denn auch nur die SRG sowie die konzessionierten Regionalfernsehen und bestimmte konzessionierte UKW-Radiostationen in den Genuss der Gebührenunterstützung.</p><p>Bei einer direkten Unterstützung der SDA durch den Bund bestünde nicht nur die Gefahr, dass die einzige schweizerische Nachrichtenagentur in eine direkte staatliche Abhängigkeit geriete, es wäre auch nicht zu verhindern, dass die Informationen gleich mehrfach aus Empfangsgebühren finanziert würden. Die meisten der subventionierten Radio- und Fernsehveranstalter beziehen Informationen von der SDA und finanzieren diese Dienstleistungen indirekt teilweise mit Gebührengeldern. Dies gilt insbesondere für die SRG, welche zu den grössten Bezügern von Leistungen der SDA gehört und ihre Ausgaben zu über 70 Prozent mit Gebührengeldern deckt. </p><p>Der Bundesrat sieht aber auch aufgrund der Marktsituation kein dringendes Bedürfnis, nun eine direkte finanzielle Unterstützung zu prüfen. Die SDA ist ein privates Unternehmen, das sich weitgehend im Besitz ihrer Kunden befindet. Auch wenn die faktische Monopolstellung der SDA in der schweizerischen Medienszene nicht optimal ist, so kann sie doch die wirtschaftliche Situation der SDA stabilisieren. </p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die SDA die im Leistungsvertrag mit dem Bund zu vereinbarenden Leistungen in den drei Amtssprachen auch ohne Gebührenfinanzierung wird erbringen können und die im Postulat geäusserten Befürchtungen unbegründet sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der neuen Erhebungsart für Radio- und Fernsehempfangsgebühren beauftragt, die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) durch einen Teil dieser Gebühren zu prüfen.</p>
  • Schweizerische Depeschenagentur. Neue Finanzierungsquelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antworten des Bundesrates auf diverse Anfragen aus dem Parlament und auf eine Interpellation aus dem Ständerat in Bezug auf die SDA zeigen, dass der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Bund und der SDA ohne Erhöhung der Mittel erneuert werden dürfte und dass die Anwendung des Sprachengesetzes nur wenig zusätzliche Mittel einbringen wird.</p><p>Dies reicht nicht aus, um die Dienstleistungen, die als unabdingbar für das sprachliche Gleichgewicht des Landes und für das Überleben kleiner regionaler Medien erachtet werden, zu gewährleisten.</p><p>Andererseits anerkennt das Bundesamt für Kommunikation, dass es angesichts der Medienkonvergenz und der technischen Entwicklung unmöglich sein wird, die geltenden Radio- und Fernsehempfangsgebühren dauerhaft aufrechtzuerhalten. Es geht in die Richtung einer Gebühr, die von sämtlichen Haushalten und Unternehmen unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt werden muss. Dieses Modell wird von einer deutlichen Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen favorisiert. In diesem Rahmen ist die enge Unterscheidung der begünstigten Medien nicht mehr sinnvoll. </p><p>Da die Radio- und Fernsehstationen zudem eine grosse Anzahl Meldungen der SDA verwenden, wird der Bundesrat beauftragt, Möglichkeiten für eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die SDA aus diesem allgemeinen Gebührenerhebungssystem, das bis 2015 eingeführt werden soll, zu prüfen. Angesichts der vorangehenden Gutachten sollte die Möglichkeit einer vorzeitigen Einführung der Massnahme Teil der Prüfung sein.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der medienpolitischen Bedeutung eines funktionierenden Informationsflusses für die Medien und insbesondere auch für Radio und Fernsehen bewusst. Die Schweizer Depeschenagentur (SDA) wird auch künftig eine wichtige Rolle als Lieferantin von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Informationen und Nachrichten spielen. In diesem Sinne werden auch Radio- und TV-Unternehmen mit Service-public-Aufträgen weiterhin auf Nachrichtenagenturen wie die SDA angewiesen sein, um ihren Informationsbedarf abdecken zu können.</p><p>Die Eidgenossenschaft selbst ist ein grosser Kunde der SDA und bezieht heute Leistungen im Umfang von 3 Millionen Franken. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Savary 09.4025, "SDA in der Krise: Bedrohung der Sprachenvielfalt und der Berichterstattung", vom 26. November 2009 darlegt, ist er bereit, den Leistungsvertrag mit der SDA weiterzuführen. Um eine gewisse Ausgewogenheit unter den Sprachen garantieren zu können, wird die Bundeskanzlei in der neuen Leistungsvereinbarung eine Klausel einfügen, welche sprachliche Qualität und insbesondere eine qualitativ hochstehende Dienstleistung in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verlangt.</p><p>Der Bundesrat ist aber aus rechtlichen und politischen Gründen gegen eine staatliche Unterstützung einer privaten Medienagentur über die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Er sieht auch keinen Anlass für eine vertiefte Abklärung dieser Idee. Da Artikel 93 der Bundesverfassung (BV; SR 101) die Bundeskompetenzen ausschliesslich auf die audiovisuellen Medien beschränkt, ist eine finanzielle Unterstützung des Agenturbetriebes aus Gebührenmitteln verfassungsrechtlich nicht denkbar. Gemäss dem Radio- und Fernsehgesetz vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) kommen denn auch nur die SRG sowie die konzessionierten Regionalfernsehen und bestimmte konzessionierte UKW-Radiostationen in den Genuss der Gebührenunterstützung.</p><p>Bei einer direkten Unterstützung der SDA durch den Bund bestünde nicht nur die Gefahr, dass die einzige schweizerische Nachrichtenagentur in eine direkte staatliche Abhängigkeit geriete, es wäre auch nicht zu verhindern, dass die Informationen gleich mehrfach aus Empfangsgebühren finanziert würden. Die meisten der subventionierten Radio- und Fernsehveranstalter beziehen Informationen von der SDA und finanzieren diese Dienstleistungen indirekt teilweise mit Gebührengeldern. Dies gilt insbesondere für die SRG, welche zu den grössten Bezügern von Leistungen der SDA gehört und ihre Ausgaben zu über 70 Prozent mit Gebührengeldern deckt. </p><p>Der Bundesrat sieht aber auch aufgrund der Marktsituation kein dringendes Bedürfnis, nun eine direkte finanzielle Unterstützung zu prüfen. Die SDA ist ein privates Unternehmen, das sich weitgehend im Besitz ihrer Kunden befindet. Auch wenn die faktische Monopolstellung der SDA in der schweizerischen Medienszene nicht optimal ist, so kann sie doch die wirtschaftliche Situation der SDA stabilisieren. </p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die SDA die im Leistungsvertrag mit dem Bund zu vereinbarenden Leistungen in den drei Amtssprachen auch ohne Gebührenfinanzierung wird erbringen können und die im Postulat geäusserten Befürchtungen unbegründet sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der neuen Erhebungsart für Radio- und Fernsehempfangsgebühren beauftragt, die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) durch einen Teil dieser Gebühren zu prüfen.</p>
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