Decharge für die ehemaligen UBS-Verantwortlichen
- ShortId
-
10.3208
- Id
-
20103208
- Updated
-
28.07.2023 10:58
- Language
-
de
- Title
-
Decharge für die ehemaligen UBS-Verantwortlichen
- AdditionalIndexing
-
24;Revisionsaufsicht;Bankenaufsicht;Buchprüfung;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Rechnungsabschluss
- 1
-
- L05K1104010104, Grossbank
- L05K0703020206, Rechnungsabschluss
- L04K11040206, Bankenaufsicht
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L05K0703020202, Buchprüfung
- L06K070302020201, Revisionsaufsicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Zusammenwirken zwischen dem Verwaltungsrat und der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft ist eine innergesellschaftliche Angelegenheit, welche das Aktienrecht regelt. Dies gilt auch für den Antrag des Verwaltungsrates an die Generalversammlung zur Déchargeerteilung. Es liegt nicht in der Kompetenz der Finma, eine solche Angelegenheit zu beurteilen.</p><p>Der genannte Antrag der UBS ist aus Sicht der Finma nicht rechtswidrig und deshalb aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. Entsprechend kann die Finma vorliegend keinen Einfluss nehmen.</p><p>Der Bundesrat nimmt Kenntnis davon, dass die Generalversammlung der UBS am 14. April 2010 die Décharge für das Jahr 2007 verweigert hat. Der Verwaltungsrat der UBS war frei in der Entscheidung, die Décharge zu traktandieren, und es war Sache der Aktionäre, darüber zu befinden. Es liegt im Ermessen der UBS, ob sie zivilrechtliche Verfahren gegen frühere Organe einleiten will; auch ist es an ihr, die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens einzuschätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Obwohl die heutige Führung der UBS ausgeführt hat, ihre Mitarbeiter hätten im Zusammenhang mit der USA-Finanzkrise Schweizer Recht verletzt, beantragt sie ihren Aktionären, die früheren Führungskräfte Marcel Ospel, Peter Kurer, Peter Wuffli und Marcel Rohner an der Generalversammlung am 14. April 2010 zu entlasten und ihnen die Décharge zu erteilen. Dazu stellen sich Fragen: </p><p>1. Hat der Bundesrat über die Finma eine aufsichtsrechtliche Funktion zu diesem Antrag der UBS?</p><p>2. Stützt die Finma den Antrag der UBS auf Déchargeerteilung?</p><p>3. Kann die Finma direkt oder indirekt Einfluss nehmen?</p><p>4. Wenn ja, hat sie das getan und wie?</p><p>5. Wenn nein, weshalb nicht?</p>
- Decharge für die ehemaligen UBS-Verantwortlichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Zusammenwirken zwischen dem Verwaltungsrat und der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft ist eine innergesellschaftliche Angelegenheit, welche das Aktienrecht regelt. Dies gilt auch für den Antrag des Verwaltungsrates an die Generalversammlung zur Déchargeerteilung. Es liegt nicht in der Kompetenz der Finma, eine solche Angelegenheit zu beurteilen.</p><p>Der genannte Antrag der UBS ist aus Sicht der Finma nicht rechtswidrig und deshalb aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. Entsprechend kann die Finma vorliegend keinen Einfluss nehmen.</p><p>Der Bundesrat nimmt Kenntnis davon, dass die Generalversammlung der UBS am 14. April 2010 die Décharge für das Jahr 2007 verweigert hat. Der Verwaltungsrat der UBS war frei in der Entscheidung, die Décharge zu traktandieren, und es war Sache der Aktionäre, darüber zu befinden. Es liegt im Ermessen der UBS, ob sie zivilrechtliche Verfahren gegen frühere Organe einleiten will; auch ist es an ihr, die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens einzuschätzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Obwohl die heutige Führung der UBS ausgeführt hat, ihre Mitarbeiter hätten im Zusammenhang mit der USA-Finanzkrise Schweizer Recht verletzt, beantragt sie ihren Aktionären, die früheren Führungskräfte Marcel Ospel, Peter Kurer, Peter Wuffli und Marcel Rohner an der Generalversammlung am 14. April 2010 zu entlasten und ihnen die Décharge zu erteilen. Dazu stellen sich Fragen: </p><p>1. Hat der Bundesrat über die Finma eine aufsichtsrechtliche Funktion zu diesem Antrag der UBS?</p><p>2. Stützt die Finma den Antrag der UBS auf Déchargeerteilung?</p><p>3. Kann die Finma direkt oder indirekt Einfluss nehmen?</p><p>4. Wenn ja, hat sie das getan und wie?</p><p>5. Wenn nein, weshalb nicht?</p>
- Decharge für die ehemaligen UBS-Verantwortlichen
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