Nationalitätenabhängige Prämien bei Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen

ShortId
10.3209
Id
20103209
Updated
28.07.2023 08:18
Language
de
Title
Nationalitätenabhängige Prämien bei Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen
AdditionalIndexing
12;24;48;Auto;Bericht;Motorfahrzeugversicherung;Kampf gegen die Diskriminierung;Versicherungsgesellschaft;Haftpflichtversicherung;ethnische Diskriminierung;Versicherungsprämie;Staatsangehörigkeit
1
  • L04K11100103, Haftpflichtversicherung
  • L05K1803010101, Auto
  • L04K05060106, Staatsangehörigkeit
  • L04K05020404, ethnische Diskriminierung
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L04K11100118, Versicherungsgesellschaft
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L05K1110010801, Motorfahrzeugversicherung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 04.3325 Folgendes erklärt: "Unterschiedliche Prämientarife ... sind verhältnismässig und sachlich begründet, wenn sie für die verschiedenen Risikogruppen aufgrund von Statistiken über die wichtigsten Risikomerkmale objektiv berechnet werden." Ausserdem hat er in seiner Antwort auf die Interpellation 07.3125 ausgeführt, er verfolge die Entwicklung aber weiterhin und sei bereit, gegebenenfalls weitere Schritte zu veranlassen. Zudem macht der Bundesrat laut Integrationsbericht die Bekämpfung von Diskriminierungen zu einem Hauptpfeiler seiner Integrationspolitik.</p><p>Heute bestehen Zweifel darüber, ob wirklich alle Versicherungsunternehmen die nationalitätenabhängigen Tarife objektiv berechnen. Es lässt sich Folgendes feststellen:</p><p>1. Der nationalitätenbedingte Prämienzuschlag ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. So bezahlt beispielsweise ein Italiener bei einer Versicherung einen Zuschlag von 16 Prozent, bei einer anderen hingegen einen Zuschlag von 50 Prozent für einen identischen Versicherungsvertrag. Es fällt schwer zu glauben, dass das Fahrverhalten der bei der Versicherung X versicherten Italiener sich so stark vom Fahrverhalten der bei der Versicherung Y versicherten Italiener unterscheidet; dies umso mehr, als der Unterschied zwischen den Prämien von Frauen und Männern je nach Versicherung nur zwischen 0 und 4 Prozent beträgt, obwohl geschlechtsspezifisches Fahrverhalten ein entscheidender Unfallfaktor ist. </p><p>2. Das Bundesamt für Statistik hat Statistiken über Strassenverkehrsdelikte erstellt, die nach der Nationalität der Fahrerinnen und Fahrer aufgeschlüsselt sind. Erstaunlicherweise entspricht der Anteil der von Personen bestimmter Nationalitäten begangenen schweren oder unter Alkoholeinfluss begangenen Widerhandlungen nicht immer den Prämienunterschieden.</p><p>3. Für einige Nationalitäten, die in der Schweiz kaum vertreten sind, gelten Höchsttarife (beispielsweise für Personen aus Uruguay oder von den Fidschi-Inseln). Wie berechnen die Versicherungen die Prämien für Personen dieser Nationalitäten, ohne sie zu diskriminieren?</p><p>Der verlangte Bericht muss es ermöglichen, zu überprüfen, ob die Versicherungen die nationalitätenabhängigen Prämien objektiv berechnen und ob die Prämien - verglichen mit anderen personenabhängigen Kriterien wie Geschlecht und Alter - proportional zum tatsächlich versicherten Risiko festgelegt werden.</p>
  • <p>1996 wurde der Einheitstarif in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschafft. Gleichzeitig entfiel die präventive Tarif- und Produktkontrolle durch die Aufsichtsbehörde. Mit dem Wegfall einer systematischen, präventiven Tarif- und Bedingungskontrolle kommt der Missbrauchsaufsicht eine erhöhte Bedeutung zu. Sofern ein Missbrauchsverdacht gegen einen Versicherer vorliegt, erfolgt eine Prüfung durch die Finma jeweils aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles. </p><p>Die Vielzahl der unterschiedlichen Tarifmodelle und die daraus resultierenden Prämiendifferenzen sowie die Tatsache, dass die Fahrzeughalter eine Versicherungslösung finden, zeigen, dass der vom Gesetzgeber im Motorfahrzeug-Versicherungsmarkt ausdrücklich gewünschte Wettbewerb besteht. Daneben gewährleistet der gesetzliche Auftrag, dass konkrete Verdachtsfälle missbräuchlichen Verhaltens durch die Finma überprüft werden. </p><p>In den bisher vorgenommenen Untersuchungen der Aufsichtsbehörde konnten keine entsprechenden Missbräuche festgestellt werden. Die Zusammenhänge zwischen der Nationalität der Lenker und den Schadensrisiken waren in jedem Fall signifikant.</p><p>1. Prämiendifferenzen im Angebot unterschiedlicher Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht Zeichen einer jeweils ungenügenden statistischen Basis oder eines Missbrauchs, sondern beruhen einerseits auf unternehmensindividuellen Tarifmodellen (verschiedene Kriterien, unterschiedliche Kriteriengewichtung) und andererseits auf unterschiedlichen Strategien. Letztlich muss ein Tarif die unternehmenstypische Kosten- und Risikostruktur abbilden. Wird solchen unternehmensspezifischen Umständen nicht genügend Rechnung getragen, kann ein Versicherungsunternehmen durchaus seine Solvenz gefährden.</p><p>2. Wie in der Begründung festgehalten, zeigt die Statistik über die Verkehrsdelinquenz des Bundesamtes für Statistik (BFS) ebenfalls Unterschiede aufgrund der Nationalität der Lenker. Diese Differenzen können jedoch grundsätzlich nicht mit den Prämiendifferenzen in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung verglichen werden. Die Verkehrsdelinquenzstatistik beinhaltet einzig die Anzahl der Verkehrsdelikte, die während zufälligen Verkehrskontrollen erfasst werden. Dagegen basieren die Statistiken zur Kalkulation der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämien auf der kompletten Erfassung der beim jeweiligen Versicherungsunternehmen angemeldeten Anzahl Schadenfälle wie auch auf den durch dieses zu tragenden gesamten Schadenaufwendungen. Darüber hinaus sind nicht nur die Nationalität eines Lenkers für Tarifdifferenzen verantwortlich, sondern auch weitere Kriterien wie Alter, Geschlecht, Fahrzeugeigenschaften usw. Diese Differenzen sind erklärbar und bieten keinen Anlass, missbräuchliches Verhalten der Motorfahrzeugversicherer zu vermuten.</p><p>3. Die Gruppenbildung ist ein gängiger Bestandteil von Tarifmodellen in allen Versicherungszweigen. Beinhaltet ein Tarifmodell jedoch Differenzierungen nach dem Kriterium der Nationalität, müssen diese nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgrund von sachlogischen und risikobezogenen Überlegungen erfolgen. Die gleichen Grundsätze gelten selbstverständlich auch bei der Tarifierung von Nationalitäten mit geringem Datenaufkommen. Die Versicherungswirtschaft verfügt über grosse Erfahrung und geeignete versicherungsmathematische Methoden im Umgang mit Risiken, über die wenig statistische Daten vorhanden sind. In der Tarifkalkulation gilt dabei der Grundsatz, dass ein Sicherheitszuschlag umso höher zu bemessen ist, je grösser die Unsicherheit in Bezug auf das Versicherungsrisiko einzuschätzen ist. Im Kundenstamm des jeweiligen Versicherers nur schwach vertretene Nationalitäten haben deshalb tendenziell höhere Prämien zu erwarten. Dies stellt jedoch keinen Anlass zur Annahme von missbräuchlichem Verhalten der Motorfahrzeugversicherer dar. </p><p>Nach Ansicht des Bundesrates würde eine Untersuchung aufgrund des Gesagten keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über mögliche Missbräuche bei der Festlegung nationalitätenabhängiger Tarife durch bestimmte Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen.</p>
  • Nationalitätenabhängige Prämien bei Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 04.3325 Folgendes erklärt: "Unterschiedliche Prämientarife ... sind verhältnismässig und sachlich begründet, wenn sie für die verschiedenen Risikogruppen aufgrund von Statistiken über die wichtigsten Risikomerkmale objektiv berechnet werden." Ausserdem hat er in seiner Antwort auf die Interpellation 07.3125 ausgeführt, er verfolge die Entwicklung aber weiterhin und sei bereit, gegebenenfalls weitere Schritte zu veranlassen. Zudem macht der Bundesrat laut Integrationsbericht die Bekämpfung von Diskriminierungen zu einem Hauptpfeiler seiner Integrationspolitik.</p><p>Heute bestehen Zweifel darüber, ob wirklich alle Versicherungsunternehmen die nationalitätenabhängigen Tarife objektiv berechnen. Es lässt sich Folgendes feststellen:</p><p>1. Der nationalitätenbedingte Prämienzuschlag ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. So bezahlt beispielsweise ein Italiener bei einer Versicherung einen Zuschlag von 16 Prozent, bei einer anderen hingegen einen Zuschlag von 50 Prozent für einen identischen Versicherungsvertrag. Es fällt schwer zu glauben, dass das Fahrverhalten der bei der Versicherung X versicherten Italiener sich so stark vom Fahrverhalten der bei der Versicherung Y versicherten Italiener unterscheidet; dies umso mehr, als der Unterschied zwischen den Prämien von Frauen und Männern je nach Versicherung nur zwischen 0 und 4 Prozent beträgt, obwohl geschlechtsspezifisches Fahrverhalten ein entscheidender Unfallfaktor ist. </p><p>2. Das Bundesamt für Statistik hat Statistiken über Strassenverkehrsdelikte erstellt, die nach der Nationalität der Fahrerinnen und Fahrer aufgeschlüsselt sind. Erstaunlicherweise entspricht der Anteil der von Personen bestimmter Nationalitäten begangenen schweren oder unter Alkoholeinfluss begangenen Widerhandlungen nicht immer den Prämienunterschieden.</p><p>3. Für einige Nationalitäten, die in der Schweiz kaum vertreten sind, gelten Höchsttarife (beispielsweise für Personen aus Uruguay oder von den Fidschi-Inseln). Wie berechnen die Versicherungen die Prämien für Personen dieser Nationalitäten, ohne sie zu diskriminieren?</p><p>Der verlangte Bericht muss es ermöglichen, zu überprüfen, ob die Versicherungen die nationalitätenabhängigen Prämien objektiv berechnen und ob die Prämien - verglichen mit anderen personenabhängigen Kriterien wie Geschlecht und Alter - proportional zum tatsächlich versicherten Risiko festgelegt werden.</p>
    • <p>1996 wurde der Einheitstarif in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschafft. Gleichzeitig entfiel die präventive Tarif- und Produktkontrolle durch die Aufsichtsbehörde. Mit dem Wegfall einer systematischen, präventiven Tarif- und Bedingungskontrolle kommt der Missbrauchsaufsicht eine erhöhte Bedeutung zu. Sofern ein Missbrauchsverdacht gegen einen Versicherer vorliegt, erfolgt eine Prüfung durch die Finma jeweils aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles. </p><p>Die Vielzahl der unterschiedlichen Tarifmodelle und die daraus resultierenden Prämiendifferenzen sowie die Tatsache, dass die Fahrzeughalter eine Versicherungslösung finden, zeigen, dass der vom Gesetzgeber im Motorfahrzeug-Versicherungsmarkt ausdrücklich gewünschte Wettbewerb besteht. Daneben gewährleistet der gesetzliche Auftrag, dass konkrete Verdachtsfälle missbräuchlichen Verhaltens durch die Finma überprüft werden. </p><p>In den bisher vorgenommenen Untersuchungen der Aufsichtsbehörde konnten keine entsprechenden Missbräuche festgestellt werden. Die Zusammenhänge zwischen der Nationalität der Lenker und den Schadensrisiken waren in jedem Fall signifikant.</p><p>1. Prämiendifferenzen im Angebot unterschiedlicher Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht Zeichen einer jeweils ungenügenden statistischen Basis oder eines Missbrauchs, sondern beruhen einerseits auf unternehmensindividuellen Tarifmodellen (verschiedene Kriterien, unterschiedliche Kriteriengewichtung) und andererseits auf unterschiedlichen Strategien. Letztlich muss ein Tarif die unternehmenstypische Kosten- und Risikostruktur abbilden. Wird solchen unternehmensspezifischen Umständen nicht genügend Rechnung getragen, kann ein Versicherungsunternehmen durchaus seine Solvenz gefährden.</p><p>2. Wie in der Begründung festgehalten, zeigt die Statistik über die Verkehrsdelinquenz des Bundesamtes für Statistik (BFS) ebenfalls Unterschiede aufgrund der Nationalität der Lenker. Diese Differenzen können jedoch grundsätzlich nicht mit den Prämiendifferenzen in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung verglichen werden. Die Verkehrsdelinquenzstatistik beinhaltet einzig die Anzahl der Verkehrsdelikte, die während zufälligen Verkehrskontrollen erfasst werden. Dagegen basieren die Statistiken zur Kalkulation der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämien auf der kompletten Erfassung der beim jeweiligen Versicherungsunternehmen angemeldeten Anzahl Schadenfälle wie auch auf den durch dieses zu tragenden gesamten Schadenaufwendungen. Darüber hinaus sind nicht nur die Nationalität eines Lenkers für Tarifdifferenzen verantwortlich, sondern auch weitere Kriterien wie Alter, Geschlecht, Fahrzeugeigenschaften usw. Diese Differenzen sind erklärbar und bieten keinen Anlass, missbräuchliches Verhalten der Motorfahrzeugversicherer zu vermuten.</p><p>3. Die Gruppenbildung ist ein gängiger Bestandteil von Tarifmodellen in allen Versicherungszweigen. Beinhaltet ein Tarifmodell jedoch Differenzierungen nach dem Kriterium der Nationalität, müssen diese nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgrund von sachlogischen und risikobezogenen Überlegungen erfolgen. Die gleichen Grundsätze gelten selbstverständlich auch bei der Tarifierung von Nationalitäten mit geringem Datenaufkommen. Die Versicherungswirtschaft verfügt über grosse Erfahrung und geeignete versicherungsmathematische Methoden im Umgang mit Risiken, über die wenig statistische Daten vorhanden sind. In der Tarifkalkulation gilt dabei der Grundsatz, dass ein Sicherheitszuschlag umso höher zu bemessen ist, je grösser die Unsicherheit in Bezug auf das Versicherungsrisiko einzuschätzen ist. Im Kundenstamm des jeweiligen Versicherers nur schwach vertretene Nationalitäten haben deshalb tendenziell höhere Prämien zu erwarten. Dies stellt jedoch keinen Anlass zur Annahme von missbräuchlichem Verhalten der Motorfahrzeugversicherer dar. </p><p>Nach Ansicht des Bundesrates würde eine Untersuchung aufgrund des Gesagten keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über mögliche Missbräuche bei der Festlegung nationalitätenabhängiger Tarife durch bestimmte Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen.</p>
    • Nationalitätenabhängige Prämien bei Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen

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