Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes erhalten
- ShortId
-
10.3214
- Id
-
20103214
- Updated
-
27.07.2023 19:30
- Language
-
de
- Title
-
Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes erhalten
- AdditionalIndexing
-
09;Koordination;Weiterbildung;Norm;Zivilschutz;Führungskraft
- 1
-
- L04K04030201, Zivilschutz
- L05K0702020204, Führungskraft
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K08020314, Koordination
- L05K0706010201, Norm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Beim persönlichen und beim Formationsmaterial bemängeln die Kantone die fehlende Koordination und Standardisierung durch den Bund. Die Standardisierung des Materials, das in grosser Zahl ersetzt werden muss, ist nicht mehr gewährleistet. Die Materialthematik ist für die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes in der nächsten Zeit die grösste Herausforderung. Die Koordination des Bundes zwischen Armee und Bundesamt für Bevölkerungsschutz für die Ausbildung der kantonalen Führungsstäbe und deren Chefs sowie die Ausbildung auf Simulatoren sollte verbessert werden. Krisenfeste Strukturen und Organisationen auf Stufe Bund fehlen derzeit. Die verschiedenen Bestrebungen sind rasch zu konkretisieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung und den Massnahmen der Motion grundsätzlich einverstanden. Bezüglich der Forderung nach einer Standardisierung des Zivilschutzmaterials durch den Bund sind aber Einschränkungen und Präzisierungen erforderlich. Die laufende Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (BZG) bietet zudem Gelegenheit, über diese Fragen zu befinden.</p><p>Zu den einzelnen Massnahmen der Motion ist Folgendes auszuführen:</p><p>1. Im Rahmen der Reform des Zivilschutzes wurde die Aufgabenzuordnung zwischen Bund und Kantonen neu geregelt. Bei der Finanzierung trat die Zuständigkeitsfinanzierung an die Stelle der bisherigen Subventionspraxis. Der Bund übernahm neu die Beschaffung und Finanzierung der Alarmierungs- und Telematiksysteme sowie des anlagebezogenen Materials. Die Kantone übernahmen die Beschaffung und Finanzierung des Materials für den Katastropheneinsatz sowie die persönliche Ausrüstung. Unter dem im BZG aufgeführten Begriff "standardisiertes Material" ist nur das ABC-Schutzmaterial subsumiert, für das dem Bund zurzeit 2 Millionen Franken jährlich zur Verfügung stehen. Der Bund unterstützt die laufenden Beschaffungsarbeiten der Kantone, indem er in Absprache mit diesen Leistungsprofile für die einzelnen Formationen, Anforderungen an das Material sowie entsprechende Material-Referenzlisten zur Verfügung stellt.</p><p>2. Für die Weiterbildung der obersten Kader des Zivilschutzes sowie der Kader und Spezialisten der Führungsunterstützung und des Kulturgüterschutzes ist der Bund zuständig. Um die kantonalen Bedürfnisse zu berücksichtigen, führt der Bund diese in Zusammenarbeit mit - und in - den Kantonen durch. Mit der Teilrevision des BZG sollen diese Kader neu auch zu kantonalen Weiterbildungskursen aufgeboten werden können. Die Ausbildung der Führungsorgane des Bevölkerungsschutzes liegt in der Verantwortung der Kantone. Der Bund unterstützt diese bei der Planung und Durchführung von Grossübungen und koordiniert die Zusammenarbeit bei Übungen der Armee. Zudem soll auf einer gemeinsamen Plattform mit einer neuen Generation von Führungssimulatoren die Ausbildung der Führungsorgane von Bund und Kantonen verbessert werden. Die Ausbildungszusammenarbeit von Bund, Kantonen und Armee wird schliesslich durch eine neue Ausbildungsverordnung optimiert.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die sicherheitspolitische Führung und das Krisenmanagement optimiert werden können. Dies soll auf der Grundlage des im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 postulierten "Sicherheitsverbunds Schweiz" umgesetzt werden. Der Bundesrat wird in diesem Kontext noch 2010 über die neue Einsatzverordnung für ABC- und Naturereignisse (Ei V ABCN) beraten, welche die notwendigen modularen, interdepartementalen Führungsstrukturen auf Stufe Bund für diese Ereigniskategorien schaffen wird; dies auch als Folge der bereits früher vom Bundesrat verabschiedeten Berichte zum "Einsatzkonzept für den Fall eines Erdbebens" (EKERD, 2004), zur "ABC-Strategie Schweiz" (2006) und zur "Optimierung der Warnung und Alarmierung" (Owarna, 2007), welche entsprechenden Handlungsbedarf geortet haben. Schliesslich laufen zurzeit Bedürfnisabklärungen für einen polyvalent nutzbaren und auf die heutigen Anforderungen ausgerichteten Standort mit den notwendigen Führungsinfrastrukturen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes durch verschiedene Massnahmen sicherzustellen. Folgendes steht im Vordergrund:</p><p>1. Der Bund sorgt für die Standardisierung des Materials, das in nächster Zeit in grosser Zahl durch die Kantone ersetzt werden muss.</p><p>2. Die Weiterbildung für die oberen Kader stärker auf die Bedürfnisse der Kantone ausrichten. </p><p>3. Führung in Krisenlagen durch geeignete Strukturen und Organisationen auf Stufe Bund sicherstellen.</p>
- Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes erhalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Beim persönlichen und beim Formationsmaterial bemängeln die Kantone die fehlende Koordination und Standardisierung durch den Bund. Die Standardisierung des Materials, das in grosser Zahl ersetzt werden muss, ist nicht mehr gewährleistet. Die Materialthematik ist für die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes in der nächsten Zeit die grösste Herausforderung. Die Koordination des Bundes zwischen Armee und Bundesamt für Bevölkerungsschutz für die Ausbildung der kantonalen Führungsstäbe und deren Chefs sowie die Ausbildung auf Simulatoren sollte verbessert werden. Krisenfeste Strukturen und Organisationen auf Stufe Bund fehlen derzeit. Die verschiedenen Bestrebungen sind rasch zu konkretisieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung und den Massnahmen der Motion grundsätzlich einverstanden. Bezüglich der Forderung nach einer Standardisierung des Zivilschutzmaterials durch den Bund sind aber Einschränkungen und Präzisierungen erforderlich. Die laufende Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (BZG) bietet zudem Gelegenheit, über diese Fragen zu befinden.</p><p>Zu den einzelnen Massnahmen der Motion ist Folgendes auszuführen:</p><p>1. Im Rahmen der Reform des Zivilschutzes wurde die Aufgabenzuordnung zwischen Bund und Kantonen neu geregelt. Bei der Finanzierung trat die Zuständigkeitsfinanzierung an die Stelle der bisherigen Subventionspraxis. Der Bund übernahm neu die Beschaffung und Finanzierung der Alarmierungs- und Telematiksysteme sowie des anlagebezogenen Materials. Die Kantone übernahmen die Beschaffung und Finanzierung des Materials für den Katastropheneinsatz sowie die persönliche Ausrüstung. Unter dem im BZG aufgeführten Begriff "standardisiertes Material" ist nur das ABC-Schutzmaterial subsumiert, für das dem Bund zurzeit 2 Millionen Franken jährlich zur Verfügung stehen. Der Bund unterstützt die laufenden Beschaffungsarbeiten der Kantone, indem er in Absprache mit diesen Leistungsprofile für die einzelnen Formationen, Anforderungen an das Material sowie entsprechende Material-Referenzlisten zur Verfügung stellt.</p><p>2. Für die Weiterbildung der obersten Kader des Zivilschutzes sowie der Kader und Spezialisten der Führungsunterstützung und des Kulturgüterschutzes ist der Bund zuständig. Um die kantonalen Bedürfnisse zu berücksichtigen, führt der Bund diese in Zusammenarbeit mit - und in - den Kantonen durch. Mit der Teilrevision des BZG sollen diese Kader neu auch zu kantonalen Weiterbildungskursen aufgeboten werden können. Die Ausbildung der Führungsorgane des Bevölkerungsschutzes liegt in der Verantwortung der Kantone. Der Bund unterstützt diese bei der Planung und Durchführung von Grossübungen und koordiniert die Zusammenarbeit bei Übungen der Armee. Zudem soll auf einer gemeinsamen Plattform mit einer neuen Generation von Führungssimulatoren die Ausbildung der Führungsorgane von Bund und Kantonen verbessert werden. Die Ausbildungszusammenarbeit von Bund, Kantonen und Armee wird schliesslich durch eine neue Ausbildungsverordnung optimiert.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die sicherheitspolitische Führung und das Krisenmanagement optimiert werden können. Dies soll auf der Grundlage des im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 postulierten "Sicherheitsverbunds Schweiz" umgesetzt werden. Der Bundesrat wird in diesem Kontext noch 2010 über die neue Einsatzverordnung für ABC- und Naturereignisse (Ei V ABCN) beraten, welche die notwendigen modularen, interdepartementalen Führungsstrukturen auf Stufe Bund für diese Ereigniskategorien schaffen wird; dies auch als Folge der bereits früher vom Bundesrat verabschiedeten Berichte zum "Einsatzkonzept für den Fall eines Erdbebens" (EKERD, 2004), zur "ABC-Strategie Schweiz" (2006) und zur "Optimierung der Warnung und Alarmierung" (Owarna, 2007), welche entsprechenden Handlungsbedarf geortet haben. Schliesslich laufen zurzeit Bedürfnisabklärungen für einen polyvalent nutzbaren und auf die heutigen Anforderungen ausgerichteten Standort mit den notwendigen Führungsinfrastrukturen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes durch verschiedene Massnahmen sicherzustellen. Folgendes steht im Vordergrund:</p><p>1. Der Bund sorgt für die Standardisierung des Materials, das in nächster Zeit in grosser Zahl durch die Kantone ersetzt werden muss.</p><p>2. Die Weiterbildung für die oberen Kader stärker auf die Bedürfnisse der Kantone ausrichten. </p><p>3. Führung in Krisenlagen durch geeignete Strukturen und Organisationen auf Stufe Bund sicherstellen.</p>
- Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes erhalten
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