Verstetigung der parlamentarischen Arbeit
- ShortId
-
10.3230
- Id
-
20103230
- Updated
-
28.07.2023 13:34
- Language
-
de
- Title
-
Verstetigung der parlamentarischen Arbeit
- AdditionalIndexing
-
04;421;Regierung;Amtsdauer;Volksinitiative;Parlamentarier/in;Legislatur;parlamentarischer Vorstoss;politische Kultur;Wahlkampf;Regierungsreform;Bundeskanzlei
- 1
-
- L06K080701010101, Amtsdauer
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L04K08060203, Regierung
- L03K080408, Bundeskanzlei
- L04K08030105, Legislatur
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L04K08010204, Volksinitiative
- L04K08020326, politische Kultur
- L05K0801030502, Wahlkampf
- L04K08060204, Regierungsreform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Kanton Jura hat letzthin die Amtsdauer von Parlament und Regierung von vier auf fünf Jahre verlängert. Amtsdauern von fünf Jahren sind für nationale Parlamente in Europa sehr verbreitet. Legislaturwechsel und Wahlen belasten und erschweren die parlamentarische Tätigkeit. Die Kommissionsarbeiten werden während des Wahlkampfs stark zurückgefahren und laufen in der neuen Legislaturperiode nur langsam wieder an. Die Kompromissfindung wird durch wahlkampfbedingte Rivalitäten der Parteien erschwert. Parlamentarier profilieren sich im Hinblick auf den Wahlkampf durch vermehrte persönliche Vorstösse. In Vorwahlzeiten können Volksinitiativen von Parteien als Wahlkampfinstrumente eingesetzt werden. Referenden werden rascher gestartet, wenn man sich einen zusätzlichen Nutzen für den Wahlkampf verspricht. </p><p>Die Kantone dienen in unserem föderalistischen Staat als politische Laboratorien auch für den Zentralstaat. Der Schritt des Kantons Jura könnte deshalb auch eine Anregung für den Bund sein. Es ist daher sinnvoll, die entsprechenden Abklärungen auf Bundesebene bereits jetzt vorzunehmen, um der Debatte ein solides Fundament zu geben.</p>
- <p>Artikel 145 der Bundesverfassung legt die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers auf vier Jahre fest. Für die Legislative ist in Europa sowohl die vier- als auch die fünfjährige Amtsdauer verbreitet. Eine fünfjährige Legislaturperiode kennen Frankreich, Italien und Grossbritannien, aber auch Österreich und Irland. Die meisten europäischen Staaten haben eine vierjährige Legislaturperiode, so Deutschland, Spanien, Portugal, Griechenland, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Russland. </p><p>Der Bundesrat möchte gegenwärtig auf die Prüfung einer Verlängerung der Amtsdauer von Nationalrat, Bundesrat sowie Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler verzichten. Eine längere Legislaturperiode wäre eine Einbusse an demokratischer Mitbestimmung. Die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens im Bund wird weniger durch Friktionen im Zusammenhang mit der vierjährigen Legislaturperiode als durch Konsultationsprozesse (Vernehmlassungen) und Anforderungen der direkten Demokratie (Referendumstauglichkeit) bestimmt. Die Zahl der persönlichen Vorstösse dürfte eher von aktuellen Ereignissen und brisanten Geschäften als von der Häufigkeit der Neubestellung von Parlament und Bundesrat abhängen. Volksinitiativen werden deutlich häufiger von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen als von Parteien lanciert. </p><p>Statt eine Verlängerung der Legislaturperiode zu prüfen, möchte sich der Bundesrat auf die Regierungsreform konzentrieren. An seinen Klausuren vom 24. März und 1. Mai 2010 fasste er erste Grundsatzbeschlüsse. Einzelne davon, wie etwa die Verlängerung des Bundespräsidiums auf zwei Jahre, wären mit einer Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nicht gut vereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Probleme, Vor- und Nachteile einer Verlängerung der Amtsdauer von Nationalrat, Bundesrat und Bundeskanzler von vier auf fünf Jahre zu prüfen und dazu einen Bericht vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere die folgenden Punkte behandeln: </p><p>- Auswirkungen auf die Gesetzgebungstätigkeit durch weniger Legislaturwechsel und damit weniger Friktionen bei der Behandlung einer Vorlage in verschiedenen Legislaturperioden; </p><p>- Einfluss der Legislaturwechsel auf die Häufigkeit persönlicher Vorstösse; </p><p>- Einfluss von Vorwahlzeiten auf den Start von Volksinitiativen durch Parteien.</p>
- Verstetigung der parlamentarischen Arbeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Kanton Jura hat letzthin die Amtsdauer von Parlament und Regierung von vier auf fünf Jahre verlängert. Amtsdauern von fünf Jahren sind für nationale Parlamente in Europa sehr verbreitet. Legislaturwechsel und Wahlen belasten und erschweren die parlamentarische Tätigkeit. Die Kommissionsarbeiten werden während des Wahlkampfs stark zurückgefahren und laufen in der neuen Legislaturperiode nur langsam wieder an. Die Kompromissfindung wird durch wahlkampfbedingte Rivalitäten der Parteien erschwert. Parlamentarier profilieren sich im Hinblick auf den Wahlkampf durch vermehrte persönliche Vorstösse. In Vorwahlzeiten können Volksinitiativen von Parteien als Wahlkampfinstrumente eingesetzt werden. Referenden werden rascher gestartet, wenn man sich einen zusätzlichen Nutzen für den Wahlkampf verspricht. </p><p>Die Kantone dienen in unserem föderalistischen Staat als politische Laboratorien auch für den Zentralstaat. Der Schritt des Kantons Jura könnte deshalb auch eine Anregung für den Bund sein. Es ist daher sinnvoll, die entsprechenden Abklärungen auf Bundesebene bereits jetzt vorzunehmen, um der Debatte ein solides Fundament zu geben.</p>
- <p>Artikel 145 der Bundesverfassung legt die Amtsdauer für die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates sowie der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers auf vier Jahre fest. Für die Legislative ist in Europa sowohl die vier- als auch die fünfjährige Amtsdauer verbreitet. Eine fünfjährige Legislaturperiode kennen Frankreich, Italien und Grossbritannien, aber auch Österreich und Irland. Die meisten europäischen Staaten haben eine vierjährige Legislaturperiode, so Deutschland, Spanien, Portugal, Griechenland, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Russland. </p><p>Der Bundesrat möchte gegenwärtig auf die Prüfung einer Verlängerung der Amtsdauer von Nationalrat, Bundesrat sowie Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler verzichten. Eine längere Legislaturperiode wäre eine Einbusse an demokratischer Mitbestimmung. Die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens im Bund wird weniger durch Friktionen im Zusammenhang mit der vierjährigen Legislaturperiode als durch Konsultationsprozesse (Vernehmlassungen) und Anforderungen der direkten Demokratie (Referendumstauglichkeit) bestimmt. Die Zahl der persönlichen Vorstösse dürfte eher von aktuellen Ereignissen und brisanten Geschäften als von der Häufigkeit der Neubestellung von Parlament und Bundesrat abhängen. Volksinitiativen werden deutlich häufiger von Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen als von Parteien lanciert. </p><p>Statt eine Verlängerung der Legislaturperiode zu prüfen, möchte sich der Bundesrat auf die Regierungsreform konzentrieren. An seinen Klausuren vom 24. März und 1. Mai 2010 fasste er erste Grundsatzbeschlüsse. Einzelne davon, wie etwa die Verlängerung des Bundespräsidiums auf zwei Jahre, wären mit einer Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre nicht gut vereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Probleme, Vor- und Nachteile einer Verlängerung der Amtsdauer von Nationalrat, Bundesrat und Bundeskanzler von vier auf fünf Jahre zu prüfen und dazu einen Bericht vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere die folgenden Punkte behandeln: </p><p>- Auswirkungen auf die Gesetzgebungstätigkeit durch weniger Legislaturwechsel und damit weniger Friktionen bei der Behandlung einer Vorlage in verschiedenen Legislaturperioden; </p><p>- Einfluss der Legislaturwechsel auf die Häufigkeit persönlicher Vorstösse; </p><p>- Einfluss von Vorwahlzeiten auf den Start von Volksinitiativen durch Parteien.</p>
- Verstetigung der parlamentarischen Arbeit
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