Kuba. Einsatz der Schweiz für das Besuchsrecht von Familien von fünf kubanischen Gefangenen in den Vereinigten Staaten

ShortId
10.3237
Id
20103237
Updated
27.07.2023 20:00
Language
de
Title
Kuba. Einsatz der Schweiz für das Besuchsrecht von Familien von fünf kubanischen Gefangenen in den Vereinigten Staaten
AdditionalIndexing
08;12;diplomatische Beziehungen;Rechte der Verteidigung;Häftling;Kuba;USA
1
  • L04K05010301, Häftling
  • L05K0305010206, Kuba
  • L04K03050305, USA
  • L05K0504010501, Rechte der Verteidigung
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit nunmehr zwölf Jahren verbüssen fünf Kubaner in den Vereinigten Staaten Haftstrafen; ihr Vergehen: ihr Land gegen Aktionen von terroristischen Gruppen, die von den USA aus operieren, verteidigt zu haben. </p><p>Der Gerichtsprozess dauert nun schon zehn Jahre, Gerechtigkeit haben die Angeklagten aber nicht erfahren, obwohl das Berufungsgericht in Atlanta und ein Gericht in Miami zum Schluss kamen, dass keiner der Angeklagten jemals eine Gefahr für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten darstellte.</p><p>Während all dieser Jahre wurde in zahlreichen Stellungnahmen die Freilassung der fünf kubanischen Gefangenen verlangt; Parlamente aus der ganzen Welt, Hunderte von einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Amnesty International, religiöse und juristische Gruppierungen sowie zehn Nobelpreisträgerinnen und -träger haben sich für die kubanischen Gefangenen eingesetzt.</p><p>Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, dass die Familien dieser fünf Gefangenen ein Besuchsrecht erhalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis vom Fall der fünf kubanischen Staatsbürger, die im Auftrag der kubanischen Regierung Informationen über Tätigkeiten in exilkubanischen Organisationen in Miami (USA) sammelten und nach ihrer Verhaftung 1998 zu hohen Strafen verurteilt wurden. Von verschiedenen internationalen Organisationen einschliesslich der Uno sind in den letzten Jahren Zweifel bezüglich der Fairness und Transparenz des Gerichtsverfahrens angemeldet worden. Unter anderem wurde auch kritisiert, dass den Inhaftierten der Besuch durch ihre Familienangehörigen verweigert worden ist.</p><p>Seit 1961 vertritt die Schweiz die amerikanischen Interessen in Kuba und seit 1991 die kubanischen Interessen in den USA. Aufgrund einer Vereinbarung von 1977 zwischen den USA und Kuba werden alle konsularischen Geschäfte direkt und ungeachtet des geltenden Mandats durch Vertreter und Vertreterinnen der jeweiligen (kubanischen und amerikanischen) Interessensektion verrichtet. Dies gilt auch für Fragen des Besuchsrechts. Seither unternimmt die Schweiz darum keine Demarchen konsularischer Natur, ausser dies werde von einem der vertretenen Staaten ausdrücklich verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich dringend beim Präsidenten der Vereinigten Staaten dafür einzusetzen, dass fünf kubanische Gefangene, die seit zwölf Jahren inhaftiert sind, von ihren Familien besucht werden dürfen.</p>
  • Kuba. Einsatz der Schweiz für das Besuchsrecht von Familien von fünf kubanischen Gefangenen in den Vereinigten Staaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit nunmehr zwölf Jahren verbüssen fünf Kubaner in den Vereinigten Staaten Haftstrafen; ihr Vergehen: ihr Land gegen Aktionen von terroristischen Gruppen, die von den USA aus operieren, verteidigt zu haben. </p><p>Der Gerichtsprozess dauert nun schon zehn Jahre, Gerechtigkeit haben die Angeklagten aber nicht erfahren, obwohl das Berufungsgericht in Atlanta und ein Gericht in Miami zum Schluss kamen, dass keiner der Angeklagten jemals eine Gefahr für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten darstellte.</p><p>Während all dieser Jahre wurde in zahlreichen Stellungnahmen die Freilassung der fünf kubanischen Gefangenen verlangt; Parlamente aus der ganzen Welt, Hunderte von einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Amnesty International, religiöse und juristische Gruppierungen sowie zehn Nobelpreisträgerinnen und -träger haben sich für die kubanischen Gefangenen eingesetzt.</p><p>Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, dass die Familien dieser fünf Gefangenen ein Besuchsrecht erhalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat Kenntnis vom Fall der fünf kubanischen Staatsbürger, die im Auftrag der kubanischen Regierung Informationen über Tätigkeiten in exilkubanischen Organisationen in Miami (USA) sammelten und nach ihrer Verhaftung 1998 zu hohen Strafen verurteilt wurden. Von verschiedenen internationalen Organisationen einschliesslich der Uno sind in den letzten Jahren Zweifel bezüglich der Fairness und Transparenz des Gerichtsverfahrens angemeldet worden. Unter anderem wurde auch kritisiert, dass den Inhaftierten der Besuch durch ihre Familienangehörigen verweigert worden ist.</p><p>Seit 1961 vertritt die Schweiz die amerikanischen Interessen in Kuba und seit 1991 die kubanischen Interessen in den USA. Aufgrund einer Vereinbarung von 1977 zwischen den USA und Kuba werden alle konsularischen Geschäfte direkt und ungeachtet des geltenden Mandats durch Vertreter und Vertreterinnen der jeweiligen (kubanischen und amerikanischen) Interessensektion verrichtet. Dies gilt auch für Fragen des Besuchsrechts. Seither unternimmt die Schweiz darum keine Demarchen konsularischer Natur, ausser dies werde von einem der vertretenen Staaten ausdrücklich verlangt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich dringend beim Präsidenten der Vereinigten Staaten dafür einzusetzen, dass fünf kubanische Gefangene, die seit zwölf Jahren inhaftiert sind, von ihren Familien besucht werden dürfen.</p>
    • Kuba. Einsatz der Schweiz für das Besuchsrecht von Familien von fünf kubanischen Gefangenen in den Vereinigten Staaten

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