Osteopathie. Klare und europakompatible Rahmenbedingungen
- ShortId
-
10.3239
- Id
-
20103239
- Updated
-
27.07.2023 19:15
- Language
-
de
- Title
-
Osteopathie. Klare und europakompatible Rahmenbedingungen
- AdditionalIndexing
-
2841;arztähnlicher Beruf;medizinische Diagnose;Gesundheitsrecht;medizinischer Unterricht;Therapeutik;alternative Medizin
- 1
-
- L04K01050202, alternative Medizin
- L04K01050208, medizinische Diagnose
- L04K01050214, Therapeutik
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L04K01050509, Gesundheitsrecht
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In einer Zeit, in der die Gesundheitskosten ständig weiter steigen, mit all den negativen Auswirkungen, die dies auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien hat, könnte die Osteopathie dazu beitragen, diese Kosten zu senken. Statt Patientinnen und Patienten mit funktionellen Störungen (Schmerzen, Beschwerden, Einschränkung der Beweglichkeit) an die Schulmedizin zu überweisen, was neben der Verschreibung von Medikamenten häufig auch sehr kostspielige Abklärungen mit sich bringt, könnte die Osteopathie diese Personen weitaus kostengünstiger behandeln. Diese Methode hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren stark entwickelt. Gegenwärtig sind mehr als 900 Osteopathinnen und Osteopathen registriert. Die Ausbildung wird von zwei privaten Schulen angeboten, eine davon ist die 1991 gegründete "Ecole suisse d'ostéopathie". Es wurden Ausbildungskriterien festgelegt, und die entsprechenden Bestimmungen sind von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren anerkannt. Bis jetzt gibt es aber noch keinen universitären Lehrgang, der die Osteopathie beinhaltet. Die Universität Freiburg hat kürzlich einen Bachelor-Lehrgang in Humanmedizin eingeführt, hat aber noch nicht entschieden, ob die Osteopathie integriert werden soll oder nicht. Die Regelung der Osteopathie-Ausbildung ist in unserem Land also noch immer uneinheitlich. Nur 8 der 26 Kantone haben bis zum heutigen Tag die Osteopathie anerkannt (Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Solothurn, Waadt). Bis 2012 müssen theoretisch alle Kantone die Osteopathie in ihre Gesundheitsgesetzgebung aufnehmen.</p>
- <p>1. Der Bund hat Kenntnis davon, dass es auf der Ebene der Kantone Bemühungen zu einer einheitlicheren Praxis bezüglich der Zulassung der Osteopathinnen und Osteopathen gibt. So wurde bereits in der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 23. November 2006 explizit festgehalten, dass die Kantone in ihren Gesetzgebungen die Osteopathie als eigenständigen Beruf des Gesundheitswesens anerkennen und in ihren Gesundheitsgesetzen die Bewilligungspflicht für die selbstständige (in eigener fachlicher Verantwortung und auf eigene Rechnung) Ausübung der Osteopathie vorsehen. Weiter sei die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung nur denjenigen Osteopathinnen und Osteopathen zu erteilen, die das interkantonale Diplom erworben haben. Über die interkantonale Prüfung und die Vergabe eines entsprechenden interkantonalen Diploms wird also eine vereinheitlichende Qualitätssicherung über Bildungsvorgaben bezweckt. Die Mehrzahl der Kantone hat diese Empfehlungen umgesetzt, nur sieben Kantone sehen in ihren Gesundheitsgesetzen noch keine Regelungen für die Osteopathie vor. Seit der ersten Durchführung der interkantonalen Prüfung durch die GDK im Jahr 2008 haben 300 der insgesamt 900 in der Schweiz praktizierenden Osteopathinnen und Osteopathen die Prüfung abgelegt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Bemühungen. Die Umsetzung der Empfehlungen liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone. Der Bund verfügt über keinen Handlungsspielraum und sieht sich aktuell auch nicht veranlasst, hier weitere Schritte zu unternehmen.</p><p>2. In den rechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung sind die Leistungserbringer abschliessend aufgeführt; die Osteopathinnen und Osteopathen sind keine Leistungserbringer nach KVG. Im Jahre 1995 wurde ein Antrag der Osteopathinnen und Osteopathen auf Verankerung dieser Berufsgruppe als Leistungserbringer im KVG abgelehnt, weil keine einheitliche Regelung der Ausbildung nachgewiesen werden konnte. Im Rahmen eines neuen Gesuches müssten die Osteopathinnen und Osteopathen belegen, dass gesamtschweizerisch einheitliche Ausbildungsrichtlinien sowie ein für die gesamte Schweiz gültiges Berufsbild existieren. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass die von den Osteopathinnen und Osteopathen erbrachten Leistungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) notwendig sind und durch keinen anderen Leistungserbringer erbracht werden. Weil der Bundesrat davon ausgeht, dass der Leistungsumfang der OKP heute keine Lücken aufweist, übt er in Bezug auf die Zulassung neuer Leistungserbringer grosse Zurückhaltung aus.</p><p>3. Zum internationalen Kontext ist festzustellen, dass die Osteopathie sehr unterschiedlich qualifiziert und reglementiert wird. Insbesondere besteht ein grosser Unterschied zwischen der ärztlich ausgerichteten Ausbildung der Osteopathen in den Vereinigten Staaten von Amerika und der heterogenen bildungsmässigen Verankerung in Europa. Es scheint aktuell noch keine Klarheit über die bildungssystematische Zuordnung dieses Gesundheitsberufes in Europa zu bestehen. </p><p>Bei der Schaffung des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11), welches die Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung der universitären Medizinalberufe regelt, wurde nach Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse bewusst auf eine Aufnahme der Osteopathinnen und Osteopathen verzichtet, da diese Ausbildung in der Schweiz nicht auf universitärem Niveau verortet ist. Eine mögliche Integration des Berufs in die schweizerische Bildungssystematik könnte über die Schaffung einer höheren Fachprüfung erreicht werden. Beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) liegt indessen bis heute kein Gesuch vonseiten der Osteopathen betreffend die Schaffung einer höheren Fachprüfung vor. </p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung des Berufes gerade angesichts der Bemühungen im Zusammenhang mit der Schaffung interkantonaler Prüfungen und interkantonaler Diplome sowie die Entwicklungen in Europa jedoch aufmerksam weiterverfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es momentan in den Kantonen keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung der Osteopathie gibt und dass grosse Unterschiede bestehen zwischen den Regelungen in der Schweiz und dem Recht derjenigen Staaten, die bereits über Regelungen in diesem Bereich verfügen? Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diesen Mangel zu beheben?</p><p>2. Anerkennt der Bundesrat die Osteopathie als eine Behandlungsmethode, die zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen kann und die mit der Schulmedizin kombiniert werden sollte?</p><p>3. Ist er der Auffassung, dass die Ausbildung in diesem Bereich besser geregelt werden muss und man sich dabei an dem orientieren sollte, was bereits in anderen Ländern, zum Beispiel in Grossbritannien, gilt, um von den Erfahrungen anderer profitieren zu können?</p>
- Osteopathie. Klare und europakompatible Rahmenbedingungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In einer Zeit, in der die Gesundheitskosten ständig weiter steigen, mit all den negativen Auswirkungen, die dies auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien hat, könnte die Osteopathie dazu beitragen, diese Kosten zu senken. Statt Patientinnen und Patienten mit funktionellen Störungen (Schmerzen, Beschwerden, Einschränkung der Beweglichkeit) an die Schulmedizin zu überweisen, was neben der Verschreibung von Medikamenten häufig auch sehr kostspielige Abklärungen mit sich bringt, könnte die Osteopathie diese Personen weitaus kostengünstiger behandeln. Diese Methode hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren stark entwickelt. Gegenwärtig sind mehr als 900 Osteopathinnen und Osteopathen registriert. Die Ausbildung wird von zwei privaten Schulen angeboten, eine davon ist die 1991 gegründete "Ecole suisse d'ostéopathie". Es wurden Ausbildungskriterien festgelegt, und die entsprechenden Bestimmungen sind von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren anerkannt. Bis jetzt gibt es aber noch keinen universitären Lehrgang, der die Osteopathie beinhaltet. Die Universität Freiburg hat kürzlich einen Bachelor-Lehrgang in Humanmedizin eingeführt, hat aber noch nicht entschieden, ob die Osteopathie integriert werden soll oder nicht. Die Regelung der Osteopathie-Ausbildung ist in unserem Land also noch immer uneinheitlich. Nur 8 der 26 Kantone haben bis zum heutigen Tag die Osteopathie anerkannt (Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Jura, Solothurn, Waadt). Bis 2012 müssen theoretisch alle Kantone die Osteopathie in ihre Gesundheitsgesetzgebung aufnehmen.</p>
- <p>1. Der Bund hat Kenntnis davon, dass es auf der Ebene der Kantone Bemühungen zu einer einheitlicheren Praxis bezüglich der Zulassung der Osteopathinnen und Osteopathen gibt. So wurde bereits in der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 23. November 2006 explizit festgehalten, dass die Kantone in ihren Gesetzgebungen die Osteopathie als eigenständigen Beruf des Gesundheitswesens anerkennen und in ihren Gesundheitsgesetzen die Bewilligungspflicht für die selbstständige (in eigener fachlicher Verantwortung und auf eigene Rechnung) Ausübung der Osteopathie vorsehen. Weiter sei die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung nur denjenigen Osteopathinnen und Osteopathen zu erteilen, die das interkantonale Diplom erworben haben. Über die interkantonale Prüfung und die Vergabe eines entsprechenden interkantonalen Diploms wird also eine vereinheitlichende Qualitätssicherung über Bildungsvorgaben bezweckt. Die Mehrzahl der Kantone hat diese Empfehlungen umgesetzt, nur sieben Kantone sehen in ihren Gesundheitsgesetzen noch keine Regelungen für die Osteopathie vor. Seit der ersten Durchführung der interkantonalen Prüfung durch die GDK im Jahr 2008 haben 300 der insgesamt 900 in der Schweiz praktizierenden Osteopathinnen und Osteopathen die Prüfung abgelegt.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Bemühungen. Die Umsetzung der Empfehlungen liegt jedoch in der Verantwortung der Kantone. Der Bund verfügt über keinen Handlungsspielraum und sieht sich aktuell auch nicht veranlasst, hier weitere Schritte zu unternehmen.</p><p>2. In den rechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung sind die Leistungserbringer abschliessend aufgeführt; die Osteopathinnen und Osteopathen sind keine Leistungserbringer nach KVG. Im Jahre 1995 wurde ein Antrag der Osteopathinnen und Osteopathen auf Verankerung dieser Berufsgruppe als Leistungserbringer im KVG abgelehnt, weil keine einheitliche Regelung der Ausbildung nachgewiesen werden konnte. Im Rahmen eines neuen Gesuches müssten die Osteopathinnen und Osteopathen belegen, dass gesamtschweizerisch einheitliche Ausbildungsrichtlinien sowie ein für die gesamte Schweiz gültiges Berufsbild existieren. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass die von den Osteopathinnen und Osteopathen erbrachten Leistungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) notwendig sind und durch keinen anderen Leistungserbringer erbracht werden. Weil der Bundesrat davon ausgeht, dass der Leistungsumfang der OKP heute keine Lücken aufweist, übt er in Bezug auf die Zulassung neuer Leistungserbringer grosse Zurückhaltung aus.</p><p>3. Zum internationalen Kontext ist festzustellen, dass die Osteopathie sehr unterschiedlich qualifiziert und reglementiert wird. Insbesondere besteht ein grosser Unterschied zwischen der ärztlich ausgerichteten Ausbildung der Osteopathen in den Vereinigten Staaten von Amerika und der heterogenen bildungsmässigen Verankerung in Europa. Es scheint aktuell noch keine Klarheit über die bildungssystematische Zuordnung dieses Gesundheitsberufes in Europa zu bestehen. </p><p>Bei der Schaffung des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11), welches die Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung der universitären Medizinalberufe regelt, wurde nach Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse bewusst auf eine Aufnahme der Osteopathinnen und Osteopathen verzichtet, da diese Ausbildung in der Schweiz nicht auf universitärem Niveau verortet ist. Eine mögliche Integration des Berufs in die schweizerische Bildungssystematik könnte über die Schaffung einer höheren Fachprüfung erreicht werden. Beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) liegt indessen bis heute kein Gesuch vonseiten der Osteopathen betreffend die Schaffung einer höheren Fachprüfung vor. </p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung des Berufes gerade angesichts der Bemühungen im Zusammenhang mit der Schaffung interkantonaler Prüfungen und interkantonaler Diplome sowie die Entwicklungen in Europa jedoch aufmerksam weiterverfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass es momentan in den Kantonen keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung der Osteopathie gibt und dass grosse Unterschiede bestehen zwischen den Regelungen in der Schweiz und dem Recht derjenigen Staaten, die bereits über Regelungen in diesem Bereich verfügen? Wenn ja, welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diesen Mangel zu beheben?</p><p>2. Anerkennt der Bundesrat die Osteopathie als eine Behandlungsmethode, die zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen kann und die mit der Schulmedizin kombiniert werden sollte?</p><p>3. Ist er der Auffassung, dass die Ausbildung in diesem Bereich besser geregelt werden muss und man sich dabei an dem orientieren sollte, was bereits in anderen Ländern, zum Beispiel in Grossbritannien, gilt, um von den Erfahrungen anderer profitieren zu können?</p>
- Osteopathie. Klare und europakompatible Rahmenbedingungen
Back to List