Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren

ShortId
10.3242
Id
20103242
Updated
25.06.2025 00:13
Language
de
Title
Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren
AdditionalIndexing
55;Landwirtschaft in Berggebieten;Weidemast;Schaf;Bär;Monitoring;Entschädigung;Wolf;Ziege;Freilandhaltung;Hund;Haftung;Mutterkuh
1
  • L05K1401010212, Weidemast
  • L05K1401010203, Freilandhaltung
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K0101030701, Hund
  • L05K0603030703, Bär
  • L05K1401010203, Freilandhaltung
  • L05K1401080103, Schaf
  • L05K1401080106, Ziege
  • L07K14010801010302, Mutterkuh
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L05K0507020201, Entschädigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grossraubtiere breiten sich in der Schweiz weiter aus. Wir hatten bereits wildlebende Bären in unserem Land, die vermutlich wieder kommen werden. Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt deutlich zu. Erste weibliche Tiere sind festgestellt worden. Das lässt auf erste Rudelbildungen von Wölfen schliessen. Damit werden die ersten Geburten aus Paarungen von wildlebenden Wölfen nur noch eine Frage der Zeit sein. Besonders die Schaf- und Ziegenherden, aber auch Mutterkuhherden werden von den Grossraubtieren in der Schweiz immer stärker bedroht. Zahlreiche Tiere wurden bereits gerissen, und die Gefahr einer Zunahme von Übergriffen durch die Grossraubtiere nimmt mit den wachsenden Beständen an Grossraubtieren massiv zu. Die Bauern haben darauf mit umfassenden Herdenschutzmassnahmen reagiert, darunter auch mit Herdenschutzhunden. Die Probleme mit dem Herdenschutz sind bedeutend komplexer und kostspieliger als anfänglich angenommen. Es kann nicht sein, dass die Bauern die Mehrkosten infolge der Einwanderung von Grossraubtieren zu tragen haben. Der Bund muss die Kosten für den Herdenschutz übernehmen, wobei die Aufwendungen nicht dem Landwirtschaftsbudget belastet werden dürfen. Ebenfalls ungeklärt ist die Haftungsfrage bei Übergriffen von Herdenschutzhunden auf Menschen oder auf andere Tiere. Sie muss klar geregelt werden. Ein Herdenschutzhund ist ein schwer einschätzbarer Risikofaktor. In Einzelfällen wurden Touristen beim Betreten der Schafweiden von Herdenschutzhunden angegriffen und verletzt. Auch andere Hunde wurden attackiert und verletzt. Die Landwirte halten Herdenschutzhunde nicht aus lauter Freude, sondern weil ihnen diese als Schutz gegen Grossraubtiere aufgezwungen wurden. Dass sie nun das Risiko für eventuelle Übergriffe alleine tragen sollen, ist unbegreiflich und ungerecht. Wir verlangen, dass der Bund als Unterzeichner der Berner Konvention über den Schutz der Grossraubtiere in diesem Bereich mehr Verantwortung übernimmt.</p>
  • <p>1. Im Zusammenhang mit der Rückkehr der grossen Beutegreifer in die Schweiz ist der Herdenschutz für ein Zusammenleben von Raubtieren und Menschen von zentraler Bedeutung. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Schmidt Roberto 09.3814, "Planung der Alpbewirtschaftung", ausführte, hat er das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft beauftragt, Lösungswege für die längerfristige Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden sämtliche Szenarien diskutiert und analysiert.</p><p>2. Die Haftung bei Zwischenfällen mit Herdenschutzhunden und mit anderen Tieren auf einer Weide, wie z. B. mit Mutterkühen, ist in Artikel 56 des Obligationenrechts (OR; SR 220) geregelt. Diese Bestimmung hält fest, dass der Tierhalter nur haftet, wenn er seine Sorgfaltspflicht nicht einhält (Abs. 1). Vorbehalten bleibt ihm zudem der Rückgriff auf Dritte, wenn sein Hund gereizt wurde (Abs. 2). Um die Sorgfaltspflicht einzuhalten, sind die Halter von Herdenschutzhunden verpflichtet, Weiden, auf denen solche Hunde im Einsatz stehen, mit Informationstafeln zu versehen. Die Tafeln werden durch das vom Bund finanzierte Herdenschutzprogramm kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte im Ausnahmefall die Haftbarkeit des Tierhalters trotzdem gegeben sein, so verfügt in der Regel jeder Alpbetrieb über eine Haftpflichtversicherung, in der Tierunfälle eingeschlossen sind.</p><p>3. Die landwirtschaftliche Beratungszentrale Agridea mit Sitz in Lausanne ist die für den Herdenschutz in der Schweiz vom Bafu beauftragte zuständige nationale Stelle. Sie koordiniert die Herdenschutzmassnahmen schweizweit und hat den Überblick über die umgesetzten Massnahmen. Ein Tätigkeitsbericht wird jährlich erstellt. Dieser kann im Internet unter der Homepage www.herdenschutzschweiz.ch eingesehen werden. Der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen weiteren Monitoringbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der massiven Zunahme von Grossraubtieren in der Schweiz folgende Forderungen umzusetzen:</p><p>1. Die anfallenden Kosten für den Herdenschutz sind vom Bund zu tragen.</p><p>2. Die Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden ist vom Bund zu regeln.</p><p>3. Für Herdenschutzhunde führt der Bund ein Monitoring ein.</p>
  • Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grossraubtiere breiten sich in der Schweiz weiter aus. Wir hatten bereits wildlebende Bären in unserem Land, die vermutlich wieder kommen werden. Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt deutlich zu. Erste weibliche Tiere sind festgestellt worden. Das lässt auf erste Rudelbildungen von Wölfen schliessen. Damit werden die ersten Geburten aus Paarungen von wildlebenden Wölfen nur noch eine Frage der Zeit sein. Besonders die Schaf- und Ziegenherden, aber auch Mutterkuhherden werden von den Grossraubtieren in der Schweiz immer stärker bedroht. Zahlreiche Tiere wurden bereits gerissen, und die Gefahr einer Zunahme von Übergriffen durch die Grossraubtiere nimmt mit den wachsenden Beständen an Grossraubtieren massiv zu. Die Bauern haben darauf mit umfassenden Herdenschutzmassnahmen reagiert, darunter auch mit Herdenschutzhunden. Die Probleme mit dem Herdenschutz sind bedeutend komplexer und kostspieliger als anfänglich angenommen. Es kann nicht sein, dass die Bauern die Mehrkosten infolge der Einwanderung von Grossraubtieren zu tragen haben. Der Bund muss die Kosten für den Herdenschutz übernehmen, wobei die Aufwendungen nicht dem Landwirtschaftsbudget belastet werden dürfen. Ebenfalls ungeklärt ist die Haftungsfrage bei Übergriffen von Herdenschutzhunden auf Menschen oder auf andere Tiere. Sie muss klar geregelt werden. Ein Herdenschutzhund ist ein schwer einschätzbarer Risikofaktor. In Einzelfällen wurden Touristen beim Betreten der Schafweiden von Herdenschutzhunden angegriffen und verletzt. Auch andere Hunde wurden attackiert und verletzt. Die Landwirte halten Herdenschutzhunde nicht aus lauter Freude, sondern weil ihnen diese als Schutz gegen Grossraubtiere aufgezwungen wurden. Dass sie nun das Risiko für eventuelle Übergriffe alleine tragen sollen, ist unbegreiflich und ungerecht. Wir verlangen, dass der Bund als Unterzeichner der Berner Konvention über den Schutz der Grossraubtiere in diesem Bereich mehr Verantwortung übernimmt.</p>
    • <p>1. Im Zusammenhang mit der Rückkehr der grossen Beutegreifer in die Schweiz ist der Herdenschutz für ein Zusammenleben von Raubtieren und Menschen von zentraler Bedeutung. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Schmidt Roberto 09.3814, "Planung der Alpbewirtschaftung", ausführte, hat er das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft beauftragt, Lösungswege für die längerfristige Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden sämtliche Szenarien diskutiert und analysiert.</p><p>2. Die Haftung bei Zwischenfällen mit Herdenschutzhunden und mit anderen Tieren auf einer Weide, wie z. B. mit Mutterkühen, ist in Artikel 56 des Obligationenrechts (OR; SR 220) geregelt. Diese Bestimmung hält fest, dass der Tierhalter nur haftet, wenn er seine Sorgfaltspflicht nicht einhält (Abs. 1). Vorbehalten bleibt ihm zudem der Rückgriff auf Dritte, wenn sein Hund gereizt wurde (Abs. 2). Um die Sorgfaltspflicht einzuhalten, sind die Halter von Herdenschutzhunden verpflichtet, Weiden, auf denen solche Hunde im Einsatz stehen, mit Informationstafeln zu versehen. Die Tafeln werden durch das vom Bund finanzierte Herdenschutzprogramm kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte im Ausnahmefall die Haftbarkeit des Tierhalters trotzdem gegeben sein, so verfügt in der Regel jeder Alpbetrieb über eine Haftpflichtversicherung, in der Tierunfälle eingeschlossen sind.</p><p>3. Die landwirtschaftliche Beratungszentrale Agridea mit Sitz in Lausanne ist die für den Herdenschutz in der Schweiz vom Bafu beauftragte zuständige nationale Stelle. Sie koordiniert die Herdenschutzmassnahmen schweizweit und hat den Überblick über die umgesetzten Massnahmen. Ein Tätigkeitsbericht wird jährlich erstellt. Dieser kann im Internet unter der Homepage www.herdenschutzschweiz.ch eingesehen werden. Der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen weiteren Monitoringbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der massiven Zunahme von Grossraubtieren in der Schweiz folgende Forderungen umzusetzen:</p><p>1. Die anfallenden Kosten für den Herdenschutz sind vom Bund zu tragen.</p><p>2. Die Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden ist vom Bund zu regeln.</p><p>3. Für Herdenschutzhunde führt der Bund ein Monitoring ein.</p>
    • Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren

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