Zukunft der Psychiatrie

ShortId
10.3255
Id
20103255
Updated
24.06.2025 23:44
Language
de
Title
Zukunft der Psychiatrie
AdditionalIndexing
2841;Bericht;Kompetenzregelung;psychiatrische Klinik;Therapeutik;Psychiatrie;Einweisung in eine psychiatrische Klinik;Finanzierung
1
  • L04K16030202, Psychiatrie
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L05K0105051103, psychiatrische Klinik
  • L04K01050505, Einweisung in eine psychiatrische Klinik
  • L03K020206, Bericht
  • L03K110902, Finanzierung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das psychiatrische Angebot befindet sich in unserem Land seit einiger Zeit in starkem Wandel. Im Rahmen auch von Richtlinien der GDK aus dem Jahre 2008 werden ein Ausbau ambulanter, aufzusuchender Angebote und eine verbesserte Triage angestrebt. Gleichzeitig sollen die überlasteten und kostenträchtigen stationären Kapazitäten tendenziell reduziert werden. Wege hierzu bieten ein intensives Case Management und poststationäre Übergangsbehandlungen. Dies bedarf vermehrter Ambulatorien und Tageskliniken sowie sozialpsychiatrischer Angebote.</p><p>Die unterschiedliche Finanzierung von stationärer und ambulanter Behandlung erschwert diesen Prozess erheblich und setzt Fehlanreize. Abhilfe ist dringend.</p><p>Auf der Finanzierungsseite wirken sich zudem die unterschiedlichen Kostenträger bei IV-Patienten und -Patientinnen sowie forensisch Eingewiesenen hemmend aus.</p><p>Bericht und Vorschläge sollen klärend wirken und im Zuständigkeits- bzw. Regelungsbereich des Bundes Hemmnisse der Entwicklung beseitigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Hinblick auf eine ausgewogenere ambulante und stationäre psychiatrische Versorgung Handlungsbedarf besteht. Es sind allerdings die Kantone, die für die neuen integrierten Angebote und die Weiterentwicklung der psychiatrischen Grundversorgung zuständig sind. Die Kantone ihrerseits messen dem Thema die entsprechende Bedeutung bei: So hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren2008 einen Leitfaden zur Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben und bietet für die Umsetzung Fortbildungen an.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Massnahmen und unterstützt die Kantone im Rahmen seiner Zuständigkeit:</p><p>a. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10) wird das Thema der Versorgungsqualität in der Qualitätsstrategie des Bundes vom Oktober 2009 aufgenommen. Dazu gehört auch die Psychiatrie. Insbesondere erhält die Qualität der Schnittstelle von der stationären zur ambulanten Behandlung eine wichtige Bedeutung. Die stationäre Psychiatrie wird ebenfalls vom Wechsel der Objekt- zu einer Leistungsfinanzierung profitieren können. Diese neue Finanzierungsart wird u. a. die erwünschte Patientenorientierung in der Psychiatrie fördern. Die Umstellung der Spitalfinanzierung ist ab 2012 vorgesehen. Als weiterer Schritt wird eine einheitliche, monistische Finanzierung des ambulanten und stationären Angebotes angestrebt. Der Bundesrat wird dazu aufgrund der Motion 06.3009 dem Parlament bis Ende 2010 einen entsprechenden Bericht unterbreiten.</p><p>b. Im Bereich des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) findet die Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in erster Linie im Rahmen der medizinisch-arbeitsmarktlichen Abklärungen statt, und zwar während der Früherfassung, der Frühintervention und während medizinischer Eingliederungsmassnahmen (bis zum vollendeten 20. Altersjahr; Art. 12 und 13 IVG). Die psychiatrischen Universitätskliniken dienen der IV auch als medizinische Gutachterzentren.</p><p>c. Beim Straf- und Massnahmenvollzug unterstützt der Bund die Kantone mit Baubeiträgen für die Erstellung stationärer Einrichtungen der forensischen Psychiatrie (vgl. Bundesgesetz für die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug; SR 341).</p><p>d. Bei der Bereitstellung von empirischen Grundlagen für die Weiterentwicklung einer integrierten psychiatrischen Versorgung nimmt das von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierte Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) eine wichtige Rolle ein. Daher wurden die bisherigen Arbeiten im Leistungsauftrag 2011-2015 folgendermassen bestätigt:</p><p>- Auswertungen von epidemiologischen Daten über psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Demenz, Schmerzstörungen sowie der Invalidisierung aus psychischen Gründen;</p><p>- Trendermittlungen zur Verlagerung von stationärer zu ambulanter psychiatrischer Versorgung sowie der Verbreitung von sektorübergreifenden Versorgungsangeboten im Sozial- und Arbeitsmarktbereich für Menschen mit psychischen Erkrankungen.</p><p>Diese kontinuierlich durchgeführten Sekundäranalysen unterstützen die gesundheitspolitischen Entscheidungen zur Gestaltung von kantonalen und regionalen Versorgungsstrukturen sowie für die Planung von Massnahmen für Gesundheitsdienste in der Psychiatrie sehr gezielt.</p><p>Vor dem Hintergrund der aufgeführten Massnahmen ist der Bundesrat bestrebt, die zukunftgerichtete Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen - im Rahmen seiner Zuständigkeit weiterhin zu unterstützen. Die kontinuierliche Berichterstattung des Obsan erachtet der Bundesrat als ausreichend. Daher sieht er keinen Anlass für eine zusätzliche Berichterstattung, wie es das Postulat fordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten und Vorschläge zu unterbreiten betreffend:</p><p>- das heute existierende und das künftig anzustrebende Angebot an stationärer und an ambulanter Psychiatrie in der Schweiz;</p><p>- den Ausbau ambulanter Angebote insbesondere im Rahmen eines integrierten Case Managements, poststationärer Übergangsbehandlung sowie verbesserter Triage;</p><p>- die entsprechende Reduktion von Häufigkeit und Dauer stationärer Behandlungen;</p><p>- Fehlanreize und Hemmnisse durch die bisherige dualistische Finanzierung der stationären Behandlung;</p><p>- die Schnittstellen, insbesondere bei der Finanzierung, zur IV und zu Straf- und Massnahmenvollzug/Forensik.</p>
  • Zukunft der Psychiatrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das psychiatrische Angebot befindet sich in unserem Land seit einiger Zeit in starkem Wandel. Im Rahmen auch von Richtlinien der GDK aus dem Jahre 2008 werden ein Ausbau ambulanter, aufzusuchender Angebote und eine verbesserte Triage angestrebt. Gleichzeitig sollen die überlasteten und kostenträchtigen stationären Kapazitäten tendenziell reduziert werden. Wege hierzu bieten ein intensives Case Management und poststationäre Übergangsbehandlungen. Dies bedarf vermehrter Ambulatorien und Tageskliniken sowie sozialpsychiatrischer Angebote.</p><p>Die unterschiedliche Finanzierung von stationärer und ambulanter Behandlung erschwert diesen Prozess erheblich und setzt Fehlanreize. Abhilfe ist dringend.</p><p>Auf der Finanzierungsseite wirken sich zudem die unterschiedlichen Kostenträger bei IV-Patienten und -Patientinnen sowie forensisch Eingewiesenen hemmend aus.</p><p>Bericht und Vorschläge sollen klärend wirken und im Zuständigkeits- bzw. Regelungsbereich des Bundes Hemmnisse der Entwicklung beseitigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Hinblick auf eine ausgewogenere ambulante und stationäre psychiatrische Versorgung Handlungsbedarf besteht. Es sind allerdings die Kantone, die für die neuen integrierten Angebote und die Weiterentwicklung der psychiatrischen Grundversorgung zuständig sind. Die Kantone ihrerseits messen dem Thema die entsprechende Bedeutung bei: So hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren2008 einen Leitfaden zur Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben und bietet für die Umsetzung Fortbildungen an.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Massnahmen und unterstützt die Kantone im Rahmen seiner Zuständigkeit:</p><p>a. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10) wird das Thema der Versorgungsqualität in der Qualitätsstrategie des Bundes vom Oktober 2009 aufgenommen. Dazu gehört auch die Psychiatrie. Insbesondere erhält die Qualität der Schnittstelle von der stationären zur ambulanten Behandlung eine wichtige Bedeutung. Die stationäre Psychiatrie wird ebenfalls vom Wechsel der Objekt- zu einer Leistungsfinanzierung profitieren können. Diese neue Finanzierungsart wird u. a. die erwünschte Patientenorientierung in der Psychiatrie fördern. Die Umstellung der Spitalfinanzierung ist ab 2012 vorgesehen. Als weiterer Schritt wird eine einheitliche, monistische Finanzierung des ambulanten und stationären Angebotes angestrebt. Der Bundesrat wird dazu aufgrund der Motion 06.3009 dem Parlament bis Ende 2010 einen entsprechenden Bericht unterbreiten.</p><p>b. Im Bereich des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) findet die Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in erster Linie im Rahmen der medizinisch-arbeitsmarktlichen Abklärungen statt, und zwar während der Früherfassung, der Frühintervention und während medizinischer Eingliederungsmassnahmen (bis zum vollendeten 20. Altersjahr; Art. 12 und 13 IVG). Die psychiatrischen Universitätskliniken dienen der IV auch als medizinische Gutachterzentren.</p><p>c. Beim Straf- und Massnahmenvollzug unterstützt der Bund die Kantone mit Baubeiträgen für die Erstellung stationärer Einrichtungen der forensischen Psychiatrie (vgl. Bundesgesetz für die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug; SR 341).</p><p>d. Bei der Bereitstellung von empirischen Grundlagen für die Weiterentwicklung einer integrierten psychiatrischen Versorgung nimmt das von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierte Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) eine wichtige Rolle ein. Daher wurden die bisherigen Arbeiten im Leistungsauftrag 2011-2015 folgendermassen bestätigt:</p><p>- Auswertungen von epidemiologischen Daten über psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Demenz, Schmerzstörungen sowie der Invalidisierung aus psychischen Gründen;</p><p>- Trendermittlungen zur Verlagerung von stationärer zu ambulanter psychiatrischer Versorgung sowie der Verbreitung von sektorübergreifenden Versorgungsangeboten im Sozial- und Arbeitsmarktbereich für Menschen mit psychischen Erkrankungen.</p><p>Diese kontinuierlich durchgeführten Sekundäranalysen unterstützen die gesundheitspolitischen Entscheidungen zur Gestaltung von kantonalen und regionalen Versorgungsstrukturen sowie für die Planung von Massnahmen für Gesundheitsdienste in der Psychiatrie sehr gezielt.</p><p>Vor dem Hintergrund der aufgeführten Massnahmen ist der Bundesrat bestrebt, die zukunftgerichtete Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen - im Rahmen seiner Zuständigkeit weiterhin zu unterstützen. Die kontinuierliche Berichterstattung des Obsan erachtet der Bundesrat als ausreichend. Daher sieht er keinen Anlass für eine zusätzliche Berichterstattung, wie es das Postulat fordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten und Vorschläge zu unterbreiten betreffend:</p><p>- das heute existierende und das künftig anzustrebende Angebot an stationärer und an ambulanter Psychiatrie in der Schweiz;</p><p>- den Ausbau ambulanter Angebote insbesondere im Rahmen eines integrierten Case Managements, poststationärer Übergangsbehandlung sowie verbesserter Triage;</p><p>- die entsprechende Reduktion von Häufigkeit und Dauer stationärer Behandlungen;</p><p>- Fehlanreize und Hemmnisse durch die bisherige dualistische Finanzierung der stationären Behandlung;</p><p>- die Schnittstellen, insbesondere bei der Finanzierung, zur IV und zu Straf- und Massnahmenvollzug/Forensik.</p>
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