Wahlfreiheit der Erziehungsarbeit nicht verhindern

ShortId
10.3267
Id
20103267
Updated
27.07.2023 21:34
Language
de
Title
Wahlfreiheit der Erziehungsarbeit nicht verhindern
AdditionalIndexing
28;Hauswirtschaft;elterliche Sorge;Teilzeitarbeit;Gleichbehandlung;Mann;Eltern;Erziehung;Frau
1
  • L04K01030302, Erziehung
  • L04K01030104, elterliche Sorge
  • L04K01030301, Eltern
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L05K0704060202, Hauswirtschaft
  • L05K0107010302, Mann
  • L05K0107010301, Frau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wahl von Familienform und Arbeitsteilung ist in unserem Gesellschaftsverständnis Privatsache. Der Staat soll nicht die Wahl bestimmter Formen fördern, sondern Wahlfreiheit ermöglichen. Damit Eltern aber effektiv frei zwischen den möglichen Modellen wählen und auch in der Realität egalitäre Familienformen leben können, ist eine sorgfältige Analyse versteckter gesetzlicher Bevorzugung bestimmter Familienmodelle notwendig. Ein gutes Beispiel ist der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge (keine gesetzlich verankerte Pflicht zur Anpassung an den Teilzeitarbeitsgrad). Er führt dazu, dass ein Paar mit klassischer Rollenverteilung (Vater 100-prozentig erwerbstätig, Mutter Hausfrau) im Alter finanziell bessergestellt ist als ein Paar mit egalitärer Rollenverteilung (beide 50-prozentig erwerbstätig). Hier fördern gesetzliche Rahmenbedingungen implizit die traditionelle Rollenverteilung.</p><p>Nachdem ein wachsender gesellschaftlicher Konsens entsteht, dass eine stärkere Beteiligung der Väter in der Kinderbetreuung zeitgemäss ist, das väterliche Engagement aber gleichwohl nur sehr langsam zunimmt, ist eine sorgfältige Analyse versteckter "Marktverzerrungen" durch den Staat unabdingbar.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt in der Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen das Ziel, mögliche Einschränkungen der Wahlfreiheit von Familienformen auszuschliessen bzw. abzubauen.</p><p>Hinsichtlich der besseren Vereinbarkeit von Bildung und Familie hat der Bundesrat den Bericht "Vereinbarkeit von Familie und Studium" in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 06.3321 (http://www.sbf.admin.ch/htm/ dokumentation/publikationen/sbf/Postulat_Fehr-d.pdf) verabschiedet. Er beabsichtigt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 mögliche eigene Massnahmen zu prüfen. Zudem wird der Bundesrat bis Ende 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten wird er prüfen, für welche Zielgruppen der Zugang zur Weiterbildung verbessert und mit welchen Instrumenten dies erreicht werden soll.</p><p>Mit Inkrafttreten der Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren per 2008 wurde die sogenannte Heiratsstrafe weitgehend eliminiert. Die Reform der Familienbesteuerung ab 2011 sieht zudem einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern vor, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Weiter wurde von den Räten die Motion 08.3450 der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben, "Korrekte steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten", überwiesen.</p><p>Die Reduktion der trotz Gleichstellungsgesetz bestehenden durchschnittlichen Lohndifferenz ist ein Ziel des Bundesrates. Er unterstützt deshalb den gemeinsam mit den Sozialpartnern initiierten Lohngleichheitsdialog. Zudem fördert er familienfreundliche Arbeitsbedingungen mittels Sensibilisierungs- und Informationsaktivitäten (u. a. KMU-Handbuch" Beruf und Familie", Prognos-Studie "Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse familienfreundlicher Unternehmenspolitik") und begegnet - gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden - dem Informationsmangel bezüglich Fördermassnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und der familienfreundlichen Unternehmenspolitik (Informationsplattform "Vereinbarkeit Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und Gemeinden", www.berufundfamilie.admin.ch). Im Weiteren bietet er Familienmitgliedern in verschiedenen Lebens- und Erwerbssituationen durch das vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann finanzierte "Netzwerk beratung beruf + familie" (www.plusplus.ch) Unterstützung.</p><p>Die von der Postulantin erwähnte Regulierung des Koordinationsabzugs in der beruflichen Vorsorge wurde in der parlamentarischen Beratung der 1. BVG-Revision in der Subkommission der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit geprüft. In der Folge beschloss diese Subkommission, die Berücksichtigung des Teilzeitgrades nicht obligatorisch einzuführen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der vorgebrachten Problematik, aber auch deren Komplexität bewusst. Aufgrund dieser Komplexität erachtet er eine Gesamtsicht über "verzerrende" gesetzliche Regulierungen als wenig effizient. Ein Bericht im Sinne des Postulates würde zu keinen neuen Erkenntnissen führen und ist deshalb abzulehnen. Dem Bundesrat erscheint stattdessen die genaue Prüfung dieser Fragestellung in einzelnen Gesetzgebungsprozessen zielführender.</p><p>Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass im von ihm am 28. November 2007 in Auftrag gegebenen Nationalen Forschungsprogramm 60 "Gleichstellung der Geschlechter" Schnittstellen und Interdependenzen von Familie, Erwerbsarbeit und Bildung unter Berücksichtigung institutioneller Rahmenbedingungen sowie Handlungs- und Entscheidungsmuster im Lebenslauf von Frauen und Männern wissenschaftlich untersucht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Die Erziehungsarbeit durch Eltern wird in vielen Bereichen durch gesetzliche Regulierung wie z. B. bei Bildung, Arbeitsmarkt, Steuern oder Sozialversicherungen beeinflusst. Dies gilt nicht zuletzt für Väter, welche Familien- und Hausarbeiten leisten wollen. Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welche gesetzliche Regulierungen "Marktverzerrungen" auslösen.</p>
  • Wahlfreiheit der Erziehungsarbeit nicht verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wahl von Familienform und Arbeitsteilung ist in unserem Gesellschaftsverständnis Privatsache. Der Staat soll nicht die Wahl bestimmter Formen fördern, sondern Wahlfreiheit ermöglichen. Damit Eltern aber effektiv frei zwischen den möglichen Modellen wählen und auch in der Realität egalitäre Familienformen leben können, ist eine sorgfältige Analyse versteckter gesetzlicher Bevorzugung bestimmter Familienmodelle notwendig. Ein gutes Beispiel ist der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge (keine gesetzlich verankerte Pflicht zur Anpassung an den Teilzeitarbeitsgrad). Er führt dazu, dass ein Paar mit klassischer Rollenverteilung (Vater 100-prozentig erwerbstätig, Mutter Hausfrau) im Alter finanziell bessergestellt ist als ein Paar mit egalitärer Rollenverteilung (beide 50-prozentig erwerbstätig). Hier fördern gesetzliche Rahmenbedingungen implizit die traditionelle Rollenverteilung.</p><p>Nachdem ein wachsender gesellschaftlicher Konsens entsteht, dass eine stärkere Beteiligung der Väter in der Kinderbetreuung zeitgemäss ist, das väterliche Engagement aber gleichwohl nur sehr langsam zunimmt, ist eine sorgfältige Analyse versteckter "Marktverzerrungen" durch den Staat unabdingbar.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt in der Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen das Ziel, mögliche Einschränkungen der Wahlfreiheit von Familienformen auszuschliessen bzw. abzubauen.</p><p>Hinsichtlich der besseren Vereinbarkeit von Bildung und Familie hat der Bundesrat den Bericht "Vereinbarkeit von Familie und Studium" in Erfüllung des Postulates Fehr Jacqueline 06.3321 (http://www.sbf.admin.ch/htm/ dokumentation/publikationen/sbf/Postulat_Fehr-d.pdf) verabschiedet. Er beabsichtigt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2013-2016 mögliche eigene Massnahmen zu prüfen. Zudem wird der Bundesrat bis Ende 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz erarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten wird er prüfen, für welche Zielgruppen der Zugang zur Weiterbildung verbessert und mit welchen Instrumenten dies erreicht werden soll.</p><p>Mit Inkrafttreten der Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren per 2008 wurde die sogenannte Heiratsstrafe weitgehend eliminiert. Die Reform der Familienbesteuerung ab 2011 sieht zudem einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern vor, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Weiter wurde von den Räten die Motion 08.3450 der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben, "Korrekte steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten", überwiesen.</p><p>Die Reduktion der trotz Gleichstellungsgesetz bestehenden durchschnittlichen Lohndifferenz ist ein Ziel des Bundesrates. Er unterstützt deshalb den gemeinsam mit den Sozialpartnern initiierten Lohngleichheitsdialog. Zudem fördert er familienfreundliche Arbeitsbedingungen mittels Sensibilisierungs- und Informationsaktivitäten (u. a. KMU-Handbuch" Beruf und Familie", Prognos-Studie "Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse familienfreundlicher Unternehmenspolitik") und begegnet - gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden - dem Informationsmangel bezüglich Fördermassnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und der familienfreundlichen Unternehmenspolitik (Informationsplattform "Vereinbarkeit Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und Gemeinden", www.berufundfamilie.admin.ch). Im Weiteren bietet er Familienmitgliedern in verschiedenen Lebens- und Erwerbssituationen durch das vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann finanzierte "Netzwerk beratung beruf + familie" (www.plusplus.ch) Unterstützung.</p><p>Die von der Postulantin erwähnte Regulierung des Koordinationsabzugs in der beruflichen Vorsorge wurde in der parlamentarischen Beratung der 1. BVG-Revision in der Subkommission der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit geprüft. In der Folge beschloss diese Subkommission, die Berücksichtigung des Teilzeitgrades nicht obligatorisch einzuführen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der vorgebrachten Problematik, aber auch deren Komplexität bewusst. Aufgrund dieser Komplexität erachtet er eine Gesamtsicht über "verzerrende" gesetzliche Regulierungen als wenig effizient. Ein Bericht im Sinne des Postulates würde zu keinen neuen Erkenntnissen führen und ist deshalb abzulehnen. Dem Bundesrat erscheint stattdessen die genaue Prüfung dieser Fragestellung in einzelnen Gesetzgebungsprozessen zielführender.</p><p>Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin, dass im von ihm am 28. November 2007 in Auftrag gegebenen Nationalen Forschungsprogramm 60 "Gleichstellung der Geschlechter" Schnittstellen und Interdependenzen von Familie, Erwerbsarbeit und Bildung unter Berücksichtigung institutioneller Rahmenbedingungen sowie Handlungs- und Entscheidungsmuster im Lebenslauf von Frauen und Männern wissenschaftlich untersucht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Die Erziehungsarbeit durch Eltern wird in vielen Bereichen durch gesetzliche Regulierung wie z. B. bei Bildung, Arbeitsmarkt, Steuern oder Sozialversicherungen beeinflusst. Dies gilt nicht zuletzt für Väter, welche Familien- und Hausarbeiten leisten wollen. Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welche gesetzliche Regulierungen "Marktverzerrungen" auslösen.</p>
    • Wahlfreiheit der Erziehungsarbeit nicht verhindern

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