Erfahrungen mit staatlichen kantonalen Krankenkassen
- ShortId
-
10.3275
- Id
-
20103275
- Updated
-
27.07.2023 19:10
- Language
-
de
- Title
-
Erfahrungen mit staatlichen kantonalen Krankenkassen
- AdditionalIndexing
-
2841;Kanton;Krankenkasse;Monopol;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0703010103, Monopol
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Als das Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) in Kraft trat, hatten nur zwei Krankenversicherer den Status einer kantonalen öffentlich-rechtlichen Krankenkasse: die ÖKK Basel im Kanton Basel-Stadt und die Caisse Vaudoise im Kanton Waadt. Diese Versicherer führten die soziale Krankenversicherung im Wettbewerb mit den privatrechtlichen Versicherern durch (Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften). Sie waren vom Bund in gleicher Weise anerkannt wie die übrigen Krankenversicherer und waren den gleichen gesetzlichen Regeln unterstellt. Für die Versicherten war eine solche öffentliche Kasse in allen Punkten identisch mit den anderen Krankenversicherern und wies keinen besonderen Vorteil auf. Dieser Typ von Kassen, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, kann nicht mit kantonalen Einheitskassen verglichen werden, wie sie zurzeit in gewissen Kantonen diskutiert oder geprüft werden. Es ist daher für den Bundesrat nicht möglich, die Erfahrungen im Zusammenhang mit diesen Versicherern als positiv oder negativ einzustufen. </p><p>3. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass die fraglichen Krankenkassen genaugenommen nicht von anderen Versicherern übernommen wurden, sondern ihre Rechtsform geändert haben. Da die Verwaltung dieser kantonalen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen ausschliesslich die Sache der betroffenen Kantone war, oblag der Entscheid, den Status dieser Versicherer zu ändern, den in den Akten zur Gründung dieser Krankenkassen bestimmten Organen. Der Bundesrat brauchte über die Gründe, die die Kantone dazu veranlasst hatten, diesen beiden Krankenkassen einen privatrechtlichen Status zu verleihen, nicht informiert zu werden. </p><p>4. Die finanzielle Situation der beiden Kassen präsentierte sich zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine private Krankenkasse unterschiedlich. Bei der Caisse Vaudoise, die seit 2001 eine privatrechtliche Stiftung ist, lagen die gesetzlichen Reserven deutlich unter dem gesetzlichen Minimum (im Jahr 2000 8,5 Prozent anstatt 20 Prozent). In der Zwischenzeit haben die gesetzlichen Reserven dieses Versicherers das gesetzliche Minimum erreicht. Bei der ÖKK Basel lagen die Reserven zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und ihrer Namensänderung (Vivao Sympany AG) im Jahr 2008 bereits über dem gesetzlichen Minimum.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In mehreren Kantonen sind zurzeit Bestrebungen im Gange, kantonale Einheitskassen zu schaffen.</p><p>Nun haben aber einzelne Kantone, wie Basel-Stadt und Waadt (Caisse Vaudoise), bereits Erfahrungen gemacht mit staatlichen Krankenkassen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Kantone haben schon Erfahrung mit einer staatlichen kantonalen Krankenkasse?</p><p>2. Ist diese Erfahrung positiv?</p><p>3. Warum wurden diese staatlichen kantonalen Krankenkassen von privaten Kassen übernommen?</p><p>4. Wie sah ihre finanzielle Lage aus, als sie von den privaten Kassen übernommen wurden?</p>
- Erfahrungen mit staatlichen kantonalen Krankenkassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Als das Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) in Kraft trat, hatten nur zwei Krankenversicherer den Status einer kantonalen öffentlich-rechtlichen Krankenkasse: die ÖKK Basel im Kanton Basel-Stadt und die Caisse Vaudoise im Kanton Waadt. Diese Versicherer führten die soziale Krankenversicherung im Wettbewerb mit den privatrechtlichen Versicherern durch (Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften). Sie waren vom Bund in gleicher Weise anerkannt wie die übrigen Krankenversicherer und waren den gleichen gesetzlichen Regeln unterstellt. Für die Versicherten war eine solche öffentliche Kasse in allen Punkten identisch mit den anderen Krankenversicherern und wies keinen besonderen Vorteil auf. Dieser Typ von Kassen, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, kann nicht mit kantonalen Einheitskassen verglichen werden, wie sie zurzeit in gewissen Kantonen diskutiert oder geprüft werden. Es ist daher für den Bundesrat nicht möglich, die Erfahrungen im Zusammenhang mit diesen Versicherern als positiv oder negativ einzustufen. </p><p>3. Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass die fraglichen Krankenkassen genaugenommen nicht von anderen Versicherern übernommen wurden, sondern ihre Rechtsform geändert haben. Da die Verwaltung dieser kantonalen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen ausschliesslich die Sache der betroffenen Kantone war, oblag der Entscheid, den Status dieser Versicherer zu ändern, den in den Akten zur Gründung dieser Krankenkassen bestimmten Organen. Der Bundesrat brauchte über die Gründe, die die Kantone dazu veranlasst hatten, diesen beiden Krankenkassen einen privatrechtlichen Status zu verleihen, nicht informiert zu werden. </p><p>4. Die finanzielle Situation der beiden Kassen präsentierte sich zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine private Krankenkasse unterschiedlich. Bei der Caisse Vaudoise, die seit 2001 eine privatrechtliche Stiftung ist, lagen die gesetzlichen Reserven deutlich unter dem gesetzlichen Minimum (im Jahr 2000 8,5 Prozent anstatt 20 Prozent). In der Zwischenzeit haben die gesetzlichen Reserven dieses Versicherers das gesetzliche Minimum erreicht. Bei der ÖKK Basel lagen die Reserven zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und ihrer Namensänderung (Vivao Sympany AG) im Jahr 2008 bereits über dem gesetzlichen Minimum.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In mehreren Kantonen sind zurzeit Bestrebungen im Gange, kantonale Einheitskassen zu schaffen.</p><p>Nun haben aber einzelne Kantone, wie Basel-Stadt und Waadt (Caisse Vaudoise), bereits Erfahrungen gemacht mit staatlichen Krankenkassen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Kantone haben schon Erfahrung mit einer staatlichen kantonalen Krankenkasse?</p><p>2. Ist diese Erfahrung positiv?</p><p>3. Warum wurden diese staatlichen kantonalen Krankenkassen von privaten Kassen übernommen?</p><p>4. Wie sah ihre finanzielle Lage aus, als sie von den privaten Kassen übernommen wurden?</p>
- Erfahrungen mit staatlichen kantonalen Krankenkassen
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