Rückgabe der Taschenmunition von Angehörigen der Armee

ShortId
10.3277
Id
20103277
Updated
27.07.2023 19:24
Language
de
Title
Rückgabe der Taschenmunition von Angehörigen der Armee
AdditionalIndexing
09;Kontrolle;Munition;VBS;Feuerwaffe;Diebstahl;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020407, Munition
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L03K080403, VBS
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das VBS hat die Angehörigen der Armee zur Rückgabe der Taschenmunition aufgefordert. Bis Ende 2009 konnte das VBS von 257 000 in privaten Haushalten zirkulierenden Dosen Taschenmunition 198 443 Dosen wieder in Empfang nehmen. Über den Verbleib von 57 063 Dosen Taschenmunition hat das VBS offenbar keine Kenntnis und ordnete nun bei rund 100 000 Armeeangehörigen Abklärungen an. Hinzu kommt, dass 1412 Munitionsdosen als verloren und weitere 82 Dosen als gestohlen registriert werden mussten (Auskunft stellvertretender Armeesprecher vom 18. Januar 2010).</p><p>Dieser Vorfall erinnert an 2008, als bekanntwurde, dass über 4300 Armeewaffen ausserhalb des Militärdienstes gestohlen worden oder verlorengegangen waren. Der Nationalrat überwies mit grossem Mehr die Motion 08.3093, welche einen Bericht und Massnahmen forderte, damit sich solches nicht wiederhole. Im Ständerat behauptete das VBS dann, es habe alles Notwendige vorgekehrt und die Motion sei überflüssig, worauf sie der Ständerat ablehnte. Heute zeigt sich, dass offensichtlich trotz aller Behauptungen die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung einer lückenlosen Kontrolle der Ausrüstung auch ausserhalb des Dienstbetriebes nicht ergriffen worden sind.</p><p>Solange die Armee an der Heimabgabe der Waffe festhält, muss sie wegen ihrer eigenen Glaubwürdigkeit und wegen der Sicherheit der Bevölkerung jederzeit die Kontrolle über die nach Hause abgegebene Ausrüstung haben. Dass zu Hause aufbewahrte Schusswaffen und Taschenmunition in diesem Ausmass "verlorengehen" und offensichtlich nicht zentral und einheitlich registriert sind, ist ein sicherheitspolitisch unhaltbarer Zustand, den es zu beheben gilt.</p>
  • <p>Der Bundesrat nimmt die Problematik der Sicherheit bei der Aufbewahrung der persönlichen Ausrüstung, insbesondere der Armeewaffen, sowie die missbräuchliche Verwendung von Taschenmunition und Armeewaffen sehr ernst und hat diesbezüglich zahlreiche Massnahmen ergriffen.</p><p>Taschenmunition wird gemäss einem entsprechenden Auftrag des Parlaments seit Herbst 2007 nicht mehr abgegeben. Der Rückzug der verbliebenen Taschenmunition befindet sich in der Schlussphase und kann voraussichtlich bis Ende 2010 abgeschlossen werden. Da die elektronische Erfassung von zurückgegebener Taschenmunition erst ab dem Jahr 2007 einsetzte, dient in erster Linie das Dienstbüchlein als Datengrundlage für die Kontrolle. Zurzeit werden die Dienstbüchlein von rund 70 000 Armeeangehörigen eingezogen und kontrolliert (die veröffentlichte Zahl von etwa 100 000 hat sich um die Anzahl der Entlassungen des Jahres 2009 reduziert).</p><p>Durch weitere Massnahmen wie die persönliche Anschrift der säumigen Personen konnte das VBS bis Ende März 2010 insgesamt 223 913 Taschenmunitionsdosen in Empfang nehmen. 1508 Armeeangehörige haben ihre Taschenmunition als verloren gemeldet; in 129 Fällen existiert ein Polizeirapport. Das VBS mahnt die fehlbaren Personen laufend; bei Renitenz erfolgt eine disziplinarische Ahndung. Die Nachbearbeitung der säumigen Armeeangehörigen erfolgt mit akribischem Aufwand. Ebenso werden Verlustmeldungen nicht einfach zu den Akten gelegt, sondern beurteilt und fallweise weiterverfolgt. Eine aussagekräftige Bilanz kann erst gegen Ende der laufenden Nachbearbeitung gezogen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch ein entsprechender Schlussbericht erstellt.</p><p>Gestützt auf einen umfassenden Bericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen hat der Bundesrat die Bestimmungen über Ordonnanzwaffen in der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31) sowie in der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA, SR 514.10) auf den 1. Januar 2010 angepasst. Im Zusammenhang mit diesen Anpassungen wurden insbesondere folgende Massnahmen beschlossen:</p><p>- Bei der Rekrutierung wird eine vertiefte Abklärung bezüglich potenzieller Gefahren bei den Waffenempfängern durchgeführt;</p><p>- Jeder Armeeangehörige hat die Möglichkeit, seine Waffe kostenlos in einem Zeughaus zu hinterlegen;</p><p>- Nach Beendigung der Wehrpflicht darf die persönliche Waffe nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins überlassen werden;</p><p>- Jungschützen erhalten Leihsturmgewehre nur noch ohne Verschluss und müssen älter als 18 Jahre sein.</p><p>Ausserdem wird mit dem in der Frühjahrssession 2010 verabschiedeten revidierten Militärgesetz die Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe verfeinert (Revision noch nicht in Kraft, Referendumsfrist läuft noch). Zudem werden Behörden sowie Ärzte und Ärztinnen, Psychologen und Psychologinnen ermächtigt, Anzeichen auf Gefährdungen oder Waffenmissbräuche den zuständigen Stellen des VBS zu melden. Hinzu kamen verschärfte Vorschriften durch die Armeeführung zur sicheren Lagerung von Waffen sowie über vermehrte Kontrollen durch die Militärische Sicherheit.</p><p>Aus diesen Gründen teilt der Bundesrat die Auffassung der Postulantin nicht, dass bezüglich der Rückgabe der Taschenmunition sowie der gestohlenen oder verlorenen Armeewaffen ein Bericht oder Massnahmenplan notwendig sei. Vielmehr sieht er im Moment keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht und einen Massnahmenplan vorzulegen, mit dem er die inakzeptablen und skandalösen Missstände im VBS bezüglich der völlig unzulänglichen Kontrolle der persönlichen Ausrüstung ausserhalb der Dienstleistungen beheben will, namentlich in Bezug auf:</p><p>a. die verlorene, gestohlene und chaotisch registrierte Taschenmunition;</p><p>b. die zahlreichen verschwundenen und gestohlenen Armeewaffen.</p>
  • Rückgabe der Taschenmunition von Angehörigen der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das VBS hat die Angehörigen der Armee zur Rückgabe der Taschenmunition aufgefordert. Bis Ende 2009 konnte das VBS von 257 000 in privaten Haushalten zirkulierenden Dosen Taschenmunition 198 443 Dosen wieder in Empfang nehmen. Über den Verbleib von 57 063 Dosen Taschenmunition hat das VBS offenbar keine Kenntnis und ordnete nun bei rund 100 000 Armeeangehörigen Abklärungen an. Hinzu kommt, dass 1412 Munitionsdosen als verloren und weitere 82 Dosen als gestohlen registriert werden mussten (Auskunft stellvertretender Armeesprecher vom 18. Januar 2010).</p><p>Dieser Vorfall erinnert an 2008, als bekanntwurde, dass über 4300 Armeewaffen ausserhalb des Militärdienstes gestohlen worden oder verlorengegangen waren. Der Nationalrat überwies mit grossem Mehr die Motion 08.3093, welche einen Bericht und Massnahmen forderte, damit sich solches nicht wiederhole. Im Ständerat behauptete das VBS dann, es habe alles Notwendige vorgekehrt und die Motion sei überflüssig, worauf sie der Ständerat ablehnte. Heute zeigt sich, dass offensichtlich trotz aller Behauptungen die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung einer lückenlosen Kontrolle der Ausrüstung auch ausserhalb des Dienstbetriebes nicht ergriffen worden sind.</p><p>Solange die Armee an der Heimabgabe der Waffe festhält, muss sie wegen ihrer eigenen Glaubwürdigkeit und wegen der Sicherheit der Bevölkerung jederzeit die Kontrolle über die nach Hause abgegebene Ausrüstung haben. Dass zu Hause aufbewahrte Schusswaffen und Taschenmunition in diesem Ausmass "verlorengehen" und offensichtlich nicht zentral und einheitlich registriert sind, ist ein sicherheitspolitisch unhaltbarer Zustand, den es zu beheben gilt.</p>
    • <p>Der Bundesrat nimmt die Problematik der Sicherheit bei der Aufbewahrung der persönlichen Ausrüstung, insbesondere der Armeewaffen, sowie die missbräuchliche Verwendung von Taschenmunition und Armeewaffen sehr ernst und hat diesbezüglich zahlreiche Massnahmen ergriffen.</p><p>Taschenmunition wird gemäss einem entsprechenden Auftrag des Parlaments seit Herbst 2007 nicht mehr abgegeben. Der Rückzug der verbliebenen Taschenmunition befindet sich in der Schlussphase und kann voraussichtlich bis Ende 2010 abgeschlossen werden. Da die elektronische Erfassung von zurückgegebener Taschenmunition erst ab dem Jahr 2007 einsetzte, dient in erster Linie das Dienstbüchlein als Datengrundlage für die Kontrolle. Zurzeit werden die Dienstbüchlein von rund 70 000 Armeeangehörigen eingezogen und kontrolliert (die veröffentlichte Zahl von etwa 100 000 hat sich um die Anzahl der Entlassungen des Jahres 2009 reduziert).</p><p>Durch weitere Massnahmen wie die persönliche Anschrift der säumigen Personen konnte das VBS bis Ende März 2010 insgesamt 223 913 Taschenmunitionsdosen in Empfang nehmen. 1508 Armeeangehörige haben ihre Taschenmunition als verloren gemeldet; in 129 Fällen existiert ein Polizeirapport. Das VBS mahnt die fehlbaren Personen laufend; bei Renitenz erfolgt eine disziplinarische Ahndung. Die Nachbearbeitung der säumigen Armeeangehörigen erfolgt mit akribischem Aufwand. Ebenso werden Verlustmeldungen nicht einfach zu den Akten gelegt, sondern beurteilt und fallweise weiterverfolgt. Eine aussagekräftige Bilanz kann erst gegen Ende der laufenden Nachbearbeitung gezogen werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch ein entsprechender Schlussbericht erstellt.</p><p>Gestützt auf einen umfassenden Bericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen hat der Bundesrat die Bestimmungen über Ordonnanzwaffen in der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31) sowie in der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA, SR 514.10) auf den 1. Januar 2010 angepasst. Im Zusammenhang mit diesen Anpassungen wurden insbesondere folgende Massnahmen beschlossen:</p><p>- Bei der Rekrutierung wird eine vertiefte Abklärung bezüglich potenzieller Gefahren bei den Waffenempfängern durchgeführt;</p><p>- Jeder Armeeangehörige hat die Möglichkeit, seine Waffe kostenlos in einem Zeughaus zu hinterlegen;</p><p>- Nach Beendigung der Wehrpflicht darf die persönliche Waffe nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins überlassen werden;</p><p>- Jungschützen erhalten Leihsturmgewehre nur noch ohne Verschluss und müssen älter als 18 Jahre sein.</p><p>Ausserdem wird mit dem in der Frühjahrssession 2010 verabschiedeten revidierten Militärgesetz die Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe verfeinert (Revision noch nicht in Kraft, Referendumsfrist läuft noch). Zudem werden Behörden sowie Ärzte und Ärztinnen, Psychologen und Psychologinnen ermächtigt, Anzeichen auf Gefährdungen oder Waffenmissbräuche den zuständigen Stellen des VBS zu melden. Hinzu kamen verschärfte Vorschriften durch die Armeeführung zur sicheren Lagerung von Waffen sowie über vermehrte Kontrollen durch die Militärische Sicherheit.</p><p>Aus diesen Gründen teilt der Bundesrat die Auffassung der Postulantin nicht, dass bezüglich der Rückgabe der Taschenmunition sowie der gestohlenen oder verlorenen Armeewaffen ein Bericht oder Massnahmenplan notwendig sei. Vielmehr sieht er im Moment keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht und einen Massnahmenplan vorzulegen, mit dem er die inakzeptablen und skandalösen Missstände im VBS bezüglich der völlig unzulänglichen Kontrolle der persönlichen Ausrüstung ausserhalb der Dienstleistungen beheben will, namentlich in Bezug auf:</p><p>a. die verlorene, gestohlene und chaotisch registrierte Taschenmunition;</p><p>b. die zahlreichen verschwundenen und gestohlenen Armeewaffen.</p>
    • Rückgabe der Taschenmunition von Angehörigen der Armee

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