Europaweite Migrations- und Asylpolitik

ShortId
10.3278
Id
20103278
Updated
27.07.2023 19:32
Language
de
Title
Europaweite Migrations- und Asylpolitik
AdditionalIndexing
2811;10;Migrationspolitik;Zuständigkeit für Asylgesuch;Europäische Zusammenarbeit;grenzüberschreitende Wanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Personenkontrolle an der Grenze;Europa
1
  • L04K01080305, grenzüberschreitende Wanderung
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
  • L02K0301, Europa
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L04K01080306, Migrationspolitik
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Bundesrat ist sich des internationalen und grenzüberschreitenden Charakters der Migration bewusst und teilt die Meinung des Interpellanten, dass diese Herausforderungen auch Antworten auf europäischer Ebene verlangen. Aus diesem Grund hat die Schweiz bereits 2004 im Rahmen der bilateralen Verträge die Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin unterzeichnet. Das Dublin-Assoziierungsabkommen, welches am 1. März 2008 formell in Kraft getreten ist, regelt die Zuständigkeit eines bestimmten Dublin-Staates für die Durchführung des Asylverfahrens. Die Schweiz hat dank dem Dublin-Verfahren die Möglichkeit, asylsuchende Personen anderen Dublin-Staaten zu überstellen, sofern diese für die Prüfung des Gesuchs zuständig sind. Die über das Dublin-Verfahren hinausgehende Idee des Interpellanten von "Einrichtungen in der Einreiseregion" würde die Bereitschaft insbesondere von denjenigen Staaten voraussetzen, welche an den Aussengrenzen vor allem betroffen sind (z. B. Italien und Griechenland). Heute gehen die Bestrebungen der EU im Asylbereich jedoch eher in die Richtung einer Lastenverteilung auf die einzelnen EU- beziehungsweise Dublin-Staaten. So hat beispielsweise die EU-Kommission eine umfassende Änderung des Dublin-Besitzstandes vorgeschlagen. Der Bundesrat kann sich deshalb nur schwer vorstellen, dass die bereits heute durch den Migrationsdruck stark belasteten Staaten an den Aussengrenzen der Etablierung von "Einrichtungen in der Einreiseregion" zustimmen werden. Trotz gewissen Harmonisierungsbestrebungen der EU im Asylbereich fällt die Durchführung von Asylverfahren zudem noch immer in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, weshalb gemeinsame Einrichtungen gemäss dem Vorschlag des Interpellanten wenig realistisch sind.</p><p>Der Bundesrat ist aufgrund der erwähnten Gründe der Ansicht, dass eine Verwirklichung der Idee des Interpellanten nicht umsetzbar ist. </p><p>3. Die Schweiz ist generell bestrebt, zusammen mit den europäischen Partnerländern europaweite Antworten auf die migrationspolitischen Herausforderungen zu suchen. Obwohl als Nichtmitglied der EU in ihren Möglichkeiten, aktiv die europaweite Migrationspolitik mitzugestalten, eingeschränkt, beteiligt sich die Schweiz zum einen durch die Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin aktiv an einem der Hauptpfeiler der Asyl- und Migrationspolitik der EU und trägt in den gemischten Ausschüssen im Rahmen dieser migrationsspezifischen Instrumente zu deren stetigen Weiterentwicklung bei. Zum anderen engagiert sich die Schweiz in verschiedenen, sowohl europäischen wie auch internationalen Gremien und Foren, welche im Bereich der internationalen Migrationszusammenarbeit aktiv sind. So beteiligt sich die Schweiz beispielsweise an dem von der Tschechischen Republik lancierten Projekt "Aufbau von Migrationspartnerschaften", welches die Einbindung östlicher Nachbarstaaten der EU in umfassende Migrationspartnerschaften zum Ziel hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Migration ist ein internationales Phänomen. Migrationsströme betreffen nicht nur unser Land, sondern gleichzeitig auch das übrige Westeuropa. Deshalb sollten auf europäischer Ebene Massnahmen getroffen werden. Eine denkbare Massnahme wäre die folgende: Die Migranten müssten bereits beim Eintritt nach Europa abgefangen werden und untergebracht werden. Sämtliche Abklärungen zur Einreise und Asylwürdigkeit sollten dort getroffen werden. Nur Asylsuchende mit erstinstanzlich positivem Entscheid soll die Einreise gewährt werden. Auch der Vollzug soll über dieselbe Stelle laufen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Idee von Einrichtungen in der Einreiseregion?</p><p>2. Für deren Errichtung müssten wir uns im europäischen Kontext einsetzen. Welchen Weg beurteilt der Bundesrat als realistisch?</p><p>3. Was unternimmt er ganz generell, um eine europaweite Migrationspolitik zu formulieren?</p>
  • Europaweite Migrations- und Asylpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Bundesrat ist sich des internationalen und grenzüberschreitenden Charakters der Migration bewusst und teilt die Meinung des Interpellanten, dass diese Herausforderungen auch Antworten auf europäischer Ebene verlangen. Aus diesem Grund hat die Schweiz bereits 2004 im Rahmen der bilateralen Verträge die Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin unterzeichnet. Das Dublin-Assoziierungsabkommen, welches am 1. März 2008 formell in Kraft getreten ist, regelt die Zuständigkeit eines bestimmten Dublin-Staates für die Durchführung des Asylverfahrens. Die Schweiz hat dank dem Dublin-Verfahren die Möglichkeit, asylsuchende Personen anderen Dublin-Staaten zu überstellen, sofern diese für die Prüfung des Gesuchs zuständig sind. Die über das Dublin-Verfahren hinausgehende Idee des Interpellanten von "Einrichtungen in der Einreiseregion" würde die Bereitschaft insbesondere von denjenigen Staaten voraussetzen, welche an den Aussengrenzen vor allem betroffen sind (z. B. Italien und Griechenland). Heute gehen die Bestrebungen der EU im Asylbereich jedoch eher in die Richtung einer Lastenverteilung auf die einzelnen EU- beziehungsweise Dublin-Staaten. So hat beispielsweise die EU-Kommission eine umfassende Änderung des Dublin-Besitzstandes vorgeschlagen. Der Bundesrat kann sich deshalb nur schwer vorstellen, dass die bereits heute durch den Migrationsdruck stark belasteten Staaten an den Aussengrenzen der Etablierung von "Einrichtungen in der Einreiseregion" zustimmen werden. Trotz gewissen Harmonisierungsbestrebungen der EU im Asylbereich fällt die Durchführung von Asylverfahren zudem noch immer in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, weshalb gemeinsame Einrichtungen gemäss dem Vorschlag des Interpellanten wenig realistisch sind.</p><p>Der Bundesrat ist aufgrund der erwähnten Gründe der Ansicht, dass eine Verwirklichung der Idee des Interpellanten nicht umsetzbar ist. </p><p>3. Die Schweiz ist generell bestrebt, zusammen mit den europäischen Partnerländern europaweite Antworten auf die migrationspolitischen Herausforderungen zu suchen. Obwohl als Nichtmitglied der EU in ihren Möglichkeiten, aktiv die europaweite Migrationspolitik mitzugestalten, eingeschränkt, beteiligt sich die Schweiz zum einen durch die Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin aktiv an einem der Hauptpfeiler der Asyl- und Migrationspolitik der EU und trägt in den gemischten Ausschüssen im Rahmen dieser migrationsspezifischen Instrumente zu deren stetigen Weiterentwicklung bei. Zum anderen engagiert sich die Schweiz in verschiedenen, sowohl europäischen wie auch internationalen Gremien und Foren, welche im Bereich der internationalen Migrationszusammenarbeit aktiv sind. So beteiligt sich die Schweiz beispielsweise an dem von der Tschechischen Republik lancierten Projekt "Aufbau von Migrationspartnerschaften", welches die Einbindung östlicher Nachbarstaaten der EU in umfassende Migrationspartnerschaften zum Ziel hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Migration ist ein internationales Phänomen. Migrationsströme betreffen nicht nur unser Land, sondern gleichzeitig auch das übrige Westeuropa. Deshalb sollten auf europäischer Ebene Massnahmen getroffen werden. Eine denkbare Massnahme wäre die folgende: Die Migranten müssten bereits beim Eintritt nach Europa abgefangen werden und untergebracht werden. Sämtliche Abklärungen zur Einreise und Asylwürdigkeit sollten dort getroffen werden. Nur Asylsuchende mit erstinstanzlich positivem Entscheid soll die Einreise gewährt werden. Auch der Vollzug soll über dieselbe Stelle laufen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Idee von Einrichtungen in der Einreiseregion?</p><p>2. Für deren Errichtung müssten wir uns im europäischen Kontext einsetzen. Welchen Weg beurteilt der Bundesrat als realistisch?</p><p>3. Was unternimmt er ganz generell, um eine europaweite Migrationspolitik zu formulieren?</p>
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