Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Erfahrungen und Perspektiven

ShortId
10.3280
Id
20103280
Updated
28.07.2023 11:59
Language
de
Title
Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Erfahrungen und Perspektiven
AdditionalIndexing
15;28;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Koordination;Invalidenversicherung;Arbeitslosenversicherung;Sozialhilfe;Gesetzesevaluation;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Strategie "Interinstitutionelle Zusammenarbeit" (IIZ) arbeiten ALV, IV, Sozialhilfe usw. von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen. Den Partnern der IIZ ist gemeinsam, dass sie sich mit Personen befassen, die wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollten. Auch die IV dürfte in Zukunft den Fokus vermehrt auf die Reintegration legen. Diese gemeinsame Strategie ist vielversprechend, und ein sinnvoller weiterer Ausbau ist anzustreben. Der Versicherungscharakter von IV und ALV muss gewahrt bleiben. Auch das heute angewendete Bedarfsprinzip in der Sozialhilfe soll nicht infrage gestellt werden. Schliesslich bedarf die Frage der Wettbewerbsneutralität unter den Arbeitgebern einer vertieften Betrachtung. Damit Chancen erkannt und Risiken vermieden werden, ist es angebracht, in einem Bericht Bilanz zu ziehen und die Weiterentwicklung der IIZ zu planen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 3. Februar 2010 auf die Interpellation Altherr 09.4193 (Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wie weiter?) ausführlich zu den bisherigen Erfahrungen mit der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) und zum weiteren Vorgehen geäussert. Der Bundesrat verweist deshalb auf diese Antwort und hält nochmals fest, dass das Projekt IIZ zurzeit evaluiert wird und dass die Ergebnisse der extern in Auftrag gegebenen Evaluation im Sommer 2010 vorliegen werden.</p><p>Für die zukünftige Ausgestaltung der IIZ ab 2011 stehen folgende Überlegungen im Zentrum: Die heutigen Systeme der sozialen Sicherung können ihre spezifischen Zielgruppen grösstenteils adäquat unterstützen. Die IIZ richtet sich auch in Zukunft an eine beschränkte Zahl von Personen mit mehrfachen Problemen und soll sowohl für die beteiligten Institutionen wie auch für die betroffenen Personen verbindlich sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die schweizerische Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) sehen als Auftraggebende der IIZ vor, das Ende 2010 auslaufende Projekt durch eine nationale IIZ-Steuerungsgruppe und eine nationale IIZ-Fachstelle abzulösen.</p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 31. März 2010 verabschiedeten Strategie zur Armutsbekämpfung misst der Bundesrat der IIZ eine zentrale Bedeutung zu und möchte sein Engagement in diesem Bereich verstärken. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die IIZ auch in Zukunft aktiv gestaltet werden muss. Die vorgesehene IIZ-Steuerungsgruppe, die sich aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der verschiedenen involvierten Institutionen zusammensetzt, soll diese Weiterentwicklung der IIZ (gemeinsam mit der nationalen IIZ-Fachstelle) auch in Zukunft sicherstellen. Der Auftrag an die nationale IIZ-Steuerungsgruppe ist ein zweifacher: Sie stellt einerseits die Koordination im Bereich der (Wieder-)Eingliederung der Betroffenen in die Arbeitswelt sicher und wirkt andererseits auf eine Optimierung des Gesamtsystems der sozialen Sicherung in der Schweiz hin.</p><p>Da somit die Ausgestaltung der zukünftigen IIZ bereits erarbeitet wird und auf der Grundlage des zu erwartenden Evaluationsberichtes konkretisiert werden kann, erachtet der Bundesrat eine zusätzliche Berichterstattung nicht als notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Erfahrung mit der Strategie "Interinstitutionelle Zusammenarbeit" (IIZ) vorzulegen und die Perspektiven und Ausbaumöglichkeiten dieser Strategie darzulegen. Insbesondere sollte dieser Bericht auf die folgenden Punkte eingehen:</p><p>1. Wichtigste Ziele der IIZ;</p><p>2. Welche Ziele konnten bislang erreicht werden, welche nicht?</p><p>3. Effizienzsteigerungen durch Synergien (Kosten- und Personaleinsparungen, mehr bearbeitete Fälle usw.);</p><p>4. Steigerung der Effektivität (z. B. häufigere Eingliederungen, bessere Koordination bezüglich Integrationsmassnahmen);</p><p>5. Geplante Weiterentwicklungen der Zusammenarbeit;</p><p>6. Rechtliche, institutionelle und finanzielle Hindernisse bei der jetzigen Zusammenarbeit und bei einer allfälligen Weiterentwicklung;</p><p>7. Wird heute im Rahmen von Gesetzesrevisionen (IV, ALV) dem Gedanken und den Zielen der IIZ nachgelebt? Was müsste zusätzlich in den Gesetzen verankert werden?</p><p>8. Weitere Massnahmen zur Wiedereingliederung wie z. B. Lohnzuschüsse für Personen mit verringerter Leistungsfähigkeit (sogenanntes Kombi-Lohnmodell) und Ausgestaltung solcher Zuschüsse unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität, Sozialfirmen, Trainingsfirmen usw.;</p><p>9. Ist die Wahrung des Versicherungscharakters (Ersatz von ausgefallenem Erwerbseinkommen) im Gegensatz zur Sozialhilfe (bedarfsorientierte Leistungen) vorgesehen?</p>
  • Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Erfahrungen und Perspektiven
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Strategie "Interinstitutionelle Zusammenarbeit" (IIZ) arbeiten ALV, IV, Sozialhilfe usw. von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen. Den Partnern der IIZ ist gemeinsam, dass sie sich mit Personen befassen, die wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden sollten. Auch die IV dürfte in Zukunft den Fokus vermehrt auf die Reintegration legen. Diese gemeinsame Strategie ist vielversprechend, und ein sinnvoller weiterer Ausbau ist anzustreben. Der Versicherungscharakter von IV und ALV muss gewahrt bleiben. Auch das heute angewendete Bedarfsprinzip in der Sozialhilfe soll nicht infrage gestellt werden. Schliesslich bedarf die Frage der Wettbewerbsneutralität unter den Arbeitgebern einer vertieften Betrachtung. Damit Chancen erkannt und Risiken vermieden werden, ist es angebracht, in einem Bericht Bilanz zu ziehen und die Weiterentwicklung der IIZ zu planen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 3. Februar 2010 auf die Interpellation Altherr 09.4193 (Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wie weiter?) ausführlich zu den bisherigen Erfahrungen mit der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) und zum weiteren Vorgehen geäussert. Der Bundesrat verweist deshalb auf diese Antwort und hält nochmals fest, dass das Projekt IIZ zurzeit evaluiert wird und dass die Ergebnisse der extern in Auftrag gegebenen Evaluation im Sommer 2010 vorliegen werden.</p><p>Für die zukünftige Ausgestaltung der IIZ ab 2011 stehen folgende Überlegungen im Zentrum: Die heutigen Systeme der sozialen Sicherung können ihre spezifischen Zielgruppen grösstenteils adäquat unterstützen. Die IIZ richtet sich auch in Zukunft an eine beschränkte Zahl von Personen mit mehrfachen Problemen und soll sowohl für die beteiligten Institutionen wie auch für die betroffenen Personen verbindlich sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die schweizerische Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) sehen als Auftraggebende der IIZ vor, das Ende 2010 auslaufende Projekt durch eine nationale IIZ-Steuerungsgruppe und eine nationale IIZ-Fachstelle abzulösen.</p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 31. März 2010 verabschiedeten Strategie zur Armutsbekämpfung misst der Bundesrat der IIZ eine zentrale Bedeutung zu und möchte sein Engagement in diesem Bereich verstärken. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die IIZ auch in Zukunft aktiv gestaltet werden muss. Die vorgesehene IIZ-Steuerungsgruppe, die sich aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der verschiedenen involvierten Institutionen zusammensetzt, soll diese Weiterentwicklung der IIZ (gemeinsam mit der nationalen IIZ-Fachstelle) auch in Zukunft sicherstellen. Der Auftrag an die nationale IIZ-Steuerungsgruppe ist ein zweifacher: Sie stellt einerseits die Koordination im Bereich der (Wieder-)Eingliederung der Betroffenen in die Arbeitswelt sicher und wirkt andererseits auf eine Optimierung des Gesamtsystems der sozialen Sicherung in der Schweiz hin.</p><p>Da somit die Ausgestaltung der zukünftigen IIZ bereits erarbeitet wird und auf der Grundlage des zu erwartenden Evaluationsberichtes konkretisiert werden kann, erachtet der Bundesrat eine zusätzliche Berichterstattung nicht als notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Erfahrung mit der Strategie "Interinstitutionelle Zusammenarbeit" (IIZ) vorzulegen und die Perspektiven und Ausbaumöglichkeiten dieser Strategie darzulegen. Insbesondere sollte dieser Bericht auf die folgenden Punkte eingehen:</p><p>1. Wichtigste Ziele der IIZ;</p><p>2. Welche Ziele konnten bislang erreicht werden, welche nicht?</p><p>3. Effizienzsteigerungen durch Synergien (Kosten- und Personaleinsparungen, mehr bearbeitete Fälle usw.);</p><p>4. Steigerung der Effektivität (z. B. häufigere Eingliederungen, bessere Koordination bezüglich Integrationsmassnahmen);</p><p>5. Geplante Weiterentwicklungen der Zusammenarbeit;</p><p>6. Rechtliche, institutionelle und finanzielle Hindernisse bei der jetzigen Zusammenarbeit und bei einer allfälligen Weiterentwicklung;</p><p>7. Wird heute im Rahmen von Gesetzesrevisionen (IV, ALV) dem Gedanken und den Zielen der IIZ nachgelebt? Was müsste zusätzlich in den Gesetzen verankert werden?</p><p>8. Weitere Massnahmen zur Wiedereingliederung wie z. B. Lohnzuschüsse für Personen mit verringerter Leistungsfähigkeit (sogenanntes Kombi-Lohnmodell) und Ausgestaltung solcher Zuschüsse unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität, Sozialfirmen, Trainingsfirmen usw.;</p><p>9. Ist die Wahrung des Versicherungscharakters (Ersatz von ausgefallenem Erwerbseinkommen) im Gegensatz zur Sozialhilfe (bedarfsorientierte Leistungen) vorgesehen?</p>
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