Neuorganisation der Notrufnummer 112

ShortId
10.3281
Id
20103281
Updated
28.07.2023 05:04
Language
de
Title
Neuorganisation der Notrufnummer 112
AdditionalIndexing
34;2841;Telefonnummer;Feuerwehr;Durchführung eines Projektes;Kanton;Koordination;Notfallmedizin;Polizei
1
  • L06K120202010801, Telefonnummer
  • L04K04030304, Polizei
  • L04K01050514, Notfallmedizin
  • L04K04030202, Feuerwehr
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat definiert die Kurznummern für Notrufdienste, die von anerkannten Organisationen zu betreiben sind (Art. 28 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich; AEFV, SR 784.104). Es obliegt ebenfalls dem Bundesrat, gegebenenfalls die Modalitäten für die Inbetriebnahme oder Ausserbetriebsetzung einer solchen Nummer festzulegen. Dies könnte jedoch nur in enger Absprache mit den zuständigen Behörden, also den Kantonen, und nach einer Übergangsfrist geschehen. Die Erfahrungen mit der Nummer 112 (ehemalige Nummer des Störungsdiensts) wie auch mit der 111 (ehemalige Auskunftsnummer) haben gezeigt, dass nach dem Widerrufsentscheid eine Frist von über fünf Jahren erforderlich ist.</p><p>Die Motion Leutenegger 08.3826 fordert vor allem den Vorrang der Nummer 112 vor der 117 und betrifft daher die Notrufnummern 118 und 144 nicht direkt.</p><p>Seit der Einfachen Anfrage Rossini 01.1076 stellt der Bundesrat eine Tendenz hin zur Zusammenlegung der Notrufnummern fest. Fünf Kantone stellen den Zugang zu den Notrufdiensten bereits heute über eine einzige Zentrale sicher (112/117, 118 und 144). Eine Mehrheit der Kantone verwendet kombinierte Notrufzentralen, also 112/117 und 118 oder 112/117 und 144. Lediglich fünf Kantone arbeiten heute mit separaten Zentralen für jede Notrufnummer.</p><p>1. Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mit der Ausserbetriebsetzung von Kurznummern ist zu berücksichtigen, dass sich die Gewohnheiten der Nutzer nur langsam ändern. Es ist daher ein Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vorzusehen, während dem die alten Nummern und die neue Nummer gleichzeitig in Betrieb sind. Bei Notrufnummern könnte die Dauer dieser Frist nicht nur aufgrund eines Zeitkriteriums festgelegt werden, sondern auch je nach Restnutzungsgrad der neben der 112 bestehenden Nummern.</p><p>2. Der Hauptvorteil besteht darin, dass Personen in Not überall in Europa nur eine einzige Nummer kennen müssen. Dies ermöglicht eine Konzentration der Verbreitungsmittel, was die Sichtbarkeit der Nummer (auf Fahrzeugen, in Unterlagen usw.) sowie die Synergien zwischen den Notrufdiensten fördert. Dadurch müssen auch weniger am falschen Ort eingehende Anrufe weitergeleitet werden. Hingegen setzt der Übergang Investitionen in die Ausbildung der Operateure in den Anrufzentralen voraus. Ausserdem müssen diese Operateure polyvalent und mit den verschiedenen Arten von Interventionen vertraut sein. Die Investitionen, insbesondere in neue Infrastrukturen, müssen frühzeitig geplant werden, damit man vom Erneuerungszyklus solcher Anlagen profitieren kann.</p><p>3. Die Einführungsetappen, wie sie in der Motion Leutenegger 08.3826 dargelegt werden, fördern den allmählichen Vorrang der 112 vor den anderen Nummern, die dadurch in den Hintergrund treten. Die begleitenden Massnahmen zur Änderung der Gewohnheiten der Bevölkerung und zur Bekanntmachung der neuen Notrufnummer 112 sind vor allem kommunikativer Natur. Sie bestehen in der ausschliesslichen und organisierten Bekanntmachung der Notrufnummer 112 und dem Verzicht auf die Erwähnung alter Nummern.</p><p>4./5./7. Die Herausforderungen der von der Motion Leutenegger angestrebten Umstellung sowie die Mittel zu deren Bewältigung sind bekannt (vgl. Antworten auf die Fragen 2 und 3). Die Kantone als zuständige Behörden überprüfen die Situation periodisch und treffen die Massnahmen oder ordnen die Änderungen an, die sich aufdrängen, dies in enger Zusammenarbeit mit den anerkannten Organisationen. Der Bund steht namentlich in Kontakt mit dem Interverband für Rettungswesen (IVR). Bis heute hat kein Kanton, der sich für eine Zusammenlegung seiner Notrufcenter entschieden hat, diesen Schritt rückgängig gemacht.</p><p>6. In der Mehrheit der Kantone ist diese Integration von Fachkompetenzen bereits Tatsache, ohne dass die Effizienz der Interventionen nachgelassen hätte. Es ist also möglich, sich auf deren Erfahrung zu stützen. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass für eine vereinheitlichte Versorgung organisatorische Anpassungen erforderlich sind.</p><p>8. Die Situation ist in Europa ähnlich wie in der Schweiz. In gewissen europäischen Ländern ist die Nummer 112 bereits die Hauptnummer (z. B. in Rumänien) und manchmal sogar die einzige Notrufnummer (in Schweden, Dänemark und den Niederlanden). In anderen Ländern ist die 112 parallel zu den alten Notrufnummern in Betrieb. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass das Vereinigte Königreich schon lange auf nationaler Ebene über eine Einheitsnummer verfügt (999). Heute steht die Nummer 112 kostenlos in allen EU-Ländern zur Verfügung, und zwar sowohl über das Fest- als auch über das Mobilfunknetz. Mobile Geräte sind für eine direkte Wahl dieser Nummer vorprogrammiert. Ausserdem nimmt die Anzahl Anrufe auf die Nummer 112 ständig zu und macht der Anzahl Anrufe auf die alten Nummern immer mehr Konkurrenz (in Frankreich gehen beispielsweise 1,1 Millionen Anrufe pro Monat über die 112 ein, über die 15 der Ambulanz sind es 1,3 Millionen und über die 18 der Feuerwehr 0,9 Millionen).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 25. Februar 2009 hat der Bundesrat die Motion Leutenegger 08.3826 zur europäischen Notrufnummer 112 angenommen. Mit dem Vorschlag einer schrittweisen Umsetzung und einer langfristigen Aufhebung insbesondere der Nummer 144 hat der Bundesrat die Richtung vorgegeben, aber auch wichtige Fragen aufgeworfen. Mit dieser Interpellation wird der Bundesrat aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten.</p><p>1. Was bedeutet "langfristig umsetzbar" in Bezug auf die Einführung der Notrufnummer 112 als einziger Notrufdienst? In den Reaktionen auf die Vorstösse Rossini 01.1076 und Leutenegger 08.3826 findet sich darauf keine Antwort.</p><p>2. Was sind die Vorteile für die Personen, die von einer solchen Umstellung profitieren, was sind die Schwächen und Nachteile einer Zentralisierung?</p><p>3. Welche begleitenden Massnahmen sind geplant, um die Gewohnheiten der Bevölkerung zu ändern - wohlwissend, dass es Jahre brauchte, bis man sich an den ärztlichen Notruf 144 gewöhnt hatte?</p><p>4. Gibt es eine Studie zu den Nachteilen einer Umstellung der Nummern 117, 118 und 144? Welches sind die Nachteile, und wie gedenkt man sie zu beheben?</p><p>5. Hat man diese Fragen zur Nummer 144 auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen (Gesundheitsdirektorenkonferenz, GDK) und dem Interverband für Rettungswesen (IVR) genau angeschaut? </p><p>6. Wie werden bei einer Umstellung auf die Einheitsnummer 112 die verschiedenen Fachkompetenzen integriert, die zurzeit auf mehrere Notrufdienste verteilt sind?</p><p>7. Wurden die in der Schweiz gemachten Erfahrungen im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit der Dienste evaluiert? </p><p>8. Liefern die ausländischen Erfahrungen effektiv den Beweis dafür, dass eine solche Umstellung vorteilhaft ist? Wenn ja, was sind die Vorteile?</p>
  • Neuorganisation der Notrufnummer 112
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat definiert die Kurznummern für Notrufdienste, die von anerkannten Organisationen zu betreiben sind (Art. 28 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich; AEFV, SR 784.104). Es obliegt ebenfalls dem Bundesrat, gegebenenfalls die Modalitäten für die Inbetriebnahme oder Ausserbetriebsetzung einer solchen Nummer festzulegen. Dies könnte jedoch nur in enger Absprache mit den zuständigen Behörden, also den Kantonen, und nach einer Übergangsfrist geschehen. Die Erfahrungen mit der Nummer 112 (ehemalige Nummer des Störungsdiensts) wie auch mit der 111 (ehemalige Auskunftsnummer) haben gezeigt, dass nach dem Widerrufsentscheid eine Frist von über fünf Jahren erforderlich ist.</p><p>Die Motion Leutenegger 08.3826 fordert vor allem den Vorrang der Nummer 112 vor der 117 und betrifft daher die Notrufnummern 118 und 144 nicht direkt.</p><p>Seit der Einfachen Anfrage Rossini 01.1076 stellt der Bundesrat eine Tendenz hin zur Zusammenlegung der Notrufnummern fest. Fünf Kantone stellen den Zugang zu den Notrufdiensten bereits heute über eine einzige Zentrale sicher (112/117, 118 und 144). Eine Mehrheit der Kantone verwendet kombinierte Notrufzentralen, also 112/117 und 118 oder 112/117 und 144. Lediglich fünf Kantone arbeiten heute mit separaten Zentralen für jede Notrufnummer.</p><p>1. Aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mit der Ausserbetriebsetzung von Kurznummern ist zu berücksichtigen, dass sich die Gewohnheiten der Nutzer nur langsam ändern. Es ist daher ein Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vorzusehen, während dem die alten Nummern und die neue Nummer gleichzeitig in Betrieb sind. Bei Notrufnummern könnte die Dauer dieser Frist nicht nur aufgrund eines Zeitkriteriums festgelegt werden, sondern auch je nach Restnutzungsgrad der neben der 112 bestehenden Nummern.</p><p>2. Der Hauptvorteil besteht darin, dass Personen in Not überall in Europa nur eine einzige Nummer kennen müssen. Dies ermöglicht eine Konzentration der Verbreitungsmittel, was die Sichtbarkeit der Nummer (auf Fahrzeugen, in Unterlagen usw.) sowie die Synergien zwischen den Notrufdiensten fördert. Dadurch müssen auch weniger am falschen Ort eingehende Anrufe weitergeleitet werden. Hingegen setzt der Übergang Investitionen in die Ausbildung der Operateure in den Anrufzentralen voraus. Ausserdem müssen diese Operateure polyvalent und mit den verschiedenen Arten von Interventionen vertraut sein. Die Investitionen, insbesondere in neue Infrastrukturen, müssen frühzeitig geplant werden, damit man vom Erneuerungszyklus solcher Anlagen profitieren kann.</p><p>3. Die Einführungsetappen, wie sie in der Motion Leutenegger 08.3826 dargelegt werden, fördern den allmählichen Vorrang der 112 vor den anderen Nummern, die dadurch in den Hintergrund treten. Die begleitenden Massnahmen zur Änderung der Gewohnheiten der Bevölkerung und zur Bekanntmachung der neuen Notrufnummer 112 sind vor allem kommunikativer Natur. Sie bestehen in der ausschliesslichen und organisierten Bekanntmachung der Notrufnummer 112 und dem Verzicht auf die Erwähnung alter Nummern.</p><p>4./5./7. Die Herausforderungen der von der Motion Leutenegger angestrebten Umstellung sowie die Mittel zu deren Bewältigung sind bekannt (vgl. Antworten auf die Fragen 2 und 3). Die Kantone als zuständige Behörden überprüfen die Situation periodisch und treffen die Massnahmen oder ordnen die Änderungen an, die sich aufdrängen, dies in enger Zusammenarbeit mit den anerkannten Organisationen. Der Bund steht namentlich in Kontakt mit dem Interverband für Rettungswesen (IVR). Bis heute hat kein Kanton, der sich für eine Zusammenlegung seiner Notrufcenter entschieden hat, diesen Schritt rückgängig gemacht.</p><p>6. In der Mehrheit der Kantone ist diese Integration von Fachkompetenzen bereits Tatsache, ohne dass die Effizienz der Interventionen nachgelassen hätte. Es ist also möglich, sich auf deren Erfahrung zu stützen. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass für eine vereinheitlichte Versorgung organisatorische Anpassungen erforderlich sind.</p><p>8. Die Situation ist in Europa ähnlich wie in der Schweiz. In gewissen europäischen Ländern ist die Nummer 112 bereits die Hauptnummer (z. B. in Rumänien) und manchmal sogar die einzige Notrufnummer (in Schweden, Dänemark und den Niederlanden). In anderen Ländern ist die 112 parallel zu den alten Notrufnummern in Betrieb. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass das Vereinigte Königreich schon lange auf nationaler Ebene über eine Einheitsnummer verfügt (999). Heute steht die Nummer 112 kostenlos in allen EU-Ländern zur Verfügung, und zwar sowohl über das Fest- als auch über das Mobilfunknetz. Mobile Geräte sind für eine direkte Wahl dieser Nummer vorprogrammiert. Ausserdem nimmt die Anzahl Anrufe auf die Nummer 112 ständig zu und macht der Anzahl Anrufe auf die alten Nummern immer mehr Konkurrenz (in Frankreich gehen beispielsweise 1,1 Millionen Anrufe pro Monat über die 112 ein, über die 15 der Ambulanz sind es 1,3 Millionen und über die 18 der Feuerwehr 0,9 Millionen).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 25. Februar 2009 hat der Bundesrat die Motion Leutenegger 08.3826 zur europäischen Notrufnummer 112 angenommen. Mit dem Vorschlag einer schrittweisen Umsetzung und einer langfristigen Aufhebung insbesondere der Nummer 144 hat der Bundesrat die Richtung vorgegeben, aber auch wichtige Fragen aufgeworfen. Mit dieser Interpellation wird der Bundesrat aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten.</p><p>1. Was bedeutet "langfristig umsetzbar" in Bezug auf die Einführung der Notrufnummer 112 als einziger Notrufdienst? In den Reaktionen auf die Vorstösse Rossini 01.1076 und Leutenegger 08.3826 findet sich darauf keine Antwort.</p><p>2. Was sind die Vorteile für die Personen, die von einer solchen Umstellung profitieren, was sind die Schwächen und Nachteile einer Zentralisierung?</p><p>3. Welche begleitenden Massnahmen sind geplant, um die Gewohnheiten der Bevölkerung zu ändern - wohlwissend, dass es Jahre brauchte, bis man sich an den ärztlichen Notruf 144 gewöhnt hatte?</p><p>4. Gibt es eine Studie zu den Nachteilen einer Umstellung der Nummern 117, 118 und 144? Welches sind die Nachteile, und wie gedenkt man sie zu beheben?</p><p>5. Hat man diese Fragen zur Nummer 144 auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen (Gesundheitsdirektorenkonferenz, GDK) und dem Interverband für Rettungswesen (IVR) genau angeschaut? </p><p>6. Wie werden bei einer Umstellung auf die Einheitsnummer 112 die verschiedenen Fachkompetenzen integriert, die zurzeit auf mehrere Notrufdienste verteilt sind?</p><p>7. Wurden die in der Schweiz gemachten Erfahrungen im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit der Dienste evaluiert? </p><p>8. Liefern die ausländischen Erfahrungen effektiv den Beweis dafür, dass eine solche Umstellung vorteilhaft ist? Wenn ja, was sind die Vorteile?</p>
    • Neuorganisation der Notrufnummer 112

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