Transparenz in der Familienzulagenordnung

ShortId
10.3284
Id
20103284
Updated
27.07.2023 19:56
Language
de
Title
Transparenz in der Familienzulagenordnung
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Vollzug von Beschlüssen;Transparenz;sozialstatistische Erhebung;Statistik;Gesetzesevaluation
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K01090304, sozialstatistische Erhebung
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sozialstatistiken der Schweiz sind noch sehr mangelhaft und voller Lücken, trotz offensichtlicher Fortschritte, die in dieser Hinsicht in den letzten Jahren gemacht worden sind. Das System der Familienzulagen bleibt ein Buch mit sieben Siegeln. Kantonale und einige Hundert berufliche Familienausgleichskassen wenden eine Gesetzgebung an, die durch zahlreiche unterschiedliche Charakteristika (Leistungsart, Höhe der Leistungen, Beitragssätze) gekennzeichnet ist. </p><p>Die Statistiken des Bundesamtes für Sozialversicherungen sind sehr allgemein gehalten und taugen keineswegs für eine Überwachung des Systems, geschweige denn für eine Wirkungsanalyse. Es ist dringend nötig, Transparenz in die Anwendung der Gesetzgebung über die Familienzulagen zu bringen. Die Zusammenstellung und Publikation einer umfassenden Erhebung der Einnahmen, der Ausgaben und der Bilanzen (inklusive Vermögen der Kassen) ist unumgänglich. Eine Statistik über die Leistungsbezügerinnen und -bezüger würde ebenfalls dazu dienen, die Wirkung der Leistungen zu beurteilen.</p>
  • <p>Die geltende Familienzulagengesetzgebung (Art. 27 Abs. 2 FamZG i.V.m. Art. 20 FamZV) enthält bereits die erforderlichen Bestimmungen zur Führung einer Statistik über die Familienzulagen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird Ende 2010 gestützt auf diese Bestimmungen die erste gesamtschweizerische Statistik über die Familienzulagen für das Jahr 2009 publizieren. Diese Statistik wird die Ansätze, Einnahmen, Ausgaben und Schwankungsreserven sowie aggregierte Angaben zu den Leistungen und Bezügern enthalten. Sie wird in den Folgejahren laufend nachgeführt und publiziert werden. Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt, und es besteht für den Bundesrat kein weiter gehender Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, klare Bestimmungen auszuarbeiten über die Erhebung von statistischen Daten zur Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen, insbesondere über die Veröffentlichung von Finanzdaten und von Daten über die Leistungsbezügerinnen und -bezüger.</p>
  • Transparenz in der Familienzulagenordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sozialstatistiken der Schweiz sind noch sehr mangelhaft und voller Lücken, trotz offensichtlicher Fortschritte, die in dieser Hinsicht in den letzten Jahren gemacht worden sind. Das System der Familienzulagen bleibt ein Buch mit sieben Siegeln. Kantonale und einige Hundert berufliche Familienausgleichskassen wenden eine Gesetzgebung an, die durch zahlreiche unterschiedliche Charakteristika (Leistungsart, Höhe der Leistungen, Beitragssätze) gekennzeichnet ist. </p><p>Die Statistiken des Bundesamtes für Sozialversicherungen sind sehr allgemein gehalten und taugen keineswegs für eine Überwachung des Systems, geschweige denn für eine Wirkungsanalyse. Es ist dringend nötig, Transparenz in die Anwendung der Gesetzgebung über die Familienzulagen zu bringen. Die Zusammenstellung und Publikation einer umfassenden Erhebung der Einnahmen, der Ausgaben und der Bilanzen (inklusive Vermögen der Kassen) ist unumgänglich. Eine Statistik über die Leistungsbezügerinnen und -bezüger würde ebenfalls dazu dienen, die Wirkung der Leistungen zu beurteilen.</p>
    • <p>Die geltende Familienzulagengesetzgebung (Art. 27 Abs. 2 FamZG i.V.m. Art. 20 FamZV) enthält bereits die erforderlichen Bestimmungen zur Führung einer Statistik über die Familienzulagen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen wird Ende 2010 gestützt auf diese Bestimmungen die erste gesamtschweizerische Statistik über die Familienzulagen für das Jahr 2009 publizieren. Diese Statistik wird die Ansätze, Einnahmen, Ausgaben und Schwankungsreserven sowie aggregierte Angaben zu den Leistungen und Bezügern enthalten. Sie wird in den Folgejahren laufend nachgeführt und publiziert werden. Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt, und es besteht für den Bundesrat kein weiter gehender Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, klare Bestimmungen auszuarbeiten über die Erhebung von statistischen Daten zur Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen, insbesondere über die Veröffentlichung von Finanzdaten und von Daten über die Leistungsbezügerinnen und -bezüger.</p>
    • Transparenz in der Familienzulagenordnung

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