Strategie für Grosskraftwerke
- ShortId
-
10.3289
- Id
-
20103289
- Updated
-
28.07.2023 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Strategie für Grosskraftwerke
- AdditionalIndexing
-
66;Wasserkraftwerk;Stromversorgung;Energiepolitik (speziell);Kraftwerk;Gaskraftwerk;Sicherung der Versorgung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L03K170302, Kraftwerk
- L04K17030203, Gaskraftwerk
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Letzten Sommer hat der Ständerat die Vorlage über die CO2-Kompensations-Vorschriften für Gaskraftwerke an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) zurückgewiesen, mit dem Auftrag, die Vorlage in ein Gesamtkonzept Grosskraftwerke zu integrieren. Nach der Anhörung verschiedener Interessengruppen durch die Kommission im vergangenen Herbst ist vom Fortschritt dieser Arbeiten inzwischen nichts mehr zu hören. Zwar wurden sowohl Standortkantone als auch Stromunternehmen aufgefordert, sich zugunsten der künftigen Versorgungssicherheit auf zwei Standorte zu einigen. Offensichtlich konnte und/oder sollte eine solche Einigung nicht erzielt werden. Die UREK-S scheint damit ihre Kompetenz erschöpft zu haben.</p><p>Demgegenüber und entgegen den im Ständerat geäusserten Erwartungen lehnt der Bund jede Mitarbeit ab, wie die Rede von Bundesrat Leuenberger am Schweizer Stromkongress im Januar nahelegt. Diese Untätigkeit ist umso störender, als der Bundesrat in anderen Bereichen, die nur marginal zur künftigen Versorgungssicherheit beitragen können, weitaus grösseren Elan beweist. So hat er bereits ein Jahr nach Verabschiedung der sogenannten Vier-Säulen-Strategie mit den Aktionsplänen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz" sowie den Grundsätzen einer Energieaussenpolitik eine Konkretisierung von drei Säulen vorgelegt. Für die vierte Säule "Grosskraftwerke" existiert noch gar nichts, obschon sie über die entscheidende Tragfähigkeit verfügt.</p><p>Diese Zurückhaltung lässt sich weder mit der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Politik und Wirtschaft noch mit einer möglichen Befangenheit des Bundesrates bei der späteren Beurteilung der eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche erklären. So hat der Bund mit Zielen und Subventionen für die erneuerbaren Energien bereits in die Kompetenzordnung eingegriffen. Andererseits sind die Kriterien für die Erteilung einer Rahmenbewilligung im Kernenergiegesetz geregelt. Sie sind zusätzlich von den Stimmbürgern im Rahmen einer allfälligen Referendumsabstimmung abschliessend zu beurteilen.</p>
- <p>Die bundesrätliche Energiestrategie beruht auf den vier Pfeilern Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik. Für den Pfeiler Grosskraftwerke legt der Bundesrat nur die Rahmenbedingungen fest. Erhalt und Ausbau der Produktionskapazitäten ist Sache der Stromwirtschaft.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Strategie festgehalten, dass die bestehenden Kernkraftwerke durch neue ersetzt werden sollen und dass Gaskombikraftwerke als Übergangslösung einen Beitrag zur Lückendeckung leisten können. Die Strombranche hat unterdessen drei Rahmenbewilligungsgesuche zu neuen Kernkraftwerken eingereicht, die gemäss Vorgaben des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) jetzt von den zuständigen Behörden geprüft werden. Bei den Gaskombikraftwerken werden die Rahmenbedingungen, die das Betreiben solcher Anlagen wirtschaftlich machen, im Parlament behandelt.</p><p>Die Energiestrategie des Bundesrates stützt sich auf die umfassenden Arbeiten des Bundesamtes für Energie, die im Rahmen der Energieperspektiven 2035 erstellt wurden. In dieser wissenschaftlichen Studie, die von einer breitabgestützten Arbeitsgruppe begleitet wurde, werden vier verschiedene energiepolitische Szenarien und sieben Angebotsvarianten unterschieden. Für jede dieser Varianten wird aufgezeigt, wie die Stromlücke gedeckt werden kann. In den Varianten wird der Beitrag der Kern-, Wasser- und Gaskombikraftwerke detailliert aufgezeigt. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat die Vier-Säulen-Strategie mit den entsprechenden Massnahmen verabschiedet. Im Hinblick auf die Kernkraftwerkdiskussion ist vorgesehen, die Energieperspektiven zu aktualisieren und die neusten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Dabei werden die Grosskraftwerke wiederum angemessen berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, zu Grosskraftwerken eine eigene Strategie zu entwickeln. Dies ist die Aufgabe der Stromwirtschaft. Die Erarbeitung einer neuen übergeordneten Energiestrategie drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Umsetzung der Vier-Säulen-Politik im Energiebereich, unverzüglich eine Strategie Grosskraftwerke zu erarbeiten, in welcher der Beitrag der einzelnen Energieträger (Kern-, Wasser-, Gaskombikraft) sowie, falls nötig, bis zu ihrer Inbetriebnahme Übergangslösungen zur Gewährleistung einer ausreichenden inländischen Stromproduktion festgelegt werden.</p>
- Strategie für Grosskraftwerke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Letzten Sommer hat der Ständerat die Vorlage über die CO2-Kompensations-Vorschriften für Gaskraftwerke an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) zurückgewiesen, mit dem Auftrag, die Vorlage in ein Gesamtkonzept Grosskraftwerke zu integrieren. Nach der Anhörung verschiedener Interessengruppen durch die Kommission im vergangenen Herbst ist vom Fortschritt dieser Arbeiten inzwischen nichts mehr zu hören. Zwar wurden sowohl Standortkantone als auch Stromunternehmen aufgefordert, sich zugunsten der künftigen Versorgungssicherheit auf zwei Standorte zu einigen. Offensichtlich konnte und/oder sollte eine solche Einigung nicht erzielt werden. Die UREK-S scheint damit ihre Kompetenz erschöpft zu haben.</p><p>Demgegenüber und entgegen den im Ständerat geäusserten Erwartungen lehnt der Bund jede Mitarbeit ab, wie die Rede von Bundesrat Leuenberger am Schweizer Stromkongress im Januar nahelegt. Diese Untätigkeit ist umso störender, als der Bundesrat in anderen Bereichen, die nur marginal zur künftigen Versorgungssicherheit beitragen können, weitaus grösseren Elan beweist. So hat er bereits ein Jahr nach Verabschiedung der sogenannten Vier-Säulen-Strategie mit den Aktionsplänen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz" sowie den Grundsätzen einer Energieaussenpolitik eine Konkretisierung von drei Säulen vorgelegt. Für die vierte Säule "Grosskraftwerke" existiert noch gar nichts, obschon sie über die entscheidende Tragfähigkeit verfügt.</p><p>Diese Zurückhaltung lässt sich weder mit der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Politik und Wirtschaft noch mit einer möglichen Befangenheit des Bundesrates bei der späteren Beurteilung der eingereichten Rahmenbewilligungsgesuche erklären. So hat der Bund mit Zielen und Subventionen für die erneuerbaren Energien bereits in die Kompetenzordnung eingegriffen. Andererseits sind die Kriterien für die Erteilung einer Rahmenbewilligung im Kernenergiegesetz geregelt. Sie sind zusätzlich von den Stimmbürgern im Rahmen einer allfälligen Referendumsabstimmung abschliessend zu beurteilen.</p>
- <p>Die bundesrätliche Energiestrategie beruht auf den vier Pfeilern Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik. Für den Pfeiler Grosskraftwerke legt der Bundesrat nur die Rahmenbedingungen fest. Erhalt und Ausbau der Produktionskapazitäten ist Sache der Stromwirtschaft.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Strategie festgehalten, dass die bestehenden Kernkraftwerke durch neue ersetzt werden sollen und dass Gaskombikraftwerke als Übergangslösung einen Beitrag zur Lückendeckung leisten können. Die Strombranche hat unterdessen drei Rahmenbewilligungsgesuche zu neuen Kernkraftwerken eingereicht, die gemäss Vorgaben des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) jetzt von den zuständigen Behörden geprüft werden. Bei den Gaskombikraftwerken werden die Rahmenbedingungen, die das Betreiben solcher Anlagen wirtschaftlich machen, im Parlament behandelt.</p><p>Die Energiestrategie des Bundesrates stützt sich auf die umfassenden Arbeiten des Bundesamtes für Energie, die im Rahmen der Energieperspektiven 2035 erstellt wurden. In dieser wissenschaftlichen Studie, die von einer breitabgestützten Arbeitsgruppe begleitet wurde, werden vier verschiedene energiepolitische Szenarien und sieben Angebotsvarianten unterschieden. Für jede dieser Varianten wird aufgezeigt, wie die Stromlücke gedeckt werden kann. In den Varianten wird der Beitrag der Kern-, Wasser- und Gaskombikraftwerke detailliert aufgezeigt. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat die Vier-Säulen-Strategie mit den entsprechenden Massnahmen verabschiedet. Im Hinblick auf die Kernkraftwerkdiskussion ist vorgesehen, die Energieperspektiven zu aktualisieren und die neusten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Dabei werden die Grosskraftwerke wiederum angemessen berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, zu Grosskraftwerken eine eigene Strategie zu entwickeln. Dies ist die Aufgabe der Stromwirtschaft. Die Erarbeitung einer neuen übergeordneten Energiestrategie drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Umsetzung der Vier-Säulen-Politik im Energiebereich, unverzüglich eine Strategie Grosskraftwerke zu erarbeiten, in welcher der Beitrag der einzelnen Energieträger (Kern-, Wasser-, Gaskombikraft) sowie, falls nötig, bis zu ihrer Inbetriebnahme Übergangslösungen zur Gewährleistung einer ausreichenden inländischen Stromproduktion festgelegt werden.</p>
- Strategie für Grosskraftwerke
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