Auslagerung der politischen Verantwortung

ShortId
10.3290
Id
20103290
Updated
14.11.2025 07:35
Language
de
Title
Auslagerung der politischen Verantwortung
AdditionalIndexing
421;04;Kompetenzregelung;Verantwortung;parlamentarische Kontrolle;Verwaltungstätigkeit;parastaatliche Verwaltung;öffentliches Unternehmen;Outsourcing
1
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L06K070304030402, Outsourcing
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
  • L04K08020230, Verantwortung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bei der Steuerung und Kontrolle von verselbstständigten Organisationen und Unternehmungen können in der Tat unerwünschte Effekte der in der Interpellation angesprochenen Art auftreten. Insbesondere in den ersten Phasen nach der Schaffung von verselbstständigten Einheiten kam es zu vereinzelten Problemen und Lücken in den Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten, die man anfänglich nicht oder zumindest zu wenig deutlich erkannte. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst und hat deshalb in zwei Berichten seine Corporate-Governance-Politik ausführlich dargelegt (Corporate-Governance-Bericht vom 13. September 2006, BBl 2006 8233ff., und Zusatzbericht vom 25. März 2009, BBl 2009 2659ff.). Das Parlament hat die Berichte eingehend diskutiert, teilweise ergänzt und zur Kenntnis genommen. Zudem obliegt ihm die Kompetenz, im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Gesetzesgrundlagen zu jeder Auslagerung im Einzelfall Stellung nehmen. In diesem Sinne kann die aktuelle Corporate Governance des Bundes als gut fundiert und breit abgestützt bezeichnet werden.</p><p>2. Die in der Interpellation angesprochenen Mängel lassen sich insbesondere dadurch vermeiden, dass die Rollen von Parlament, Bundesrat und obersten Führungsorganen der verselbstständigten Einheiten bei deren Beaufsichtigung und strategischer Führung klar definiert werden. Bundesrat und Parlament haben dazu in den vergangenen vier Jahren umfassende Massnahmen im Rahmen der Corporate-Governance-Politik des Bundes an die Hand genommen und teilweise bereits umgesetzt:</p><p>Zunächst schafft die im ersten Corporate-Governance-Bericht präsentierte Aufgabentypologie die Grundlage zur Beurteilung der Frage, ob eine Aufgabe effizienter und effektiver durch die zentrale Bundesverwaltung oder durch eine verselbstständigte Einheit erfüllt werden kann. Die am 25. März 2009 veröffentlichte Umsetzungsplanung des Bundesrates analysiert die aktuelle Aufgabenerfüllung im Lichte dieser Typologie. Die festgestellten Abweichungen sind gering: Während im Fall der Verwaltungseinheiten Meteo Schweiz, Metas, SIR sowie der Luftfahrtaufsicht eine Auslagerung geprüft wird, soll die als Anstalt organisierte Eidgenössische Alkoholverwaltung in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert werden. Bei den übrigen Aufgaben entspricht die heutige Zuteilung den Kriterien der Aufgabentypologie.</p><p>Sodann legen die zwei Berichte mit insgesamt 37 Leitsätzen die Eckpunkte der Corporate Governance gegenüber den verselbstständigten Einheiten fest. Voraussetzung einer wirkungsvollen Steuerung und Kontrolle ist dabei insbesondere, dass Kompetenzen und Verantwortungen kohärent und klar definiert und wahrgenommen werden. Entsprechend steuert der Bundesrat seine verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele und überprüft die Zielerreichung u. a. gestützt auf die jährliche Berichterstattung des zuständigen Verwaltungs- oder Institutsrats. Bei Fehlentwicklungen stehen dem Bundesrat verschiedene Sanktionsmöglichkeiten (u. a. Anpassung der Zielvorgaben, Abberufung von Personen, Anträge zu Massnahmen der Gesetzgebung) offen; auf direkte operative Eingriffe in die Geschäftsführung soll hingegen grundsätzlich verzichtet werden.</p><p>Schliesslich kommt bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortung dem Parlament eine wichtige Rolle zu. Hier ist die von der Finanzkommission des Nationalrats ausgearbeitete parlamentarische Initiative 07.494 (Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten) zu begrüssen, welche die Möglichkeiten der parlamentarischen Mitwirkung bei der Steuerung verselbstständigter Einheiten klärt. Insbesondere stimmt der Bundesrat der Argumentation der FK-N zu, wonach die Grenzen zwischen Oberaufsicht und strategischer Führung mit Blick auf die Gewaltenteilung nicht verwischt werden dürfen. Das vorgeschlagene Instrument des parlamentarischen Auftrags an den Bundesrat, strategische Ziele festzulegen oder abzuändern, trägt diesem Erfordernis Rechnung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den letzten 15 Jahren sind bisherige Aufgaben und damit auch bisherige direkte Verantwortlichkeiten vom Bundesrat und von der ihm unterstellten Verwaltung zunehmend "ausgelagert" worden auf neugeschaffene Kommissionen (z. B. Kommunikationskommission, Wettbewerbskommission), auf Verwaltungsräte der in Aktiengesellschaften umgewandelten früheren Regiebetriebe (z. B. SBB, Ruag, Swisscom, Post) oder auf Kontroll- und Aufsichtsbehörden wie beispielsweise die Finanzmarktaufsicht (Finma).</p><p>Diese neuen Aufgaben- und Verantwortungsträger sind mit relativ weitreichenden Kompetenzen und selbstständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Neben dem positiven Aspekt, dass damit Bundesrat und Verwaltung zu einer gewissen Entlastung kommen, zeigen sich aber auch Nachteile: </p><p>So gehen Transparenz und die direkte politische Kontrolle durch das Parlament zu einem guten Stück verloren. Zudem kann sich der Bundesrat aus der Verantwortung stehlen, indem er unangenehme Entscheide diesen neuen Aufgabenträgern überlässt oder zuschiebt, wie im Falle der Auslieferung von Bankdaten geschehen. Und der Bundesrat kann Vorstösse, Begehren und Fragen aus dem Parlament ins Leere laufen lassen mit dem Argument, es handle sich dabei nicht um Entscheide der Regierung, sondern um solche, die vom entsprechenden ausgelagerten Aufgabenträger in dessen Kompetenz gefällt worden seien. Damit kann sich der Bundesrat vor allem auch bei parlamentarischen Vorstössen zu Fragen von Post, Swisscom, SBB und Ruag elegant Kontrollen oder Wünschen des Parlaments entziehen. Er argumentiert dann, als Eigner gebe er lediglich die Hauptziele für diese Unternehmen vor, die Unternehmensstrategie sei Aufgabe des Verwaltungsrats und zu operativen Fragen habe er sich ohnehin nicht zu äussern. Deshalb erhält das Parlament auf Anfragen zu Problemen aus den Bereichen Post, SBB oder Swisscom oft einfach als Antwort nur die Sichtweise dieser Unternehmen, nicht aber auch die politische Beurteilung durch den Bundesrat. Das ist unbefriedigend.</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Erkennt der Bundesrat in der geschilderten Auslagerung von Aufgaben und Kompetenzen ebenfalls die genannten Nachteile?</p><p>2. Wenn ja, wie können diese gemildert oder ganz behoben werden? Ist er bereit, zu entsprechenden Änderungen Hand zu bieten?</p>
  • Auslagerung der politischen Verantwortung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bei der Steuerung und Kontrolle von verselbstständigten Organisationen und Unternehmungen können in der Tat unerwünschte Effekte der in der Interpellation angesprochenen Art auftreten. Insbesondere in den ersten Phasen nach der Schaffung von verselbstständigten Einheiten kam es zu vereinzelten Problemen und Lücken in den Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten, die man anfänglich nicht oder zumindest zu wenig deutlich erkannte. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst und hat deshalb in zwei Berichten seine Corporate-Governance-Politik ausführlich dargelegt (Corporate-Governance-Bericht vom 13. September 2006, BBl 2006 8233ff., und Zusatzbericht vom 25. März 2009, BBl 2009 2659ff.). Das Parlament hat die Berichte eingehend diskutiert, teilweise ergänzt und zur Kenntnis genommen. Zudem obliegt ihm die Kompetenz, im Rahmen der Verabschiedung der jeweiligen Gesetzesgrundlagen zu jeder Auslagerung im Einzelfall Stellung nehmen. In diesem Sinne kann die aktuelle Corporate Governance des Bundes als gut fundiert und breit abgestützt bezeichnet werden.</p><p>2. Die in der Interpellation angesprochenen Mängel lassen sich insbesondere dadurch vermeiden, dass die Rollen von Parlament, Bundesrat und obersten Führungsorganen der verselbstständigten Einheiten bei deren Beaufsichtigung und strategischer Führung klar definiert werden. Bundesrat und Parlament haben dazu in den vergangenen vier Jahren umfassende Massnahmen im Rahmen der Corporate-Governance-Politik des Bundes an die Hand genommen und teilweise bereits umgesetzt:</p><p>Zunächst schafft die im ersten Corporate-Governance-Bericht präsentierte Aufgabentypologie die Grundlage zur Beurteilung der Frage, ob eine Aufgabe effizienter und effektiver durch die zentrale Bundesverwaltung oder durch eine verselbstständigte Einheit erfüllt werden kann. Die am 25. März 2009 veröffentlichte Umsetzungsplanung des Bundesrates analysiert die aktuelle Aufgabenerfüllung im Lichte dieser Typologie. Die festgestellten Abweichungen sind gering: Während im Fall der Verwaltungseinheiten Meteo Schweiz, Metas, SIR sowie der Luftfahrtaufsicht eine Auslagerung geprüft wird, soll die als Anstalt organisierte Eidgenössische Alkoholverwaltung in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert werden. Bei den übrigen Aufgaben entspricht die heutige Zuteilung den Kriterien der Aufgabentypologie.</p><p>Sodann legen die zwei Berichte mit insgesamt 37 Leitsätzen die Eckpunkte der Corporate Governance gegenüber den verselbstständigten Einheiten fest. Voraussetzung einer wirkungsvollen Steuerung und Kontrolle ist dabei insbesondere, dass Kompetenzen und Verantwortungen kohärent und klar definiert und wahrgenommen werden. Entsprechend steuert der Bundesrat seine verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele und überprüft die Zielerreichung u. a. gestützt auf die jährliche Berichterstattung des zuständigen Verwaltungs- oder Institutsrats. Bei Fehlentwicklungen stehen dem Bundesrat verschiedene Sanktionsmöglichkeiten (u. a. Anpassung der Zielvorgaben, Abberufung von Personen, Anträge zu Massnahmen der Gesetzgebung) offen; auf direkte operative Eingriffe in die Geschäftsführung soll hingegen grundsätzlich verzichtet werden.</p><p>Schliesslich kommt bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortung dem Parlament eine wichtige Rolle zu. Hier ist die von der Finanzkommission des Nationalrats ausgearbeitete parlamentarische Initiative 07.494 (Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten) zu begrüssen, welche die Möglichkeiten der parlamentarischen Mitwirkung bei der Steuerung verselbstständigter Einheiten klärt. Insbesondere stimmt der Bundesrat der Argumentation der FK-N zu, wonach die Grenzen zwischen Oberaufsicht und strategischer Führung mit Blick auf die Gewaltenteilung nicht verwischt werden dürfen. Das vorgeschlagene Instrument des parlamentarischen Auftrags an den Bundesrat, strategische Ziele festzulegen oder abzuändern, trägt diesem Erfordernis Rechnung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den letzten 15 Jahren sind bisherige Aufgaben und damit auch bisherige direkte Verantwortlichkeiten vom Bundesrat und von der ihm unterstellten Verwaltung zunehmend "ausgelagert" worden auf neugeschaffene Kommissionen (z. B. Kommunikationskommission, Wettbewerbskommission), auf Verwaltungsräte der in Aktiengesellschaften umgewandelten früheren Regiebetriebe (z. B. SBB, Ruag, Swisscom, Post) oder auf Kontroll- und Aufsichtsbehörden wie beispielsweise die Finanzmarktaufsicht (Finma).</p><p>Diese neuen Aufgaben- und Verantwortungsträger sind mit relativ weitreichenden Kompetenzen und selbstständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Neben dem positiven Aspekt, dass damit Bundesrat und Verwaltung zu einer gewissen Entlastung kommen, zeigen sich aber auch Nachteile: </p><p>So gehen Transparenz und die direkte politische Kontrolle durch das Parlament zu einem guten Stück verloren. Zudem kann sich der Bundesrat aus der Verantwortung stehlen, indem er unangenehme Entscheide diesen neuen Aufgabenträgern überlässt oder zuschiebt, wie im Falle der Auslieferung von Bankdaten geschehen. Und der Bundesrat kann Vorstösse, Begehren und Fragen aus dem Parlament ins Leere laufen lassen mit dem Argument, es handle sich dabei nicht um Entscheide der Regierung, sondern um solche, die vom entsprechenden ausgelagerten Aufgabenträger in dessen Kompetenz gefällt worden seien. Damit kann sich der Bundesrat vor allem auch bei parlamentarischen Vorstössen zu Fragen von Post, Swisscom, SBB und Ruag elegant Kontrollen oder Wünschen des Parlaments entziehen. Er argumentiert dann, als Eigner gebe er lediglich die Hauptziele für diese Unternehmen vor, die Unternehmensstrategie sei Aufgabe des Verwaltungsrats und zu operativen Fragen habe er sich ohnehin nicht zu äussern. Deshalb erhält das Parlament auf Anfragen zu Problemen aus den Bereichen Post, SBB oder Swisscom oft einfach als Antwort nur die Sichtweise dieser Unternehmen, nicht aber auch die politische Beurteilung durch den Bundesrat. Das ist unbefriedigend.</p><p>Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Erkennt der Bundesrat in der geschilderten Auslagerung von Aufgaben und Kompetenzen ebenfalls die genannten Nachteile?</p><p>2. Wenn ja, wie können diese gemildert oder ganz behoben werden? Ist er bereit, zu entsprechenden Änderungen Hand zu bieten?</p>
    • Auslagerung der politischen Verantwortung

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