Zuteilung der Redezeiten in den organisierten Debatten

ShortId
10.3294
Id
20103294
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Zuteilung der Redezeiten in den organisierten Debatten
AdditionalIndexing
0421
1
  • L06K080301030101, Beratungsweise
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
  • L05K0803010301, Parlamentsdebatte
  • L04K08030302, Fraktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren sind im Nationalrat zwischen den ordentlichen Sessionen zunehmend Sondersessionen eingeschaltet worden. Sie behandeln in der Regel ein zentrales, die Gesellschaft im betreffenden Zeitpunkt besonders beschäftigendes Thema. Mit der Tagesordnung dieser ausserordentlichen Sessionen steht dann jeweils auch eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen zur Diskussion, welche einen engeren oder weiteren Zusammenhang mit dem zentralen Thema der ausserordentlichen Session aufweisen. Die Beratungen werden jeweils in der Kategorie II (Organisierte Debatte) geführt. </p><p>Mit Kategorie II steht eine zeitlich genau begrenzte Redezeit für die Beratungen zur Verfügung. Den einzelnen Fraktionen wurde bisher ihr Anteil an der Redezeit entsprechend ihrer Grösse zugeteilt (mit einem "Minderheitenschutz" für die Kleinfraktionen). Diese Zuteilung von Redezeiten im Verhältnis der Fraktionsgrössen erscheint nicht immer sachgerecht. So wurde beispielsweise am 21. März 2007 eine organisierte Debatte zu über 70 Vorstössen aus dem Energie- und Umweltbereich geführt. Obwohl der Grossteil der dort behandelten Vorstösse von den Fraktionen der Grünen, der EVP/EDU und der SP stammte, erhielten diese Fraktionen wesentlich weniger Redezeit zugeteilt als beispielsweise die SVP, welche aber nur ganz wenige Vorstösse eingereicht hatte. Das ist nicht sachgerecht.</p>
  • <p>Die organisierte Debatte (Kategorie II) wird in Artikel 47 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) geregelt. In der Praxis wird diese Beratungsform mit einer beschränkten Gesamtredezeit auch für die Debatten über Vorstösse im Rahmen von ausserordentlichen Sessionen gewählt. Die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen richtet sich nach dem Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder (vgl. aktuelle Verteilung gemäss Beschluss des Büros vom 20. August 2009).</p><p>1. Das Büro hat bei organisierten Debatten jeweils bewusst eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen traktandiert, weil damit auf effiziente Art und Weise ein ganzes Themengebiet mit verschiedenen Teilaspekten in einer allgemeinen Diskussion behandelt werden konnte.</p><p>Obwohl die aufgrund der Fraktionsgrösse bestimmte Redezeit im Einzelfall in einem unproportionalen Verhältnis zur Zahl der von einer Fraktion eingereichten und behandelten Vorstösse stehen kann, ergibt sich im Mittel ein relativ ausgewogenes Bild (vgl. die folgende Auswertung der letzten fünf organisierten Debatten im Rahmen von ausserordentlichen Sessionen).</p><p>Fraktion: Redezeit (60-120 Minuten); Anteil Vorstösse (Durchschnitt der letzten fünf ausserordentlichen Sessionen)</p><p>SVP-Fraktion: 30 Prozent; 30 Prozent</p><p>Sozialdemokratische Fraktion: 20-21 Prozent; 33 Prozent</p><p>CVP/EVP/glp-Fraktion: 18 Prozent; 13 Prozent</p><p>FDP-Liberale Fraktion: 17-18 Prozent; 6 Prozent</p><p>Grüne Fraktion: 11-12 Prozent; 16 Prozent</p><p>BDP-Fraktion: 3 Prozent; 1 Prozent</p><p>2. Wenn für die Verteilung der Redezeit der Anteil der eingereichten und traktandierten Vorstösse mitberücksichtigt wird, besteht das Risiko, dass zur Erhöhung der Redezeit der eigenen Fraktion zusätzliche Vorstösse eingereicht werden. Daran würde auch die zusätzliche Regelung nichts ändern, dass nur jene Vorstösse in Betracht kommen, welche schon vor der Einreichung des Begehrens zur Einberufung einer ausserordentlichen Session bzw. der Festsetzung der ausserordentlichen Session durch das Büro hängig sind. Vor allem die Initianten einer ausserordentlichen Session könnten vorgängig zur Einreichung des Begehrens entsprechende Vorstösse deponieren.</p><p>Darüber hinaus stellt sich das Problem, wie die Mitberücksichtigung der Anzahl Vorstösse aus einer Fraktion bei der Bestimmung der Redezeit konkret auszugestalten wäre (ohne Einbusse im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz).</p><p>Aufgrund der Nachteile einer alternativen Handhabung beabsichtigt das Büro, die Redezeit bei organisierten Debatten weiterhin im Verhältnis zur Fraktionsgrösse zu bestimmen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
  • <p>1. Erachtet es das Büro nicht auch als problematisch, wenn bei organisierten Debatten "Massenerledigungen" von parlamentarischen Vorstössen vorgesehen sind, die Redezeiten den Fraktionen aber stets im Verhältnis zur Anzahl ihrer Mitglieder zugeteilt werden und nicht mitberücksichtigt wird, mit wie vielen Vorstössen die einzelnen Fraktionen bei der organisierten Debatte engagiert sind?</p><p>2. Könnte sich das Büro deshalb vorstellen, auch die Anzahl der Vorstösse aus den einzelnen Fraktionen bei der Zuteilung der Redezeiten mitzuberücksichtigen? Dabei dürfen nur jene Vorstösse in Betracht kommen, welche schon vor Ansetzung der organisierten Debatte eingereicht waren; dies, damit für die Fraktionen kein Anreiz geschaffen wird, zur "Optimierung" ihrer Redezeiten noch kurzfristig zahlreiche Vorstösse einzureichen.</p>
  • Zuteilung der Redezeiten in den organisierten Debatten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren sind im Nationalrat zwischen den ordentlichen Sessionen zunehmend Sondersessionen eingeschaltet worden. Sie behandeln in der Regel ein zentrales, die Gesellschaft im betreffenden Zeitpunkt besonders beschäftigendes Thema. Mit der Tagesordnung dieser ausserordentlichen Sessionen steht dann jeweils auch eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen zur Diskussion, welche einen engeren oder weiteren Zusammenhang mit dem zentralen Thema der ausserordentlichen Session aufweisen. Die Beratungen werden jeweils in der Kategorie II (Organisierte Debatte) geführt. </p><p>Mit Kategorie II steht eine zeitlich genau begrenzte Redezeit für die Beratungen zur Verfügung. Den einzelnen Fraktionen wurde bisher ihr Anteil an der Redezeit entsprechend ihrer Grösse zugeteilt (mit einem "Minderheitenschutz" für die Kleinfraktionen). Diese Zuteilung von Redezeiten im Verhältnis der Fraktionsgrössen erscheint nicht immer sachgerecht. So wurde beispielsweise am 21. März 2007 eine organisierte Debatte zu über 70 Vorstössen aus dem Energie- und Umweltbereich geführt. Obwohl der Grossteil der dort behandelten Vorstösse von den Fraktionen der Grünen, der EVP/EDU und der SP stammte, erhielten diese Fraktionen wesentlich weniger Redezeit zugeteilt als beispielsweise die SVP, welche aber nur ganz wenige Vorstösse eingereicht hatte. Das ist nicht sachgerecht.</p>
    • <p>Die organisierte Debatte (Kategorie II) wird in Artikel 47 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN) geregelt. In der Praxis wird diese Beratungsform mit einer beschränkten Gesamtredezeit auch für die Debatten über Vorstösse im Rahmen von ausserordentlichen Sessionen gewählt. Die Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen richtet sich nach dem Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder (vgl. aktuelle Verteilung gemäss Beschluss des Büros vom 20. August 2009).</p><p>1. Das Büro hat bei organisierten Debatten jeweils bewusst eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen traktandiert, weil damit auf effiziente Art und Weise ein ganzes Themengebiet mit verschiedenen Teilaspekten in einer allgemeinen Diskussion behandelt werden konnte.</p><p>Obwohl die aufgrund der Fraktionsgrösse bestimmte Redezeit im Einzelfall in einem unproportionalen Verhältnis zur Zahl der von einer Fraktion eingereichten und behandelten Vorstösse stehen kann, ergibt sich im Mittel ein relativ ausgewogenes Bild (vgl. die folgende Auswertung der letzten fünf organisierten Debatten im Rahmen von ausserordentlichen Sessionen).</p><p>Fraktion: Redezeit (60-120 Minuten); Anteil Vorstösse (Durchschnitt der letzten fünf ausserordentlichen Sessionen)</p><p>SVP-Fraktion: 30 Prozent; 30 Prozent</p><p>Sozialdemokratische Fraktion: 20-21 Prozent; 33 Prozent</p><p>CVP/EVP/glp-Fraktion: 18 Prozent; 13 Prozent</p><p>FDP-Liberale Fraktion: 17-18 Prozent; 6 Prozent</p><p>Grüne Fraktion: 11-12 Prozent; 16 Prozent</p><p>BDP-Fraktion: 3 Prozent; 1 Prozent</p><p>2. Wenn für die Verteilung der Redezeit der Anteil der eingereichten und traktandierten Vorstösse mitberücksichtigt wird, besteht das Risiko, dass zur Erhöhung der Redezeit der eigenen Fraktion zusätzliche Vorstösse eingereicht werden. Daran würde auch die zusätzliche Regelung nichts ändern, dass nur jene Vorstösse in Betracht kommen, welche schon vor der Einreichung des Begehrens zur Einberufung einer ausserordentlichen Session bzw. der Festsetzung der ausserordentlichen Session durch das Büro hängig sind. Vor allem die Initianten einer ausserordentlichen Session könnten vorgängig zur Einreichung des Begehrens entsprechende Vorstösse deponieren.</p><p>Darüber hinaus stellt sich das Problem, wie die Mitberücksichtigung der Anzahl Vorstösse aus einer Fraktion bei der Bestimmung der Redezeit konkret auszugestalten wäre (ohne Einbusse im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz).</p><p>Aufgrund der Nachteile einer alternativen Handhabung beabsichtigt das Büro, die Redezeit bei organisierten Debatten weiterhin im Verhältnis zur Fraktionsgrösse zu bestimmen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
    • <p>1. Erachtet es das Büro nicht auch als problematisch, wenn bei organisierten Debatten "Massenerledigungen" von parlamentarischen Vorstössen vorgesehen sind, die Redezeiten den Fraktionen aber stets im Verhältnis zur Anzahl ihrer Mitglieder zugeteilt werden und nicht mitberücksichtigt wird, mit wie vielen Vorstössen die einzelnen Fraktionen bei der organisierten Debatte engagiert sind?</p><p>2. Könnte sich das Büro deshalb vorstellen, auch die Anzahl der Vorstösse aus den einzelnen Fraktionen bei der Zuteilung der Redezeiten mitzuberücksichtigen? Dabei dürfen nur jene Vorstösse in Betracht kommen, welche schon vor Ansetzung der organisierten Debatte eingereicht waren; dies, damit für die Fraktionen kein Anreiz geschaffen wird, zur "Optimierung" ihrer Redezeiten noch kurzfristig zahlreiche Vorstösse einzureichen.</p>
    • Zuteilung der Redezeiten in den organisierten Debatten

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