Anlegerschutz verbessern. Lehren aus Lehman, Madoff und Co. ziehen

ShortId
10.3304
Id
20103304
Updated
28.07.2023 08:57
Language
de
Title
Anlegerschutz verbessern. Lehren aus Lehman, Madoff und Co. ziehen
AdditionalIndexing
24;Anlegerschutz;Vermögensverwaltung;Finanzberuf;Transparenz;Finanzrecht;Ersparnis;Börsengeschäft;Haftung
1
  • L04K11040201, Anlegerschutz
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L04K11060108, Finanzberuf
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K0704050206, Ersparnis
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L04K11060104, Börsengeschäft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch den Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers, den Grossbetrug des US-lnvestors Bernard L. Madoff, aber auch schon nach der Liquidation der durch den Financier Martin Ebner gegründeten Beteiligungsgesellschaften (sogenannte "Visionen") kamen in der Schweiz vor allem Zehntausende von Kleinsparern zu Verlusten, insgesamt in Milliardenhöhe. Teilweise verloren Kleinanleger ihr ganzes erspartes Vermögen, viele ihr Alterskapital. Dagegen orientieren sich die Vergütungssysteme der Anbieter oft nicht am Interesse des Kunden. </p><p>Ein ausführlicher Bericht der Finma vom 2. März 2010 kommt nun zum Schluss, dass "die heutige Regulierung die Anlageberatungs- und Vermögensberatungskunden nicht ausreichend schützt". Namentlich seien die Information über die wahren Gewinn- und Verlustrisiken von Finanzprodukten und die Abklärung des Risikoprofils des Kunden und die Diversifikation oft ungenügend, ebenso die geltende Vergütungspraxis und -transparenz, einschliesslich aller Kosten und Gebühren sowie der sogenannten Retrozessionen, und die fehlende Produktetransparenz, z. B. über vergleichbare Finanzprodukte. Moniert wird auch die Regelung des grenzüberschreitenden Vertriebs in die Schweiz und die ungenügende Aufsicht über die Vermittler. </p><p>Der Bankenombudsmann seinerseits stellt anhand einer "beispiellosen Vielzahl von Beschwerden" fest, dass neu angeblich "kapitalgeschützte strukturierte Produkte vielen Kunden verkauft worden waren, die bislang keine Börsengeschäfte getätigt hatten und eine äusserst geringe Risikowilligkeit aufwiesen". </p><p>Der Handlungsbedarf bei Sparern ist evident. Dabei sind internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.</p>
  • <p>Wie in der Begründung der Motion festgehalten, veröffentlichte die Finma am 2. März 2010 einen Untersuchungsbericht zum einen über den Betrugsfall des Investors Bernard L. Madoff und zum anderen über den Vertrieb von kapitalgeschützten strukturierten Produkten der Lehman-Gruppe an Retailkunden. Die Finma kam in diesem Bericht zum Schluss, dass der Schutz der Anleger im Allgemeinen und im Besonderen derjenige der Retailkunden im geltenden Recht nicht ausreichend sei. Deswegen untersucht die Finma im Rahmen ihres Projekts "Vertriebsregeln" den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmen und beabsichtigt, dem Bundesrat mögliche Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes der Anleger zu unterbreiten. </p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die mit der Motion beantragte Stossrichtung, den Anlegerschutz - insbesondere für Retailanleger - zu verbessern. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass die Resultate des Projekts "Vertriebsregeln" der Finma abzuwarten sind, bevor allfällige konkrete Regulierungsvorschläge ausgearbeitet werden. Obwohl der Bundesrat nicht an die Schlussfolgerungen und Feststellungen der Finma gebunden ist, wird der Bundesrat bei seiner Beurteilung des Handlungsbedarfs den Berichtsresultaten Rechnung tragen und gegebenenfalls über die empfohlenen Regulierungsvorschläge einen Entscheid fällen. Er wird dies zu gegebener Zeit tun, wobei er dies ohne Einschränkung durch den vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmenkatalog tun möchte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, die private Anlegerinnen und Anleger, namentlich Sparerinnen und Sparer, vor Schaden bewahren, indem:</p><p>1. die Anbieter von Finanzprodukten verpflichtet werden, </p><p>a. das Risikoprofil des Kunden, namentlich des Sparers, sorgfältig abzuklären;</p><p>b. neben Gewinn- auch die Verlustrisiken aufzuzeigen; </p><p>c. sämtliche Kosten des Produktes transparent und verständlich darzustellen;</p><p>d. dem Kunden Transparenz über vergleichbare Produkte zu bieten. </p><p>2. die Beweislast- und Haftungsregeln entsprechend angepasst werden. </p><p>3. Regeln zum grenzüberschreitenden Vertrieb in die Schweiz (inkl. öffentlicher Werbung) sowie zur Aufsicht über Vermittler geschaffen werden.</p>
  • Anlegerschutz verbessern. Lehren aus Lehman, Madoff und Co. ziehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch den Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers, den Grossbetrug des US-lnvestors Bernard L. Madoff, aber auch schon nach der Liquidation der durch den Financier Martin Ebner gegründeten Beteiligungsgesellschaften (sogenannte "Visionen") kamen in der Schweiz vor allem Zehntausende von Kleinsparern zu Verlusten, insgesamt in Milliardenhöhe. Teilweise verloren Kleinanleger ihr ganzes erspartes Vermögen, viele ihr Alterskapital. Dagegen orientieren sich die Vergütungssysteme der Anbieter oft nicht am Interesse des Kunden. </p><p>Ein ausführlicher Bericht der Finma vom 2. März 2010 kommt nun zum Schluss, dass "die heutige Regulierung die Anlageberatungs- und Vermögensberatungskunden nicht ausreichend schützt". Namentlich seien die Information über die wahren Gewinn- und Verlustrisiken von Finanzprodukten und die Abklärung des Risikoprofils des Kunden und die Diversifikation oft ungenügend, ebenso die geltende Vergütungspraxis und -transparenz, einschliesslich aller Kosten und Gebühren sowie der sogenannten Retrozessionen, und die fehlende Produktetransparenz, z. B. über vergleichbare Finanzprodukte. Moniert wird auch die Regelung des grenzüberschreitenden Vertriebs in die Schweiz und die ungenügende Aufsicht über die Vermittler. </p><p>Der Bankenombudsmann seinerseits stellt anhand einer "beispiellosen Vielzahl von Beschwerden" fest, dass neu angeblich "kapitalgeschützte strukturierte Produkte vielen Kunden verkauft worden waren, die bislang keine Börsengeschäfte getätigt hatten und eine äusserst geringe Risikowilligkeit aufwiesen". </p><p>Der Handlungsbedarf bei Sparern ist evident. Dabei sind internationale Erfahrungen zu berücksichtigen.</p>
    • <p>Wie in der Begründung der Motion festgehalten, veröffentlichte die Finma am 2. März 2010 einen Untersuchungsbericht zum einen über den Betrugsfall des Investors Bernard L. Madoff und zum anderen über den Vertrieb von kapitalgeschützten strukturierten Produkten der Lehman-Gruppe an Retailkunden. Die Finma kam in diesem Bericht zum Schluss, dass der Schutz der Anleger im Allgemeinen und im Besonderen derjenige der Retailkunden im geltenden Recht nicht ausreichend sei. Deswegen untersucht die Finma im Rahmen ihres Projekts "Vertriebsregeln" den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmen und beabsichtigt, dem Bundesrat mögliche Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes der Anleger zu unterbreiten. </p><p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die mit der Motion beantragte Stossrichtung, den Anlegerschutz - insbesondere für Retailanleger - zu verbessern. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass die Resultate des Projekts "Vertriebsregeln" der Finma abzuwarten sind, bevor allfällige konkrete Regulierungsvorschläge ausgearbeitet werden. Obwohl der Bundesrat nicht an die Schlussfolgerungen und Feststellungen der Finma gebunden ist, wird der Bundesrat bei seiner Beurteilung des Handlungsbedarfs den Berichtsresultaten Rechnung tragen und gegebenenfalls über die empfohlenen Regulierungsvorschläge einen Entscheid fällen. Er wird dies zu gegebener Zeit tun, wobei er dies ohne Einschränkung durch den vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmenkatalog tun möchte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, die private Anlegerinnen und Anleger, namentlich Sparerinnen und Sparer, vor Schaden bewahren, indem:</p><p>1. die Anbieter von Finanzprodukten verpflichtet werden, </p><p>a. das Risikoprofil des Kunden, namentlich des Sparers, sorgfältig abzuklären;</p><p>b. neben Gewinn- auch die Verlustrisiken aufzuzeigen; </p><p>c. sämtliche Kosten des Produktes transparent und verständlich darzustellen;</p><p>d. dem Kunden Transparenz über vergleichbare Produkte zu bieten. </p><p>2. die Beweislast- und Haftungsregeln entsprechend angepasst werden. </p><p>3. Regeln zum grenzüberschreitenden Vertrieb in die Schweiz (inkl. öffentlicher Werbung) sowie zur Aufsicht über Vermittler geschaffen werden.</p>
    • Anlegerschutz verbessern. Lehren aus Lehman, Madoff und Co. ziehen

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