Fotografische Langzeitdokumentationen der Schweiz sicherstellen
- ShortId
-
10.3307
- Id
-
20103307
- Updated
-
28.07.2023 07:57
- Language
-
de
- Title
-
Fotografische Langzeitdokumentationen der Schweiz sicherstellen
- AdditionalIndexing
-
52;2831;Bilddokument;Archiv;Subvention;Raumplanung;dokumentarische Datenverarbeitung;natürliche Umwelt;Speicherung von Dokumenten;visuelle Kunst;Landschaftsschutz;Dokumentation (speziell)
- 1
-
- L03K120402, Dokumentation (speziell)
- L04K02020501, Bilddokument
- L04K01060403, visuelle Kunst
- L03K060303, natürliche Umwelt
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K12040206, Speicherung von Dokumenten
- L05K1203010103, dokumentarische Datenverarbeitung
- L04K12040101, Archiv
- L03K010204, Raumplanung
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gibt es seit 1987 eine private Organisation, Documenta Natura, die eine Langzeit-Fotodokumentation aufgebaut hat. Das Projekt wurde von Beginn an vom Bund mit einem Beitrag von jährlich 80 000 bis 100 000 Franken unterstützt. Daneben wird die Organisation von kantonalen und privaten Auftraggebern finanziert. Sie hat im Laufe ihrer Tätigkeit eine Dokumentation erarbeitet, deren Wert für die nachfolgenden Generationen unschätzbar ist. Wenn diese Arbeit nicht fortgesetzt werden kann, weil der Bund die Landschaftsarchivierung nicht mehr finanziell unterstützt, wird die Dokumentation über kurz oder lang wertlos. Heute steht zur Diskussion, das Archiv in die Graphische Sammlung der Nationalbibliothek zu integrieren und in diesem Rahmen weiterzupflegen. Jedoch ist auch hier zu beachten, dass die nötigen Mittel zur Verfügung stehen müssten, damit die Sammlung in ihrem Bestand bewirtschaftet und gepflegt werden kann. Die öffentlichen und privaten Auftraggeber haben ein Interesse daran, ihre Bilder weiterhin beziehen zu können und zur Verfügung zu haben. </p><p>Die Bundesverfassung verpflichtet die politischen Behörden, für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und den Schutz der Landschaft besorgt zu sein. Auch die Nachhaltigkeit dieser Ziele ist ein Verfassungsauftrag. Um ihm Rechnung zu tragen und um den nachfolgenden Generationen ein Bild unseres Wirkens zu vermitteln, braucht es ein "Landschaftsgedächtnis". Dieses zu ermöglichen ist Aufgabe des Staates. Der Bundesrat hat dieses Interesse bereits im Jahre 2002 in Beantwortung einer Motion von Nationalrätin Regine Aeppli (02.3127) anerkannt. Der Bund hat sich in den vergangenen 20 Jahren mit rund 2 Millionen Franken am Aufbau der Bildersammlung beteiligt, private Auftraggeber haben ihrerseits mehrere Millionen beigesteuert. Heute geht es darum, diese Investitionen mit geeigneten Massnahmen zu sichern, damit sie nicht verlorengehen.</p>
- <p>Der Bund hat die private Organisation Documenta Natura (DN) bis ins Jahr 2007 finanziell unterstützt: </p><p>- Bis 2005 durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, heute Bundesamt für Umwelt, gestützt auf Artikel 14a des Natur- und Heimatschutzgesetzes (SR 451), Artikel 6 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) und Artikel 34 des Waldgesetzes (SR 921.0). Weil die eidgenössischen Räte 2005 die Budget-Rubrik zur Unterstützung von Natur- und Landschaftsorganisationen, zu denen auch die DN gehört, empfindlich gekürzt hatten, musste als Sparmassnahme die Ausrichtung dieser Betriebsbeiträge eingestellt werden. </p><p>- Im Jahr 2007 durch das Bundesamt für Kultur als Übergangsfinanzierung. Diese wurde in der Annahme gesprochen, dass die Stiftung in der Zwischenzeit für die Fotodokumentation andere finanzielle Träger finden kann. Inzwischen ist es der Stiftung offenbar nicht gelungen, andere Geldgeber für den Betrieb zu finden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die im Motionstext erwähnten Bemühungen der Stiftung, die Übernahme des Archivs in eine bestehende Sammlung des Bundes zu erreichen. Vorgespräche zu den entsprechenden Verhandlungen haben unter anderem mit der Schweizerischen Nationalbibliothek stattgefunden, die mit der Graphischen Sammlung und dem Eidgenössischen Archiv für Denkmalpflege über zwei "verwandte" Fotosammlungen verfügt. Auch das Bundesarchiv bietet sich als Übergabepartner an (gemäss Art. 2 Abs. 5 NBibV werden Unterlagen des Bundes, welche unter die Archivierungspflicht fallen, gemäss den gesetzlichen Grundlagen für die Archivierung durch das Bundesarchiv archiviert).</p><p>Es ist dabei aber zu beachten, dass die weitere Pflege und Bewirtschaftung des Bildarchivs nur im Rahmen des Sammel- resp. Archivierungsauftrags der übernehmenden Institution möglich sein wird. Die Übernahme des Bildarchivs bedeutet nicht, dass die bisherigen Tätigkeiten der Stiftung Documenta Natura nun zur Bundesaufgabe werden. Es ist weder die Aufgabe der Graphischen Sammlung noch die Aufgabe des Bundesarchivs, die Fotoproduktion im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Beiden Institutionen fehlen dafür sowohl die gesetzlichen Aufträge als auch die finanziellen Mittel.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Übernahme von Datenbank und Bildarchiv der Stiftung Documenta Natura in eine Sammlung oder ein Archiv des Bundes als sinnvoll. Die Wiederaufnahme der jährlichen Beitragsleistungen lehnt er aus finanziellen Gründen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Mittel für eine fotografische Bestandesaufnahme von gegenwärtigen und künftigen zivilisatorischen Eingriffen in die schweizerische Landschaft und Ortsbilder bereitzustellen - einerseits zur Dokumentation der dadurch bewirkten Veränderungen, andererseits zur Überprüfung der Langzeitwirkungen solcher Eingriffe und um die darin tätigen Akteure zu unterstützen.</p>
- Fotografische Langzeitdokumentationen der Schweiz sicherstellen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gibt es seit 1987 eine private Organisation, Documenta Natura, die eine Langzeit-Fotodokumentation aufgebaut hat. Das Projekt wurde von Beginn an vom Bund mit einem Beitrag von jährlich 80 000 bis 100 000 Franken unterstützt. Daneben wird die Organisation von kantonalen und privaten Auftraggebern finanziert. Sie hat im Laufe ihrer Tätigkeit eine Dokumentation erarbeitet, deren Wert für die nachfolgenden Generationen unschätzbar ist. Wenn diese Arbeit nicht fortgesetzt werden kann, weil der Bund die Landschaftsarchivierung nicht mehr finanziell unterstützt, wird die Dokumentation über kurz oder lang wertlos. Heute steht zur Diskussion, das Archiv in die Graphische Sammlung der Nationalbibliothek zu integrieren und in diesem Rahmen weiterzupflegen. Jedoch ist auch hier zu beachten, dass die nötigen Mittel zur Verfügung stehen müssten, damit die Sammlung in ihrem Bestand bewirtschaftet und gepflegt werden kann. Die öffentlichen und privaten Auftraggeber haben ein Interesse daran, ihre Bilder weiterhin beziehen zu können und zur Verfügung zu haben. </p><p>Die Bundesverfassung verpflichtet die politischen Behörden, für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und den Schutz der Landschaft besorgt zu sein. Auch die Nachhaltigkeit dieser Ziele ist ein Verfassungsauftrag. Um ihm Rechnung zu tragen und um den nachfolgenden Generationen ein Bild unseres Wirkens zu vermitteln, braucht es ein "Landschaftsgedächtnis". Dieses zu ermöglichen ist Aufgabe des Staates. Der Bundesrat hat dieses Interesse bereits im Jahre 2002 in Beantwortung einer Motion von Nationalrätin Regine Aeppli (02.3127) anerkannt. Der Bund hat sich in den vergangenen 20 Jahren mit rund 2 Millionen Franken am Aufbau der Bildersammlung beteiligt, private Auftraggeber haben ihrerseits mehrere Millionen beigesteuert. Heute geht es darum, diese Investitionen mit geeigneten Massnahmen zu sichern, damit sie nicht verlorengehen.</p>
- <p>Der Bund hat die private Organisation Documenta Natura (DN) bis ins Jahr 2007 finanziell unterstützt: </p><p>- Bis 2005 durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, heute Bundesamt für Umwelt, gestützt auf Artikel 14a des Natur- und Heimatschutzgesetzes (SR 451), Artikel 6 des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) und Artikel 34 des Waldgesetzes (SR 921.0). Weil die eidgenössischen Räte 2005 die Budget-Rubrik zur Unterstützung von Natur- und Landschaftsorganisationen, zu denen auch die DN gehört, empfindlich gekürzt hatten, musste als Sparmassnahme die Ausrichtung dieser Betriebsbeiträge eingestellt werden. </p><p>- Im Jahr 2007 durch das Bundesamt für Kultur als Übergangsfinanzierung. Diese wurde in der Annahme gesprochen, dass die Stiftung in der Zwischenzeit für die Fotodokumentation andere finanzielle Träger finden kann. Inzwischen ist es der Stiftung offenbar nicht gelungen, andere Geldgeber für den Betrieb zu finden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst die im Motionstext erwähnten Bemühungen der Stiftung, die Übernahme des Archivs in eine bestehende Sammlung des Bundes zu erreichen. Vorgespräche zu den entsprechenden Verhandlungen haben unter anderem mit der Schweizerischen Nationalbibliothek stattgefunden, die mit der Graphischen Sammlung und dem Eidgenössischen Archiv für Denkmalpflege über zwei "verwandte" Fotosammlungen verfügt. Auch das Bundesarchiv bietet sich als Übergabepartner an (gemäss Art. 2 Abs. 5 NBibV werden Unterlagen des Bundes, welche unter die Archivierungspflicht fallen, gemäss den gesetzlichen Grundlagen für die Archivierung durch das Bundesarchiv archiviert).</p><p>Es ist dabei aber zu beachten, dass die weitere Pflege und Bewirtschaftung des Bildarchivs nur im Rahmen des Sammel- resp. Archivierungsauftrags der übernehmenden Institution möglich sein wird. Die Übernahme des Bildarchivs bedeutet nicht, dass die bisherigen Tätigkeiten der Stiftung Documenta Natura nun zur Bundesaufgabe werden. Es ist weder die Aufgabe der Graphischen Sammlung noch die Aufgabe des Bundesarchivs, die Fotoproduktion im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Beiden Institutionen fehlen dafür sowohl die gesetzlichen Aufträge als auch die finanziellen Mittel.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Übernahme von Datenbank und Bildarchiv der Stiftung Documenta Natura in eine Sammlung oder ein Archiv des Bundes als sinnvoll. Die Wiederaufnahme der jährlichen Beitragsleistungen lehnt er aus finanziellen Gründen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Mittel für eine fotografische Bestandesaufnahme von gegenwärtigen und künftigen zivilisatorischen Eingriffen in die schweizerische Landschaft und Ortsbilder bereitzustellen - einerseits zur Dokumentation der dadurch bewirkten Veränderungen, andererseits zur Überprüfung der Langzeitwirkungen solcher Eingriffe und um die darin tätigen Akteure zu unterstützen.</p>
- Fotografische Langzeitdokumentationen der Schweiz sicherstellen
Back to List