Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten und Pflegefinanzierung
- ShortId
-
10.3308
- Id
-
20103308
- Updated
-
28.07.2023 13:30
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten und Pflegefinanzierung
- AdditionalIndexing
-
2841;32;arztähnlicher Beruf;Krankenpflege;Lehrstelle;Krankenversicherung;Langzeitpflege;Unterricht für arztähnliche Berufe;Spitex;berufliche Bildung;Berufspraktikum;Finanzierung;Pflegeheim
- 1
-
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13020308, Unterricht für arztähnliche Berufe
- L07K01050511010101, Langzeitpflege
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L06K010505110102, Pflegeheim
- L05K0105051105, Spitex
- L03K110902, Finanzierung
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L04K13020202, Berufspraktikum
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Gesundheitswesen der Schweiz steht vor grossen personellen Herausforderungen. Der Bericht "Bildung Pflegeberufe" des EVD bestätigt eindrücklich, dass der heute schon bestehende Mangel an Pflegefachpersonen zukünftig drastische Ausmasse annehmen wird. Bund und Kantone stehen gemeinsam mit den Branchenorganisationen in der Pflicht, Konzepte zu erarbeiten, um diesem Mangel entgegenzutreten. Zur Sicherung der Gesundheitsversorgung mit genügend ausgebildetem Pflegepersonal gilt es, ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot mit ausreichenden Ausbildungs- und Praktikumsplätzen aufzustellen. Als positiver Aspekt kann damit zusätzlich die Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften verringert werden, denn deren Herkunftsländer werden zukünftig mit der gleichen demografischen Entwicklung wie die Schweiz und damit einem erhöhten Bedarf an Fachpersonal zu kämpfen haben. </p><p>Leider ist es im Rahmen der ab 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Pflegefinanzierung aus unerfindlichen Gründen verpasst worden, diese Finanzierung ebenfalls aufzunehmen und zu regeln. Die Aus- und Weiterbildung ist im Beitrag der Krankenversicherer oder Kantone und Gemeinden nicht enthalten. Es gehört aber zu den Aufgaben der Kantone, im Rahmen der Leistungsverträge gemeinsam mit den Anbietern von Spital-, Pflege- und Spitexleistungen die Ausbildungsleistungen zu regeln. Die öffentliche Hand wird dafür sorgen müssen, dass Bildungsleistungen bezahlt werden. Die Kantone müssen also bei Spitex und Pflegeheimen (und hier haben wir ein grosses Aufholpotenzial bei den Lehrstellen und Praktikumsplätzen) schauen, dass Bildungsleistungen angeboten und auch bezahlt werden. Der Bund muss dabei zwingend eine übergeordnete Funktion wahrnehmen. Der prekäre Personalnotstand lässt es nicht zu, dass auf die Einführung der neuen Finanzierung gewartet wird, es gilt heute zu handeln. Dies ist umso mehr gerechtfertigt, als bei der Spitalfinanzierung mit den neuen gesetzlichen Grundlagen (Art. 49 Abs. 3 KVG) die Kosten der Aus- und Weiterbildung des nichtuniversitären Personals neu an die Gesundheitskosten anrechenbar sind.</p>
- <p>Im Rahmen der Lehrstellenkonferenz 2009, im kürzlich veröffentlichten Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD "Bildung Pflegeberufe" (März 2010) und im Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2009 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté, Dezember 2009) werden eine Reihe von Massnahmen zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen und Praktikumsstellen, namentlich im Bereich der stationären Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege (z. B. Spitexdienste), vorgeschlagen. Diese gilt es umzusetzen. </p><p>Der Bundesrat ist bereit, über die Ergebnisse der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen Bericht zu erstatten und dabei auch der im Postulat angesprochenen unterschiedlichen Regelung der Spital- und der Pflegefinanzierung mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung besondere Beachtung zu schenken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie er aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen im KVG sicherstellt, dass genügend Lehrstellen und Praktikumsstellen im Bereich der stationären Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege (z. B. Spitexdienste) zur Verfügung gestellt werden.</p>
- Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten und Pflegefinanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Gesundheitswesen der Schweiz steht vor grossen personellen Herausforderungen. Der Bericht "Bildung Pflegeberufe" des EVD bestätigt eindrücklich, dass der heute schon bestehende Mangel an Pflegefachpersonen zukünftig drastische Ausmasse annehmen wird. Bund und Kantone stehen gemeinsam mit den Branchenorganisationen in der Pflicht, Konzepte zu erarbeiten, um diesem Mangel entgegenzutreten. Zur Sicherung der Gesundheitsversorgung mit genügend ausgebildetem Pflegepersonal gilt es, ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot mit ausreichenden Ausbildungs- und Praktikumsplätzen aufzustellen. Als positiver Aspekt kann damit zusätzlich die Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften verringert werden, denn deren Herkunftsländer werden zukünftig mit der gleichen demografischen Entwicklung wie die Schweiz und damit einem erhöhten Bedarf an Fachpersonal zu kämpfen haben. </p><p>Leider ist es im Rahmen der ab 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Pflegefinanzierung aus unerfindlichen Gründen verpasst worden, diese Finanzierung ebenfalls aufzunehmen und zu regeln. Die Aus- und Weiterbildung ist im Beitrag der Krankenversicherer oder Kantone und Gemeinden nicht enthalten. Es gehört aber zu den Aufgaben der Kantone, im Rahmen der Leistungsverträge gemeinsam mit den Anbietern von Spital-, Pflege- und Spitexleistungen die Ausbildungsleistungen zu regeln. Die öffentliche Hand wird dafür sorgen müssen, dass Bildungsleistungen bezahlt werden. Die Kantone müssen also bei Spitex und Pflegeheimen (und hier haben wir ein grosses Aufholpotenzial bei den Lehrstellen und Praktikumsplätzen) schauen, dass Bildungsleistungen angeboten und auch bezahlt werden. Der Bund muss dabei zwingend eine übergeordnete Funktion wahrnehmen. Der prekäre Personalnotstand lässt es nicht zu, dass auf die Einführung der neuen Finanzierung gewartet wird, es gilt heute zu handeln. Dies ist umso mehr gerechtfertigt, als bei der Spitalfinanzierung mit den neuen gesetzlichen Grundlagen (Art. 49 Abs. 3 KVG) die Kosten der Aus- und Weiterbildung des nichtuniversitären Personals neu an die Gesundheitskosten anrechenbar sind.</p>
- <p>Im Rahmen der Lehrstellenkonferenz 2009, im kürzlich veröffentlichten Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD "Bildung Pflegeberufe" (März 2010) und im Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2009 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté, Dezember 2009) werden eine Reihe von Massnahmen zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen und Praktikumsstellen, namentlich im Bereich der stationären Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege (z. B. Spitexdienste), vorgeschlagen. Diese gilt es umzusetzen. </p><p>Der Bundesrat ist bereit, über die Ergebnisse der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen Bericht zu erstatten und dabei auch der im Postulat angesprochenen unterschiedlichen Regelung der Spital- und der Pflegefinanzierung mit Blick auf die Aus- und Weiterbildung besondere Beachtung zu schenken.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie er aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen im KVG sicherstellt, dass genügend Lehrstellen und Praktikumsstellen im Bereich der stationären Langzeitpflege sowie der ambulanten Pflege (z. B. Spitexdienste) zur Verfügung gestellt werden.</p>
- Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten und Pflegefinanzierung
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