Neue Regelungen bezüglich Sicherheit im Strassenverkehr

ShortId
10.3315
Id
20103315
Updated
28.07.2023 11:03
Language
de
Title
Neue Regelungen bezüglich Sicherheit im Strassenverkehr
AdditionalIndexing
48;Auto;Fahrzeugausrüstung;Evaluation;Kind;Informationskampagne;Sicherheit im Strassenverkehr;Statistik;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L05K0107010205, Kind
  • L03K020218, Statistik
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der am 1. April 2010 in Kraft getretenen Änderung der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) wird erreicht, dass 7- bis 12-jährige Kinder, die kleiner sind als 150 Zentimeter, als Mitfahrer einen gleichwertigen Schutz bei Unfällen erhalten wie jüngere oder ältere Fahrzeuginsassen. Die einzelnen Fragen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Eine exakte Prognose ist nicht möglich. Die Schutzwirkung der Kinderrückhaltevorrichtungen wird aber durch zahlreiche Risikoanalysen, unfallmedizinische Studien und Crashtests belegt.</p><p>2. Die höhere Gefährdung der Kinder ergibt sich aus dem Lebensalter (Reifung der Knochen) und der Körpergrösse (Verlauf des Sicherheitsgurtes am Körper). Beide Faktoren können zu inneren Verletzungen im Bauchbereich und im Halsbereich führen. Das Verletzungsrisiko ist kleiner, wenn eine der Bedingungen wegfällt, also wenn die Person älter als 12 Jahre oder grösser als 150 Zentimeter ist. Das Verletzungsrisiko ändert sich zwar nicht von einem Tag auf den anderen. Die gewählte Grenzziehung ist jedoch sachlich begründet und nachvollziehbar. Die Verwendung von Sitzerhöhern kann im Übrigen auch für Personen über 12 Jahren und unter 150 Zentimeter empfohlen werden.</p><p>3. Die Europäische Union legt fest, dass Kinder mit einer Körpergrösse von weniger als 150 Zentimeter durch eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung zu sichern sind (vgl. Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. April 2003 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG). Allerdings können es die Mitgliedstaaten auf der Basis dieser Richtlinie im Rahmen einer Ausnahmeregelung erlauben, dass in ihrem Hoheitsgebiet Kinder mit einer Körpergrösse von mindestens 135 Zentimeter mit einem Sicherheitsgurt für Erwachsene gesichert werden. In Frankreich beispielsweise ist auf dieser Grundlage eine Körpergrösse von 135 Zentimeter massgebend.</p><p>Der Bundesrat hat sich für die Lösung entschieden, wie sie beispielsweise auch in Deutschland gilt, zumal eine Unterschreitung dieser Bedingungen die Sicherheit für Kinder zwischen 135 und 150 Zentimeter verschlechtern würde.</p><p>4. Möglichkeiten und Grenzen von Informations- und Sensibilisierungskampagnen sind recht gut erforscht. Gut geplant und durchgeführt können sie die Akzeptanz von Regeln oder anderen Massnahmen zwar erhöhen. Soll mit ihnen aber eine Verhaltensänderung erreicht werden, genügten sie in ihrer Wirkung nicht. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Sensibilisierungskampagne nicht ausgereicht hätte, um die Sicherheit der Kinder markant zu erhöhen.</p><p>5. Mit dieser Rechtsänderung übernimmt der Bundesrat seine Verantwortung, ohne den Verkehrsteilnehmer aus seiner Verantwortung zu entlassen. Die Verkehrssicherheitsforschung der letzten 50 Jahre hat gezeigt, dass rechtliche und technische Sicherheitsmassnahmen zu einem Sicherheitsgewinn führen. Aus diesem Grunde hat sich der Bundesrat dafür entschieden, die Sicherheit für die Kinder durch die neue Bestimmung zu erhöhen.</p><p>Die geringfügigen ökologischen Auswirkungen sind in Anbetracht des Sicherheitsgewinns in Kauf zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die neuen Regelungen in Bezug auf die Sicherheit im Strassenverkehr treten am 1. April 2010 in Kraft. Nach ihnen müssen Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergrösse unter 150 Zentimeter in Fahrzeugen durch ein geeignetes Sicherheitssystem (z. B. durch einen Kindersitz) gesichert werden. </p><p>Angesichts dieser Änderung vom 14. Oktober 2009 der Verkehrsregelnverordnung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Kann der Bundesrat statistisch belegen, dass eine solche Regelung die Anzahl verletzter oder getöteter Kinder auf Schweizer Strassen verringern wird?</p><p>2. Ist diese neue Regelung wirklich sinnvoll angesichts der Tatsache, dass die eine Hälfte der Kinder bereits vor ihrem 12. Geburtstag grösser als 150 Zentimeter ist und die andere Hälfte kaum am Tag nach ihrem 12. Geburtstag ebenfalls diese Grösse erreichen dürfte?</p><p>3. Gewisse europäische Staaten wenden diese Regelung nur für Kinder mit einer Körpergrösse unter 135 Zentimeter an. Für andere ist wiederum nur das Gewicht des Kindes massgeblich. Warum führt die Schweiz eine strengere Regelung ein?</p><p>4. Hätte eine Sensibilisierungskampagne oder ein Anreizsystem für eine freiwillige Verwendung von Kindersitzen nicht ausgereicht? Wären solche Massnahmen nicht sogar sinnvoller gewesen?</p><p>5. Eine solche Regelung entledigt die Autofahrerinnen und -fahrer ihrer Verantwortung. Ist das wirklich vernünftig, wenn doch die Verantwortlichkeit auf den Strassen gefördert werden soll?</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Frage aus allen Blickwinkeln zu analysieren. Den Familien könnten hohe Kosten entstehen, und das zu einem mehr als ungewissen Nutzen. Die Regelung verkompliziert zudem auch Mitfahrgemeinschaften sowie Gruppentransporte von Kindern. Als Folge könnte sich diese neue Regelung als kontraproduktiv erweisen und sogar schädlich für die Umwelt sein.</p>
  • Neue Regelungen bezüglich Sicherheit im Strassenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der am 1. April 2010 in Kraft getretenen Änderung der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11) wird erreicht, dass 7- bis 12-jährige Kinder, die kleiner sind als 150 Zentimeter, als Mitfahrer einen gleichwertigen Schutz bei Unfällen erhalten wie jüngere oder ältere Fahrzeuginsassen. Die einzelnen Fragen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Eine exakte Prognose ist nicht möglich. Die Schutzwirkung der Kinderrückhaltevorrichtungen wird aber durch zahlreiche Risikoanalysen, unfallmedizinische Studien und Crashtests belegt.</p><p>2. Die höhere Gefährdung der Kinder ergibt sich aus dem Lebensalter (Reifung der Knochen) und der Körpergrösse (Verlauf des Sicherheitsgurtes am Körper). Beide Faktoren können zu inneren Verletzungen im Bauchbereich und im Halsbereich führen. Das Verletzungsrisiko ist kleiner, wenn eine der Bedingungen wegfällt, also wenn die Person älter als 12 Jahre oder grösser als 150 Zentimeter ist. Das Verletzungsrisiko ändert sich zwar nicht von einem Tag auf den anderen. Die gewählte Grenzziehung ist jedoch sachlich begründet und nachvollziehbar. Die Verwendung von Sitzerhöhern kann im Übrigen auch für Personen über 12 Jahren und unter 150 Zentimeter empfohlen werden.</p><p>3. Die Europäische Union legt fest, dass Kinder mit einer Körpergrösse von weniger als 150 Zentimeter durch eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung zu sichern sind (vgl. Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 8. April 2003 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG). Allerdings können es die Mitgliedstaaten auf der Basis dieser Richtlinie im Rahmen einer Ausnahmeregelung erlauben, dass in ihrem Hoheitsgebiet Kinder mit einer Körpergrösse von mindestens 135 Zentimeter mit einem Sicherheitsgurt für Erwachsene gesichert werden. In Frankreich beispielsweise ist auf dieser Grundlage eine Körpergrösse von 135 Zentimeter massgebend.</p><p>Der Bundesrat hat sich für die Lösung entschieden, wie sie beispielsweise auch in Deutschland gilt, zumal eine Unterschreitung dieser Bedingungen die Sicherheit für Kinder zwischen 135 und 150 Zentimeter verschlechtern würde.</p><p>4. Möglichkeiten und Grenzen von Informations- und Sensibilisierungskampagnen sind recht gut erforscht. Gut geplant und durchgeführt können sie die Akzeptanz von Regeln oder anderen Massnahmen zwar erhöhen. Soll mit ihnen aber eine Verhaltensänderung erreicht werden, genügten sie in ihrer Wirkung nicht. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Sensibilisierungskampagne nicht ausgereicht hätte, um die Sicherheit der Kinder markant zu erhöhen.</p><p>5. Mit dieser Rechtsänderung übernimmt der Bundesrat seine Verantwortung, ohne den Verkehrsteilnehmer aus seiner Verantwortung zu entlassen. Die Verkehrssicherheitsforschung der letzten 50 Jahre hat gezeigt, dass rechtliche und technische Sicherheitsmassnahmen zu einem Sicherheitsgewinn führen. Aus diesem Grunde hat sich der Bundesrat dafür entschieden, die Sicherheit für die Kinder durch die neue Bestimmung zu erhöhen.</p><p>Die geringfügigen ökologischen Auswirkungen sind in Anbetracht des Sicherheitsgewinns in Kauf zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die neuen Regelungen in Bezug auf die Sicherheit im Strassenverkehr treten am 1. April 2010 in Kraft. Nach ihnen müssen Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergrösse unter 150 Zentimeter in Fahrzeugen durch ein geeignetes Sicherheitssystem (z. B. durch einen Kindersitz) gesichert werden. </p><p>Angesichts dieser Änderung vom 14. Oktober 2009 der Verkehrsregelnverordnung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Kann der Bundesrat statistisch belegen, dass eine solche Regelung die Anzahl verletzter oder getöteter Kinder auf Schweizer Strassen verringern wird?</p><p>2. Ist diese neue Regelung wirklich sinnvoll angesichts der Tatsache, dass die eine Hälfte der Kinder bereits vor ihrem 12. Geburtstag grösser als 150 Zentimeter ist und die andere Hälfte kaum am Tag nach ihrem 12. Geburtstag ebenfalls diese Grösse erreichen dürfte?</p><p>3. Gewisse europäische Staaten wenden diese Regelung nur für Kinder mit einer Körpergrösse unter 135 Zentimeter an. Für andere ist wiederum nur das Gewicht des Kindes massgeblich. Warum führt die Schweiz eine strengere Regelung ein?</p><p>4. Hätte eine Sensibilisierungskampagne oder ein Anreizsystem für eine freiwillige Verwendung von Kindersitzen nicht ausgereicht? Wären solche Massnahmen nicht sogar sinnvoller gewesen?</p><p>5. Eine solche Regelung entledigt die Autofahrerinnen und -fahrer ihrer Verantwortung. Ist das wirklich vernünftig, wenn doch die Verantwortlichkeit auf den Strassen gefördert werden soll?</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Frage aus allen Blickwinkeln zu analysieren. Den Familien könnten hohe Kosten entstehen, und das zu einem mehr als ungewissen Nutzen. Die Regelung verkompliziert zudem auch Mitfahrgemeinschaften sowie Gruppentransporte von Kindern. Als Folge könnte sich diese neue Regelung als kontraproduktiv erweisen und sogar schädlich für die Umwelt sein.</p>
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