Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen
- ShortId
-
10.3324
- Id
-
20103324
- Updated
-
28.07.2023 12:39
- Language
-
de
- Title
-
Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen
- AdditionalIndexing
-
48;internationaler Güterkraftverkehr;Nutzfahrzeug;Überwachung des Verkehrs;Autobahn;Alpentransitverkehr;Güterverkehr auf der Strasse;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Passstrasse;Beförderung gefährlicher Güter
- 1
-
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L05K1803010206, Passstrasse
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L04K18030103, internationaler Güterkraftverkehr
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen stellt ein grosses Risiko dar. Unfälle sind meistens auf ein falsches Fahr- und Bremsverhalten von (vorab ausländischen) Chauffeuren, manchmal auch auf schlecht ausgerüstete Fahrzeuge zurückzuführen. </p><p>Darum braucht es eine vermehrte Information der unerfahrenen Chauffeure über das richtige Bremsverhalten mit Hinweistafeln, Lichtsignalen usw.</p><p>Der Bundesrat erklärte bei der Beratung der Motion Amherd 08.3008 im Nationalrat: "Wo es aus Sicherheitsgründen sinnvoll erscheint, können Beschränkungen für Gefahrenguttransporte verfügt werden, aber die unterschiedliche Ausgestaltung der Bergstrecken bedingt eine konkrete Beurteilung jedes einzelnen Falls." </p><p>Darum bedarf es einer Risikobeurteilung der alpenquerenden Nationalstrassen, vorab der neuralgischen Punkte wie Tunnels und Kurven. Danach können die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen und allenfalls Transporte auf nichtgeeigneten Strecken beschränkt oder ganz verboten werden. </p><p>Allenfalls könnten auch zusätzliche Verkehrsanordnungen (z. B. Teilfahrverbote, Ausrüstungsvorschriften, Ausschluss gewisser Fahrzeuge) zweckmässig sein. </p><p>Schliesslich ist es im Zusammenhang mit den Unfällen auf Alpenpässen sinnvoll, zu prüfen, ob zusätzliche technische Vorschriften für die Lastwagen notwendig sind. Dies wurde bereits im Postulat Schmidt Roberto 08.3007 thematisiert, welches überwiesen wurde. Allenfalls müssten internationale Übereinkommen in Absprache mit den anderen Ländern angepasst und ergänzt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach und eingehend mit Vorstössen zur Verkehrssicherheit auf alpenquerenden Nationalstrassen, namentlich auch am Simplon, befasst (vgl. u. a. Motion Amherd 08.3008, Verbot gefährlicher Lastwagen auf Bergstrecken; Motion Amherd 08.3009, Bau von Notbremsstrecken; Motion Imoberdorf 08.3061, Höhere Verkehrssicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs über die Alpenpässe). Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang stets betont, dass die Gefahr weder von einer mangelhaften Strasseninfrastruktur noch von ungenügend ausgerüsteten Fahrzeugen ausgeht, sondern von einem Fehlverhalten einiger weniger Chauffeure.</p><p>Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ausführungen in den erwähnten Vorstössen verwiesen. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Anliegen wie folgt beantworten:</p><p>a./ c. Der Bund hat auf nahezu allen Abschnitten des Nationalstrassennetzes Risikountersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen haben zum Ziel, Schwachstellen aufzuzeigen und diese mit Sicherheitsmassnahmen auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Sicherheitsmassnahmen können baulicher, technischer oder organisatorischer Art sein. Genügen diese Massnahmen nicht, sind Verkehrsbeschränkungen zu prüfen.</p><p>Die Risikountersuchungen für die alpenquerenden Nationalstrassen haben gezeigt, dass grundsätzlich keine nichttragbaren Risiken bestehen, welche dem Transport gefährlicher Güter zuzuordnen sind. Auf den Strecken über den Gotthard, San Bernardino und Simplon besteht ein hinreichender Sicherheitsstandard.</p><p>Zur Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit auf der Simplonstrecke wurden dennoch zusätzliche Massnahmen ergriffen. So wurde auf der Südseite bereits eine Notbremsstrecke erstellt. Die Notbremsstrecke auf der Nordseite befindet sich in Planung.</p><p>b. Lastwagenführer werden im Verlaufe ihrer Ausbildung umfassend über das richtige Fahr- und Bremsverhalten informiert. Mit der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) hat der Bundesrat die Anforderungen an die Führerprüfung erheblich angehoben. Chauffeure müssen zudem alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Im Rahmen der Prüfung und der Weiterbildung werden auch Themen behandelt, die zu einer sicheren Überquerung der Alpen beitragen. Dazu gehört speziell der richtige Einsatz der verschiedenen Bremsen, insbesondere auch im Gefälle.</p><p>Die CZV entspricht im Übrigen den in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften. Sie übernimmt die Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Sowohl in der Schweiz als auch in den Ländern der Europäischen Union wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Chauffeure gut ausgebildet, laufend weitergebildet und informiert werden müssen.</p><p>Dies gilt insbesondere auch für Chauffeure von Gefahrguttransporten, zumal diese in Anbetracht des erhöhten Gefahrenpotenzials der Ladung speziell gut geschult werden.</p><p>Der Bund wird aber prüfen, ob die bestehenden Hinweistafeln am Simplon angepasst oder erweitert werden sollen.</p><p>d. Wie in diesem Zusammenhang bereits erwähnt, sind die wenigsten Unfälle auf Fahrzeugmängel, insbesondere auf mangelhafte Bremssysteme, zurückzuführen. Die heute geltenden Anforderungen an die Bremsen der Lastwagen tragen dem Befahren längerer Gefällstrecken genügend Rechnung, sodass sich keine Verschärfung dieser international gültigen Normen begründen lässt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter über alpenquerende Nationalstrassen beauftragt, insbesondere folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>a. Risikoermittlung bezüglich neuralgischer Punkte (Tunnels, Kurven usw.) mit dem Ziel, Gefahrenguttransporte auf nichtgeeigneten Strecken zu verbieten, mit Ausnahme der für die direkte Versorgung der Region zwingend notwendigen Transporte; </p><p>b. Vermehrte Information der Lastwagenchauffeure über das richtige Fahr- und Bremsverhalten;</p><p>c. Prüfung, ob zusätzliche Verkehrsanordnungen (z. B. Teilfahrverbote) notwendig sind; </p><p>d. Prüfung, ob das Schweizer Recht und internationale Übereinkommen mit zusätzlichen technischen Vorschriften für die Lastwagen ergänzt werden müssen.</p>
- Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen stellt ein grosses Risiko dar. Unfälle sind meistens auf ein falsches Fahr- und Bremsverhalten von (vorab ausländischen) Chauffeuren, manchmal auch auf schlecht ausgerüstete Fahrzeuge zurückzuführen. </p><p>Darum braucht es eine vermehrte Information der unerfahrenen Chauffeure über das richtige Bremsverhalten mit Hinweistafeln, Lichtsignalen usw.</p><p>Der Bundesrat erklärte bei der Beratung der Motion Amherd 08.3008 im Nationalrat: "Wo es aus Sicherheitsgründen sinnvoll erscheint, können Beschränkungen für Gefahrenguttransporte verfügt werden, aber die unterschiedliche Ausgestaltung der Bergstrecken bedingt eine konkrete Beurteilung jedes einzelnen Falls." </p><p>Darum bedarf es einer Risikobeurteilung der alpenquerenden Nationalstrassen, vorab der neuralgischen Punkte wie Tunnels und Kurven. Danach können die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen und allenfalls Transporte auf nichtgeeigneten Strecken beschränkt oder ganz verboten werden. </p><p>Allenfalls könnten auch zusätzliche Verkehrsanordnungen (z. B. Teilfahrverbote, Ausrüstungsvorschriften, Ausschluss gewisser Fahrzeuge) zweckmässig sein. </p><p>Schliesslich ist es im Zusammenhang mit den Unfällen auf Alpenpässen sinnvoll, zu prüfen, ob zusätzliche technische Vorschriften für die Lastwagen notwendig sind. Dies wurde bereits im Postulat Schmidt Roberto 08.3007 thematisiert, welches überwiesen wurde. Allenfalls müssten internationale Übereinkommen in Absprache mit den anderen Ländern angepasst und ergänzt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach und eingehend mit Vorstössen zur Verkehrssicherheit auf alpenquerenden Nationalstrassen, namentlich auch am Simplon, befasst (vgl. u. a. Motion Amherd 08.3008, Verbot gefährlicher Lastwagen auf Bergstrecken; Motion Amherd 08.3009, Bau von Notbremsstrecken; Motion Imoberdorf 08.3061, Höhere Verkehrssicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs über die Alpenpässe). Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang stets betont, dass die Gefahr weder von einer mangelhaften Strasseninfrastruktur noch von ungenügend ausgerüsteten Fahrzeugen ausgeht, sondern von einem Fehlverhalten einiger weniger Chauffeure.</p><p>Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ausführungen in den erwähnten Vorstössen verwiesen. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Anliegen wie folgt beantworten:</p><p>a./ c. Der Bund hat auf nahezu allen Abschnitten des Nationalstrassennetzes Risikountersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen haben zum Ziel, Schwachstellen aufzuzeigen und diese mit Sicherheitsmassnahmen auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Sicherheitsmassnahmen können baulicher, technischer oder organisatorischer Art sein. Genügen diese Massnahmen nicht, sind Verkehrsbeschränkungen zu prüfen.</p><p>Die Risikountersuchungen für die alpenquerenden Nationalstrassen haben gezeigt, dass grundsätzlich keine nichttragbaren Risiken bestehen, welche dem Transport gefährlicher Güter zuzuordnen sind. Auf den Strecken über den Gotthard, San Bernardino und Simplon besteht ein hinreichender Sicherheitsstandard.</p><p>Zur Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit auf der Simplonstrecke wurden dennoch zusätzliche Massnahmen ergriffen. So wurde auf der Südseite bereits eine Notbremsstrecke erstellt. Die Notbremsstrecke auf der Nordseite befindet sich in Planung.</p><p>b. Lastwagenführer werden im Verlaufe ihrer Ausbildung umfassend über das richtige Fahr- und Bremsverhalten informiert. Mit der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) hat der Bundesrat die Anforderungen an die Führerprüfung erheblich angehoben. Chauffeure müssen zudem alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Im Rahmen der Prüfung und der Weiterbildung werden auch Themen behandelt, die zu einer sicheren Überquerung der Alpen beitragen. Dazu gehört speziell der richtige Einsatz der verschiedenen Bremsen, insbesondere auch im Gefälle.</p><p>Die CZV entspricht im Übrigen den in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften. Sie übernimmt die Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Sowohl in der Schweiz als auch in den Ländern der Europäischen Union wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Chauffeure gut ausgebildet, laufend weitergebildet und informiert werden müssen.</p><p>Dies gilt insbesondere auch für Chauffeure von Gefahrguttransporten, zumal diese in Anbetracht des erhöhten Gefahrenpotenzials der Ladung speziell gut geschult werden.</p><p>Der Bund wird aber prüfen, ob die bestehenden Hinweistafeln am Simplon angepasst oder erweitert werden sollen.</p><p>d. Wie in diesem Zusammenhang bereits erwähnt, sind die wenigsten Unfälle auf Fahrzeugmängel, insbesondere auf mangelhafte Bremssysteme, zurückzuführen. Die heute geltenden Anforderungen an die Bremsen der Lastwagen tragen dem Befahren längerer Gefällstrecken genügend Rechnung, sodass sich keine Verschärfung dieser international gültigen Normen begründen lässt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter über alpenquerende Nationalstrassen beauftragt, insbesondere folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>a. Risikoermittlung bezüglich neuralgischer Punkte (Tunnels, Kurven usw.) mit dem Ziel, Gefahrenguttransporte auf nichtgeeigneten Strecken zu verbieten, mit Ausnahme der für die direkte Versorgung der Region zwingend notwendigen Transporte; </p><p>b. Vermehrte Information der Lastwagenchauffeure über das richtige Fahr- und Bremsverhalten;</p><p>c. Prüfung, ob zusätzliche Verkehrsanordnungen (z. B. Teilfahrverbote) notwendig sind; </p><p>d. Prüfung, ob das Schweizer Recht und internationale Übereinkommen mit zusätzlichen technischen Vorschriften für die Lastwagen ergänzt werden müssen.</p>
- Transport von gefährlichen Gütern auf alpenquerenden Nationalstrassen
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