Konvergenz bei der SRG/SSR. Wie weit sind die Reformbemühungen fortgeschritten?
- ShortId
-
10.3335
- Id
-
20103335
- Updated
-
27.07.2023 21:40
- Language
-
de
- Title
-
Konvergenz bei der SRG/SSR. Wie weit sind die Reformbemühungen fortgeschritten?
- AdditionalIndexing
-
34;Berichterstattung durch die Medien;Durchführung eines Projektes;SF DRS;Sprachregion;Qualitätssicherung;Radio SRF;Fusion von Unternehmen;SRG
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L07K12020501080402, Radio SRF
- L07K12020501080401, SF DRS
- L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
- L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K01060102, Sprachregion
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Verwaltungsrat der SRG hat am 18. März 2009 einen Grundsatzentscheid betreffend das Projekt Medienkonvergenz innerhalb des gesamten Unternehmens getroffen. Er geht davon aus, dass die Digitalisierung, das veränderte Konsumverhalten des Publikums und die erhöhten Anforderungen an den Journalismus auch eine Anpassung der Arbeitsweise und Produktionsprozesse der SRG verlangen. Mit der gleichzeitig angestrebten Optimierung der Supportprozesse soll zudem die konzessionsrechtliche Auflage nach einer zentralen Führung der Supportbereiche und nach einer grösstmöglichen Realisierung von Synergien erfüllt werden.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet es grundsätzlich als sinnvoll, dass die SRG ihre Organisation und die Strukturen überprüft und den neuen Technologien und dem geänderten Mediennutzungsverhalten des Publikums anpasst.</p><p>Die SRG kann sich aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Organisationsautonomie grundsätzlich selber organisieren, solange die Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (SR 784.40) und der Konzession SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) eingehalten werden. Ebenso liegen die Organisation und die Führung des Personals in der ausschliesslichen Kompetenz der einzelnen SRG-Unternehmenseinheiten.</p><p>2. Am 24. November 2009 hat der Verwaltungsrat der SRG das Projekt für die Schaffung eines audiovisuellen Service public für die Westschweiz ("RTS - Radio Télévision Suisse") genehmigt und am 16. Dezember 2009 grünes Licht für das Gesamtkonzept für die Medienkonvergenz in der deutschsprachigen Schweiz erteilt. Bereits ein halbes Jahr zuvor, am 18. Juni 2009, sind die beiden Chefredaktoren von Radio und Fernsehen DRS, Ruedi Matter und Hansruedi Schoch, vom Verwaltungsrat der deutschsprachigen Schweiz zu Co-Projektleitern ernannt worden.</p><p>Während die Konvergenz in der rätoromanischen Schweiz bereits im Jahr 2006, in der italienischsprachigen Schweiz im Jahr 2008 und in der Romandie seit Anfang 2010 umgesetzt wird, dürfte dies für die deutschsprachige Schweiz wohl erst ab Anfang 2011 der Fall sein. Die SRG rechnet damit, dass der gesamte Konvergenzprozess im Jahr 2014 abgeschlossen sein wird.</p><p>Die unterschiedliche Entwicklung des Konvergenzprozesses in den Sprachregionen ist in erster Linie auf historische und tatsächliche Umstände sowie auf die Komplexität der bisherigen Strukturen und auf den Umfang der notwendigen Organisationsschritte inklusive Neuwahlen zurückzuführen.</p><p>3. Der Verwaltungsrat der SRG hat in seinen Rahmenbedingungen zur Medienkonvergenz verlangt, dass die Gleichwertigkeit der Medien beibehalten bleibt. Insbesondere seien die Stärken, die Unabhängigkeit und der Stellenwert des Radios zu wahren. Das Radio dürfe nicht unter dem Vorwand der Konvergenzentwicklung reduziert werden.</p><p>Nach Angaben der SRG entspricht die Besetzung der Direktion und der Kaderstellen innerhalb des fusionierten Unternehmens RTS prozentual den Anteilen des Personals bei Radio und Fernsehen. Der Bundesrat kann und will sich zu personellen Besetzungen nicht äussern. Er erachtet es aber als Aufgabe des Verwaltungsrates einzuschreiten, falls eine der vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht eingehalten und beispielsweise der Stellenwert des Radios RSR herabgesetzt würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die öffentlich-rechtlichen Medien befinden sich in einem Konvergenzprozess, der zum Ziel hat, die administrativen und publizistisch-redaktionellen Bereiche von Radio und Fernsehen zusammenzuführen. In allen Landesteilen bemühen sich diese Anstalten um eine Zusammenarbeit. Die Reformbemühungen variieren jedoch je nach Sprachregion. Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Genehmigt der Bundesrat den Konvergenz- und Effizienzprozess der SRG/SSR?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass der Prozess in der Westschweiz und im Tessin sehr rasch vorangetrieben wird, während in der Deutschschweiz noch kein Projektleiter bestimmt wurde?</p><p>3. Der Präsident der SRG/SSR hat zu Beginn des Konvergenzprozesses angekündigt, dass "das Gleichgewicht zwischen Radio und Fernsehen bewahrt werden soll, damit die beiden Medien ihre Eigenheiten nicht verlieren". Die neue Leitung von Radio Télévision Suisse (RTS), das künftig Radio Suisse Romande (RSR) und Télévision Suisse Romande (TSR) in sich vereint, besteht jedoch zu einem grossen Teil aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zuvor beim Westschweizer Fernsehen tätig waren. Das obere Kader besteht sogar zu 69 Prozent aus ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Westschweizer Fernsehens, und die vom Fernsehen kommenden Mitglieder der Geschäftsleitung haben 90 Prozent des gesamten Personals unter sich. Welche Massnahmen sollten aus der Sicht des Bundesrates ergriffen werden, um die Informationsvielfalt und die Eigenheiten der beiden öffentlich-rechtlichen Medienanstalten gewährleisten zu können?</p>
- Konvergenz bei der SRG/SSR. Wie weit sind die Reformbemühungen fortgeschritten?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Verwaltungsrat der SRG hat am 18. März 2009 einen Grundsatzentscheid betreffend das Projekt Medienkonvergenz innerhalb des gesamten Unternehmens getroffen. Er geht davon aus, dass die Digitalisierung, das veränderte Konsumverhalten des Publikums und die erhöhten Anforderungen an den Journalismus auch eine Anpassung der Arbeitsweise und Produktionsprozesse der SRG verlangen. Mit der gleichzeitig angestrebten Optimierung der Supportprozesse soll zudem die konzessionsrechtliche Auflage nach einer zentralen Führung der Supportbereiche und nach einer grösstmöglichen Realisierung von Synergien erfüllt werden.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet es grundsätzlich als sinnvoll, dass die SRG ihre Organisation und die Strukturen überprüft und den neuen Technologien und dem geänderten Mediennutzungsverhalten des Publikums anpasst.</p><p>Die SRG kann sich aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Organisationsautonomie grundsätzlich selber organisieren, solange die Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (SR 784.40) und der Konzession SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) eingehalten werden. Ebenso liegen die Organisation und die Führung des Personals in der ausschliesslichen Kompetenz der einzelnen SRG-Unternehmenseinheiten.</p><p>2. Am 24. November 2009 hat der Verwaltungsrat der SRG das Projekt für die Schaffung eines audiovisuellen Service public für die Westschweiz ("RTS - Radio Télévision Suisse") genehmigt und am 16. Dezember 2009 grünes Licht für das Gesamtkonzept für die Medienkonvergenz in der deutschsprachigen Schweiz erteilt. Bereits ein halbes Jahr zuvor, am 18. Juni 2009, sind die beiden Chefredaktoren von Radio und Fernsehen DRS, Ruedi Matter und Hansruedi Schoch, vom Verwaltungsrat der deutschsprachigen Schweiz zu Co-Projektleitern ernannt worden.</p><p>Während die Konvergenz in der rätoromanischen Schweiz bereits im Jahr 2006, in der italienischsprachigen Schweiz im Jahr 2008 und in der Romandie seit Anfang 2010 umgesetzt wird, dürfte dies für die deutschsprachige Schweiz wohl erst ab Anfang 2011 der Fall sein. Die SRG rechnet damit, dass der gesamte Konvergenzprozess im Jahr 2014 abgeschlossen sein wird.</p><p>Die unterschiedliche Entwicklung des Konvergenzprozesses in den Sprachregionen ist in erster Linie auf historische und tatsächliche Umstände sowie auf die Komplexität der bisherigen Strukturen und auf den Umfang der notwendigen Organisationsschritte inklusive Neuwahlen zurückzuführen.</p><p>3. Der Verwaltungsrat der SRG hat in seinen Rahmenbedingungen zur Medienkonvergenz verlangt, dass die Gleichwertigkeit der Medien beibehalten bleibt. Insbesondere seien die Stärken, die Unabhängigkeit und der Stellenwert des Radios zu wahren. Das Radio dürfe nicht unter dem Vorwand der Konvergenzentwicklung reduziert werden.</p><p>Nach Angaben der SRG entspricht die Besetzung der Direktion und der Kaderstellen innerhalb des fusionierten Unternehmens RTS prozentual den Anteilen des Personals bei Radio und Fernsehen. Der Bundesrat kann und will sich zu personellen Besetzungen nicht äussern. Er erachtet es aber als Aufgabe des Verwaltungsrates einzuschreiten, falls eine der vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht eingehalten und beispielsweise der Stellenwert des Radios RSR herabgesetzt würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die öffentlich-rechtlichen Medien befinden sich in einem Konvergenzprozess, der zum Ziel hat, die administrativen und publizistisch-redaktionellen Bereiche von Radio und Fernsehen zusammenzuführen. In allen Landesteilen bemühen sich diese Anstalten um eine Zusammenarbeit. Die Reformbemühungen variieren jedoch je nach Sprachregion. Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Genehmigt der Bundesrat den Konvergenz- und Effizienzprozess der SRG/SSR?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass der Prozess in der Westschweiz und im Tessin sehr rasch vorangetrieben wird, während in der Deutschschweiz noch kein Projektleiter bestimmt wurde?</p><p>3. Der Präsident der SRG/SSR hat zu Beginn des Konvergenzprozesses angekündigt, dass "das Gleichgewicht zwischen Radio und Fernsehen bewahrt werden soll, damit die beiden Medien ihre Eigenheiten nicht verlieren". Die neue Leitung von Radio Télévision Suisse (RTS), das künftig Radio Suisse Romande (RSR) und Télévision Suisse Romande (TSR) in sich vereint, besteht jedoch zu einem grossen Teil aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zuvor beim Westschweizer Fernsehen tätig waren. Das obere Kader besteht sogar zu 69 Prozent aus ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Westschweizer Fernsehens, und die vom Fernsehen kommenden Mitglieder der Geschäftsleitung haben 90 Prozent des gesamten Personals unter sich. Welche Massnahmen sollten aus der Sicht des Bundesrates ergriffen werden, um die Informationsvielfalt und die Eigenheiten der beiden öffentlich-rechtlichen Medienanstalten gewährleisten zu können?</p>
- Konvergenz bei der SRG/SSR. Wie weit sind die Reformbemühungen fortgeschritten?
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