Amtshilfegesetz

ShortId
10.3341
Id
20103341
Updated
28.07.2023 11:38
Language
de
Title
Amtshilfegesetz
AdditionalIndexing
24;421;Rechtshilfe;Doppelbesteuerung;Aufgaben des Parlaments;Steuerübereinkommen;Gesetz
1
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die ADV betrifft zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen und hat damit eine grosse Tragweite. Es ist deshalb und auch aus Legitimationsgründen angezeigt, dass das Parlament diesen Bereich auf Gesetzesstufe regelt.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Motion. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bereits eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Amtshilfegesetzes in internationalen Steuerangelegenheiten eingesetzt.</p><p>Da es bereits ab Herbst 2010 eines Erlasses bedarf, welcher die verfahrensrechtliche Ausführung der in den Doppelbesteuerungsabkommen neu verankerten Amtshilfebestimmung regelt, soll die Verordnung schon am 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt werden. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird, kann die Verordnung dann durch das Gesetz abgelöst werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Die Kernpunkte der Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) sind auf Gesetzesstufe zu regeln. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zuhanden der eidgenössischen Räte vorzulegen.</p>
  • Amtshilfegesetz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20090026
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die ADV betrifft zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen und hat damit eine grosse Tragweite. Es ist deshalb und auch aus Legitimationsgründen angezeigt, dass das Parlament diesen Bereich auf Gesetzesstufe regelt.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Motion. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat bereits eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Amtshilfegesetzes in internationalen Steuerangelegenheiten eingesetzt.</p><p>Da es bereits ab Herbst 2010 eines Erlasses bedarf, welcher die verfahrensrechtliche Ausführung der in den Doppelbesteuerungsabkommen neu verankerten Amtshilfebestimmung regelt, soll die Verordnung schon am 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt werden. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird, kann die Verordnung dann durch das Gesetz abgelöst werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Die Kernpunkte der Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) sind auf Gesetzesstufe zu regeln. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zuhanden der eidgenössischen Räte vorzulegen.</p>
    • Amtshilfegesetz

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