Qualitätssicherung OKP

ShortId
10.3353
Id
20103353
Updated
24.06.2025 23:37
Language
de
Title
Qualitätssicherung OKP
AdditionalIndexing
2841;Krankenversicherung;Vollzug von Beschlüssen;Qualitätssicherung;Wirtschaftlichkeitskontrolle
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0703050205, Wirtschaftlichkeitskontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hält grundsätzlich eine unabhängige Institution für sinnvoll, welche zuhanden der Behörden und der Leistungserbringer Fragen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen bearbeitet. Damit kann ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dass die begrenzten Mittel der Krankenversicherung möglichst zweckmässig eingesetzt werden. Die Motion geht in die richtige Richtung und ergänzt die laufenden Vorhaben des Bundes (Umsetzung der Qualitätssicherungsstrategie sowie Umsetzung der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission zur Bezeichnung und Überprüfung der Leistungen) und der Kantone (Medical Board des Kantons Zürich, für das die Kantone eine nationale Trägerschaft etablieren möchten). Der Bundesrat ist deshalb bereit, in einem ersten Schritt Zielgruppen, methodische Arbeitsweise, Trägerschaft und Finanzbedarf zu klären und einen Vorschlag zur Umsetzung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu Artikel 58 KVG einen konkreten Vorschlag zur effektiven Umsetzung zu unterbreiten und dabei auch die Schaffung einer Institution zur Qualitätssicherung, wie sie in andern Ländern existiert, zu prüfen. Eine unabhängige, über das KVG finanzierte Institution könnte im Auftrag des Bundes zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen öffentlich zugängliche Gutachten erstellen.</p>
  • Qualitätssicherung OKP
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hält grundsätzlich eine unabhängige Institution für sinnvoll, welche zuhanden der Behörden und der Leistungserbringer Fragen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen bearbeitet. Damit kann ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, dass die begrenzten Mittel der Krankenversicherung möglichst zweckmässig eingesetzt werden. Die Motion geht in die richtige Richtung und ergänzt die laufenden Vorhaben des Bundes (Umsetzung der Qualitätssicherungsstrategie sowie Umsetzung der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission zur Bezeichnung und Überprüfung der Leistungen) und der Kantone (Medical Board des Kantons Zürich, für das die Kantone eine nationale Trägerschaft etablieren möchten). Der Bundesrat ist deshalb bereit, in einem ersten Schritt Zielgruppen, methodische Arbeitsweise, Trägerschaft und Finanzbedarf zu klären und einen Vorschlag zur Umsetzung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu Artikel 58 KVG einen konkreten Vorschlag zur effektiven Umsetzung zu unterbreiten und dabei auch die Schaffung einer Institution zur Qualitätssicherung, wie sie in andern Ländern existiert, zu prüfen. Eine unabhängige, über das KVG finanzierte Institution könnte im Auftrag des Bundes zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen öffentlich zugängliche Gutachten erstellen.</p>
    • Qualitätssicherung OKP

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