Transparenz in Geschäftsbericht und Rechnung der SRG
- ShortId
-
10.3356
- Id
-
20103356
- Updated
-
27.07.2023 19:43
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz in Geschäftsbericht und Rechnung der SRG
- AdditionalIndexing
-
34;Interessenvertretung;Buchführung;Lohnkosten;Kostenrechnung;Betriebskonto;Parteimitgliedschaft;Radio- und Fernsehgebühren;Transparenz;SRG;Jahresbericht
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L04K02021701, Jahresbericht
- L04K07030201, Buchführung
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K070302010301, Betriebskonto
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L06K070302020111, Lohnkosten
- L04K08050101, Parteimitgliedschaft
- L04K08020311, Interessenvertretung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) verlangt von der SRG, ihre Bücher nach den Vorschriften zu führen, die für Aktiengesellschaften gelten, und nach den von den Schweizer Börsen anerkannten Standards der Rechnungslegung (Art. 36 Abs. 1 RTVG). Die Rechnungslegung der SRG basiert auf den Standards von Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen der Schweizerischen Rechnungslegungskommission). Mit deren Anwendung durch die SRG ist gegenüber der Öffentlichkeit eine genügend transparente Berichterstattung gewährleistet, welche die tatsächlichen Verhältnisse wiedergibt.</p><p>Das für die Finanzaufsicht zuständige UVEK hat natürlich die Möglichkeit, zu den von der SRG einzureichenden Unterlagen (Konzernrechnung, Jahresrechnung, Voranschlag, Finanzplanung und Jahresberichte) ergänzende Auskünfte zu verlangen. Wenn die Berichterstattung grundsätzlich als ungenügend erachtet wird oder wenn konkrete Verdachtsmomente bestehen, dass die SRG ihren Pflichten zur wirtschaftlichen Betriebsführung sowie zur bestimmungsgemässen Mittelverwendung nicht nachkommt, kann das UVEK Nachprüfungen vor Ort vornehmen. Dabei können Dritte beauftragt oder kann die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beigezogen werden (Art. 36 Abs. 5 und 6 RTVG). Auf einen solchen Auftrag des UVEK hin hat die EFK im Jahre 2006 den umfassenden Bericht "Prüfung der Finanzlage und Wirtschaftlichkeit der SRG SSR idée suisse" vorgelegt.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, von dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Berichterstattungsform abzuweichen.</p><p>2. Die SRG hat in den letzten fünf Jahren für Künstler und Autoren sowie für Urheberrechte zwischen 130 Millionen und 184 Millionen Franken bezahlt. Diese Zahlen gehen aus den Geschäftsberichten der SRG hervor. Die grössten Kosten entstehen jeweils bei den internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen oder bei den Übertragungen der Fussball- Europameisterschaften und der Fussball-Weltmeisterschaften. Erfahrungsgemäss gehen etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Rechte- und Lizenzkosten ins Ausland. In den Büchern der SRG werden aber grundsätzlich keine Kosten nach Inland und Ausland unterschieden.</p><p>3. Die SRG weist im Geschäftsbericht jeweils die Vergütungen und Nebenleistungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gesamthaft und für das höchste Salär einzeln aus (siehe Geschäftsbericht 2009: S. 110f.); dieses Vorgehen entspricht dem "Swiss code of best practice for corporate governance". Diese Angaben sind auch im jährlichen Bericht des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen der obersten Kader und Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes (Kaderlohnreporting) enthalten; sie werden jeweils veröffentlicht. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von dieser Praxis abzuweichen.</p><p>4. Die SRG ist nicht verpflichtet, ihre Kostenstruktur in diesem von der Interpellantin verlangten Detaillierungsgrad zu veröffentlichen (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2). Die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit ist mit der Publikation des Geschäftsberichts gewährleistet. Der SRG ist - gerade angesichts des hart umkämpften Medienmarktes in der Schweiz - das Recht zuzugestehen, bestimmte Fakten dem Geschäftsgeheimnis zu unterwerfen. Viele der erwähnten Daten sind ohnehin nur für die Marktteilnehmer, nicht aber für die politische Meinungsbildung von Bedeutung.</p><p>Das UVEK als Aufsichtsbehörde würde die nötigen Schritte in die Wege leiten, falls Grund zur Annahme bestünde, dass die SRG ihre Mittel in den von der Interpellantin erwähnten Geschäftsbereichen nicht bestimmungsgemäss verwenden sollte.</p><p>5. Das RTVG verlangt von der SRG, sich so zu organisieren, dass ihre Autonomie und Unabhängigkeit vom Staat und von einzelnen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Gruppierungen gewährleistet sind (Art. 31 Abs. 1 Bst. a).</p><p>Während in früheren Jahren bei den Delegierten des Bundesrates die Parteizugehörigkeit noch eine Rolle gespielt hat, versuchen der Gesetzgeber und der Bundesrat nun den Einfluss der Politik zu reduzieren. So hat der Gesetzgeber aus Rücksicht vor der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit und Autonomie der SRG die Delegationsmöglichkeiten des Bundesrates auf einen Viertel der Mitgliederzahl des Verwaltungsrates (2 Mandate) beschränkt (Art. 33 Abs. 1 RTVG).</p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass für die Besetzung der Gremien in erster Linie die Fachkompetenz und nicht die Parteizugehörigkeit ausschlaggebend sein soll. Eine Veröffentlichung der parteipolitischen Zugehörigkeit würde der Absicht, die SRG-Mandate zu entpolitisieren, zuwiderlaufen.</p><p>Abgesehen davon führt die SRG keine Kontrolle über die allfällige Parteizugehörigkeit der einzelnen Gremienmitglieder.</p><p>6. Der Bundesrat hat - ebenso wie die SRG selbst - keine Kenntnisse über die Parteizugehörigkeit der einzelnen Delegierten. Es werden auch keine Listen geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Wochen ist eine breite medienpolitische Diskussion um die SRG, den Service public und die Finanzierung bzw. Sparmassnahmen von einzelnen Sendern und Sendungen entfacht. Die anhaltenden Defizite und die desolate Finanzlage zwingen die SRG zu einem Umdenken. Da es sich bei den SRG-Finanzen zu 75 Prozent um Gebührengelder handelt, wäre hier eigentlich die Politik gefordert. Die Rechnungen der SRG, der Unternehmenseinheiten und der Gremien sind jedoch total intransparent. Im Geschäftsbericht sind heute lediglich die Programmleistung nach Sparten in Sendevolumen und Stunden sowie der Marktanteil pro Sender in Prozent ersichtlich, nicht aber die Kosten.</p><p>Der Bundesrat diskutiert nächstens über eine Gebührenerhöhung oder allfällige Sparmassnahmen. Höchste Zeit, um Transparenz über die Kosten der SRG zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er bereit, die SRG zu verpflichten, ihre Rechnung vollständig transparent zu machen und die genauen Kosten der einzelnen Sender, Sparten, Programme und Sendungen sowie die Kosten von Events, Lobbying- und Marketingmassnahmen sowie Specials wie das neue Videoportal oder das neue CI mit neuen SRG-Logos für mehrere Millionen Franken auszuweisen? </p><p>2. Ist er bereit, Transparenz zu schaffen, wie viele Gebührengelder pro Jahr ins Ausland gehen zum Einkauf von Filmen, Serien, Lizenzen usw.?</p><p>3. Ist er bereit, die Lohnkosten (Honorar, Leistungsanteil, Nebenleistungen wie Auto, GA, Erlass Fernsehgebühren usw.) der SRG-VR- und -GL-Mitglieder einzeln zu publizieren?</p><p>4. Wie sehen die Kosten zu den Details in den Fragen 1 bis 3 für das Jahr 2009 konkret aus?</p><p>5. Wie sind die einzelnen Gremien (Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder, Publikumsräte usw. der einzelnen Gesellschaften) parteipolitisch zusammengesetzt? Ist er bereit, die SRG zu verpflichten, die Parteizugehörigkeit der einzelnen Ratsmitglieder ab 2010 in den Geschäftsberichten zu publizieren?</p><p>6. Wie ist die parteipolitische Zusammensetzung der 41-köpfigen Delegiertenversammlung, welche den neuen Generaldirektor gewählt hat?</p>
- Transparenz in Geschäftsbericht und Rechnung der SRG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) verlangt von der SRG, ihre Bücher nach den Vorschriften zu führen, die für Aktiengesellschaften gelten, und nach den von den Schweizer Börsen anerkannten Standards der Rechnungslegung (Art. 36 Abs. 1 RTVG). Die Rechnungslegung der SRG basiert auf den Standards von Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen der Schweizerischen Rechnungslegungskommission). Mit deren Anwendung durch die SRG ist gegenüber der Öffentlichkeit eine genügend transparente Berichterstattung gewährleistet, welche die tatsächlichen Verhältnisse wiedergibt.</p><p>Das für die Finanzaufsicht zuständige UVEK hat natürlich die Möglichkeit, zu den von der SRG einzureichenden Unterlagen (Konzernrechnung, Jahresrechnung, Voranschlag, Finanzplanung und Jahresberichte) ergänzende Auskünfte zu verlangen. Wenn die Berichterstattung grundsätzlich als ungenügend erachtet wird oder wenn konkrete Verdachtsmomente bestehen, dass die SRG ihren Pflichten zur wirtschaftlichen Betriebsführung sowie zur bestimmungsgemässen Mittelverwendung nicht nachkommt, kann das UVEK Nachprüfungen vor Ort vornehmen. Dabei können Dritte beauftragt oder kann die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beigezogen werden (Art. 36 Abs. 5 und 6 RTVG). Auf einen solchen Auftrag des UVEK hin hat die EFK im Jahre 2006 den umfassenden Bericht "Prüfung der Finanzlage und Wirtschaftlichkeit der SRG SSR idée suisse" vorgelegt.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, von dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Berichterstattungsform abzuweichen.</p><p>2. Die SRG hat in den letzten fünf Jahren für Künstler und Autoren sowie für Urheberrechte zwischen 130 Millionen und 184 Millionen Franken bezahlt. Diese Zahlen gehen aus den Geschäftsberichten der SRG hervor. Die grössten Kosten entstehen jeweils bei den internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen oder bei den Übertragungen der Fussball- Europameisterschaften und der Fussball-Weltmeisterschaften. Erfahrungsgemäss gehen etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Rechte- und Lizenzkosten ins Ausland. In den Büchern der SRG werden aber grundsätzlich keine Kosten nach Inland und Ausland unterschieden.</p><p>3. Die SRG weist im Geschäftsbericht jeweils die Vergütungen und Nebenleistungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung gesamthaft und für das höchste Salär einzeln aus (siehe Geschäftsbericht 2009: S. 110f.); dieses Vorgehen entspricht dem "Swiss code of best practice for corporate governance". Diese Angaben sind auch im jährlichen Bericht des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen der obersten Kader und Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes (Kaderlohnreporting) enthalten; sie werden jeweils veröffentlicht. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von dieser Praxis abzuweichen.</p><p>4. Die SRG ist nicht verpflichtet, ihre Kostenstruktur in diesem von der Interpellantin verlangten Detaillierungsgrad zu veröffentlichen (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2). Die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit ist mit der Publikation des Geschäftsberichts gewährleistet. Der SRG ist - gerade angesichts des hart umkämpften Medienmarktes in der Schweiz - das Recht zuzugestehen, bestimmte Fakten dem Geschäftsgeheimnis zu unterwerfen. Viele der erwähnten Daten sind ohnehin nur für die Marktteilnehmer, nicht aber für die politische Meinungsbildung von Bedeutung.</p><p>Das UVEK als Aufsichtsbehörde würde die nötigen Schritte in die Wege leiten, falls Grund zur Annahme bestünde, dass die SRG ihre Mittel in den von der Interpellantin erwähnten Geschäftsbereichen nicht bestimmungsgemäss verwenden sollte.</p><p>5. Das RTVG verlangt von der SRG, sich so zu organisieren, dass ihre Autonomie und Unabhängigkeit vom Staat und von einzelnen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Gruppierungen gewährleistet sind (Art. 31 Abs. 1 Bst. a).</p><p>Während in früheren Jahren bei den Delegierten des Bundesrates die Parteizugehörigkeit noch eine Rolle gespielt hat, versuchen der Gesetzgeber und der Bundesrat nun den Einfluss der Politik zu reduzieren. So hat der Gesetzgeber aus Rücksicht vor der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit und Autonomie der SRG die Delegationsmöglichkeiten des Bundesrates auf einen Viertel der Mitgliederzahl des Verwaltungsrates (2 Mandate) beschränkt (Art. 33 Abs. 1 RTVG).</p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass für die Besetzung der Gremien in erster Linie die Fachkompetenz und nicht die Parteizugehörigkeit ausschlaggebend sein soll. Eine Veröffentlichung der parteipolitischen Zugehörigkeit würde der Absicht, die SRG-Mandate zu entpolitisieren, zuwiderlaufen.</p><p>Abgesehen davon führt die SRG keine Kontrolle über die allfällige Parteizugehörigkeit der einzelnen Gremienmitglieder.</p><p>6. Der Bundesrat hat - ebenso wie die SRG selbst - keine Kenntnisse über die Parteizugehörigkeit der einzelnen Delegierten. Es werden auch keine Listen geführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Wochen ist eine breite medienpolitische Diskussion um die SRG, den Service public und die Finanzierung bzw. Sparmassnahmen von einzelnen Sendern und Sendungen entfacht. Die anhaltenden Defizite und die desolate Finanzlage zwingen die SRG zu einem Umdenken. Da es sich bei den SRG-Finanzen zu 75 Prozent um Gebührengelder handelt, wäre hier eigentlich die Politik gefordert. Die Rechnungen der SRG, der Unternehmenseinheiten und der Gremien sind jedoch total intransparent. Im Geschäftsbericht sind heute lediglich die Programmleistung nach Sparten in Sendevolumen und Stunden sowie der Marktanteil pro Sender in Prozent ersichtlich, nicht aber die Kosten.</p><p>Der Bundesrat diskutiert nächstens über eine Gebührenerhöhung oder allfällige Sparmassnahmen. Höchste Zeit, um Transparenz über die Kosten der SRG zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er bereit, die SRG zu verpflichten, ihre Rechnung vollständig transparent zu machen und die genauen Kosten der einzelnen Sender, Sparten, Programme und Sendungen sowie die Kosten von Events, Lobbying- und Marketingmassnahmen sowie Specials wie das neue Videoportal oder das neue CI mit neuen SRG-Logos für mehrere Millionen Franken auszuweisen? </p><p>2. Ist er bereit, Transparenz zu schaffen, wie viele Gebührengelder pro Jahr ins Ausland gehen zum Einkauf von Filmen, Serien, Lizenzen usw.?</p><p>3. Ist er bereit, die Lohnkosten (Honorar, Leistungsanteil, Nebenleistungen wie Auto, GA, Erlass Fernsehgebühren usw.) der SRG-VR- und -GL-Mitglieder einzeln zu publizieren?</p><p>4. Wie sehen die Kosten zu den Details in den Fragen 1 bis 3 für das Jahr 2009 konkret aus?</p><p>5. Wie sind die einzelnen Gremien (Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder, Publikumsräte usw. der einzelnen Gesellschaften) parteipolitisch zusammengesetzt? Ist er bereit, die SRG zu verpflichten, die Parteizugehörigkeit der einzelnen Ratsmitglieder ab 2010 in den Geschäftsberichten zu publizieren?</p><p>6. Wie ist die parteipolitische Zusammensetzung der 41-köpfigen Delegiertenversammlung, welche den neuen Generaldirektor gewählt hat?</p>
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