Nationalstrassen. Nichtverwendung eines grossen Teils der 2009 zugeteilten Mittel und die Politik des UVEK

ShortId
10.3358
Id
20103358
Updated
14.11.2025 07:52
Language
de
Title
Nationalstrassen. Nichtverwendung eines grossen Teils der 2009 zugeteilten Mittel und die Politik des UVEK
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Nationalstrassenbau;Rechtsschutz;Durchführung eines Projektes;Verkehrsinfrastruktur;Beziehung Bund-Kanton;Fonds
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K11090203, Fonds
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Graber 09.3493 (Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK) ausgeführt hat, handelt es sich bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) um eine Verbundaufgabe. So bleiben die Kantone bis zur Inbetriebnahme dieser Nationalstrassenabschnitte Eigentümer und verantwortliche Bauherren, während der Bund die Oberaufsicht ausübt und massgeblich zur Finanzierung beiträgt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates hat die Netzvollendung eine hohe Priorität. Der grösste Teil des beschlossenen Nationalstrassennetzes wird - in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) - bis 2015 fertiggestellt. Dementsprechend wurden im Jahr 2009 für die Netzvollendung 950 Millionen Franken budgetiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Der Grund für die Verzögerungen bei den Projekten liegt nicht in den Minderausgaben, sondern vielmehr darin, dass die Projekte nicht wie geplant vorangetrieben und realisiert werden konnten (vgl. die nachfolgenden Darlegungen). Dies führte dazu, dass die budgetierten Mittel nicht vollständig ausgegeben wurden. Zu berücksichtigen ist, dass die Kantone grundsätzlich umfassend budgetieren, um einen plangemässen Baufortschritt nicht durch eine allfällige Mittelknappheit zu gefährden. Dies zeigen die folgenden Beispiele aus den Kantonen Bern, Wallis und Neuenburg, aus denen auch die hauptsächlichen Differenzen zwischen den zugesprochenen Mitteln und den effektiven Ausgaben zu verzeichnen sind:</p><p>Kanton Bern</p><p>Der Kanton hatte im November 2008 um 248,6 Millionen Franken nachgesucht. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2009 rund 195,3 Millionen Franken.</p><p>N16 Transjurane Moutier-Court</p><p>Die Differenz zwischen den zugesprochenen Mitteln und den effektiven Ausgaben 2009 beruht auf den Ausgaben für Kunstbauten und Tunnel. So liegen beispielsweise die Kosten für das Viadukt de Chaluet und den Tunnel von Graitery unter dem Budget.</p><p>N5 Biel Ost-Achse</p><p>Die Ausgaben für die Verzweigung Brüggmoos wurden nicht realisiert, da das Ausführungsprojekt Anschluss Brüggmoos erst am 6. Januar 2010 vom UVEK genehmigt wurde. Auf Planungsebene konnte die Detailprojektierung für die Verzweigung nicht wie geplant durchgeführt werden. Das Budget für den Landerwerb konnte nicht verwendet werden, weil die Einsprechenden auf den Beizug der Eidgenössischen Schätzungskommission warten. Aufgrund der fehlenden Genehmigung für das Ausführungsprojekt konnten die Werkleitungen nicht verlegt werden.</p><p>Kanton Wallis</p><p>Der Kanton hatte im November 2008 um 267,7 Millionen Franken nachgesucht. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2009 rund 128,5 Millionen Franken.</p><p>N9 Sierre-Gampel</p><p>Wegen geologischer Schwierigkeiten (Instabilität des Hanges) wurde eine Überprüfung des Projekts in die Wege geleitet. Die für den Tunnel Riedberg vorgesehenen Arbeiten wurden nicht - wie im Rahmen des Budgets vorgesehen - wieder aufgenommen. Dies führte zu Minderausgaben von etwa 8 Millionen Franken. Dasselbe gilt für den gedeckten Einschnitt Turtmann. Dort ergaben sich Probleme bei der Elimination von Rückflüssen aus Hochdruckinjektionen.</p><p>N9 Gampel-Brig-Glis</p><p>Die Arbeiten für den gedeckten Einschnitt Raron wurden nicht vergeben. Die Verhandlungen über den Erwerb diverser Grundstücke in Visp und Raron konnten nicht abgeschlossen werden.</p><p>Verschiedene Arbeiten in Visp - zum Beispiel Altlastsanierungen - konnten nicht wie geplant begonnen werden.</p><p>Beim Tunnel Eyholz kamen die Arbeiten weniger gut voran als erwartet. Aus diesem Grund konnten diverse Arbeiten nicht realisiert werden, was ebenfalls zu Minderausgaben führte. Insgesamt belaufen sich die Minderausgaben beim Tunnel Eyholz allein auf ungefähr 53 Millionen Franken.</p><p>Kanton Neuenburg</p><p>Der Kanton hatte im November 2008 um 43,7 Millionen Franken nachgesucht. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2009 rund 29,3 Millionen Franken.</p><p>N5 Areuse-Waadtländer Kantonsgrenze</p><p>Die Differenz zwischen den zugesprochenen Mitteln und den effektiven Ausgaben 2009 beruht einerseits auf der verminderten geplanten Materialentsorgung für die Fertigstellungsarbeiten der Autobahn und andererseits auf den geringeren Kosten für Bepflanzungen.</p><p>N5 Serrières-Areuse</p><p>Die Ausgaben für den Tunnel Serrières liegen unter den Erwartungen. Da die geologischen Verhältnisse weniger Ausbruchsicherung erforderten, wurde auf Sondierstollen verzichtet. Zudem führten der verlangsamte Vortrieb bei den Portalen und ein leichter Rückstand seitens der Tunnelbauunternehmen sowie bei der Materialaufbereitung zu geringeren Ausgaben als geplant. Das Bauprogramm wurde dadurch allerdings nicht beeinflusst.</p><p>2. Nein. Die Differenzen zwischen dem Budget und den effektiven Ausgaben sind wie dargelegt nicht ausschliesslich auf die hängigen Rechtsverfahren zurückzuführen.</p><p>3. Der Bund hat die Oberaufsicht über die Entwicklung der Projekte und die Realisierung der Nationalstrassen und wacht darüber, dass sich die Kantone an die gesetzlichen, technischen und administrativen Vorgaben halten.</p><p>Dies betrifft insbesondere die Glaubwürdigkeit der Finanzplanung in Bezug auf die verschiedenen Umsetzungsprogramme sowie die konsequente Anwendung der im Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" aufgeführten Empfehlungen. Im konkreten Fall besteht das Ziel nicht darin, die 2009 budgetierten Mittel vollständig zu verwenden. Es geht vielmehr darum, finanzielle Mittel nur für Projekte freizugeben, die technisch ausgereift sind und den Richtlinien auf der Basis realistischer Prognosen entsprechen.</p><p>Wenn die Entwicklung der Projekte in manchen Kantonen diesen Zielen nicht gerecht wird und wenn man die konjunkturellen Einflüsse (Arbeitsvergaben, die unter den Kostenvoranschlägen liegen), die geologischen Überraschungen und verfahrensbedingten Verzögerungen mit einbezieht, dann ist offensichtlich, dass eine Situation wie im Jahr 2009 grundsätzlich erneut eintreten kann. Allerdings zeigt die jüngste Entwicklung, dass die Kantone sensibilisiert sind und mittlerweile vorsichtiger budgetieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus Band 4 der Staatsrechnung 2009 geht hervor, dass von den 950 Millionen Franken, die für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehen waren, lediglich 766 Millionen genutzt wurden. Bereits im Jahr 2008 waren die Ausgaben in diesem Bereich um 95 Millionen niedriger als die zugeteilte Summe. Diese Situation ist bedenklich, insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Rezession, unter der die Schweiz 2009 gelitten hat, und angesichts der grossen Unannehmlichkeiten, welche die zeitversetzte Fertigstellung des Nationalstrassennetzes für zahlreiche Regionen unseres Landes mit sich bringt. </p><p>Angesichts dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Bei welchen Strassenbaustellen wurde die Fertigstellung durch die Nichtverwendung der zugeteilten finanziellen Mittel verzögert?</p><p>2. Sind die Einspracheverfahren der einzige Grund für die grosse Differenz zwischen den für 2009 zugeteilten Mitteln zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und den tatsächlich verwendeten Summen?</p><p>3. Sieht das UVEK Massnahmen vor - insbesondere eine Intervention bei den betroffenen Kantonen im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen in diesem Bereich -, damit die bereitgestellten Mittel des Infrastrukturfonds in Zukunft vollständig verwendet werden?</p><p>Seit 2007 wurden an die 300 Millionen Franken, die für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehen waren, nicht eingesetzt. 2009 lagen die tatsächlichen Ausgaben sogar beinahe 20 Prozent unter den budgetierten Summen. Diese Fakten sind äusserst bedauerlich. Sie zeigen, wie rasch Einspracheverfahren eingeleitet werden, deren einziges Ziel in der Verzögerung des Projektes liegt. Sie machen auch deutlich, wie bestimmte Strassenbauprojekte durch Behörden, die zu diesen Projekten Stellung nehmen sollten, verzögert werden. Diese Situation behindert nicht nur die Flüssigkeit des Verkehrs, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen und verschlechtert die Lebensqualität von Tausenden Einwohnerinnen und Einwohnern und Personen, die die Strassen benutzen. </p><p>Das Ausmass der obenerwähnten Unannehmlichkeiten und Hemmnisse müsste den Bundesrat dazu bewegen, in die sich ständig verschlechternde Situation im Bereich der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes einzugreifen, um den Problemen entgegenzuwirken.</p>
  • Nationalstrassen. Nichtverwendung eines grossen Teils der 2009 zugeteilten Mittel und die Politik des UVEK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Graber 09.3493 (Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK) ausgeführt hat, handelt es sich bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) um eine Verbundaufgabe. So bleiben die Kantone bis zur Inbetriebnahme dieser Nationalstrassenabschnitte Eigentümer und verantwortliche Bauherren, während der Bund die Oberaufsicht ausübt und massgeblich zur Finanzierung beiträgt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates hat die Netzvollendung eine hohe Priorität. Der grösste Teil des beschlossenen Nationalstrassennetzes wird - in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13) - bis 2015 fertiggestellt. Dementsprechend wurden im Jahr 2009 für die Netzvollendung 950 Millionen Franken budgetiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Der Grund für die Verzögerungen bei den Projekten liegt nicht in den Minderausgaben, sondern vielmehr darin, dass die Projekte nicht wie geplant vorangetrieben und realisiert werden konnten (vgl. die nachfolgenden Darlegungen). Dies führte dazu, dass die budgetierten Mittel nicht vollständig ausgegeben wurden. Zu berücksichtigen ist, dass die Kantone grundsätzlich umfassend budgetieren, um einen plangemässen Baufortschritt nicht durch eine allfällige Mittelknappheit zu gefährden. Dies zeigen die folgenden Beispiele aus den Kantonen Bern, Wallis und Neuenburg, aus denen auch die hauptsächlichen Differenzen zwischen den zugesprochenen Mitteln und den effektiven Ausgaben zu verzeichnen sind:</p><p>Kanton Bern</p><p>Der Kanton hatte im November 2008 um 248,6 Millionen Franken nachgesucht. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2009 rund 195,3 Millionen Franken.</p><p>N16 Transjurane Moutier-Court</p><p>Die Differenz zwischen den zugesprochenen Mitteln und den effektiven Ausgaben 2009 beruht auf den Ausgaben für Kunstbauten und Tunnel. So liegen beispielsweise die Kosten für das Viadukt de Chaluet und den Tunnel von Graitery unter dem Budget.</p><p>N5 Biel Ost-Achse</p><p>Die Ausgaben für die Verzweigung Brüggmoos wurden nicht realisiert, da das Ausführungsprojekt Anschluss Brüggmoos erst am 6. Januar 2010 vom UVEK genehmigt wurde. Auf Planungsebene konnte die Detailprojektierung für die Verzweigung nicht wie geplant durchgeführt werden. Das Budget für den Landerwerb konnte nicht verwendet werden, weil die Einsprechenden auf den Beizug der Eidgenössischen Schätzungskommission warten. Aufgrund der fehlenden Genehmigung für das Ausführungsprojekt konnten die Werkleitungen nicht verlegt werden.</p><p>Kanton Wallis</p><p>Der Kanton hatte im November 2008 um 267,7 Millionen Franken nachgesucht. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2009 rund 128,5 Millionen Franken.</p><p>N9 Sierre-Gampel</p><p>Wegen geologischer Schwierigkeiten (Instabilität des Hanges) wurde eine Überprüfung des Projekts in die Wege geleitet. Die für den Tunnel Riedberg vorgesehenen Arbeiten wurden nicht - wie im Rahmen des Budgets vorgesehen - wieder aufgenommen. Dies führte zu Minderausgaben von etwa 8 Millionen Franken. Dasselbe gilt für den gedeckten Einschnitt Turtmann. Dort ergaben sich Probleme bei der Elimination von Rückflüssen aus Hochdruckinjektionen.</p><p>N9 Gampel-Brig-Glis</p><p>Die Arbeiten für den gedeckten Einschnitt Raron wurden nicht vergeben. Die Verhandlungen über den Erwerb diverser Grundstücke in Visp und Raron konnten nicht abgeschlossen werden.</p><p>Verschiedene Arbeiten in Visp - zum Beispiel Altlastsanierungen - konnten nicht wie geplant begonnen werden.</p><p>Beim Tunnel Eyholz kamen die Arbeiten weniger gut voran als erwartet. Aus diesem Grund konnten diverse Arbeiten nicht realisiert werden, was ebenfalls zu Minderausgaben führte. Insgesamt belaufen sich die Minderausgaben beim Tunnel Eyholz allein auf ungefähr 53 Millionen Franken.</p><p>Kanton Neuenburg</p><p>Der Kanton hatte im November 2008 um 43,7 Millionen Franken nachgesucht. Effektiv ausgegeben wurden im Jahr 2009 rund 29,3 Millionen Franken.</p><p>N5 Areuse-Waadtländer Kantonsgrenze</p><p>Die Differenz zwischen den zugesprochenen Mitteln und den effektiven Ausgaben 2009 beruht einerseits auf der verminderten geplanten Materialentsorgung für die Fertigstellungsarbeiten der Autobahn und andererseits auf den geringeren Kosten für Bepflanzungen.</p><p>N5 Serrières-Areuse</p><p>Die Ausgaben für den Tunnel Serrières liegen unter den Erwartungen. Da die geologischen Verhältnisse weniger Ausbruchsicherung erforderten, wurde auf Sondierstollen verzichtet. Zudem führten der verlangsamte Vortrieb bei den Portalen und ein leichter Rückstand seitens der Tunnelbauunternehmen sowie bei der Materialaufbereitung zu geringeren Ausgaben als geplant. Das Bauprogramm wurde dadurch allerdings nicht beeinflusst.</p><p>2. Nein. Die Differenzen zwischen dem Budget und den effektiven Ausgaben sind wie dargelegt nicht ausschliesslich auf die hängigen Rechtsverfahren zurückzuführen.</p><p>3. Der Bund hat die Oberaufsicht über die Entwicklung der Projekte und die Realisierung der Nationalstrassen und wacht darüber, dass sich die Kantone an die gesetzlichen, technischen und administrativen Vorgaben halten.</p><p>Dies betrifft insbesondere die Glaubwürdigkeit der Finanzplanung in Bezug auf die verschiedenen Umsetzungsprogramme sowie die konsequente Anwendung der im Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" aufgeführten Empfehlungen. Im konkreten Fall besteht das Ziel nicht darin, die 2009 budgetierten Mittel vollständig zu verwenden. Es geht vielmehr darum, finanzielle Mittel nur für Projekte freizugeben, die technisch ausgereift sind und den Richtlinien auf der Basis realistischer Prognosen entsprechen.</p><p>Wenn die Entwicklung der Projekte in manchen Kantonen diesen Zielen nicht gerecht wird und wenn man die konjunkturellen Einflüsse (Arbeitsvergaben, die unter den Kostenvoranschlägen liegen), die geologischen Überraschungen und verfahrensbedingten Verzögerungen mit einbezieht, dann ist offensichtlich, dass eine Situation wie im Jahr 2009 grundsätzlich erneut eintreten kann. Allerdings zeigt die jüngste Entwicklung, dass die Kantone sensibilisiert sind und mittlerweile vorsichtiger budgetieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus Band 4 der Staatsrechnung 2009 geht hervor, dass von den 950 Millionen Franken, die für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehen waren, lediglich 766 Millionen genutzt wurden. Bereits im Jahr 2008 waren die Ausgaben in diesem Bereich um 95 Millionen niedriger als die zugeteilte Summe. Diese Situation ist bedenklich, insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Rezession, unter der die Schweiz 2009 gelitten hat, und angesichts der grossen Unannehmlichkeiten, welche die zeitversetzte Fertigstellung des Nationalstrassennetzes für zahlreiche Regionen unseres Landes mit sich bringt. </p><p>Angesichts dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Bei welchen Strassenbaustellen wurde die Fertigstellung durch die Nichtverwendung der zugeteilten finanziellen Mittel verzögert?</p><p>2. Sind die Einspracheverfahren der einzige Grund für die grosse Differenz zwischen den für 2009 zugeteilten Mitteln zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und den tatsächlich verwendeten Summen?</p><p>3. Sieht das UVEK Massnahmen vor - insbesondere eine Intervention bei den betroffenen Kantonen im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen in diesem Bereich -, damit die bereitgestellten Mittel des Infrastrukturfonds in Zukunft vollständig verwendet werden?</p><p>Seit 2007 wurden an die 300 Millionen Franken, die für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehen waren, nicht eingesetzt. 2009 lagen die tatsächlichen Ausgaben sogar beinahe 20 Prozent unter den budgetierten Summen. Diese Fakten sind äusserst bedauerlich. Sie zeigen, wie rasch Einspracheverfahren eingeleitet werden, deren einziges Ziel in der Verzögerung des Projektes liegt. Sie machen auch deutlich, wie bestimmte Strassenbauprojekte durch Behörden, die zu diesen Projekten Stellung nehmen sollten, verzögert werden. Diese Situation behindert nicht nur die Flüssigkeit des Verkehrs, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen und verschlechtert die Lebensqualität von Tausenden Einwohnerinnen und Einwohnern und Personen, die die Strassen benutzen. </p><p>Das Ausmass der obenerwähnten Unannehmlichkeiten und Hemmnisse müsste den Bundesrat dazu bewegen, in die sich ständig verschlechternde Situation im Bereich der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes einzugreifen, um den Problemen entgegenzuwirken.</p>
    • Nationalstrassen. Nichtverwendung eines grossen Teils der 2009 zugeteilten Mittel und die Politik des UVEK

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