OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Country by Country

ShortId
10.3364
Id
20103364
Updated
27.07.2023 21:01
Language
de
Title
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Country by Country
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;multinationales Unternehmen;Handelsrecht;Steuerausweichung;OECD;Rechnungsabschluss;internationales Steuerrecht
1
  • L06K070306010701, multinationales Unternehmen
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L04K11070303, internationales Steuerrecht
  • L04K07010308, Handelsrecht
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L03K150222, OECD
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einhaltung der nationalen Gesetze ist eines der Grundprinzipien bei der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung multinationaler Konzerne. Dies betrifft auch das Steuerrecht. Deshalb wird in Kapitel X der OECD-Leitsätze festgehalten, dass die multinationalen Unternehmen "die Steuergesetze und -vorschriften aller Länder, in denen sie tätig sind, einhalten und alles in ihren Kräften Stehende tun" sollen, "damit ihre Aktivitäten dem Buchstaben und dem Geist dieser Gesetze und Vorschriften gerecht werden". Unternehmen, die ihre Gewinne durch missbräuchlich verrechnete Transferpreise ihrer konzerninternen Transaktionen in Länder mit günstigerer Besteuerung verschieben, verstossen gegen diesen Leitsatz. Sie erlangen dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber multinationalen Konzernen, die ihre steuerlichen Pflichten einhalten, sowie gegenüber national tätigen Klein- und Mittelbetrieben. Zugleich schaden sie den Gastländern, indem sie diese um Einnahmen bringen, die zur Finanzierung von Infrastruktur und Bildung notwendig sind.</p><p>Eine detaillierte und nach Ländern untergliederte Rechnungslegung würde dazu beitragen, Fälle von schwerer Steuerhinterziehung aufzudecken und die betreffenden Unternehmen zu sanktionieren. Das CBCR wäre nicht nur für die Gastländer, sondern auch für die Gesamtheit der multinationalen und nationalen Konzerne von Vorteil, die ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäss nachkommen. Es wäre demnach interessant zu wissen, ob der Bundesrat dem Beispiel der EU-Kommission folgen und die Revision der OECD-Leitsätze nutzen wird, um sich für diese neue Methode der Rechnungslegung einzusetzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 das Verhandlungsmandat für die Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet. Darin werden die Verhandlungsziele und Positionen der Schweiz in ihren Grundsätzen festgelegt. Die Schweiz wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Leitsätze ein führendes Instrument zur Unterstützung von verantwortungsvoller Unternehmensführung bleiben. Die OECD und die Unterzeichnerstaaten der OECD-Leitsätze werden die betroffenen Interessengruppen (Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen) eng in den Aktualisierungsprozess einbeziehen, um gemeinsam klare und praktikable Lösungen zu erarbeiten.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./2. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und anderen Arbeiten werden die Fragen zur Rechnungslegung (u. a. Country by Country Reporting) in verschiedenen Arbeitsgruppen der OECD behandelt. Die Schweiz wird sich an diesen Arbeiten beteiligen, konkrete Vorschläge analysieren und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen. Dabei werden die Schweizer Vertreter auch in engem Kontakt mit Vertretern anderer Staaten stehen. Der Bundesrat erachtet jedoch die bestehenden Regeln als hinreichende Grundlage für ein transparentes Verhältnis zwischen den Steuerbehörden und ihren Steuerpflichtigen.</p><p>3. Nach heutiger Auffassung reichen die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften, welche multinationale Unternehmen anwenden, aus. So ist beispielsweise in den International Financial Reporting Standards (8 § 33) vorgesehen, dass Unternehmen bereits heute Kundeneinkünfte zwischen Hauptsitz und den wichtigsten Kundenländern aufzuschlüsseln haben. Weiter sind international tätige Unternehmen schon heute bereit, ihre Konzernstrukturen gegenüber den Steuerbehörden offenzulegen sowie Grundlagen und Details der Berechnung der konzernintern verwendeten Preise im Rahmen der weltweit akzeptierten Verrechnungspreisrichtlinien der OECD zuhanden der mit der Steuererhebung befassten Behörden zu dokumentieren. Die Schweiz wird allfällige neue Vorschläge zu gegebener Zeit prüfen.</p><p>4. Die OECD und die Vereinten Nationen haben sowohl Regierungen als auch multinationale Unternehmen in der ganzen Welt aufgefordert, bei der Festsetzung von Verrechnungspreisen unter verbundenen Unternehmungen den sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz ("arm's length principle") anzuwenden. Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmungen sollen demnach so bewertet werden, wie dies unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Umständen getan hätten. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Vertragsstaat gestützt auf die entsprechende Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen eine Aufrechnung vornehmen. Die daraus resultierende Doppelbesteuerung kann im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gelöst werden. Dieses Verfahren erlaubt den Austausch von relevanten Informationen zur Festsetzung der Verrechnungspreise unter den Steuerverwaltungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In ihrer Mitteilung vom 21. April 2010 (COM/2010/0163, Abs. 2.2.2) spricht sich die Europäische Kommission für die Aufnahme eines neuen Standards für eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung (Country by Country Reporting, CBCR) in die OECD-Leitsätze aus.</p><p>Angesichts dieser Tatsache stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, die Aufnahme des CBCR-Standards in die Leitsätze, die gegenwärtig aktualisiert werden, zu unterstützen?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, sich aktiv für diesen Vorschlag einzusetzen und andere Regierungen dafür zu gewinnen?</p><p>3. Mit welchen politischen und inhaltlichen Argumenten gedenkt er seine Position zu rechtfertigen?</p><p>4. Welche alternativen Lösungen für eine Rechnungslegung könnten von multinationalen Unternehmen verlangt werden, die die nationalen Steuergesetze durch falsche Verrechnungspreise bei konzerninternen Transaktionen zu umgehen suchen?</p>
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Country by Country
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einhaltung der nationalen Gesetze ist eines der Grundprinzipien bei der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung multinationaler Konzerne. Dies betrifft auch das Steuerrecht. Deshalb wird in Kapitel X der OECD-Leitsätze festgehalten, dass die multinationalen Unternehmen "die Steuergesetze und -vorschriften aller Länder, in denen sie tätig sind, einhalten und alles in ihren Kräften Stehende tun" sollen, "damit ihre Aktivitäten dem Buchstaben und dem Geist dieser Gesetze und Vorschriften gerecht werden". Unternehmen, die ihre Gewinne durch missbräuchlich verrechnete Transferpreise ihrer konzerninternen Transaktionen in Länder mit günstigerer Besteuerung verschieben, verstossen gegen diesen Leitsatz. Sie erlangen dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber multinationalen Konzernen, die ihre steuerlichen Pflichten einhalten, sowie gegenüber national tätigen Klein- und Mittelbetrieben. Zugleich schaden sie den Gastländern, indem sie diese um Einnahmen bringen, die zur Finanzierung von Infrastruktur und Bildung notwendig sind.</p><p>Eine detaillierte und nach Ländern untergliederte Rechnungslegung würde dazu beitragen, Fälle von schwerer Steuerhinterziehung aufzudecken und die betreffenden Unternehmen zu sanktionieren. Das CBCR wäre nicht nur für die Gastländer, sondern auch für die Gesamtheit der multinationalen und nationalen Konzerne von Vorteil, die ihren steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäss nachkommen. Es wäre demnach interessant zu wissen, ob der Bundesrat dem Beispiel der EU-Kommission folgen und die Revision der OECD-Leitsätze nutzen wird, um sich für diese neue Methode der Rechnungslegung einzusetzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 das Verhandlungsmandat für die Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet. Darin werden die Verhandlungsziele und Positionen der Schweiz in ihren Grundsätzen festgelegt. Die Schweiz wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Leitsätze ein führendes Instrument zur Unterstützung von verantwortungsvoller Unternehmensführung bleiben. Die OECD und die Unterzeichnerstaaten der OECD-Leitsätze werden die betroffenen Interessengruppen (Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen) eng in den Aktualisierungsprozess einbeziehen, um gemeinsam klare und praktikable Lösungen zu erarbeiten.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./2. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und anderen Arbeiten werden die Fragen zur Rechnungslegung (u. a. Country by Country Reporting) in verschiedenen Arbeitsgruppen der OECD behandelt. Die Schweiz wird sich an diesen Arbeiten beteiligen, konkrete Vorschläge analysieren und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen. Dabei werden die Schweizer Vertreter auch in engem Kontakt mit Vertretern anderer Staaten stehen. Der Bundesrat erachtet jedoch die bestehenden Regeln als hinreichende Grundlage für ein transparentes Verhältnis zwischen den Steuerbehörden und ihren Steuerpflichtigen.</p><p>3. Nach heutiger Auffassung reichen die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften, welche multinationale Unternehmen anwenden, aus. So ist beispielsweise in den International Financial Reporting Standards (8 § 33) vorgesehen, dass Unternehmen bereits heute Kundeneinkünfte zwischen Hauptsitz und den wichtigsten Kundenländern aufzuschlüsseln haben. Weiter sind international tätige Unternehmen schon heute bereit, ihre Konzernstrukturen gegenüber den Steuerbehörden offenzulegen sowie Grundlagen und Details der Berechnung der konzernintern verwendeten Preise im Rahmen der weltweit akzeptierten Verrechnungspreisrichtlinien der OECD zuhanden der mit der Steuererhebung befassten Behörden zu dokumentieren. Die Schweiz wird allfällige neue Vorschläge zu gegebener Zeit prüfen.</p><p>4. Die OECD und die Vereinten Nationen haben sowohl Regierungen als auch multinationale Unternehmen in der ganzen Welt aufgefordert, bei der Festsetzung von Verrechnungspreisen unter verbundenen Unternehmungen den sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz ("arm's length principle") anzuwenden. Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmungen sollen demnach so bewertet werden, wie dies unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Umständen getan hätten. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Vertragsstaat gestützt auf die entsprechende Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen eine Aufrechnung vornehmen. Die daraus resultierende Doppelbesteuerung kann im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gelöst werden. Dieses Verfahren erlaubt den Austausch von relevanten Informationen zur Festsetzung der Verrechnungspreise unter den Steuerverwaltungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In ihrer Mitteilung vom 21. April 2010 (COM/2010/0163, Abs. 2.2.2) spricht sich die Europäische Kommission für die Aufnahme eines neuen Standards für eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung (Country by Country Reporting, CBCR) in die OECD-Leitsätze aus.</p><p>Angesichts dieser Tatsache stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, die Aufnahme des CBCR-Standards in die Leitsätze, die gegenwärtig aktualisiert werden, zu unterstützen?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, sich aktiv für diesen Vorschlag einzusetzen und andere Regierungen dafür zu gewinnen?</p><p>3. Mit welchen politischen und inhaltlichen Argumenten gedenkt er seine Position zu rechtfertigen?</p><p>4. Welche alternativen Lösungen für eine Rechnungslegung könnten von multinationalen Unternehmen verlangt werden, die die nationalen Steuergesetze durch falsche Verrechnungspreise bei konzerninternen Transaktionen zu umgehen suchen?</p>
    • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Country by Country

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