Zusammenarbeit des Bundes mit PR-Agenturen im Bereich der öffentlichen Information
- ShortId
-
10.3367
- Id
-
20103367
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Zusammenarbeit des Bundes mit PR-Agenturen im Bereich der öffentlichen Information
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K12010203, Public Relations
- L03K020206, Bericht
- L06K070106020203, Beratung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
- L06K070101030204, Werbeetat
- L05K1201020301, Informationskampagne
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie einige Beispiele der jüngeren Vergangenheit - so beispielsweise die Hörgeräte-Kampagne des BSV - gezeigt haben, ist Transparenz im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger wollen und sollen wissen, wohin ihre Steuergelder fliessen. Der Bund beschäftigt immer mehr PR-Experten, obwohl er über grosse Kommunikationsabteilungen verfügt. Man liest, dass externe Fachleute dem Bund und den bundeseigenen Betrieben Tageshonorare von bis zu 3500 Franken verrechnen. Angesichts des Spardrucks muss dies als überrissen bezeichnet werden, und der Beizug von Fachleuten soll auf ein Minimum reduziert werden. Gemäss Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes muss der Bundesrat für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information sorgen. Allerdings soll dies angesichts der finanziellen Situation in einem angemessenen Rahmen stattfinden.</p>
- <p>Der Bundesrat weist seit einigen Jahren die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit von Departementen und Ämtern aus. Die Ergebnisse der Erhebung über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit werden alljährlich in den Zusatzerläuterungen zur Staatsrechnung (Band 3) veröffentlicht, was der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Entwicklung der wichtigen Informationsaufgaben erlaubt.</p><p>Das Postulat verlangt eine Erweiterung der Kriterien für diese Erhebung: Zusätzlich sollte eine aufwändige Zusatzerhebung über die Kosten der Zusammenarbeit mit externen Kommunikationsspezialistinnen und -spezialisten erstellt werden. Eine solche Zusatzerhebung von Mandaten, Mandatierten, deren Kosten und Salären im Bereich externer Kommunikationsaufträge würde aber eine Sonderregelung für eine bestimmte Branche schaffen. Die vom Postulat skizzierte Detaillierung der Erhebung weckt überdies datenschützerische Bedenken. Das vom Postulat geforderte Einbeziehen der bundeseigenen Betriebe widerspricht zudem dem zentralen Grundsatz der erwähnten "Erhebung", weil sich diese explizit auf die zentrale Bundesverwaltung (Verwaltung des 1. und des 2. Kreises) bezieht.</p><p>Aufträge an externe Experten im Kommunikationsbereich sind nicht häufig und werden von den Departementen und Ämtern meist im Zusammenhang mit der Überprüfung von kommunikativen Abläufen und Organisationsformen vergeben, beispielsweise im Bereich der Krisenkommunikation. Die Kosten dieser Aufträge sind in den ausgewiesenen Sachkosten der Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Die Entwicklung der Personalkosten der Kommunikation während der letzten Jahre belegt zudem, dass ein hoher und steigender Anteil der Öffentlichkeitsarbeit mit Eigenleistungen erbracht wird.</p><p>Die gesamten Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes in der Höhe von 76,4 Millionen Franken - wovon auf Beratungsleistungen rund 7,7 Millionen Franken entfallen - entsprechen 2009 einem Anteil von 0,13 Prozent am gesamten Aufwand des Bundes. Sie liegen deutlich unter den Gesamtausgaben des Bundes für Beratungsaufwand (2009: 252 Millionen Franken). Der Anteil der Beratungsleistungen für Öffentlichkeitsarbeit an den gesamten Beratungsleistungen beträgt damit nur rund drei Prozent. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen, beispielsweise im Präventionsbereich, werden vom Parlament im Rahmen des Budgets genehmigt, öffentlich ausgeschrieben und aufgrund von Konkurrenzofferten vergeben. Entgegen der Annahme des Postulats beschäftigt der Bund keine externen PR-Berater, die im Auftrag der Verwaltung politische Öffentlichkeitsarbeit leisten; er führt auch keine politischen PR-Kampagnen durch, auch nicht im Bereich der Hörgeräte.</p>
- <p>Die PR-Tätigkeiten und Informationskampagnen des Bundes sind immer wieder Gegenstand der Medienberichterstattung - leider fehlt die Transparenz vollkommen. Weil bisher offenbar keine Daten zur Zusammenarbeit mit PR-Firmen erhoben wurden, wird der Bundesrat mit der regelmässigen Berichterstattung über die nachfolgenden Punkte beauftragt:</p><p>- Die Art der Zusammenarbeit mit externen Fachleuten: Wie viele Mandate werden vergeben, und was ist deren Inhalt? Welche Firmen werden berücksichtigt? Wie erfolgt das Auswahlverfahren? Weshalb werden externe Kommunikationsspezialisten beigezogen?</p><p>- Die Höhe der Saläre: Existiert eine einheitliche Vergütungspraxis? Wie hoch sind die Saläre, und wie gross ist die Bandbreite zwischen geringstem und höchstem Stunden- resp. Tagesansatz?</p><p>- Neben den Bundesämtern sind auch die bundeseigenen Betriebe zu berücksichtigen.</p>
- Zusammenarbeit des Bundes mit PR-Agenturen im Bereich der öffentlichen Information
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie einige Beispiele der jüngeren Vergangenheit - so beispielsweise die Hörgeräte-Kampagne des BSV - gezeigt haben, ist Transparenz im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger wollen und sollen wissen, wohin ihre Steuergelder fliessen. Der Bund beschäftigt immer mehr PR-Experten, obwohl er über grosse Kommunikationsabteilungen verfügt. Man liest, dass externe Fachleute dem Bund und den bundeseigenen Betrieben Tageshonorare von bis zu 3500 Franken verrechnen. Angesichts des Spardrucks muss dies als überrissen bezeichnet werden, und der Beizug von Fachleuten soll auf ein Minimum reduziert werden. Gemäss Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes muss der Bundesrat für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information sorgen. Allerdings soll dies angesichts der finanziellen Situation in einem angemessenen Rahmen stattfinden.</p>
- <p>Der Bundesrat weist seit einigen Jahren die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit von Departementen und Ämtern aus. Die Ergebnisse der Erhebung über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit werden alljährlich in den Zusatzerläuterungen zur Staatsrechnung (Band 3) veröffentlicht, was der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Entwicklung der wichtigen Informationsaufgaben erlaubt.</p><p>Das Postulat verlangt eine Erweiterung der Kriterien für diese Erhebung: Zusätzlich sollte eine aufwändige Zusatzerhebung über die Kosten der Zusammenarbeit mit externen Kommunikationsspezialistinnen und -spezialisten erstellt werden. Eine solche Zusatzerhebung von Mandaten, Mandatierten, deren Kosten und Salären im Bereich externer Kommunikationsaufträge würde aber eine Sonderregelung für eine bestimmte Branche schaffen. Die vom Postulat skizzierte Detaillierung der Erhebung weckt überdies datenschützerische Bedenken. Das vom Postulat geforderte Einbeziehen der bundeseigenen Betriebe widerspricht zudem dem zentralen Grundsatz der erwähnten "Erhebung", weil sich diese explizit auf die zentrale Bundesverwaltung (Verwaltung des 1. und des 2. Kreises) bezieht.</p><p>Aufträge an externe Experten im Kommunikationsbereich sind nicht häufig und werden von den Departementen und Ämtern meist im Zusammenhang mit der Überprüfung von kommunikativen Abläufen und Organisationsformen vergeben, beispielsweise im Bereich der Krisenkommunikation. Die Kosten dieser Aufträge sind in den ausgewiesenen Sachkosten der Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Die Entwicklung der Personalkosten der Kommunikation während der letzten Jahre belegt zudem, dass ein hoher und steigender Anteil der Öffentlichkeitsarbeit mit Eigenleistungen erbracht wird.</p><p>Die gesamten Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes in der Höhe von 76,4 Millionen Franken - wovon auf Beratungsleistungen rund 7,7 Millionen Franken entfallen - entsprechen 2009 einem Anteil von 0,13 Prozent am gesamten Aufwand des Bundes. Sie liegen deutlich unter den Gesamtausgaben des Bundes für Beratungsaufwand (2009: 252 Millionen Franken). Der Anteil der Beratungsleistungen für Öffentlichkeitsarbeit an den gesamten Beratungsleistungen beträgt damit nur rund drei Prozent. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen, beispielsweise im Präventionsbereich, werden vom Parlament im Rahmen des Budgets genehmigt, öffentlich ausgeschrieben und aufgrund von Konkurrenzofferten vergeben. Entgegen der Annahme des Postulats beschäftigt der Bund keine externen PR-Berater, die im Auftrag der Verwaltung politische Öffentlichkeitsarbeit leisten; er führt auch keine politischen PR-Kampagnen durch, auch nicht im Bereich der Hörgeräte.</p>
- <p>Die PR-Tätigkeiten und Informationskampagnen des Bundes sind immer wieder Gegenstand der Medienberichterstattung - leider fehlt die Transparenz vollkommen. Weil bisher offenbar keine Daten zur Zusammenarbeit mit PR-Firmen erhoben wurden, wird der Bundesrat mit der regelmässigen Berichterstattung über die nachfolgenden Punkte beauftragt:</p><p>- Die Art der Zusammenarbeit mit externen Fachleuten: Wie viele Mandate werden vergeben, und was ist deren Inhalt? Welche Firmen werden berücksichtigt? Wie erfolgt das Auswahlverfahren? Weshalb werden externe Kommunikationsspezialisten beigezogen?</p><p>- Die Höhe der Saläre: Existiert eine einheitliche Vergütungspraxis? Wie hoch sind die Saläre, und wie gross ist die Bandbreite zwischen geringstem und höchstem Stunden- resp. Tagesansatz?</p><p>- Neben den Bundesämtern sind auch die bundeseigenen Betriebe zu berücksichtigen.</p>
- Zusammenarbeit des Bundes mit PR-Agenturen im Bereich der öffentlichen Information
Back to List