Ausreichende Unterstützung von im Ausland befindlichen Schweizer Staatsangehörigen, deren Rückreise durch unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird
- ShortId
-
10.3370
- Id
-
20103370
- Updated
-
28.07.2023 13:00
- Language
-
de
- Title
-
Ausreichende Unterstützung von im Ausland befindlichen Schweizer Staatsangehörigen, deren Rückreise durch unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird
- AdditionalIndexing
-
08;Reise;Botschaft im Ausland;diplomatischer Schutz
- 1
-
- L05K1002010202, diplomatischer Schutz
- L06K100201020103, Botschaft im Ausland
- L05K0101010311, Reise
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Als der europäische Luftraum kürzlich wegen der von einem isländischen Vulkan ausgestossenen Aschewolke gesperrt war, war es zahlreichen Schweizer Staatsangehörigen nicht möglich, zum geplanten Zeitpunkt in die Schweiz zurückzukehren. Auf der Suche nach Plätzen in Flugzeugen, die sie bei Wiederaufnahme des Flugverkehrs in die Schweiz zurückbringen würden, wandten sich viele Schweizerinnen und Schweizer an die konsularischen Vertretungen, vor allem in Westafrika. Die Vertretungen teilten den Hilfesuchenden mit, dass sie nur bei elementaren Gefährdungen (schwerer Krankheit, schwerem Unfall, Obdach- und Mittellosigkeit) eingreifen können und dass Personen, auf die diese aussergewöhnlichen Umstände nicht zutreffen, keine konkrete Hilfe erwarten können.</p><p>Ähnliche Probleme, wie ich sie zusammen mit einer Gruppe junger Reisender, die sich für ein Entwicklungshilfeprojekt in Benin aufhielt, erlebte, wurden auch in anderen Erfahrungsberichten geschildert, und diese betrafen nicht nur Afrika.</p><p>Diese Wartezeit von ungewisser Dauer war für viele mit grosser Unsicherheit und Sorge um Kinder oder Eltern, die in der Schweiz geblieben waren, verbunden.</p><p>Diese Situation hat gezeigt, dass viele konsularische Vertretungen unseres Landes, vor allem in Westafrika, über sehr wenig Ressourcen verfügen. Aus diesem Grund verlange ich, dass die den konsularischen Vertretungen zur Verfügung gestellten Mittel überprüft werden.</p>
- <p>Die Schweizer Botschaften und Konsulate im Ausland leisten entsprechend der üblichen Praxis prioritär hilfsbedürftigen Landsleuten Hilfe, die in eine besondere Notlage geraten sind (kranken oder schwangeren Personen, Familien mit Kleinkindern u. a.). Die aufgewendeten finanziellen Mittel sind grundsätzlich zurückzubezahlen. In Härtefällen kann von einer Rückzahlungsverpflichtung abgesehen werden (vgl. Art. 13 AllgGebV und Art. 10 der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz).</p><p>Die Unterstützung des Bundes für Schweizer Staatsangehörige im Ausland hat zwei zentrale Prinzipien zu berücksichtigen: zum Einen das Subsidiaritätsprinzip und zum Anderen die Eigenverantwortung der Person.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat und vor allem das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten werden beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit im Ausland befindliche Schweizer Staatsangehörige, deren Rückreise durch unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird, bei ihrer Suche nach Rückreisemöglichkeiten auf konkrete Hilfe seitens ihrer Botschaft oder ihres Konsulats zählen können. Eine mögliche Hilfe könnte darin bestehen, dass politische und diplomatische Verantwortliche mit den betroffenen Reise- und Transportunternehmen in Kontakt treten. Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich, haben beim Vulkanausbruch Mitte April spontan solche Massnahmen ergriffen, und das mit Erfolg. Warum nicht die Schweiz?</p><p>Da sich im Zeitalter der Globalisierung immer mehr Schweizerinnen und Schweizer im Ausland aufhalten, verlange ich, dass die Ressourcen der konsularischen Organe unseres Landes den realen Bedürfnissen angepasst werden, und somit eine rasche und wirkungsvolle Hilfe ermöglicht werden kann.</p>
- Ausreichende Unterstützung von im Ausland befindlichen Schweizer Staatsangehörigen, deren Rückreise durch unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Als der europäische Luftraum kürzlich wegen der von einem isländischen Vulkan ausgestossenen Aschewolke gesperrt war, war es zahlreichen Schweizer Staatsangehörigen nicht möglich, zum geplanten Zeitpunkt in die Schweiz zurückzukehren. Auf der Suche nach Plätzen in Flugzeugen, die sie bei Wiederaufnahme des Flugverkehrs in die Schweiz zurückbringen würden, wandten sich viele Schweizerinnen und Schweizer an die konsularischen Vertretungen, vor allem in Westafrika. Die Vertretungen teilten den Hilfesuchenden mit, dass sie nur bei elementaren Gefährdungen (schwerer Krankheit, schwerem Unfall, Obdach- und Mittellosigkeit) eingreifen können und dass Personen, auf die diese aussergewöhnlichen Umstände nicht zutreffen, keine konkrete Hilfe erwarten können.</p><p>Ähnliche Probleme, wie ich sie zusammen mit einer Gruppe junger Reisender, die sich für ein Entwicklungshilfeprojekt in Benin aufhielt, erlebte, wurden auch in anderen Erfahrungsberichten geschildert, und diese betrafen nicht nur Afrika.</p><p>Diese Wartezeit von ungewisser Dauer war für viele mit grosser Unsicherheit und Sorge um Kinder oder Eltern, die in der Schweiz geblieben waren, verbunden.</p><p>Diese Situation hat gezeigt, dass viele konsularische Vertretungen unseres Landes, vor allem in Westafrika, über sehr wenig Ressourcen verfügen. Aus diesem Grund verlange ich, dass die den konsularischen Vertretungen zur Verfügung gestellten Mittel überprüft werden.</p>
- <p>Die Schweizer Botschaften und Konsulate im Ausland leisten entsprechend der üblichen Praxis prioritär hilfsbedürftigen Landsleuten Hilfe, die in eine besondere Notlage geraten sind (kranken oder schwangeren Personen, Familien mit Kleinkindern u. a.). Die aufgewendeten finanziellen Mittel sind grundsätzlich zurückzubezahlen. In Härtefällen kann von einer Rückzahlungsverpflichtung abgesehen werden (vgl. Art. 13 AllgGebV und Art. 10 der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz).</p><p>Die Unterstützung des Bundes für Schweizer Staatsangehörige im Ausland hat zwei zentrale Prinzipien zu berücksichtigen: zum Einen das Subsidiaritätsprinzip und zum Anderen die Eigenverantwortung der Person.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat und vor allem das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten werden beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit im Ausland befindliche Schweizer Staatsangehörige, deren Rückreise durch unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird, bei ihrer Suche nach Rückreisemöglichkeiten auf konkrete Hilfe seitens ihrer Botschaft oder ihres Konsulats zählen können. Eine mögliche Hilfe könnte darin bestehen, dass politische und diplomatische Verantwortliche mit den betroffenen Reise- und Transportunternehmen in Kontakt treten. Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich, haben beim Vulkanausbruch Mitte April spontan solche Massnahmen ergriffen, und das mit Erfolg. Warum nicht die Schweiz?</p><p>Da sich im Zeitalter der Globalisierung immer mehr Schweizerinnen und Schweizer im Ausland aufhalten, verlange ich, dass die Ressourcen der konsularischen Organe unseres Landes den realen Bedürfnissen angepasst werden, und somit eine rasche und wirkungsvolle Hilfe ermöglicht werden kann.</p>
- Ausreichende Unterstützung von im Ausland befindlichen Schweizer Staatsangehörigen, deren Rückreise durch unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird
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